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Rollstuhlrampen für eine sichere und selbständige Fortbewegung

 

Rollstuhlrampe an einem Wohngebäude
Rollstuhlrampe an einem Wohngebäude
© Mobilfuchs

Die Errichtung von festen Rollstuhlrampen ist oftmals mit einem erhöhten baulichen Aufwand verbunden. Jedoch sind sie für Rollstuhlnutzer zur Überwindung von längeren Ab- und Auffahrten sowie von Treppen bzw. Absätzen und Podesten unentbehrlich. Dies gilt ebenfalls für alle anderen Transporte auf Rädern, um Niveauunterschiede im Wegeverlauf zu überwinden.

💡 Rollstuhlrampen können helfen die Selbständigkeit im Alltag wieder zu erlangen und zu verbessern. Wenn die Schwelle an der Terrassentür, im Garten oder am Hauseingang mit eigener Kraft überwunden werden kann, bestimmt die gewonnene Lebensqualität den Alltag.

Rollstuhlrampen müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen und insbesondere den Vorgaben der Verkehrssicherheit gerecht werden. Dabei müssen Rollstuhlrampen leicht und sicher nutzbar sein. Dies gilt sowohl für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (z. B. für Mütter mit Kinderwagen, für Reisende mit Rollkoffer), als auch für ältere und behinderte Menschen (z. B. für Rollstuhl- und Rollatornutzer).

Rollstuhlrampen können jedoch auch für eine Reihe von zu Fuß gehenden Personengruppen eine geeignete Alternative zum Treppensteigen darstellen. Dies gilt beispielsweise für Asthmatiker oder für Menschen mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, für welche das Treppensteigen eine übermäßig große körperliche Belastung darstellt.

Auch im Bereich der Entwicklung von mobilen Rollstuhlrampen hat sich in den letzten Jahren viel getan. Sie sind, im Gegensatz zu früher, leichter und lassen sich einfach transportieren sowie problemlos mit wenig Aufwand umstellen.

Inhalt des Artikels

Was ist eine Rollstuhlrampe?

💡 Eine Rampe ist eine schiefe Ebene, welche zwei Flächen, die auf einem unterschiedlichen Höhenniveau liegen, verbindet.

Unter einer festen eingebauten oder angebauten Rollstuhlrampe (Flächenrampe) versteht man eine freistehende Rampe, die beständig und nicht nur vorübergehend, beispielsweise im Eingangsbereich eines öffentlichen Gebäudes, zur Überwindung eines Höhenniveaus installiert wurde. Dabei können diese Rollstuhlrampen fest verschraubt oder lose verlegt werden.

Für eine sichere Fortbewegung für Rollstuhlnutzer, sind die fest eingebauten Rollstuhlrampen in Form von Flächenrampen von dominierender Bedeutung.

Feste Rollstuhlrampen können aus Aluminium oder feuerverzinkten Stahlkonstruktionen bestehen. Gemauerte Rampen strahlen jedoch mehr Sicherheit und Langlebigkeit aus.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Rampenarten, auf welche noch an anderer Stelle eingegangen werden soll.

Anforderungen an Rollstuhlrampen

💡 Rollstuhlrampen können zu den barrierefreien Anlagen zur Überwindung von Höhenniveauunterschieden gezählt werden, wenn sie die hier festgehaltenen Anforderungen erfüllen.

Rollstuhlrampen, die nicht in ausreichendem Maß der Verkehrssicherheit Rechnung tragen, können ein erhebliches Unfallrisiko darstellen (vgl. Bild 1).

Rollstuhlrampen aus Aluminium oder feuerverzinkten Stahl sollen über eine robuste Konstruktion verfügen, die nach Möglichkeit eine langjährige Haltbarkeit und sichere Stabilität gewährleisten. 

Das Foto zeigt eine steile Rampe, die am Rand auf einer Treppe angelegt wurde. Die Treppe wird seitlich, neben der Rampe durch ein nicht kontrastierendes Geländer begrenzt. Die Rampe besteht, für die, rechten und linken Räderpaare eines Rollstuhls, aus jeweils ca. 10 cm breiten schiefen Ebenen, die sich vom Boden vor der untersten Stufe bis zur Trittfläche der obersten Stufe erstrecken. Der Zwischenraum zwischen beiden schiefen Ebenen ist mit Stufen versehen.
Bild 1: Rampenlösung ohne ausreichende Verkehrssicherheit
© Mobilfuchs

Der Stand der Technik zur barrierefreien Rollstuhlrampen-Gestaltung ist in den drei Teilen der Normenreihe DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ festgehalten. Ob und in welchem Umfang die einzelnen Anforderungen bauordnungsrechtlich verbindlich eingeführt wurden, ist den jeweiligen aktuellen Fassungen der Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) der Bundesländer zu entnehmen.

Welche Anforderungen müssen Rollstuhlrampen erfüllen?

Sollen mit Hilfe von Rollstuhlrampen größere Höhenunterschiede überwunden werden, benötigen sie viel Platz, das heißt, es können sehr lange Rampen erforderlich werden. In diesen Fällen empfiehlt es sich gleichzeitig Rollstuhlrampen und Aufzüge vorzuhalten. Bei zu überwindenden Höhen über einen Meter, sollten Aufzüge bevorzugt werden.

In Wohn- und öffentlichen Gebäuden darf sich aus Sicherheitsgründen unmittelbar gegenüber von Rollstuhlrampen keine abwärts führende Treppenanlage befinden.

Im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie im Zugangsbereich von Gebäuden sind davon abweichend abwärts führende Treppenanlagen gegenüber von Rollstuhlrampen jedoch zulässig, wenn diese über einen Abstand

1. am oberen Rampen-Ende von 3 m und
2. am unteren Rampen-Ende von 10 m

verfügen. 

Für eine ungehinderte Nutzung der Rollstuhlrampe ist es wichtig, dass die Geländer frei zu halten sind. Das Anschließen von Fahrrädern ist unbedingt zu vermeiden.

💡 Insbesondere Rollstuhlrampen die im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum zum Einsatz kommen müssen rutschfest, wartungsarm und witterungsbeständig sein.

In Privatbereichen lassen sich die Anforderungen an Rollstuhlrampen nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Rollstuhlnutzer gestalten.

Längs- und Querneigung von Rollstuhlrampen

Die Längsneigung der Rampenläufe darf in öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum max. 6 % nicht übersteigen.

Bei unmittelbar an die Eingangsbereiche von Wohn- und öffentlichen Gebäuden angrenzenden Erschließungsflächen, mit einem Längsgefälle von mehr als 3 %, können für eine leichtere Wegebewältigung alternativ Rollstuhlrampen vorgesehen werden. Bei einer Länge von bis zu 10 m der Erschließungsfläche ist noch eine Längsneigung von 4 % zulässig.

Ein Längsgefälle für Zwischenpodeste ist nicht zu empfehlen. In Ausnahmefällen kann im Außenbereich für die Entwässerung von Zwischenpodesten ein Längsgefälle von max. 3 % erforderlich sein. Je geringer das Längsgefälle ist, umso sicherer wird die benötigte Erholungsphase insbesondere für Rollstuhlnutzer.

Die Hinweise zur Einhaltung der Längenbegrenzung der Rampenläufe, sowie die maximalen Neigungen, sind für eine sichere und insbesondere zumutbare Rampennutzung wichtig. Bei stärkeren Rampenneigungen besteht die Gefahr, dass die Rollstühle kippen. Risiken bestehen insbesondere bei schweren und untrainierten Rollstuhlnutzern sowie bei Rollstuhlnutzern ohne Beine. Aber auch ein übermäßiges und falsches Beladen des Rollstuhls erhöht auf der Rampe das Kipprisiko.

In Abhängigkeit von Fitness und Fähigkeiten der Rollstuhlnutzer, können gegebenenfalls im privaten Bereich von ihnen steilere Rollstuhlrampen zur Überwindung von Höhenniveauunterschieden genutzt werden.

Für geschulte und kräftige Rollstuhlnutzer lassen sich Rampen mit einer Längsneigung von 6 % bis 10 % noch bewältigen. Mit Hilfe des Einsatzes von Elektroantrieben sind Neigungen bis zu 20 % noch überwindbar.

Wird ein Rollstuhl von einer körperlich schwachen Person geschoben, können nur Neigungen bis            max. 12 % überwunden werden. Für kräftige Personen lassen sich auch Längsneigungen über 20 % nicht mehr bewältigen.

Ob man sich selbst oder auch seinen Mitmenschen derartige sportliche Herausforderungen zumuten möchte, muss man für sich im Einzelfall selbst entscheiden. Es geht nicht zuletzt um die Bremssicherheit. Zu empfehlen wäre hier die Verwendung eines Sicherheitsgurtes sowie einer Kippsicherung am Rollstuhl.

Auf Rampen-Läufen und Rampen-Podesten ist eine Querneigung, zur Vermeidung des Abdriftens, nicht zulässig.

Rampenläufe der Rollstuhlrampen

Voraussetzung für eine befahrbare feste Rollstuhlrampe ist die Breite von mindestens 120 cm der Rampenläufe, wobei eine Rampenbreite von 150 cm als optimal anzusehen ist. Jeder Rampenlauf darf maximal über eine Länge von 600 cm verfügen.

Es ist zu bedenken, dass die Rampenbreite von 120 cm ein aneinander Vorbeifahren von zwei Rollstühlen nicht ermöglicht. Auch das Wenden auf der Rollstuhlrampe (Zwischenpodesten) kann nicht erfolgen. Daher ist es zweckmäßig, in einsehbaren Abständen eine Ausweichfläche mit einer Breite von 180 cm vorzusehen.

Rampenpodeste der Rollstuhlrampen

💡 Besteht eine Rollstuhlrampe aus mehreren Rampen-Läufen, oder erfolgt eine Richtungsänderung im Rampenverlauf, so ist jeweils ein Zwischenpodest mit einer Tiefe von mindestens 150 cm vorzusehen (vgl. Bild 2).

Das Bild zeigt die Skizze einer Rampe aus der Sichtposition von oben (Draufsicht). Die waagerecht verlaufende Rampe besteht aus zwei Rampenläufen. Zwischen beiden Rampenläufen ist ein Zwischenpodest angeordnet. Am Anfang und Ende der Rampe ist jeweils eine Bewegungsfläche vorhanden. Zur Veranschaulichung wurde auf der linken Bewegungsfläche sowie auf dem Zwischenpodest jeweils ein Rollstuhl eingezeichnet.
Bild 2: Rollstuhlrampe mit Zwischenpodest und Bewegungsflächen                                                         © Mobilfuchs

Radabweiser der Rollstuhlrampen

Radabweiser sind auf beiden Seiten von Rampenläufen sowie auf deren Zwischenpodesten, insofern vorhanden, anzuordnen. Werden die Rampenläufe, einschließlich deren Zwischenpodeste, beispielsweise seitlich von einer Wand abgegrenzt, so sind zusätzliche Radabweiser nicht notwendig.

Die Radabweiser von Rollstuhlrampen sind in einer Höhe von 10 cm über den Rampenbelag (Oberfläche) anzuordnen und sollen über eine entsprechende Mindesthöhe verfügen.

Als Radabweiser können zum Einsatz gelangen:

1. Aufkantungen mit einer Höhe (ab Boden) von 10 cm
2. Holme mit einer Oberkantenhöhe in 10 cm.

Handläufe der Rollstuhlrampen

An Rampenläufen und -podesten sind beidseitig, in einem ununterbrochenen Verlauf, Handläufe anzuordnen.

Dabei sollen sich die Handlaufoberkanten in einer Höhe zwischen 85 cm bis 90 cm über dem Fußboden befinden.

Für eine leichte und sichere Umgreifbarkeit der Handläufe sind für diese runde oder ovale Handlaufprofile zu wählen. Dabei soll ihr Durchmesser zwischen 3 cm bis 4,5 cm liegen. Sie dürfen über keine scharfen Kanten verfügen, da dies ein festes Zufassen verhindert.

Die Handlaufhalterungen sind an deren Unterseite vorzusehen. Sie sollen eine seitlichen Handlaufabstand von mindestens 5 cm zu festen Einbauten, wie beispielsweise Wänden, sicherstellen.
Zur Vermeidung von Verletzungen soll bei der Handlaufgestaltung darauf geachtet werden, dass diese nicht frei in nutzbare Gehflächen ragen.
Die Enden der Handläufe sollen in einer Abrundung zur Wand oder nach unten geführt werden.

💡 Handläufe von Rampen sind in einem Abstand von 5 cm von Wänden oder ähnlichen festen Einbauten anzuordnen.

Informationen zur taktilen Handlaufbeschriftung finden Sie auf der Website: „Taktile Handlaufbeschriftungen bieten Sicherheit und erleichtern die Orientierung“.

Rollstuhlrampen-Beläge

Die Beläge für Rollstuhlrampen müssen fest verlegt, eben, berollbar, erschütterungsarm sowie rutschhemmend sein.

In Gebäuden müssen Bodenbeläge für Rollstuhlrampen eine rutschhemmende Eigenschaft mit einen R-Wert von mindestens R 9 (nach BGR 181) aufweisen.

Die Rutschhemmung der Rampenbeläge im Außenbereich muss einen SRT-Wert von > 55 bzw. einen R-Wert von mindestens R 11 erreichen.

Für Bodenindikatoren ist die Rutschhemmung nach DIN 51130 nachzuweisen.

Entwässerung von Rollstuhlrampen

In Außen- bzw. Zu- und Eingangsbereichen von Gebäuden ist eine Entwässerung von nicht überdachten Rampenpodesten zu gewährleisten.

Bewegungsflächen an Rollstuhlrampen

Eine Bewegungsfläche mit einer Breite und Tiefe von mindestens 150 cm x 150 cm muss jeweils am Anfang und Ende einer jeden Rollstuhlrampe vorhanden sein (vgl. Bild 2).

Befindet sich die Rollstuhlrampe unmittelbar an einer manuell zu öffnenden Flügeltür, deren Türöffnung in Richtung der Rampe erfolgt, muss ein entsprechender Zuschlag zur Bewegungsfläche gegeben werden.

Kennzeichnung von Rampen

Taktile Kennzeichnung von Rampen

Steile Rollstuhlrampen mit einer Längsneigung von mehr als 6 % sind mit Bodenindikatoren (Bodenelemente mit taktil wahrnehmbaren Oberflächenstrukturen aus Noppen) gemäß DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ zu kennzeichnen. Hierzu ist ein Aufmerksamkeitsfeld (Fläche aus Bodenindikatoren mit taktiler Oberflächenstruktur aus Noppenprofilen) am oberen Ende der Rampe zu verlegen. Am unteren Rampenende ist ein Aufmerksamkeitsfeld vorzusehen, wenn die Rampe in ein Blindenleitsystem eingebunden ist.

Die Aufmerksamkeitsfelder sind in der gesamten Rampenbreite zu verlegen. Ihre Tiefe beträgt min. 60 cm, vorzugsweise jedoch 90 cm. Der visuelle Kontrast zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und dem Bodenbelag muss mindestens 0,4 betragen.

Visuelle Kennzeichnung von Rampen

Niveauwechsel können für sehbehinderte Menschen eine Gefährdung darstellen. Daher sollen sie eine kontrastreiche Kennzeichnung erhalten. Dies gilt ebenfalls für steile Rampen mit einer Längsneigung von mehr als 6 %. Kontrastreiche Markierungen erhöhen die Aufmerksamkeit und tragen zur Orientierungserleichterung bei.

Steile Rampen sollten an beiden Enden mit einem kontrastierenden Bodenmarkierungsstreifen versehen werden. Der Kontrast zwischen Markierungsstreifen und Bodenbelag muss für die visuelle Wahrnehmbarkeit 0,4 betragen. Es empfiehlt sich den Markierungsstreifen in einer Tiefe von 30 cm und in der gesamten Rampenbreite vorzusehen.

Werden steile Rampen für blinde Menschen mit taktil und visuell gestalteten Bodenindikatoren gekennzeichnet, kann auf eine zusätzliche visuelle Markierung verzichtet werden.

Rollstuhlrampen-Berechnung

Wie lassen sich Höhe, Länge und Steigung einer Rampe berechnen?

 

Schematischer Seitenanblick (Dreieck) einer Rampe, wobei die Größen Länge, Höhe und Steigung wörtlich benannt sind.
Bild 3: Schematischer Seitenanblick einer Rampe
© Mobilfuchs

Die zu überwindende Höhendifferenz, eines Niveauwechsels innerhalb einer Gehfläche, ist der wichtigste Maßstab für die Anpassungslösung einer nutzbaren Rollstuhlrampe.

Bei der Berechnung für eine benötigte Rollstuhlrampe sollte man zunächst die zu überwindende Höhendifferenz ermitteln. Anschließend wählt man die zu berücksichtigende Steigung. Mit diesen Daten lässt sich die notwendige Rollstuhlrampen-Länge ermitteln (vgl. Bild3).

Nachfolgende Ausführungen und Beispiele geben Auskunft darüber, wie sich die Höhe, Länge und Steigung einer Rampe berechnen lassen.

Berechnung der Rollstuhlrampenhöhe

Formel zur Berechnung der Rampenhöhe – Höhe ist gleich Steigung mal Länge geteilt durch 100
Bild 4: Formel zur Berechnung der Rampenhöhe
© Mobilfuchs

Die Höhe einer Rollstuhlrampe kann nach folgender Formel berechnet werden (siehe Bild 4):

 

 

 

Beispiel (siehe Bild 5):

Eine Rollstuhlrampe verfügt über eine Länge von 180 cm. Die Steigung beträgt 5 %.

Beispiel zur Berechnung der Rampenhöhe – 5 % mal 180 cm geteilt durch 100 ist gleich 9 cm
Bild 5: Beispiel zur Berechnung der Rampenhöhe
© Mobilfuchs

Die zu überwindende Höhendifferenz beträgt 9 cm.

Berechnung der Rollstuhlrampenlänge

Formel zur Berechnung der Rampenlänge – Länge ist gleich Höhe mal 100 geteilt durch Steigung
Bild 6: Formel zur Berechnung der Rampenlänge
© Mobilfuchs

 

Die Länge einer Rollstuhlrampe kann nach folgender Formel berechnet werden (siehe Bild 6):

 

 

Beispiel (siehe Bild 7):

Eine Treppe hat drei Stufen zu je einer Stufenhöhe von 18 cm. Daraus ergibt sich eine Gesamthöhe von      54 cm. Die Steigung der Rollstuhlrampe soll 6 % betragen.

Beispiel zur Berechnung der Rampenlänge – 54 cm mal 100 cm geteilt durch 6 % ist gleich
Bild 7: Beispiel zur Berechnung der Rampenlänge
© Mobilfuchs

Die Rollstuhlrampe muss über eine Länge von 900 cm verfügen.

Berechnung der Rollstuhlrampensteigung

Formel zur Berechnung der Rampensteigung – Steigung ist gleich Höhe mal 100 geteilt durch Länge
Bild 8: Formel zur Berechnung der Rampensteigung
© Mobilfuchs

Die Steigung einer Rollstuhlrampe kann nach folgender Formel berechnet werden (siehe Bild 8):

 

 

 

Beispiel (siehe Bild 9):

Zwei zu überwindende Stufen haben zusammen eine Höhe von 16 cm. Die Länge der Rollstuhlrampe soll jedoch 150 cm nicht übersteigen.

Formel zur Berechnung der Rampensteigung – Steigung ist gleich Höhe mal 100 geteilt durch Länge
Bild 9: Beispiel zur Berechnung der Rampensteigung
© Mobilfuchs

Die Steigung der Rollstuhlrampe würde ca. 10,7% betragen.

Was für Arten von Rollstuhlrampen gibt es?

Rollstuhlrampen lassen sich entsprechend ihrer Nutzung und Ausführung in verschiedene Arten einteilen. Jedoch lassen sich hier Überschneidungen in Bezug auf ihre Bezeichnung und Zweckverwendung nicht vermeiden.

      • Mobile Rollstuhlrampen

Mobile Rollstuhlrampen sind in der Regel selbständige Teile und dienen vornehmlich einer nicht dauerhaften Nutzung an Orten, wo ein Höhenunterschied von Rollstuhlnutzern zu überwinden ist. Sie werden in der Regel nicht mit dem Boden fest verankert. Somit können sie zeitweilig zum Einsatz gelangen und bleiben transportabel.

Im privaten Wohnumfeld können Mobile Rampen zur Überwindung von Stufen bei beträchtlichen Funktionseinschränkungen oder -störungen des Gehens, die eine Nutzung eines Rollstuhls erfordern, zum Einsatz kommen.

Mobile Rampen gelten zum Betreten und Verlassen von Wohnungen im Sinne von § 33 SGB V als Hilfsmittel. Auch ist ihre Wiederverwendung an unterschiedlichen Orten gegeben. Die für eine Rollstuhlbeförderung mit einem PKW notwendigen mobilen Rampen fallen dagegen nicht unter die Versorgungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Trotz des „relativen“ geringen Eigengewichts der mobilen Rampen muss ihre Tragfähigkeit geeignet sein, um beispielsweise die gleichzeitig sichere Nutzung durch Elektrorollstühle, deren Nutzer und ggf. deren Begleitperson zu gewährleisten.

      • Koffer- und Teleskoprampen

Die Gemeinsamkeit dieser Rampenarten liegen darin, dass sie aus mehreren Teilen bestehen. Ihre Einzelteile sind durch bewegliche Befestigungen verbunden oder lassen sich ineinanderschieben. Daher eignen sie sich für den Transport als mobile Rampensysteme.

      • Klapp- und Einbaurampen

Sind Rampen an mindestens einer Seite fest mit dem Fahrzeug oder an einer baulichen Anlage verbunden, so spricht man von Klapp- oder Einbaurampen. Dabei kann es sich um eine feste starre Verknüpfung, z. B. mit einer Mauer, oder um eine bewegliche Verknüpfung zum Hochklappen, wie z. B. an Fahrzeugen, handeln.

      • Schwellenrampe / Schwellenbrücke

Wenn kleinere Höhenunterschiede von ca. 3,5 cm zu überwinden sind, kann auch eine mobile Schwellenrampe verwendet werden. Diese wird unmittelbar vor der Schwelle angelegt und ist damit sofort nutzbar.

Schwellenrampen können im Innen- sowie Außenbereich als fest eingebaute oder mobile Rampen verwendet werden.

Für Schwellenrampen im Außenbereich empfiehlt sich eine Breite von mindestens 120 cm und eine Traglast bis zu 300 kg. Schwellenrampen im Innenbereich sollten mindestens 90 cm breit sein. Die Länge der Schwellenrampe ist je nach dem zu überwindenden Höhenniveau zu berechnen.

Bei Nässe sollten Schwellenrampen auch die notwendige Sicherheit während der Nutzung bieten.

      • Stufenrampen

Stufenrampen können Rollstuhlnutzern hilfreiche Dienste beim Überwinden von Stufen oder auch Bordsteinkanten ab einer Höhe von ca. 14 cm erweisen.

Stufenrampen eignen sich für einen festen und dauerhaften Einbau. Für sie empfiehlt sich in Außenbereichen eine Breite von mindestens 120 cm und – für nicht massive Ausführungen – eine Traglast bis zu 300 kg vorzusehen. Stufenrampen im Innenbereich sollten mindestens 90 cm breit sein. Die Länge der Stufenrampe ist je nach dem zu überwindenden Höhenniveau zu berechnen.

Bei Nässe, insbesondere beim Einsatz im Außenbereich, sollten Stufenrampen auch die notwendige Sicherheit beim Befahren gewährleisten.

Stationäre Rampen werden in der Regel an das Bauwerk fest angebaut und können nicht an allen gewünschten Orten befestigt und eingesetzt werden.

      • Starre Rampen / Auffahrschienen

Charakteristisch für diese Rampenarten ist, dass sie über keine beweglichen Teile verfügen. Derartige Rampen können für mobile oder fest eingebaute Rollstuhlrampen verwendet werden.

Rollstuhlrampen für Fahrzeuge

Zum Ein- und Aussteigen in die Schienenfahrzeuge des Eisenbahnfern- und nahverkehrs werden in der Regel Faltrampen und elektrische Rampen verwendet. Darüber hinaus kommen in Straßenbahnfahrzeugen und Bussen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) auch manuelle Handklapprampen und Drehklapprampen zum Einsatz.

Für fahrzeuggebundene Rampen sind die Anforderungen nach DIN 32985 „Fahrzeuggebundene Rampen für Rollstuhlbenutzer und andere mobilitätsbehinderte Personen sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung“ zu erfüllen.

      • Drehklapprampen

Der Platzbedarf von Drehklapprampen, bedingt durch die Halterung, ist gegenüber den Handklapprampen größer.

Die Drehklapprampen sind in senkrechter Position im Fahrgasttürbereich angeordnet. Sie müssen vom Fahrpersonal nach ihrer Entriegelung zur Tür gedreht und abgesenkt werden.

      • Handklapprampen

Die Handklapprampen sind in den Fußboden des Fahrgasteinstiegsbereiches, zu meist an der zweiten Fahrzeugtür, integriert. Die Bedienung, durch das Hochheben mit einem Haken oder Griff, sollte aus Sicherheitsgründen dem autorisierten Fahrpersonal vorbehalten bleiben.

Die Störanfälligkeit von Handklapprampen ist gegenüber elektrischen Rampen eher gering, erfordern jedoch die Dienstleistung durch das Fahrpersonal.

      • Faltrampen

Die ca. 11 Kg wiegenden Faltrampen müssen vom Fahrpersonal aus ihrer Halterung entnommen und zur jeweiligen Tür getragen werden, um sie dort sicher anzulegen.

Der große Vorteil der Faltrampen liegt in ihren flexiblen Einsatzmöglichkeiten. So können sie ggf. an allen Fahrzeugtüren verwendet werden. Auch der Einsatz an anderen Fahrzeugen lässt sich ermöglichen.

      • Elektrische Rampen

Sie stellen die komfortabelste Rampenlösung dar. Ihre Betätigung, dass Ein- und Ausfahren, erfolgt vom Fahrzeugführer aus.

Elektrische Rampen sind gegenüber Drehklapp- und Handklapprampen, insbesondere bei Kälte und Nässe, störanfälliger.

Hinweise zum Einbau oder Kauf einer Rollstuhlrampe

Damit die Rollstuhlrampe die größtmögliche Erleichterung für den Nutzer erbringen kann, sollte vor dem Einbau oder Kauf folgendes bedacht werden:

Kaufhinweise:

A Mobilitätshilfe
  Rollstuhl Aktivrollstuhl
Sportrollstuhl
Elektrorollstuhl
Rollator
Kinderwagen
Sonstige Nutzung
B Rampe
Einsatzbereich der Rampe Innenbereich
Außenbereich
Fahrzeug PKW
Kleinbus
Bus
zu überwindendes Hindernis Schwelle
Stufen / Anzahl
Bordsteinkante
örtliche Platzverhältnisse Rampen-Länge cm
Rampen-Höhe cm
Rampen-Steigung cm
zu überwindende Differenzen Rampen-Länge cm
Rampen-Höhe cm
Rampen-Steigung cm
Rampeninstallation fest eingebaut
mobil/transportabel
Welche Notwendigkeit besteht für eine mobile Rampe?
Anforderungen an die optische und ästhetische Gestaltung der Rampe

Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten für Rollstuhlrampen?

Werden Rollstuhlrampen für einmalige Zwecke, wie beispielsweise für Seminare, Kulturveranstaltungen, temporäre Baumaßnahmen, den Urlaub oder bei vorübergehender Krankheit, benötigt, so muss man sich nicht zwingend eine Rampe einbauen lassen. Eine mögliche Lösung besteht ggf. darin, sich auch eine Rollstuhlrampe zu mieten.

Die Kosten für eine Rollstuhlrampe hängen von den unterschiedlichsten Faktoren ab. Erheblichen Einfluss nehmen die Größe (Länge) und das Material der Rollstuhlrampe. Aber auch der Einsatzort und die Qualität, an welcher nicht gespart werden sollte, bestimmen letztlich den Preis der Rollstuhlrampe.

Zuschüsse:
💡 Zuschüsse können auf Antrag von den verschiedensten Sozialversicherungsträgern gewährt werden. Diese richten sich jedoch nach deren jeweiligen Zuständigkeit.

Der Gewährleistung von Sachleistungen oder finanziellen Zuschüssen geht jedoch stets eine Einzelfallprüfung voraus. Erst auf deren Basis kann die Frage nach einen bestehenden Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln im Sinne von § 33 SGB V oder
§ 40 SGB XI beantwortet werden.

💡 Die Krankenkassen können anteilige Zuschüsse für Kosten der Rollstuhlrampe gewähren, wenn dies aufgrund einer Krankheit bzw. auch im Fall deren Nachsorge erforderlich wird.

Es besteht auch ggf. für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit die Rollstuhlrampe in Form einer Sachleistung zu erhalten. Dies erfolgt bei Antragsstellung durch Vorlage einer ärztlichen Verordnung und die Einholung eines Kostenvoranschlags von einen Sanitätshaus, welches in der Regel Vertragspartner der Krankenversicherung ist.

Wenn die Rollstuhlrampe pflegebedürftigen Menschen bei der Alltagsbewältigung unterstützt, kann ggf. die Pflegekasse finanzielle Unterstützung gewähren. Was sie in der Regel nur für fest installierte Rollstuhlrampen übernimmt. Allerdings dürfte hier die Einstufung in einer der fünf Pflegegrade entscheidend sein.

Auch kann durch die Pflegekasse ggf. ein Zuschuss im Rahmen der Wohnraumanpassung gewährt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass mit einem Umbau die Erhaltung der Selbständigkeit des Nutzers erreicht wird. Ein weiterer Grund besteht darin, dass erst mit der Rollstuhlrampe die Voraussetzungen für die benötigte Pflege geschaffen werden können.

Wird in der Folge eines Unfalls der Einsatz eines Rollstuhls erforderlich, so übernimmt ggf. die Unfallkasse die Kosten im Rahmen einer barrierefreien Wohnumfeldgestaltung.

💡 Die Rentenversicherung kann ggf. ebenfalls Zuschüsse gewährleisten. Voraussetzung ist hier jedoch, dass die Rollstuhlrampe die Herstellung der Arbeitsfähigkeit fördert.

Zu prüfen wäre weiterhin, inwiefern auch öffentliche Förderprogramme zur Finanzierung von Rollstuhlrampen herangezogen werden könnten. Daher empfiehlt es sich auch bei seiner Hausbank zu erkundigen, ob entsprechende Förderprogramme für die barrierefreie Umgestaltung des Wohnumfeldes zur Verfügung stehen.

Anbieter von Rollstuhlrampen

Die nachstehend beispielhaft aufgeführten Anbieter von Rollstuhlrampen stehen stellvertretend für viele andere. Dabei erfolgte die Auswahl nach dem Zufallsprinzip. Mit ihrer Auflistung ist grundsätzlich keine Bewertung ihrer Produkte oder Dienstleistungen verbunden.

Fazit

Zusammenfassung:

Rollstuhlrampen sind eine wichtige Hilfe zur Überwindung von Höhenniveauwechseln.                                       Aus Sicherheitsgründen müssen sie eine Vielzahl von Anforderungen erfüllen.

Es besteht eine beachtliche Auswahl an Rollstuhlrampen für die unterschiedlichsten Nutzungszwecke. Deren finanzielle Förderung ist, auf Grundlage einer individuellen Einzelfallprüfung, eventuell möglich.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 07.05.2020, aktualisiert am 04.02.2023



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