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Das große Lexikon von Mobilfuchs

Inhalt des Artikels

A

Abzweigefelder

Bei einem Abzweigefeld handelt es sich um ein, aus Bodenindikatoren mit einem diagonal angeordneten Noppenprofil abgegrenzten quadratischen Bereich, der blinde und sehbehinderte Menschen auf eine Richtungsänderung wie Abknickungen und Verzweigungen im Blindenleitsystem hinweist. Abzweigefelder werden üblicherweise in Verbindung mit Auffindestreifen oder Leitstreifen eingesetzt.

Akustisches Freigabesignal

Das akustische Freigabesignal zeigt blinden und sehbehinderten Menschen den Beginn und das Ende der Fußgänger-Grünphase zum Überqueren der Fahrbahn an.

Akustisches Orientierungssignal

Als akustisches Orientierungssignal wird das akustische Signal an Lichtsignalanlagen bezeichnet, welches blinden und sehbehinderten Menschen die Position der Fußgängerfurt akustisch anzeigt und somit deren Auffindbarkeit erleichtert.

Akustische Wahrnehmung

Unter der akustischen Wahrnehmung ist die Sinneswahrnehmung von Tönen über den Hörsinn zu verstehen.

Allergien

Allergien stellen eine angeborene oder erworbene erzeugte Überempfindlichkeit (veränderte Reaktion) des menschlichen Immunsystems bzw. des Organismus gegenüber körperfremden Stoffen dar, welche im Grunde unschädlich sind. Voraussetzung für das Auslösen der allergischen Reaktion ist in der Regel ein weiterer Kontakt mit dem körperfremden Stoff nach dem Erstkontakt.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist ein Gesetz, welches, u. a. für Menschen mit Behinderung, die folgenden Ziele verfolgt:

a) Entgegenwirken von Benachteiligungen im Arbeits- und Zivilrecht (Geschäftsleben),
b) Beseitigung bereits entstandener Benachteiligungen, Schutz vor Diskriminierung              (durch Benachteiligung z. Bsp. wegen Alter oder Behinderung),
c) Information der betroffenen Personen über ihre Rechte und Erleichterung der                 Rechtsdurchsetzung.
d) Mit dem Diskriminierungsschutz soll sichergestellt werden, dass die Teilhabe am              Geschäftsleben im gleichen Maß für alle Bürger gilt.

Alzheimer Krankheit

(Alters-Demenz/Senilität) tritt als eine Degenerationskrankheit mit Atrophie der Großhirnrinde auf. Ein Persönlichkeitszerfall bis zur Demenz ist möglich.

Ampel

Eine Ampel im Straßenverkehr ist eine Beleuchtungsanlage, welche dort automatisch die Regelung von Verkehrsabläufen für den Fußgänger-, Fahrzeug- und Schienenverkehr steuert. Durch ihre unterschiedlichen Signale (nach Farbe und Form) werden die Verkehrsteilnehmer zur Vornahme und Einhaltung einer bestimmten Handlung aufgefordert.

Die heute umgangssprachliche Bezeichnung „Ampel“ oder auch „Verkehrsampel“ steht für einen Signalgeber von Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. einer Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung „Ampelanlage“ bezieht sich dagegen auf die gesamte Lichtsignalanlage oder Lichtzeichenanlage.

Für die Bezeichnung der Verkehrsampeln werden in den verkehrsrechtlichen Verordnungen der deutschsprachigen Länder verschiedene Begriffe verwendet. Während sie in Deutschland im § 43 StVO als Lichtzeichen (LZA) bezeichnet wird, sprechen die Signalisationsverordnung (SSV) zum schweizerischen Straßenverkehrsgesetz sowie die österreichische Straßenverkehrsordnung (§ 39) von einer Lichtsignalanlage (LSA).

In den deutschen und schweizerischen Technischen Regelwerken findet die Bezeichnung Lichtsignalanlage Verwendung. Die Verordnungen und Richtlinien Österreichs sprechen dagegen von Verkehrslichtanlagen (VLSA).

Letztlich kann man sich doch glücklich schätzen, dass in Fachkreisen aller drei deutschsprachigen Länder für die Verkehrsampel der Begriff Lichtsignalanlage gebräuchlich ist.

Anrufschranke

Bei Anrufschranken handelt es sich um Schranken, die im Grunde dauerhaft geschlossen sind und nur im Bedarfsfall für Wegenutzer geöffnet werden. Derartige Schranken sind mit einem Schranken-Wechsellautsprecher auszustatten, damit eine Sprechverbindung zwischen dem Wegebenutzer und der Betriebsstelle hergestellt werden kann. Der Schranken-Wechsellautsprecher ist mit einer Bedienanleitung zu versehen. Von der Blindenselbsthilfe wird eine Beschriftung in Profil- und Brailleschrift gefordert.

Arthrose

Die Arthrose ist eine Gelenkerkrankung, die insbesondere aus einem Missverhältnis von Beschaffenheit und Beanspruchung / Leistungsfähigkeit der einzelnen Gelenkanteile (Form-Funktionsproblem) hervorgerufen wird. Sie wird gerne auch als „Gelenkverschleiß“ bezeichnet.

Asphaltbord

Eine Ausnahme bildet bei den Borden der sogenannte Asphaltbord. Dieser wird bei der Errichtung der Straße eingebaut und besteht aus einem hohlraumarmen Asphaltmischgut. Ein wesentliches Merkmal besteht darin, dass die Bordsteinkante nicht aus einzelnen Bordsteinen errichtet wird und ein Bestandteil der Fahrbahn ist.

Auffindestreifen für Querungsstellen

Bei einem Auffindestreifen für Querungsstellen handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren, mit diagonal angeordnetem Noppenprofil, abgegrenzten Bereich, der blinde und sehbehinderte Menschen auf seitlich der Gehfläche (in Hauptgehrichtung) gelegene Fahrbahnquerungsstellen hinweist und sie zu diesen hinführt. Auffindestreifen für Querungsstellen kommen in der Regel in Verbindung mit einem Richtungsfeld zum Einsatz.      Mit Auffindestreifen für Querungsstellen können gesicherte und ungesicherte Querungsstellen angezeigt werden.

Auffindestreifen für seitlich gelegene Ziele

Bei einem Auffindestreifen für seitlich gelegene Ziele handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren, mit in Hauptgehrichtung verlaufenden Rippenprofil, abgegrenzten Bereich, der blinde und sehbehinderte Menschen auf seitlich der Gehfläche gelegene Ziele hinweist und sie zu diesen hinführen soll.

Aufmerksamkeitsfeld / Aufmerksamkeitsstreifen

Bei einem Aufmerksamkeitsfeld bzw. einem Aufmerksamkeitsstreifen handelt es sich jeweils um ein aus Bodenindikatoren mit diagonal angeordnetem Noppenprofil abgegrenzten Bereich, der von blinden und sehbehinderten Menschen eine erhöhte Achtsamkeit fordert. Dieser warnt nicht nur rechtzeitig vor Gefahren und Hindernissen , sondern kann, bei einer angemessenen Gestaltung, blinde und sehbehinderte Menschen auch am Hindernis vorbei führen.

Aufschlagsrichtung einer Tür

Die Begrifflichkeit Aufschlagsrichtung oder auch Anschlagsrichtung bezeichnet die Öffnungsrichtung einer Tür. Dabei ist es unerheblich ob sich die Tür nach rechts oder links öffnen lässt. Ebenso ist es nicht maßgeblich, ob die Tür nach innen oder außen zu öffnen ist.

Aufstehhilfen

Aufstehhilfen sind Hilfsmittel, mit deren Hilfe das Aufstehen aus der Liege- oder Sitzposition für Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen ermöglicht bzw. erleichtert wird.

Aufstehhilfen können zur Erleichterung der Pflege zum Einsatz gelangen, jedoch auch wesentlich zur Erhaltung der selbständigen Lebensführung des Betroffenen beitragen. Die eigenständige Nutzung der Aufstehhilfen ohne Assistenz setzt jedoch eine ausreichend vorhandene Rumpffunktion sowie erhaltene Gebrauchsfähigkeit der Arme voraus.

Auftrittsbreite einer Stufe

In der Fachwelt wird als Auftrittsbreite einer Stufe die von der Seite betrachtete Auftrittsfläche einer Trittstufe bezeichnet.
Mit anderen Worten:
Die Tiefe einer Trittstufe, auf welche der Fuß aufgesetzt wird (von der Vorderkante der Trittstufe bis zur Setzstufe) wird in der Fachwelt als Auftrittsbreite bezeichnet. Diese sollte für ein bequemes Begehen einer Treppe ca. 29 cm betragen.  

Aufzug

Mit der Kurzbezeichnung „Aufzug“ wird eine Aufzugsanlage bezeichnet. Sie dient der schrägen oder vorzugsweise vertikalen Beförderung von Lasten oder Personen zwischen mindestens zwei übereinander liegenden Ebenen.

      • Barrierefreier Aufzug

        Ein barrierefreier Aufzug ist eine für alle Menschen auffindbare, zugängliche und nutzbare Aufzugsanlage, mit welcher Lasten oder Personen auf einer Plattform, in einer Kabine oder in einem Fahrkorb, zwischen sich in unterschiedlichen Höhen befindenden Ebenen, in schräger oder vertikaler Ausrichtung, befördert werden können.

      •  Barrierefreie Aufzugs-Durchlader

        Bei barrierefreien Aufzugs-Durchladern handelt es sich um eine für alle Menschen auffindbare, zugängliche und nutzbare Aufzugsanlage, bei der, der Fahrkorb über zwei, in der Regel sich gegenüberliegenden Türen, verfügt. Damit ist die Möglichkeit gegeben, den Einstieg gegenüber dem Ausstieg anzuordnen. Ein notwendiges Wenden des Rollstuhls im Aufzug ist nicht erforderlich.

Autismus

Autismus bezeichnet eine tiefgreifende psychische Entwicklungsstörung. Ihr Erscheinungsbild ist geprägt von Selbstbezogenheit und Verhaltensauffälligkeit. Bei autistischen Menschen darf ein nicht stattfindender Blickkontakt nicht falsch gedeutet werden. Dieser kann nicht mit Ignoranz, Unaufmerksamkeit oder Schüchternheit gleichgestellt werden.


B

Bad

Beim Bad handelt es sich um einen Raum einer Wohnung oder auch eines Wohngebäudes, welcher zum Händewaschen, Duschen oder Baden für Menschen dient. Darüber hinaus wird es für die Rasur, der Nagel- und Haarpflege, den Zähne putzen und zum Schminken genutzt.

Das Bad ist die Kurzbezeichnung für das Badezimmer. Im norddeutschen Sprachgebrauch wird es auch als Badestube bezeichnet.

Bandseite / Bandgegenseite einer Tür

Als Bandseite einer Tür wird die Türseite bezeichnet, die eine feste Verbindung mit der Zarge eingeht. Steht man auf der Bandseite der Tür, so werden bei einer geschlossenen Tür die Bänder sichtbar. Als Bandgegenseite wird die Türseite bezeichnet, welche sich auf der anderen Seite des Türblatts befindet. Auf der Bandgegenseite sind die Bänder bei geschlossener Tür nicht sichtbar.

Barrierefreiheit

Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist im „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“1in der Fassung vom 10.07.2018 (BGBl. I S. 1117) verbindlich definiert. Dort heißt es:

㤠4 Barrierefreiheit

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Die Barrierefreiheit ist mehr als nur ein modernes Schlagwort, was sich in aller Munde befindet. Sie stellt keinen Luxus dar, sondern ist eine elementare Voraussetzung für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben.

Begleitstreifen /Begleitfläche

Bei einer Begleitfläche bzw. einen Begleitstreifen handelt es sich jeweils um, aus planen, fugenarmen und möglichst kleinen Fasen bestehenden Bodenelementen, abgegrenzten Bereichen zwischen Bodenindikatoren und den unmittelbar angrenzenden Bodenbelägen, die zur Herstellung eines visuellen und/oder taktilen Kontrastes dienen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das „Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) ist ein Gesetz auf Bundesebene, mit dem Ziel der Beseitigung von Benachteiligungen für behinderte Menschen, um deren gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen. Es ist von den Trägern der öffentlichen Gewalt des Bundes zu berücksichtigen und umzusetzen. In den letzten Jahren haben zahlreiche Bundesländer eigene Gleichstellungsgesetze geschaffen, deren Geltungsbereich sich vornehmlich auf das Land und deren kommunalen Gebietskörperschaften, einschließlich deren Behörden, erstreckt.                                                                                                      Die Landesgleichstellungsgesetze lehnen sich weitestgehend an die Inhalte des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes an. Jedoch können sie auf Initiative der Akteure in den jeweiligen Bundesländern auch andere Anforderungen enthalten.

Behinderung

Ein Mensch gilt als behindert, wenn dessen geistige Fähigkeit, körperliche Funktion oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als ein halbes Jahr von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und somit eine Beeinträchtigung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vorliegt.

Behinderungsbedingter Mehrbedarf

Beim behinderungsbedingten Mehrbedarf steht die Frage nach den tatsächlich anfallenden Kosten im Mittelpunkt. Welche Finanzmittel müssen eingesetzt werden um die Mobilitätseinschränkung durch bauliche Maßnahmen zu kompensieren?

Das barrierefreie Bauen, gemäß der Definition des § 4 BGG, ist für den öffentlich zugänglichen Raum, also bei den baulichen Anlagen, wie Gebäude und Verkehrsanlagen, anzuwenden.

Dagegen zielt die Begrifflichkeit des behindertengerechten Bauens darauf ab, dass das Bauen den spezifischen behinderungsbedingten Bedürfnissen einer Person angepasst ist und diesen gerecht wird.

Die Ursache für die spezifischen Anforderungen an das behinderten-gerechte Wohnen ist, in den aus der jeweiligen Behinderung resultierenden Bedürfnissen, die sich von den allgemeinen Wohnbedürfnissen unterscheiden, zu sehen. Das Unterscheidungsmerkmal ist häufig der Anspruch auf eine größere Bewegungsfläche sowie die Beseitigung bautechnischer Barrieren. Für die Nutz- und Erreichbarkeit gilt dies nicht nur unmittelbar für die Wohnung, sondern ebenfalls für das Wohnumfeld in gleichem Maße. Daraus ergibt sich das Erfordernis, die spezifischen Anforderungen, welche diese Person auf Grund ihres Handicaps stellen muss, zu kennen. Erst diese Voraussetzung gestattet es, die Baulichkeit den Bedürfnissen dieser Person anzupassen.
Die hier deutlich gewordene Differenzierung zwischen dem „Behindertengerechten Bauen“ und dem „Barrierefreien Bauen“ ist für die Ermittlung des Behinderungsbedingten Mehrbedarfs maßgeblich.

Da die zur Verfügung stehenden Vorgaben die spezielle Wohnraumgestaltung nur unzureichend beschreiben, müssen die individuellen Anforderungen der Betroffenen aus deren Krankheitsbild bzw. aus einem zu erstellenden Fähigkeitsprofil abgeleitet werden. Der ggf. zu erwartende Entwicklungsverlauf einer Krankheit bzw. Behinderung ist in der Planung und Kostenschätzung zu berücksichtigen.
Bei der Bestimmung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs kann der Grad der Behinderung (GdB) herangezogen werden. Er bietet einen Anhaltspunkt über die Höhe der Funktionseinschränkung. Anhand des Funktionsverlustes lässt sich der Umfang des Behinderungsbedingten Mehrbedarfs bestimmen.

Die Flächenbedarfsermittlung für Wohnungen (Wohnflächenverbrauch) erfolgt nach DIN 18040 „Barrierefreies Bauen“, insbesondere Teil 2 „Wohnungen“, und dem Schema des Wohnungsbedarfs nach Neufert.

Bescheid bzw. Verwaltungsakt

Nach § 31 SGB X ist unter einem Bescheid bzw. Verwaltungsakt zu verstehen: „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ Dieser Bescheid ist von beispielsweise einem informellen Schreiben, einem Zwischenbescheid oder einer Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu unterscheiden.

Der Bescheid kann drei mögliche Entscheidungen enthalten:

        1. Ihr Antrag wurde vollständig bewilligt,
        2. Ihr Antrag wurde abgelehnt,
        3. Ihr Antrag wurde teilweise bewilligt.

Im Fall, dass der Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wurde, steht dem Antragssteller der weitere Rechtsweg offen.

Bescheide sind u. a. am Begriff „Bescheid“ oder an einer Rechtsbehelfsbelehrung zu erkennen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung erkennt man beispielsweise an der Formulierung „Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ Beide Kennzeichen eines Bescheides, sowohl der Begriff „Bescheid“ als auch die Rechtsbehelfsbelehrung, müssen jedoch nicht zwingend vorhanden sein.

Bidet

Ein Bidet ist ein niedrig, auf dem Boden, angeordnetes Sitzwaschbecken. Es wird vornehmlich für die Reinigung der Füße, des Anus und der Genitalien genutzt. Das Bidet wird im Gegensatz zum Dusch-WC als separates Ausstattungselement zusätzlich in das Bad eingefügt.

Die Bezeichnung Bidet kommt aus den Französischen.

Blindenführhunde

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum führen und somit ihnen die Orientierung helfen zu erleichtern. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund ist in der Lage u. a. Hindernisse und Gefahrenstellen im Gehwegbereich zu erkennen sowie zu umgehen, kann auf Kommando Fahrbahnquerungen oder auch Hauseingänge finden.

Befindet sich der Blindenführhund im „Dienst“, trägt er ein weißes Führhundegeschirr und sollte generell, beispielsweise durch „Streicheleinheiten“, nicht von seiner Aufgabe abgelenkt werden. Das weiße Führhundegeschirr gehört zu den gesetzlich anerkannten Verkehrsschutzzeichen und ist entsprechend von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.

Auf Antragstellung kann, bei berechtigtem Anspruch des Versicherten, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen.

Blindenlangstock

Mit Blick auf die Mobilität bzw. die räumliche Fortbewegung liegt die wesentlichste Funktion des Blindenlangstocks in der Orientierung des unmittelbaren Umfeldes des blinden Menschen. Dabei kann der Boden etwa in einer Entfernung von ein bis zwei Schrittlängen voraus abgetastet werden.

Markante Orientierungspunkte und taktile Leitlinien lassen sich mit dem Blindenlangstock wahrnehmen und für die Orientierung nutzen. Dies ist besonders in großflächigen und unübersichtlichen Verkehrsräumen wie Plätzen, aber auch beim Auffinden von Haltestellen oder Fahrbahnquerungsstellen von maßgeblicher Bedeutung.

Der Blindenlangstock ist darüber hinaus gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 2 ein anerkanntes Verkehrsschutzzeichen.

Blindenleitsysteme

Blindenleitsysteme dienen blinden und sehbehinderten Menschen zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung vor Gefahren. Dies erfordert für die Betroffenen eine wahrnehmbare und lückenlose Gestaltung des Leitsystems. Daher müssen Blindenleitsysteme, an ihre jeweilige Funktionserfüllung zweckentsprechend angepasst, über einen hohen visuellen und taktilen Kontrast zu ihrer Umgebung sowie über einen akustischen Informationsinhalt verfügen.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten sind neben Bodenindikatoren akustische Orientierungs- und Freigabesignale an Straßenverkehrssignalanlagen, taktile Beschriftungen (z. B. an Handläufen), sowie gesprochene Ansagen auf Bahnsteigen, Haltestellen sowie in Aufzügen, Bussen und Bahnen Bestandteil eines geschlossenen Blindenleitsystems. Zusätzlich können, ohne die vorgenannten Anforderungen zu ersetzen, ergänzend digitale Lösungen wie beispielsweise Mobile Anwendungen (Apps), in ein Blindenleitsystem eingebunden werden.

      • Blindenleitsystemelemente

Die Blindenleitsystemelemente, gelegentlich auch als „Anwendungstypen“ bezeichnet, sind definierte Flächen, die sich aus mehreren standardisierten gleichfarbigen Bodenindikatoren mit gleichen Oberflächenprofilen (Rippen oder Noppen) zusammensetzen.                                                                                                    Die rechteckige Form der Bodenindikatoren mit ihrer Kantenlänge, in der Regel von 30 cm x 30 cm, bietet eine optimale Voraussetzung für deren stets vorzunehmende rechtwinklige Anordnung von Bodenindikatoren und Blindenleitsystemelementen.                                                                                                                Blindenleitsystemelemente dürfen generell nur außerhalb von Gefahrenbereichen angeordnet werden, daher vermitteln sie eine gewisse Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es nicht zulässig Blindenleitsystemelemente auf Radwegen, Schienentrassen oder auf Fahrbahnen zu verlegen.                                                    Die einzelnen Blindenleitsystemelemente, die Bestandteil eines Blindenleitsystems sein können, finden Sie auf der Seite: „Die taktilen Elemente des bodengebundenen Blindenleitsystems.

      • Bodengebundene Blindenleitsysteme

        Bodengebundene Blindenleitsysteme werden aus einer gezielten Verknüpfung der einzelnen Blindenleitsystemelemente gebildet. Bei deren Anordnung erfolgt die Wahl der Blindenleitsystemelemente nicht nach den Gesichtspunkten des Designs, sondern nach der dem Element zu geordneten Funktion und der damit verbundenen Information, die an der jeweiligen Stelle an die Nutzer des Blindenleitsystems vermittelt werden muss.

Blindenschrift (Brailleschrift)

Die Blindenschrift wurde 1825 als Schrift für sehbehinderte und blinde Menschen vom Franzosen Louis Braille entwickelt. Sie besteht aus, von hinten in das Papier gepressten, Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhung ertastbar sind. Bei der Blindenschrift (Brailleschrift) wird zwischen der Blinden-Vollschrift und der Blinden-Kurzschrift unterschieden.

Bei der Braille- bzw. Blindenschrift handelt es sich um eine spezielle taktile Schrift die für blinde Menschen entwickelt wurde.
Ihre Buchstaben bestehen aus bis zu sechs erhabenen Punkten, die in einer Grundform von zwei Spalten und drei Reihen angeordnet werden.
Dabei ergibt die Punktanzahl sowie deren Positionierung in der Grundform ein definiertes Zeichen (Buchstaben).

Blindheit

Nach der deutschen Rechtsprechung liegt ein Blindheit vor:

a) bei völligem Sehverlust;
b) bei einer Sehschärfe von 0,02 (1/50) oder weniger auf dem besseren Auge bei bestmöglicher Korrektur durch Kontaktlinsen oder Brille;
c) bei einer Sehschärfe von 0,02 (1/50) oder weniger bei beidäugiger Prüfung durch eine bestmögliche Korrektur mit Kontaktlinsen oder Brille;
d) bei einer vorliegenden Sehbeeinträchtigung, die dem Schweregrad einer Sehschärfe von 0,02 (1/50) oder weniger gleichzustellen ist.

Blindheit kann aber auch bei einer besseren Sehschärfe vorliegen, wenn das Gesichtsfeld beeinträchtigt ist. Es wird zwischen Geburts- und Späterblindung unterschieden.

Bodenindikatoren

Ein Bodenindikator ist ein bodengebundenes Element mit standardisierten Oberflächenstrukturen vornehmlich bestehend aus Noppen- oder Rippen. Er verfügt zum unmittelbar angrenzenden Bodenbelag über einen visuellen, taktilen und gegebenenfalls akustischen Kontrast beziehungsweise Informationsgehalt.

Bodenindikatoren können, beispielsweise als Betonplatten oder Keramik-Fliesen, fest in den Boden verlegt, auf den Boden verschraubt oder aufgeklebt werden.

Bodenindikatoren sind die kleinsten Bestandteile von bodengebundenen Blindenleitsystemen und dienen somit blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung, Information, Warnung und Leitung.

       

Bodeninformation

      • visuelle Bodeninformation

Bei einer visuellen Bodeninformation handelt es sich in der Regel um eine auf dem Boden von Geh- oder Fahrflächen aufgebrachte Mitteilung bzw. in Kenntnissetzung von Personen über bestimmte Sachverhalte. Hier wird der Umstand, dass bei der Fortbewegung viele Menschen ihren Blick auf den Boden richten, gezielt genutzt. Damit soll die auf den Boden aufgebrachte Information schnell und mühelos wahrnehmbar sein. 

Bordstein / Bordsteinkante

Bei einem Bordstein handelt es sich um einen fest im Boden eingebauten Stein zwischen Gehweg und einer für den rollenden Verkehr vorgesehenen Verkehrsfläche. Somit wird er zu einem wichtigen ein Bauelement für den Straßen- und Wegebau.

Durch den aneinander gereihten Einbau der einzelnen Bordsteine entsteht die Bordsteinkante, welche den Gehweg von der Fahrbahn trennt. Die Bordsteinkante gehört nicht zur Straße, sondern ist in der Regel dem Gehweg zuzurechnen (siehe hierzu auch die Website „Bauliche Anforderungen an hindernisfreie Gehwege zur sicheren und komfortablen Nutzung“).

Der Bordstein wird im ostdeutschen Raum umgangssprachlich auch als Kantenstein, im norddeutschen Raum als Kantstein, bezeichnet. In der Schweiz, in Österreich sowie im süddeutschen Raum wird der Bordstein unter der Bezeichnung Randstein geführt.

Brailleschrift (Blindenschrift)

Die Blindenschrift trägt auch den Namen seines blinden französischen Erfinders Lous Braille (04.01.1809 – 16.01.1852). Sie besteht aus, von hinten in das Papier gepressten, Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhung ertastbar sind.
Zum Schreiben der Blindenschrift wird eine Blindenschrift-Schreibmaschine oder eine Tafel verwendet. Natürlich besteht auch die Möglichkeit über Zusatzmodule, sogenannte Braille-Zeilen, die Blindenschrift am Computer zu erzeugen.
Bei der Blindenschrift wird zwischen der Blinden-Vollschrift und der Blinden-Kurzschrift unterschieden. In der Blinden-Kurzschrift sind viele Worte und Silben abgekürzt. Für geübte Blindenschriftleser bedeutet dies, ein schnelleres Lesen und Platzeinsparung.

Bei der Braille- bzw. Blindenschrift handelt es sich um eine spezielle taktile Schrift die für blinde Menschen entwickelt wurde.
Ihre Buchstaben bestehen aus bis zu sechs erhabenen Punkten, die in einer Grundform von zwei Spalten und drei Reihen angeordnet werden.
Dabei ergibt die Punktanzahl sowie deren Positionierung in der Grundform ein definiertes Zeichen (Buchstaben).

Die Marburger Blinden-Großschrift berücksichtigt, dass der Tastsinn im Gegensatz zum Auge nur ein sehr geringes Auflösungsvermögen hat. Daher müssen die Blindenschriftzeichen im Vergleich zur gedruckten Schrift sehr groß sein, um eine eindeutige Wahrnehmung mit den Fingern zu gewähren. Der Abstand der Tastnerven in der Fingerkuppe beträgt beim Europäer etwa 1,2 mm. Enger beieinander liegende Punkte können nicht voneinander unterschieden werden. Erkrankungen und niedrige Temperaturen können zusätzlich die Sensibilität in den Fingerkuppen herabsetzen, und damit die Lesbarkeit erschweren. Diese Tatsachen sprechen für die „Marburger Blindengroßschrift und lassen von daher ihre Übernahme zur Beschilderung in Blindenschrift als empfehlenswert erscheinen.

Eine verbindlich einheitliche Regelung für die Blindenschriftgestaltung besteht zurzeit nur für die Länder im deutschsprachigen Raum. Die Anforderungsfestlegungen sind in der gegenwärtig aktuellen Fassung der DIN 32976 „Blindenschrift – Anforderungen und Maße“ festgehalten.


C

Checkliste

Eine Checkliste ist eine Kontrollliste für die quantitative und qualitative Vollständigkeitsprüfung.


D

Dalbe

Als Dalbe werden Poller, die in Hafeneinfahrten oder auf einer Gewässersohle eingerammt sind und man nur mit einem Boot oder Schiff erreichen kann, bezeichnet. Sie kommen einzeln oder auch in Gruppen zum Einsatz. Ihre Aufgabe besteht in der Befestigung von Schiffen oder deren Führung in der Fahrrinne.

Demenz

Bei der Demenz handelt es sich um einen erworbenen „geistigen Zerfall“.

Diabetes mellitus

Der Diabetesmellitus wird im Volksmund auch als Zuckerkrankheit bezeichnet. Er umfasst eine Gruppe von Stoffwechselkrankheiten, wo der erhöhte Zuckergehalt im Blut und die Ausscheidung von Zucker im Urin typisch sind. Es erfolgt eine Einteilung in verschiedene Typen, wobei Typ 1 (primär insulinabhängig) und Typ 2 (nicht primär insulinabhängig) am häufigsten vorkommen.

DIN – Deutsches Institut für Normung

Hinter der Kurzbezeichnung DIN verbirgt sich das Deutsches Institut für Normung e.V. mit Sitz in Berlin. Es erstellt für Deutschland die nationalen Normen.

Von der Rechtsform her ist das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ein eingetragener Verein.

Das Verhältnis zwischen Staat, vertreten durch die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, und der privaten Normung, durch das Deutsche Institut für Normung e. V., ist vertraglich geregelt.

Duftpflanzen

Duftpflanzen sind Pflanzen, die über einen für sie eigenen typischen Duftverfügen, der mehr oder weniger intensiv versprüht wird. Die Duftpalette der Pflanzen reicht von wohltuenden bis hin zu deftigen Düften, sodass sich für jeden Geschmack etwas finden lässt, um Garten oder Terrasse attraktiver zu gestalten.

Der Duft kann über die Blüten und/oder über ihre Blätter, in Form eines Berührungsduftes, abgegeben werden. Erwähnt sei hier das ölhaltige Extrakt der Skimmien-Blätter, die einen stark aromatischen Duft verbreiten. Die Freigabe des Berührungsdufts steht in Abhängigkeit zur jeweiligen Witterung. Selbst wenn die Pflanzen erfroren oder vertrocknet sind, geht bei vielen von ihnen der Duft nicht verloren. Aber auch die Rinde oder Früchte der Duftpflanzen können als Duftträger fungieren.


E

E-Bikes

Gemäß der „Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)“ vom 14.12.2016 sind unter E-Bikes zu verstehen:

        1. einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder die über einen elektrischen Antrieb verfügen,
        2. welcher sich bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h selbständig abschaltet,
        3. der Elektroantrieb ermöglicht eine Fortbewegung bis zu 25 km/h, ohne eine gleichzeitige Betätigung der Pedale,
        4. der Nutzer muss einen Helm tragen,
        5. der Nutzer benötigt eine Betriebserlaubnis,
        6. ein Versicherungskennzeichen sowie
        7.  eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Einfriedung

Unter einer Einfriedung versteht man eine Einrichtung (beispielsweise eine Mauer oder einen Zaun), die einen bestimmten Bereich (z. B. einen Park oder Spielplatz) von seiner Umgebung abgrenzt.

Einstiegsfeld

Bei einem Einstiegsfeld handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren mit parallel zur Bordsteinkante verlaufenden Rippenprofil abgegrenzten Bereich, der blinden und sehbehinderten Menschen die Einstiegsposition in die Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs anzeigt. Hierfür wird in der Regel die erste Fahrzeugtür vorgesehen.

Einzelrufsteuerung

Eine Einzelrufsteuerung ist eine Steuerung für jeweils nur einen Aufzugs-Fahrkorb mit lediglich nur einer Anforderungstaste je Aufzugshaltestelle. Die Einzelrufsteuerung ist so ausgelegt, dass sie nur eine Anforderung, aus einer der Aufzugshaltestellen oder direkt aus dem Fahrkorb, entgegennehmen und einen Befehl ausführen kann.

Elektrokleinstfahrzeuge

Elektrokleinstfahrzeuge sind kleine Kraftfahrzeuge mit elektrischem (batteriebetriebenem) Antrieb, deren Bauart eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h ermöglicht. Zu diesen zählen beispielsweise Segways und E-Scooter. Von einem selbst balancierenden Elektrokleinstfahrzeug spricht man, wenn es über eine integrierte elektronische Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik verfügt, die es eigenständig in der Balance hält.

Elektrokleinstfahrzeuge – Verordnung

Der Gesetzgeber hat in seiner Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) § 1 „Anwendungsbereich“ vom 06.06.2019 definiert was unter Elektrokleinstfahrzeugen zu verstehen ist. Dort heißt es:

„(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1. Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
2. eine Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm für Kraftfahrzeuge mit Sitz und von mindestens 700 mm für Kraftfahrzeuge ohne Sitz,
3. eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt, oder von nicht mehr als 1400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden. Die Nenndauerleistung ist nach dem Verfahren gemäß DIN EN 15194:2018-11 oder den Anforderungen der Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme (ABl. L 323 vom 7.11.2014, S. 52) zu bestimmen,
4. eine Gesamtbreite von nicht mehr als 700 mm, eine Gesamthöhe von nicht mehr als 1400 mm und eine Gesamtlänge von nicht mehr als 2000 mm und
5. eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von nicht mehr als 55 kg.“

Erhabene Profilschrift

Die erhabenen Profilschrift ist eine Normalschrift, die speziell für die taktile Wahrnehmung mit den Fingern für blinde Menschen angefertigt wird.

In Einrichtungen, in welchen mit einem hohen Besucherverkehr gerechnet werden kann (z. B. Bahnhöfen), empfiehlt es sich, die Zeichenanzahl der erhabenen Profilschrift auf 25 zu begrenzen. Der Vorteil liegt hier in einer schnelleren Lesbarkeit der Information.

Erschließung von Gebäuden

Mit der Begrifflichkeit „Erschließung“ fasst man alle Wege und Räume zusammen, die man für den Zugang zu allen, sich im Gebäude befindenden, Nutzungseinheiten benötigt.

Man kann zwischen unterschiedlichen Formen der Gebäudeerschließung unterscheiden. So spricht man von einer horizontalen oder vertikalen Erschließung von Gebäuden. Dagegen unterscheidet die DIN 18040–2 zwischen der äußeren (von der Grundstücksgrenze bis zum Eingang des Wohngebäudes) und inneren (vom Eingang des Wohngebäudes bis zur Wohnung) Wohngebäudeerschließung.

Aber auch beispielsweise die Wege zur Abfallentsorgung und die Trassen für Wasser und Strom sind für die Wohngebäudeerschließung von grundlegender Bedeutung.

E-Scooter

E-Scooter ist die Bezeichnung für einen Elektromotorroller und ist in die Gruppe der Elektrokleinstfahrzeuge einzuordnen. Elektromotorroller werden jedoch auch als E-Roller oder Elektroroller bezeichnet. Zum Teil werden diese Begriffe auch im zunehmenden Maße zur Bezeichnung von Elektro-Tretrollern verwendet.

Ein vierrädriger E-Scooter ist ein Quad, ausgestattet mit einem Sitz für eine Person, einen Durchtritt zwischen Lenker und Sitz sowie einen elektrischen Antrieb. Er unterscheidet sich vom Elektrorollstuhl durch u. a. eine direkte Lenkvorrichtung die mit beiden Armen zu bedienen ist. Derartige E-Scooter werden für die Mobilität gern von Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung verwendet.

F

Fase:

Bei einer Fase handelt es sich um eine abgeschrägte Fläche, in der Regel von 45°, an der Kante eines Werkstoffes.

Fingeralphabet

Das Fingeralphabet ist ein Tastalphabet für taubblinde Menschen, bei dem die Wörter in die Hand des taubblinden Menschen getippt werden. 

Freisitz

Unter einem Freisitz versteht man eine bauliche oder Räumliche Anlage der Wohnung, die einem kürzeren oder längeren sitzenden Aufenthalt an der Luft ermöglicht. Im Rahmen der Wohnraumerweiterung zählt er als Außenwohnfläche. So sind zumindest Balkone, Loggia oder eine Terrasse, die zu einer Wohnung gehören, dem Freisitz zuzurechnen.

Fußgängerquerung

Anstelle der Begrifflichkeit „Fußgängerüberquerung“ sollte der Begriff „Fußgängerquerung“ bzw. „Fußgängerquerungsstelle“ Verwendung finden.

Begründung:
Der sich in den deutschen Regelwerken eingebürgerte Begriff „Überquerungsstelle“ enthält die Begrifflichkeit der „Querungsstelle“. Die „Querungsstelle“ ihrerseits umfasst die Begriffe der „Querung“ und der „Stelle“. Unter einer „Querung“ versteht man: Die Fortbewegung bzw. einen Weg quer durch oder über ein Gebiet (auch einer Fläche oder eines Bereichs). Insofern bezeichnet die Begrifflichkeit der „Querungsstelle“ einen Ort, an welchem eine Querung über ein Gebiet oder hier auch eine Verkehrsfläche möglich ist. Daher ist ohnehin die Sinnhaftigkeit der inhaltlichen Wortdoppelung von „über“ und „queren“ bei der Bildung der Begrifflichkeit „Überquerungsstelle“ fraglich. Weiterhin enthält die Begrifflichkeit „Überquerungsstelle“ keine Aussage darüber, für welche Verkehrsart sie vorgesehen und nutzbar ist. Sie ist also recht allgemein gehalten. Aussagekräftiger wäre hier die Verwendung der Begrifflichkeit „Fußgängerquerungsstelle“. Bei dieser Begrifflichkeit wird eine inhaltliche Wortdoppelung vermieden. Darüber hinaus wird gleichzeitig vermittelt, für welche Verkehrsteilnehmer diese Querungsstelle bestimmt ist und nutzbar sein muss.

Fußweg

Ein Fußweg ist ein Weg, der nicht an eine Fahrbahn grenzt und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.


G

Gartentherapie

Bei der Gartentherapie stehen gärtnerische Aktivitäten, unter therapeutischer Anleitung in einer angemessenen Atmosphäre, im Mittelpunkt. Als Therapiemedium dient in erster Linie die Pflanze, ihre Umgebung sowie deren Fähigkeit mit ihren Eigenschaften die menschlichen Sinne anzusprechen.                                                                                                      Die Gartentherapie eignet sich insbesondere für Menschen, die, auf Grundlage ihres besonderen Bewusstseinsverhältnisses zu Pflanzen, eine gesundheitliche Vorsorge treffen wollen oder Heilung wünschen.

GebärdensprachdolmetscherInnen

GebärdensprachdolmetscherInnen sind Fachleute für Kommunikation unterschiedlicher Kulturen  und Sprachgemeinschaften, die die Kommunikation zwischen hörgeschädigten (also schwerhörigen, ertaubten, gehörlosen und selten taubblinden) und  hörenden Menschen in unterschiedlichen Situationen des beruflichen Bereichs (z.Bsp: Aus- und Weiterbildung, Betriebsversammlungen), des privaten Bereichs (z. Bsp.: Arztbesuche, Elternabend) oder im juristischen Verwaltungsbereich (z. Bsp.: bei Gerichtsverhandlungen) ermöglichen.

Gebärdensprachen

Gebärdensprachen sind visuelle Körpersprachen, sind eigenständige, gesetzlich und wissenschaftlich anerkannte visuelle Körpersprachen, bei denen Körperhaltung, Mimik und lautlos gesprochene Wörter miteinander kombiniert werden. Sie gelten als das wichtigste Kommunikationsmittel für sprach- und hörgeschädigte Menschen, wobei jede Gebärde ein Zeichen ist, mit dem ein Begriff oder ein Zeichen zum Ausdruck gebracht wird.

Ergänzt werden die Gebärden durch Mundbild, Körpersprache und durch die Möglichkeit der Fingersprache, wobei jede Fingerhaltung jeweils die Bedeutung einer Zahl oder eines Buchstaben hat.

Gehörlosigkeit

Unter Gehörlosigkeit versteht man den Verlust des Hörsinns. Er kann auf einem teilweisen Ausfall einzelner Bereiche oder des vollständigen Gehörs beruhen.                                        Beträgt im Hauptsprachbereich der Verlust des Hörsinns 100 dB, so liegt eine Taubheit vor.

Gehweg

Ein Gehweg ist ein definierter Straßenbereich, der an eine Fahrbahn angrenzt und der gänzlich nur der Nutzung von Fußgängern sowie Benutzern von Mobilitätshilfen vorbehalten ist.

Geländer

Als Geländer wird die vollständige seitliche Absturzsicherung, beispielsweise einer Treppe oder an einer Brücke bezeichnet.

Grünphase

Als Grünphase wird er Zeitraum bezeichnet, der mit einem grünen Lichtzeichen die Freigabe zur Fahrbahnquerung für Fußgänger anzeigt.

Nach DIN 32981:2018-06

3.1 Grünphase

Freigabezeit zum Überqueren der Straße für Fußgänger

      • Taktiles Freigabesignal

Das taktile Freigabesignal zeigt, zumeist durch Vibrationen , blinden und sehbehinderten Menschen den Beginn und das Ende der Fußgänger-Grünphase zum Überqueren der Fahrbahn an.

 

 

Geschützte Kreuzungen

Geschützten Kreuzungen stellen eine vorzugsweise bauliche sowie räumliche Trennung des Fahrradverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr dar. 
Nach dem niederländischen Vorbild soll eine geschützte Kreuzung (auch als Protected Intersection bezeichnet) eine (besonders) optimale Sichtbarkeit zwischen Auto-Fahrenden und Rad-Fahrenden Personengruppen möglich machen. Dies soll durch eine möglichst verständliche und selbsterklärende Straßengestaltung geschehen. 

 


H

   

Handlauf

Ein Handlauf ist ein rundes oder profiliertes Bauteil, welches zum Festhalten oder zum Führen der Hand dient. Der Handlauf kann Bestandteil beispielsweise eines Geländers sein. Er kann jedoch auch als ein selbständiges Bauteil an der Wand angeordnet werden.

 

Hauptschließkante einer Tür

Die Hautschließkante einer Tür ist die Schließkante, welche die Weite der Türöffnung, also den Abstand zwischen der Schließkante zur parallel gelegenen Gegenschließkante, bestimmt.

Hebe- und Umsetzhilfen

Die Hebe- und Umsetzhilfen sind typische Hilfen zur Unterstützung und Erleichterung bei der Arbeit von Assistenzkräften in der Pflege. Sie tragen dazu bei, dass körperlich schwere Heben und Umsetzen von älteren oder behinderten Menschen deutlich zu reduzieren und ihnen eine rückenschonende Tätigkeit zu ermöglichen.

Hebe- und Umsetzhilfen dienen beispielsweise zur Vornahme eines weitestgehend selbständigen oder mit Unterstützung einer Assistenzperson, Transfers vom Rollstuhl ins Bett. Ihr Einsatz ist insbesondere bei Personen mit beträchtlichen Mobilitätseinschränkungen oder starker Immobilität notwendig.

Zur Gruppe der Hebe- und Umsetzhilfen gehören:

           1. Positionswechselhilfen
          2. Wende- und Umlagerhilfen
          3. Hebekissen
          4. Aufrichtehilfen
          5. Rutschbretter
          6. Drehscheiben

Herzinfarkt

Der Eintritt eines Herzinfarktes (Myokardinfarkt), kann je nach seinem Schweregrad zu einer lebensbedrohlichen Situation führen.
Hier kommt es häufig durch ein Blutgerinnsel zu einem plötzlichen, mehr oder weniger vollständigen Verschlusses, eines Herzkranzgefäßes. In der Folge entsteht eine unzureichende Sauerstoffversorgung am Herz.

Herz-Kreislauf-Insuffizienz

Eine Herz-Kreislauf-Insuffizienz liegt vor, wenn das Herz in Folge einer Herzschwäche (Herzmuskelschwäche, Myokardinsuffizienz) die Versorgung des Körpers mit der benötigten Menge an Blut bzw. mit Sauerstoff nicht mehr gewährleisten kann.

Die verminderte Leistung des Herz-Kreislauf-Systems schränkt den Aktionsradius des Betroffenen ein.

Hockerbank

Bei einer Hockerbank handelt es sich um eine Sitzgelegenheit in Form einer Sitzbank, grundsätzlich ohne Rückenlehne, für mehrere Personen.

Hörsehbehinderung / Taubblindheit

Bei der Hörsehbehinderung liegt gleichzeitig eine Beeinträchtigung des Hör- und Sehvermögens vor, die in ihrem Schweregraden mehr oder weniger ausgeprägt sein können.  Bei diesen Formen der Sinnesbeeinträchtigungen können sich die Übergänge von einer Hörsehbehinderung zur Taubblindheit durchaus fließend darstellen. Es handelt sich dabei um eine massive Sinneseinschränkung bis hin zum völligen Ausfall der visuellen und akustischen Wahrnehmung.


I

Induktive Höranlage

Bei einer induktiven Höranlage handelt es sich um ein technisches System, mit dessen Hilfe akustische Signale (Informationen) drahtlos über Hörgeräte an deren Nutzer störungsfrei vermittelt werden können.


J


K

Kabelbrücke

Eine Kabelbrücke ist eine trittfeste, auf der Straßen- oder Gehwegoberfläche verlegte, röhrenförmige Zuleitung. Vielfach setzen sich Kabelbrücken aus einzelnen unbeweglichen Teilstücken zusammen, die je nach Bedarfsfall aneinandergesetzt werden können.                  Kabelbrücken sind auch unter der Bezeichnung Aufbodenkanal oder Fußbodenkanal bekannt.

Kettenabsperrung im Verkehrsraum

Als  Kettenabsperrung werden mit Ketten verbundene Pfosten oder Poller bezeichnet.

     

Kneeling

Der Begriff Kneeling stammt aus dem Englischen (kneeling = knien). Mit der Begrifflichkeit Kneeling wird das seitliche Absenken, in der Regel eines Busses, auf dessen Einstiegsseite bezeichnet.  

Kognitive Beeinträchtigung 

Bei einer kognitiven Beeinträchtigung handelt es sich um einen zeitweise oder andauernden Funktionsverlust der geistigen Leistungsfähigkeit des Betroffenen mit einer unterschiedlich starken Ausprägungdie nicht der „normalen“ Denkleistung für das jeweilige Alter entspricht.


L

Landesbauordnung (LBO)

Eine Landesbauordnung ist ein Gesetz über die in einem Bundesland verbindlich anzuwendenden allgemeinen Rechtsvorschriften im Bauwesen. Das in Deutschland bestehende föderale Baurecht ermöglicht, dass jedes Bundesland über eine eigene Bauordnung verfügt. Die einzelnen Landesbauordnungen, lehnen sich jedoch an die Muster-Bauordnung (MBO) weitestgehend an. Damit wird das Ziel verfolgt, ein möglichst annähernd gleiches Baurecht in ganz Deutschland zu erreichen. Abweichungen davon sind aber möglich.

Laufbreite

Die Laufbreite einer Treppe beschreibt den Abstand von der rechten bis zur linken Seite einer Treppe.

 

Leitstreifen

Bei einem Leitstreifen handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren mit in Gehrichtung verlaufenden Rippenprofil abgegrenzten Bereich, der für blinde und sehbehinderte Menschen der Orientierungs- und Leitfunktion dient.

Lichter Gehwegraum

Der lichte Gehwegraum setzt sich zusammen aus einer 180 cm breiten Verkehrsfläche (oder auch nutzbaren Gehwegbreite) für zwei nebeneinander laufende Fußgänger, einem Sicherheitsraum von 20 cm zur seitlich gelegenen Bebauung sowie einen Sicherheitsraum von 50 cm zur Fahrbahn.

Lifter

In der Pflege versteht man unter einem Lifter eine technische Hebeeinrichtung, mit dessen Hilfe der Patiententransferdeutlich erleichtert wird.

Lifter dienen beispielsweise zur Vornahme eines weitestgehend selbständigen, oder mit Unterstützung einer Assistenzperson, Transfers vom Rollstuhl ins Bett. Ihr Einsatz ist insbesondere bei Personen mit beträchtlichen Mobilitätseinschränkungen oder starker Immobilität notwendig.

Bei der Auswahl eines Lifters sollte bedacht werden, dass während bei einem Deckenlift oder eines mobil fahrenden Liftes ein Transfer zwischen einzelnen Wohnräumen möglich ist, bei einem stationären Lift dagegen nur ein ortsgebundener Einsatz gegeben ist. Maßgeblich ist jedoch auch, ob der Nutzer entsprechend seiner individuell vorliegenden Einschränkungen den Lifter selbst bedienen kann oder bei der Nutzung auf eine Assistenz angewiesen ist. Für eine zweckentsprechende Nutzung des Lifts spielt natürlich ebenfalls die Betrachtung der räumlichen Wohngegebenheiten eine wichtige Rolle.

      • Badewannenlifter

Badewannenlifter sind Hubeinrichtungen, mit deren Hilfe Personen aus oder in eine Badewanne gehoben werden können. Verwendet wird dieser vornehmlich von Personen die Schwierigkeiten beim Ein- oder Aussteigen aus der Wanne haben. Sie werden mit sitzähnlichen Trageeinrichtungen, festen Sitzen oder mit Tuchsitzen im Fachhandel angeboten.

Für Badewannenlifter kommen wasserhydraulische, pneumatische oder auch elektromotorische Antriebe zum Einsatz.

Zum Nachweis, dass der Badewannenlifter den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der europäischen Richtlinien entspricht, muss er über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Lormen

Das Lormen ist nach dessen taubblinden Erfinders, Hieronymus Lorm, benannt. Es ist eine Fingersprache, bei der gezielt gesetzte Berührungen an der Hand des taubblinden Menschen erfolgen. Dabei bedeutet jede Berührung, an einer festgelegten Position an der Hand, einen Buchstaben bzw. eine Silbe, z. Bsp. für das „E“ eine Berührung an der Zeigefingerkuppe. So werden die Wörter in die Hand des taubblinden Menschen getippt.

Lorm-Alphabet

Beim Lorm-Alphabet handelt es sich um ein Fingeralphabet (Tastalphabet) für taubblinde Menschen, bei dem die Wörter in die Hand des taubblinden Menschen getippt werden.


M

Mobilität

Mobilität bedeutet beweglich, als nicht an einen festen Standort gebunden, zu sein.

Das Wort „mobile“ (=beweglich, marschbereit) aus dem Französischen stammend, wurde erstmals im 18. Jahrhundert in der Militärsprache benutzt. Dabei handelt es sich um eine Wortbildung, die auf das lateinische Wort „mobilis“ zurück geführt werden kann.                    Die Bewertung von Prozessen mit Hilfe dieser „Beweglichkeit“ (=Mobilität), wurde seither verallgemeinert. Entsprechend groß ist die Vielzahl von Facetten der Mobilität, wie beispielsweise geistige Mobilität, räumliche Mobilität, persönliche Mobilität, physische Mobilität oder berufliche Mobilität, die heute schon längst keine Abstrakte mehr darstellen.

Mobilitätshilfen

Unter Mobilitätshilfen versteht man Hilfen bzw. Hilfsmittel, die zur Unterstützung der Fortbewegung zur physisch-räumlichen Mobilität dienen. Die Wahl der zu verwendeten Mobilitätshilfen richtet sich je nach der Beeinträchtigungsform und deren Schweregrad.

Mobilitätshilfen können u. a. sein: Fahrrad, Gehhilfen wie Unterarmstützen, Rollator, Rollstuhl, Auto, Blindenlangstock, Blindenführhund.

Modalverben

Unter Modalverben versteht man Verben wie beispielsweise „muss“ oder „darf“, mit deren Hilfe Möglichkeiten, Zwänge oder auch Wünsche benannt und dargestellt werden können. Sie sind den englischen Hilfsverben zu zuordnen.

Multiple Sklerose (MS)

Die Multiple Sklerose ist eine der häufigsten Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und/oder Rückenmark), deren Ursache noch unbekannt ist. Die Krankheit kann in Schüben, in unterschiedlichen Zeitabständen und unterschiedlicher Stärke verlaufen.

Musterbauordnung (MBO)

Die Muster-Bauordnung (MBO)  ist die „Mutter“ aller Landesbauordnungen. Diese wird auf Beschluss der Bauministerkonferenz von Bund und Ländern verbindlich beschlossen, mit dem Ziel, in allen Bundesländern ein möglichst annähernd gleiches Baurecht zu erreichen. Die einzelnen Bauordnungen der Bundesländer (=Landesbauordnungen) lehnen sich an diese weitestgehend an, was aber auch Abweichungen ermöglicht.

Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ehemals Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen), ist Bestandteil der Muster-Bauordnung. Sie wird von der zuständigen Bauministerkonferenz von Bund und Ländern beschlossen und anschließend durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesstaatsanzeiger als „Mustererlass“ eingeführt.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen enthält für bauliche Anlagen technische Regeln, die für deren Planung, Konstruktion und Bemessung von grundlegender Bedeutung sind.

Die Muster- Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen bildet einen gewissen „Leitfaden“ für die einzelnen Bundesländer zur inhaltlichen Gestaltung ihrer Verwaltungsvorschriften Technischer Baubestimmungen (VVTB).


N

Nasszelle

Unter einer Nasszelle versteht man im Allgemeinen Räume, die über eine Wasserentnahmestelle verfügen und mit einem abgedichteten Fußboden ausgestattet sind. Dies können Waschküchen, Duschkabinen, Toiletten oder auch Waschräume in Sportanlagen sein. Der Begriff Nasszelle wird oftmals auch für Badezimmer verwendet.

Nationaler Aktionsplan

Der Nationale Aktionsplan ist das Ergebnis der Fortführung des nationalen Integrationsplanes, der auf dem 5. Integrationsgipfel am 31. Januar 2012 beschlossen wurde, wo es um die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele von Bund und Ländern zur Verbesserung der Integrationspolitik in Deutschland ging.

Nebenschließkante einer Tür

Alle Kanten einer Tür, die nicht die Weite der Türöffnung bestimmen, können als Nebenschließkanten bezeichnet werden.

Nicht notwendige Treppe

Bei einer nicht notwendigen Treppe handelt es sich um eine weitere Treppe, die jedoch nicht zwangsweise vorhanden sein muss. Diese kann im Bedarfsfall auch zur Hauptnutzung der Gebäudeerschließung dienen.

Nichtschwimmerbecken

Nichtschwimmerbecken sind Schwimmbecken für Personen, die für ihre Sicherheit einen Bodenkontakt benötigen, da sie das Schwimmen noch nicht erlernt haben. Die Wassertiefe darf daher nur max. 1,35 m betragen.

Zur Gewöhnung an das Wasser sollte der Zugang zum Nichtschwimmerbecken über eine flache Treppe (vorzugsweise in Längsrichtung über eine gesamte Beckenseite) erfolgen (vgl. Bild 1).

 

Normalschrift

Die Normalschrift kann auch als Ausgangsschrift verstanden werden. Diese besteht aus einem Schriftmuster, welches eine visuelle Orientierung für das Schreiben und Lesen bietet. Für die Darstellung der Normalschrift werden in der Regel Alphabete mit Groß- und Kleinbuchstaben verwendet. Ergänzt werden diese häufig durch Satzzeichen und Zahlen.

Normen

Normen sind durch Privatpersonen erstellte technische Regelungen, die den Charakter einer Empfehlung tragen. Sie geben Handlungsanweisungen für einen festgelegten Anwendungsbereich vor und beschreiben unter welchen Voraussetzungen die Handlungsanweisungen zulässig oder verboten sind.

Normen sind das Ergebnis, welche im Laufe eines Prozesses des Normungsverfahrens entstehen.

Die nationalen Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. erarbeitet. Normen entstehen somit durch eine private Vereinigung und können daher lediglich nur Empfehlungen sein. Erst wenn diese zum Gegenstand von Gesetzen oder Verordnungen werden, erlangen sie eine gesetzliche Verbindlichkeit.

In diesem Zusammenhang ist auch die Bezeichnung der „DIN-Vorschriften“ im engeren Sinne unkorrekt, da ein eingetragener Verein keine allgemein verbindlichen Vorschriften erlassen kann.

Titel: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Ausgabe: Oktober 2010
Ersatz für: DIN 18024-2:1996-11                                                                          Anwendungsbereiche:                                                                                          – Gebäudeteile öffentlich zugänglicher Gebäude, die der Allgemeinheit zur                  Verfügung stehen
– Außenanlagen
– Neubauten
– sinngemäße Anwendung für Umbauten
Bezug: Alleinvertrieb: Beuth Verlag GmbH

      • DIN 18040-2

Titel: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 2: Wohnungen
Ausgabe: September 2011
Ersatz für: DIN 18025-1:1992-12 und DIN 18025-2:1992-12
Anwendungsbereiche:
– Wohnungen
– Infrastruktur der Wohngebäude und deren
– Außenanlagen
– Neubauten
– sinngemäße Anwendung für Umbauten
Bezug: Alleinvertrieb: Beuth Verlag GmbH

      • DIN 18040-3

Titel: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen
Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
Ausgabe: Dezember 2014
Ersatz für: DIN 18024-1:1998-01
Anwendungsbereiche:                                                                                          – Verkehrsanlagen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum
– Außenanlagen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum – diese Norm kann auch        entsprechend im nichtöffentlichen Verkehrs- und Freiraum angewandt werden
– Neubauten
– sinngemäße Anwendung für Umbauten
Bezug: Alleinvertrieb: Beuth Verlag GmbH

      • DIN 32975

Titel: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen
Raum zur barrierefreien Nutzung
Ausgabe: Dezember 2009
Anwendungsbereiche:                                                                                         – Straßenraum
– Verkehrsmittel einschließlich deren Einrichtungen und Anlagen
– öffentlich zugängliche Gebäude
Bezug: Alleinvertrieb: Beuth Verlag GmbH

      • DIN 32984

Die DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ (DIN 32984:2011-10) gilt vornehmlich für Neubauten und sollte analog bei Restaurierungen oder Umbauten im öffentlichen Verkehrsraum sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden zur Anwendung gelangen.

Die DIN 32984 enthält Angaben zur visuellen und taktilen Wahrnehmbarkeit von Bodenindikatoren.

In Bezug auf die Bodenindikatoren sowie die sonstigen Leitelemente werden mit Hilfe der DIN 32984 die entscheidenden Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung aus der Normenreihe DIN 18040 ergänzt und konkretisiert.

Normenausschuss Bauwesen

Bei dem Normenausschuss Bauwesen, kurz auch als NABau bezeichnet, handelt es sich um ein satzungsgemäß gegründetes Gremium im Deutschen Institut für Normung e. V.
Im Rahmen seines Zuständigkeitsbereiches arbeitet es entsprechend seiner Aufgabenstellung der nationalen Normung, ebenfalls aktiv an europäischen und internationalen Normungsprojekten mit. Darüber hinaus obliegt ihm die Anwendung der Normen zu fördern und diese in turnusmäßigen Abständen auf ihre Aktualität hin zu prüfen.

Normung

Unter der Normung versteht man die Vereinheitlichung von immateriellen Sachverhalten sowie von materiellen Gütern, was im gesellschaftlichen Interesse liegt und der Allgemeinheit dient. Die Normung erfolgt in gemeinsamer Zusammenarbeit aller interessierten Kreise im Rahmen eines kontinuierlichen Prozesses.

 

Notwendige Treppe

In Deutschland wird unter einer „notwendigen Treppe“ eine Treppe verstanden, die entsprechend baurechtlicher Vorschriften als Teil des Rettungsweges zwingend vorhanden sein muss 

  

Nutzungseinheit

Die Begrifflichkeit Nutzungseinheit bezeichnet eine baulich bestimmte Nachfolge von Räumen, die über einen eigenen Zugang von einem Flur oder Treppenhaus erreichbar ist. In öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen kann man davon ausgehen das Nutzungseinheiten, wie beispielsweise eigenständige Betriebsstätten und Praxen, eine betrieblich-organisatorisch selbstständige Einheit bilden. 


O

  

Offene Treppe

Als „offene Treppe“ werden Treppen bezeichnet, bei denen sich Öffnungen zwischen den Trittstufen befinden (es fehlen die Setzstufen). Aus Sicherheitsgründen werden heute auch Treppen gebaut, bei denen die Stufenzwischenräume nur teilweise geöffnet sind. In diesem Zusammenhang wird eine „offene Treppe“ nicht mehr als „Treppe ohne Setzstufen“ bezeichnet.  

Orientierung

Die Orientierung ist die kognitive Fähigkeit einer Person, sich zeitlich, räumlich oder mental auszurichten. Dabei hilft die Wahrnehmungsfähigkeit von Informationen ein Bewusstsein zur Orientierung zu entwickeln sowie dieses zu aktualisieren. Für Schlussfolgerungen und Planungen zur Orientierung kann auf im Gehirn gespeicherte Erfahrungen zurückgegriffen werden. Die Orientierung ist eine Leistung einer aktiv handelnden Person, die das Ergebnis aus gesammelten Erkenntnissen und ihrem bedeutungsbezogenen Umgang mit der Umwelt darstellt.

Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe ist eine Informationshilfe, die die kognitive Fähigkeit einer Person, sich zeitlich, räumlich oder mental auszurichten, erleichtert.


P

Pedelec

Die Bezeichnung Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“.

Ein Pedelec ist ein Elektrorad mit Motorantrieb. Bei einem Pedelec wird die Motorunterstützung nur gegeben, wenn der Radfahrer in die Pedale tritt. Es besteht die Unterstützung durch den Motor (von maximal 250 Watt) nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, so zählen diese als Fahrrad und es besteht keine Zulassungspflicht.

Man kann beim Pedelec die gewünschte Motorunterstützung wählen. Wird der Motor abgeschaltet, ist ein herkömmliches Radfahren möglich.

Der Begriff Pedelec hat sich bisher nicht durchgesetzt. Häufig wird vom E-Bike gesprochen, obwohl eigentlich das Pedelec gemeint ist.

Physisch-räumliche Mobilität

Die physisch-räumliche Mobilitätist die Bewegung von Gütern und Menschen. Sie findet auf vielfältigste Weise statt, z. Bsp.: auf der Straße, der Schiene, über dem Wasser oder in der Luft und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die selbstbe-stimmte Lebensqualität insbesondere für Menschen mit Behinderung dar. Die physisch-räumliche Mobilität von Senioren und Menschen mit Handicap erfolgt häufig per Fuß und ÖPNV.

Planschbecken

Ein Planschbecken ist ein Wasserbecken speziell für Kleinkinder zum Spielen. Für eine sichere Nutzung sollte die Wassertiefe, entsprechend der abweichenden Körpermaße der Kleinkinder 0,60 m betragen

Poller

Im Straßenraum ist ein Poller eine angeordnete Absperrvorrichtung, die vornehmlich zum Schutz vor dem Befahren und Zuparken von Fußgängerbereichen durch Kraftfahrzeuge dient. Dabei handelt es sich in der Regel um einen mehr oder weniger breiten Absperrpfosten oder -pfahl, der senkrecht fest mit dem Boden verbunden ist. Im Straßenverkehrsrecht (StVO) wird oftmals die Bezeichnung „Sperrpfosten“ für die umgangssprachliche Begrifflichkeit „Poller“ verwendet. In der Fachwelt wird bei den Sperrpfosten zwischen Pfosten bzw. Pfählen und Pollern unterschieden, wobei der Unterschied im Wesentlichen nur bei deren Durchmesser zu sehen ist. Dieser beträgt bei Pfosten bzw. Pfählen ≤ 10 cm und für Poller bei ≥ 10 cm.        Poller (runde und rechteckige) aus Beton oder Naturstein haben in der Regel einen Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von ca. 30 cm. Während Poller vielseitig einsetzbar sind, eignen sich Pfosten und Pfähle nur für kurze abzusichernde Bereiche, wie beispielsweise Fußwegüberfahrten.

Prismen-Schrift

Die Prismen-Schrift ist eine für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen tastbare Schrift mit prismenartigem Querschnitt, die allerdings nur für Kurzbeschriftungen und mit Großbuchstaben Verwendung finden sollte.

Progressive Muskeldystrophie (MD)

Bei der Progressive Muskeldystrophie handelt es sich um eine genetisch bedingte Erkrankung der Muskulatur, die mit einer Herabsetzung der Muskelspannung und Muskelschwund einhergeht. Durch die Rückentwicklung der Muskeln geht die Bewegungsfähigkeit bis hin zur Lähmung schrittweise verloren.


Q

Quad

Ein Quad ist ein vierrädriger E-Scooter, ausgestattet mit einem Sitz für eine Person, einen Durchtritt zwischen Lenker und Sitz sowie einen elektrischen Antrieb. Er unterscheidet sich vom Elektrorollstuhl durch u. a. eine direkte Lenkvorrichtung die mit beiden Armen zu bedienen ist. Derartige E-Scooter werden für die Mobilität gern von Menschen mit einer Gehbeeinträchtigung verwendet.


R

Radweg

Als Radweg wird ein fest definierter und baulich angelegter Straßenbereich bezeichnet, der ausschließlich oder vorrangig für die Nutzung des Radverkehrs vorgesehen ist. Ein straßenbegleitender Radweg wird auch als Bordsteinradweg bezeichnet. Radwege sind Bestandteil einer Radverkehrsanlage (Anlage des fließenden Radverkehrs). Die Kennzeichnung der Radwege erfolgt durch die Zeichen 237, 240 und 241 gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Raumspartüren:

Bei den Raumspartüren handelt es sich um zweiteilige Falttüren, die leichtgängig zur Seite gedreht oder geklappt werden können. Ihre Betätigung (Öffnen und Schließen) entspricht die der von Drehflügeltüren. Gegenüber gewöhnlichen Drehflügeltüren ergibt sich jedoch bei Raumspartüren ein deutlich kleinerer Schwenkbereich.

Ratifizierungsgesetz

Das Ratifizierungsgesetz ist ein Gesetz zur völkerrechtlich bindenden Anerkennung des internationalen Vertrags zum Übereinkommender Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Resthörigkeit

Bei einer Resthörigkeit liegt der Verlust des Hörvermögens zwischen 90 und 100 dB.

Richtungsfeld

Bei einem Richtungsfeld handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren mit in Gehrichtung des Fußgängers verlaufenden Rippenprofils abgegrenzten Bereich, der blinden und sehbehinderten Menschen die Gehrichtung über Fahrbahnen oder Gleiskörper anzeigt. Richtungsfelder sind stets unmittelbar gehwegseitig an der Bordsteinkante anzuordnen.

Rollstuhlrampe

Eine Rampe ist eine schiefe Ebene, welche zwei Flächen, die auf einem unterschiedlichen Höhenniveau liegen, verbindet.

Unter einer festen eingebauten oder angebauten  Rollstuhlrampe (Flächenrampe) versteht man eine freistehende Rampe, die beständig und nicht nur vorübergehend, beispielsweise im Eingangsbereich eines öffentlichen Gebäudes, zur Überwindung eines Höhenniveaus installiert wurde. Dabei können diese Rollstuhlrampen fest verschraubt oder lose verlegt werden.


S

Sanitärräume

Unter der Begrifflichkeit Sanitärräume werden Wasch-, Umkleide- und Toilettenräume zusammengefasst.

Schlaganfall

Schlaganfall (Zerebro-vasculärer Insult) ist eine Durchblutungsstörung im Gehirn.

Schutzraum

Bei einem Schutzraum handelt es sich um einen Raum, welcher bei nicht bestehender Möglichkeit zur Eigenrettung, im Fall drohender Gefahren, vorübergehend aufgesucht werden kann und durch dessen Gestaltung einen entsprechenden Schutz bietet.

Schutzziele

Bei den Schutzzielen handelt es sich um Anforderungen, die berechtigterweise von Menschen mit Beeinträchtigungen gestellt werden müssen. Zur Erfüllung dieser sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen

Beispiel:

Schutzziel für Kinder und Menschen mit Mikrosomie (Kleinwuchs):
Gewährleistung der Erreichbarkeit von Handläufen;

Maßnahme:
Anordnung eines Doppelhandlaufs mit
– Anordnungshöhe des oberen Handlaufs: Oberkante zwischen 85 cm und 90 cm über OFF
– Anordnungshöhe des unteren Handlaufs: Oberkante in 65 cm über OFF

Schwarzschrift

Bei der Schwarzschrift handelt es sich um die für „sehende“ Menschen gedruckte Normalschrift. Diese ist somit im Gegensatz zur Blindenschrift, auch als Braille-Schrift nach ihrem Erfinder benannt, nicht taktil mit den Fingern wahrnehmbar.

Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis gilt in Deutschland als bundeseinheitlicher Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch. Er enthält Angaben über den Grad der Behinderung (GdB) seines Inhabers und Merkzeichen für die berechtigte Inanspruchnahme entsprechender Nachteilsausgleiche.

Schwimmbecken

Die Schwimmbecken dienen dem Schwimmen und müssen daher über eine Wassertiefe von ≥ 1,35 m verfügen.
Bei Schwimmbeckenlängen von 50 m sind für den Beckenzugang mindestens 6 Beckenleitern und für Schwimmbeckenlängen von 25 m 4 Beckenleitern vorzusehen. Es ist jedoch möglich, eine der Beckenleitern durch eine Beckentreppe zu ersetzen.

Segway

Das Segway ist ein elektrisch angetriebenes Transportmittel für eine Person mit zwei auf einer Achse nebeneinander angeordneten Rädern. Zwischen beiden Rädern befindet sich zum Festhalten ein Lenker. Während der Fortbewegung steht der Segway-Fahrer auf einer Plattform. Das Bremsen und Steuern des Fahrzeuges erfolgen durch die Gewichtsverlagerung des Segway-Fahrers. Ein Umkippen des Segways wird durch einen Kreiselstabilisator (Gyroskop) verhindert.

Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Segways ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Für das Fahren mit dem Segway bedarf es keiner Fahrerlaubnis. Allerdings beträgt das zulässige Mindestalter für die Nutzung 14 Jahre. Auch wenn hier keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines Helmes jedoch sehr zu empfehlen.

Sehbehinderung

Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auf dem besseren Auge, trotz Korrektur (mit Brille oder Kontaktlinsen), eine Sehschärfe (Visus) in der Nähe und/oder Ferne von nicht mehr als 1/3 der normalen Sehkraft erreicht wird. Die Sehbehinderung ist abhängig von Umfang und Schwere des Funktionsausfalls des jeweiligen Augenbereichs, wie z. B. Netzhaut oder Linse. Es besteht eine Vielzahl unterschiedlicher Sehbehinderungsformen. Selbst bei zwei Menschen mit gleicher Erkrankung, kann das Sehvermögen stark voneinander abweichen. Für die Beantwortung der Frage, ob eine Sehbehinderung vorliegt, ist deren Ursache nicht maßgeblich.

      • Wesentliche oder starke Sehbehinderung

Eine wesentliche Sehbehinderung liegt vor, wenn auf dem besseren Auge, trotz Korrektur (mit Brille oder Kontaktlinsen), eine Sehschärfe (Visus) in der Nähe und/oder Ferne von nicht mehr als 1/10 (10 %) der normalen Sehschärfe vorhanden ist.

      • Hochgradige Sehbehinderung

Eine hochgradige Sehbehinderung liegt vor, wenn auf dem besseren Auge, trotz Korrektur (mit Brille oder Kontaktlinsen), eine Sehschärfe (Visus) in der Nähe und/oder Ferne von nicht mehr als 1/20 (5 %) der normalen Sehschärfe vorhanden ist.

Selbstbestimmtes Leben

Das selbstbestimmtes Leben bringt für jeden Menschen das Recht zum Ausdruck, persönlich, ohne Einschränkungen, Bevormundung oder Mobbing, in vollem Umfang über seine eigene Lebensführung selbst entscheiden zu können.

Selbstbestimmt Wohnen

Das selbstbestimmte Wohnen bringt das Recht zum Ausdruck, persönlich, ohne Einschränkungen, ohne Bevormundung und ohne Mobbing in vollem Umfang selbst über seine Individuellen Wohnbedürfnisse, seinen Wohnort und sein Zusammenleben mit anderen Menschen oder auch Haustieren entscheiden zu können.                                                                                                                                                                                              Es ist (auch für Menschen mit Handicap) ein allgemein anerkanntes Menschenrecht. Dieses wurde in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verankert. Das selbstbestimmte Wohnen ist ein wesentlicher Teil eines selbstbestimmten Lebens. Beide stehen jedoch in einer untrennbaren engen Wechselbeziehung zu einander.

Dabei bildet das selbstbestimmte Wohnen die Voraussetzung und den zentralen Raum für die Geborgenheit.

  

Setzstufe

Als Setzstufe wird das senkrechte bzw. annähernd senkrechte Bauelement einer Treppenstufe bezeichnet. Damit befindet sich die Setzstufe zwischen zwei Trittstufen bzw. zwischen Trittstufe und Treppenpodest, wodurch sie auch gelegentlich die Bezeichnung als Futterstufe, Futterbrett oder Stoßstufe trägt.  

   

Shared Space

„Shared space“ stammt aus dem Englischen und bedeutet „Gemeinsamer Raum.“ Im Rahmen der Verkehrsraumgestaltung versteht man unter „Shared space“ eine Gestaltungsphilosophie bzw. ein Gestaltungskonzept für Verkehrsflächen, wie Straßen oder auch Plätze, die gleichzeitig gemeinsam vom Kraft-, Rad- und Fußgängerverkehr, ohne Dominanz des Fahrzeugverkehrs, genutzt werden sollen. Dabei wird auf die althergebrachte physische Trennung der einzelnen Verkehrsflächen, wie Fahrbahn und Gehweg, sowie den Einsatz von Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen verzichtet.

In Straßenräumen, die nach dem „Shared space“-Konzept gestaltet werden, sollten Höchstgeschwindigkeiten zwischen 10 km/h und 20 km/h vorgegeben werden. 

 

Sperrfeld

Bei einem Sperrfeld handelt es sich um ein aus Bodenindikatoren, unmittelbar an einen niveaugleichen Übergang („Null-Absenkung“ der Bordsteinkante) vom Gehbereich zur Fahrbahn, angeordneten und mit einem parallel zu ihr verlaufenden Rippenprofil abgegrenzten Bereich, der blinden und sehbehinderten Menschen eine niveaugleiche Überquerungsstelle (einschließlich aller Bereiche der Bordsteinkantenhöhen von ≤ 3 cm) anzeigt bzw. vor dieser warnt.

Sperrpfosten

Im Straßenverkehrsrecht (StVO) wird die Bezeichnung „Sperrpfosten“ für die umgangssprachliche Begrifflichkeit „Poller“ verwendet.                                                          Die Fachwelt unterscheidet bei den Sperrpfosten zwischen Pfosten bzw. Pfählen und Pollern. Dabei liegt der Unterschied im Wesentlichen nur bei deren Durchmesser. Dieser beträgt bei Pfosten bzw. Pfählen ≤ 10 cm und für Poller bei ≥ 10 cm. Runde und rechteckige Poller aus Beton oder Naturstein verfügen in der Regel über einen Durchmesser bzw. eine Kantenlänge von ca. 30 cm. Während sich Pfosten und Pfähle nur für kurze abzusichernde Bereiche, wie beispielsweise Fußwegüberfahrten, eignen, sind Poller vielseitig einsetzbar. Sperrpfosten, die gelegentlich auch als Begrenzungspfosten bezeichnet werden, haben sich aus Sicht der Verkehrsplaner in der Praxis bewährt.

Sprungbecken

Sprungbecken sind Wasserbecken mit Sprunganlagen, die für das Wasserspringen erforderlich sind. Eine Wassertiefe von 3,80 m ist für Sprunghöhen aus 1 m, 3 m und 5 m notwendig. Und für Sprünge aus 7,5 m und 10 m Höhe ist eine Wassertiefe von 4,5 m bzw. 5 m unverzichtbar.

Straßenbeleuchtung

Die Beleuchtung von Straßen (Straßenbeleuchtung) dient bei Dunkelheit zur Beleuchtung von Freiräumen, Plätzen oder Straßen mit künstlichem Licht. Sie kann zum Straßenmobiliar gezählt werden und gehört somit zur Ausstattung des Straßenraums.

Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA) / Lichtsignalanlagen (LVA)

      • Akustisches Freigabesignal

Das akustische Freigabesignal zeigt blinden und sehbehinderten Menschen den Beginn und das Ende der Fußgänger-Grünphase zum Überqueren der Fahrbahn an.

      • Akustisches Orientierungssignal

Als akustisches Orientierungssignal wird das akustische Signal an Lichtsignalanlagen bezeichnet, welches blinden und sehbehinderten Menschen die Position der Fußgängerfurt akustisch anzeigt und somit deren Auffindbarkeit erleichtert.

      • Ampel

Eine Ampel im Straßenverkehr ist eine Beleuchtungsanlage, welche dort automatisch die Regelung von Verkehrsabläufen für den Fußgänger-, Fahrzeug- und Schienenverkehr steuert. Durch ihre unterschiedlichen Signale (nach Farbe und Form) werden die Verkehrsteilnehmer zur Vornahme und Einhaltung einer bestimmten Handlung aufgefordert.

Die heute umgangssprachliche Bezeichnung „Ampel“ oder auch „Verkehrsampel“ steht für einen Signalgeber von Lichtsignalanlagen (LSA) bzw. einer Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung „Ampelanlage“ bezieht sich dagegen auf die gesamte Lichtsignalanlage oder Lichtzeichenanlage.

Für die Bezeichnung der Verkehrsampeln werden in den verkehrsrechtlichen Verordnungen der deutschsprachigen Länder verschiedene Begriffe verwendet. Während sie in Deutschland im § 43 StVO als Lichtzeichen (LZA) bezeichnet wird, sprechen die Signalisationsverordnung (SSV) zum schweizerischen Straßenverkehrsgesetz sowie die österreichische Straßenverkehrsordnung (§ 39) von einer Lichtsignalanlage (LSA).

In den deutschen und schweizerischen Technischen Regelwerken findet die Bezeichnung Lichtsignalanlage Verwendung. Die Verordnungen und Richtlinien Österreichs sprechen dagegen von Verkehrslichtanlagen (VLSA).

Letztlich kann man sich doch glücklich schätzen, dass in Fachkreisen aller drei deutschsprachigen Länder für die Verkehrsampel der Begriff Lichtsignalanlage gebräuchlich ist.

      • Grünphase

Als Grünphase wird er Zeitraum bezeichnet, der mit einem grünen Lichtzeichen die Freigabe zur Fahrbahnquerung für Fußgänger anzeigt.

Nach DIN 32981:2018-06

3.1 Grünphase

Freigabezeit zum Überqueren der Straße für Fußgänger

      • Taktiles Freigabesignal

Das taktile Freigabesignal zeigt, zumeist durch Vibrationen , blinden und sehbehinderten Menschen den Beginn und das Ende der Fußgänger-Grünphase zum Überqueren der Fahrbahn an.

Sturzprävention

Unter der Sturzprävention versteht man die Zusammenfassung aller Maßnahmen, die zur Vermeidung von Stürzen beitragen können.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Sturzprävention ist die Kenntnis über die möglichen Sturzursachen.

Sturzursachen

Hierbei handelt es sich um die Ursachen, die beim Menschen zu Stürzen führen können. Man unterscheidet zwischen endogenen und exogenen Sturzursachen.

      • Endogene Sturzursachen

Bei den endogenen Sturzursachen handelt es sich um die Ursachen, welche in der Person selbst begründet liegen und zum Sturz führen.                                                              Dies können beispielsweise sein: Sehbeeinträchtigungen, Störungen der Balance oder auch Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall.

      • Exogene Sturzursachen

Bei den exogenen Sturzursachen handelt es sich um Einwirkungen, die von außen aus der Umwelt auf eine Person einwirkt und zum Sturz führen kann. Typische Beispiele sind hierfür eine mangelhafte Treppenbeleuchtung, fehlende Stufenkennzeichnung oder quer über den Weg liegende Kabel.


T

Taktiles Blindenleitsystem

Das taktile Blindenleitsystem ist ein, aus bodengebundenen standardisierten Bodenindikatoren bestehendes, System der Wegeführung, welches blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen zur Warnung, Information, Leitung und Orientierung dient.

Taktiles Freigabesignal

Das taktile Freigabesignal zeigt, zumeist durch Vibrationen , blinden und sehbehinderten Menschen den Beginn und das Ende der Fußgänger-Grünphase zum Überqueren der Fahrbahn an.

Taktile Handlaufbeschriftung

Taktile Handlaufbeschriftungen werden mit Schriftzeichen taktiler Schriften am Handlauf vorgenommen, die mit den Fingern haptisch wahrnehmbar sind und vornehmlich mit diesen „gelesen“ werden.

Hierzu finden insbesondere die erhabene Profilschrift sowie die Brailleschrift Anwendung.

Taktile Orientierungshilfe

Unter taktilen Orientierungshilfen sind Hilfen zu verstehen, die die kognitive Fähigkeit einer Person, sich an Hand taktil wahrnehmbarer Informationen räumlich auszurichten, unterstützen und/oder erleichtern. Dabei hilft die taktile Wahrnehmungsfähigkeit von Informationen ein Bewusstsein zur Orientierung zu entwickeln sowie dieses zu aktualisieren. Für Schlussfolgerungen und Planungen zur Orientierung kann auf bereits taktil gesammelte Erfahrungen, die im Gehirn gespeichert wurden, zurückgegriffen werden.

 

Tastbare Normalschrift

Bei der tastbaren Normalschrift handelt es sich um eine Normalschrift mit Reliefgestaltung, die auch von blinden Menschen mit den Fingern „gelesen“ werden kann.

Taubblindheit / Hörsehbehinderung:

ist eine gleichzeitig vorhandene Beeinträchtigungen des Seh- und Hörvermögens. Je nach Schweregrad spricht man dann entweder von Hörsehbehinderung  oder Taubblindheit. Bei diesen Formen der Sinnesbehinderungen können sich die Übergänge durchaus fließend darstellen. Es handelt sich dabei um eine massive Sinneseinschränkung bis hin zum völligen Ausfall der visuellen und akustischen Wahrnehmung.

Trennstreifen

Ein Trennstreifen ist ein Streifen, mit dessen Hilfe der Fußwegbereich von anderen Verkehrsflächen, die sich auf gleichem Höheniveau wie der Fußweg befinden, visuell und taktil getrennt wird.2DIN 32984:2011-10, Abschnitt 3.2.3

Treppenlauf

Als Treppenlauf wird eine ununterbrochene Abfolge, von mindestens drei Treppenstufen, zwischen zwei unterschiedlichen Höhenniveauebenen bezeichnet.  

 

Treppenpodest

Beim Treppenpodest handelt es sich in der Regel um den Absatz der sich zwischen zwei Treppenläufen, vor dem Beginn oder am Ende eines Treppenlaufs befindet.  

Treppenstufe

Die Treppenstufe ist ein Bauteil einer Treppe, welche im Allgemeinen mit einem Schritt zur Überwindung eines Höhenniveaus dient.  

  

Treppenwange

Als Bauteil einer Treppe dient eine Treppenwange häufig zum seitlichen Tragen der Treppenstufen und stellt somit auch gleichzeitig deren seitliche Begrenzung dar. Die Anordnung der Treppenwangen kann neben oder unterhalb der Stufen erfolgen. Bezüglich der Lage der Treppenwange kann zwischen Wandwange oder Freiwange unterschieden werden.

Trittstufe

Als Trittstufe wird das waagerecht betretbare Bauteil einer Treppenstufe bezeichnet. 

 

TSI PRM

= Technische Spezifikation für die Interoperabilität für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Bei der TSI PRM handelt es sich um ein europäisches Regelwerg zur barrierefreien Gestaltung im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen
Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

Die eigentliche aktuelle Fassung der TSI PRM, von welcher immer gesprochen wird, befindet sich im Anhang der VERORDNUNG (EU) Nr.1300/2014.

Die erstmalige Annahme der „Entscheidung 2008/164/EG der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich „eingeschränkt mobiler Personen“ im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem“ bedeutet zu nächst, dass auf europäischer Ebene die Zugangsschwierigkeiten zum Bahnsystem für Menschen mit Handicap erkannt und anerkannt wurden. So bildet die TSI aus dem Jahr 2007 erstmals die rechtlich verbindliche Grundlage, welche Menschen mit Handicap die Zugänglichkeit zum Eisenbahnsystem ermöglichen soll.

Die TSI PRM ist, wie jedes Gesetz, für jedermann kostenlos erhältlich und einsehbar.

Ihr Anwendungsbereich hat zum Gegenstand

1. das Teilsystem Infrastruktur
Dieses  umfasst:
a) die Bereitstellung von Informationen,
b) den Kauf und gegebenenfalls die Entwertung von Fahrkarten sowie
c) die Möglichkeit, auf den Zug zu warten.

2. das Teilsystem Fahrzeuge
Es gilt für alle Fahrzeuge des konventionellen transeuropäischen
Eisenbahnsystems und des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems.

Die TSI PRM enthält nur funktionale Anforderungen, wobei sie schon teilweise konkrete Vorgaben einschließt. Alle Technischen Anforderungen, die die funktionalen Anforderungen der TSI PRM konkretisieren, enthalten die eigens für sie geschaffenen Normen.

Türfindesignal

Ein Türfindesignal stellt eine leicht wahrnehmbare Orientierungshilfe dar, die blinden und sehbehinderten Reisenden auf dem Bahnsteig  eine selbständige Auffindbarkeit der äußeren Fahrgasteinstiegstüren von Zügen ermöglicht. Durch die Kennzeichnung der Fahrgasteinstiegstüren mit einem akustischen Türfindesignal können die Betroffenen die Fahrgasteinstiegstür müheloser auffinden, was nicht nur zur Erhöhung deren Sicherheit beiträgt, sondern darüber hinaus auch einen zügigen Fahrgastwechsel fördert.

Türfreigabesignal

Das Türfreigabesignal zeigt visuell und akustisch den  Zeitpunkt an, ab welchem der Taster zur Öffnung der Fahrgastaußentür von den Fahrgästen betätigt werden kann. Dabei müssen die akustischen Signale des Türfreigabesignals sowohl innerhalb als auch außerhalb des Eisenbahnfahrzeuges wahrnehmbar sein. Das akustische Türfreigabesignal soll für eine Dauer von 5 Sekunden ertönen.

Türöffnungssignal

Das akustische Türöffnungssignal  zeigt den Beginn der Öffnung der Fahrgastür, entweder eingeleitet durch das autorisierte Zugpersonal (fernbedient oder automatisch) oder (halbautomatisch durch eine Drucktastenbetätigung) vom Fahrgast, an.

Das Türöffnungssignal muss innerhalb und außerhalb eines Zuges zu hören sein. Dabei muss das akustische Türöffnungssignal von Beginn an der Türöffnung für die Dauer von 3 Sekunden gegeben werden.

Türschließer / Freilauftürschließer

Türschließer schließen im Regelfall die Tür nach jedem Öffnen. Dagegen wird der Freilauftürschließer nur im Brandfall, elektrisch entweder automatisch über einen Rauchmelder oder einen Handtaster, aktiviert. Somit ist der Freilauftürschließer im Alltagsbetrieb einer Tür nicht bemerkbar.

Türschließwarnsignal

Das Türschließwarnsignal soll  in den Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs die Fahrgäste auf den beginnenden Türschließvorgang hinweisen und sie gleichzeitig auffordern den Gefahrenbereich zu verlassen bzw. nicht mehr zu betreten.

 

 

 


U

Unterstreifen

Auf dem Gehweg fahrbahnseitig, streifenförmig angeordneter Gehwegbelag (häufig in Form von Kleinpflasterstreifen), welcher sich vom angrenzenden Gehwegbelag (aus z. B. planen Gehwegplatten) der Gehbahn unterscheidet.

V

Variobecken

Ein sogenanntes Variobecken ist ein Wasserbecken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden).

Versalhöhe

Die Versalhöhe beschreibt die senkrechte Höhe eines Großbuchstabens.

Verfahrensfreies Bauvorhaben

Handelt es sich bei der beabsichtigten Errichtung einer baulichen Anlage um ein verfahrensfreies Bauvorhaben, kann der Bauherr dies auch ohne eine Baugenehmigung durchführen. Eine vorherige Prüfung des Bauvorhabens durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist ebenfalls nicht erforderlich.

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB)

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (ehemals Liste der Technischen Baubestimmungen), ist Bestandteil einer jeden Landesbauordnung.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen enthält für bauliche Anlagen technische Regeln, die für deren Planung, Konstruktion und Bemessung von grundlegender Bedeutung sind.

Die in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Länder aufgenommenen Regelungen beruhen auf den Technischen Baubestimmungen die in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik bekanntgemacht wurde. Bei der Einführung der Technischen Baubestimmungen werden die Bundesländer die notwendigen Anpassungen an das jeweilige Landesrecht vornehmen.

Die zuständigen Landesbehörden führen die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen durch öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht im Staatsanzeiger des jeweiligen Bundeslandes, ein. Damit erlangt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen verbindliche Gesetzeskraft. Das heißt, alle in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen aufgeführten Richtlinien und Normen sind, unter Berücksichtigung der ihnen beigefügten Anlagen, verbindlich anzuwenden.

Verweilplatz

Unter einem Verweilplatz versteht man einen Ort, an dem man sich für eine mehr oder weniger kürzere oder längere Zeit aufhält. Mit der Bezeichnung sichere Verweilplätze soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Orte auffindbar sowie gefahrenlos zugänglich und zweckentsprechend nutzbar sind.  Verweilplätze werden umgangssprachlich auch als Ruheplätze bezeichnet.

Verziehung

Von einer Verziehung der Bordsteinkante spricht man, wenn diese in ihrem Verlauf eine Abschrägung erfährt, beispielsweise von einem höheren auf ein niedrigeres Höhenniveau (vgl. Bild unten ).

Das Bild zeigt die Querschnittsdarstellung einer Bordsteinkante.
Darstellung einer Verziehung (Abschrägung) im Verlauf der Bordsteinkante
© Mobilfuchs

Für den Fußgängerverkehr spielen Verziehungen vornehmlich an Fahrbahnquerungen mit differenzierter Bordhöhe eine Rolle.

Visuelle Orientierungshilfen

Unter visuellen Orientierungshilfen sind Hilfen zu verstehen, die die kognitive Fähigkeit einer Person, sich an Hand visuell wahrnehmbarer Informationen zeitlich, räumlich oder mental auszurichten, unterstützen und/oder erleichtern. Dabei hilft die visuelle Wahrnehmungsfähigkeit von Informationen ein Bewusstsein zur Orientierung zu entwickeln sowie dieses zu aktualisieren. Für Schlussfolgerungen und Planungen zur Orientierung kann auf bereits gesammelte visuelle Erfahrungen, die im Gehirn gespeichert wurden, zurückgegriffen werden.  

 

Visuelle Wahrnehmung

In der menschlichen Physiologie benennt die visuelle Wahrnehmung den Prozess von der Aufnahme optischer Lichtreize (Informationen) durch das Auge (Sehsinn), deren Verarbeitung im Gehirn, bis hin zur Erkennung und Deutung von Gegenständen und Informationen, im Vergleich zu bereits erlangten Kenntnissen. Damit übersteigt die visuelle Wahrnehmung deutlich das Maß einer reinen Aufnahme von Lichtreizen über das Auge.

Vorleuchtzeit

Unter der Vorleuchtzeit versteht man die Zeitphase von der Einschaltung der visuellen Straßensignale bis zum Beginn des Schließvorgans von Schranken (Zufahrtsschranke oder Halbschranke).

Die Vorleuchtzeit soll den Straßenverkehrsteilnehmern eine ausreichende Zeit zur Räumung des Bahnübergangs geben. Sie soll mindestens 12 s betragen.

Für den Fußgängerverkehr sollte die Vorleuchtzeit der Räumzeit entsprechen. Die Räumzeit schließt sich unmittelbar an die Vorleuchtzeit an.


W

Wohnen

Wohnen bildet den  zentralen Ort für ein selbstbestimmtes Leben.


X


Y


Z

Zerebro-vasculärer Insult (Schlaganfall)

Bei dem Zerebro-vaskculären Insult handelt es sich um eine Durchblutungsstörung im Gehirn.

Zwei-Sinne-Prinzip

Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip ist eine Information so zu gestalten, dass die Möglichkeit besteht sie gleichzeitig über zwei Sinne (sehen, hören, tasten) wahrnehmen zu können.



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