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Bodengebundene Blindenleitsysteme aus taktilen Bodenindikatoren

Schon eine ganze Ewigkeit tüftelte die Menschheit daran, bodengebundene Blindenleitsysteme zu schaffen, mit deren Hilfe sich blinde Menschen räumlich fortbewegen können.

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt einen Blindenleitstreifen mit geringen visuellen Kontrast zum Gehwegbelag. An dessen linken Seite ist eine Gehwegplatte mit einen „Stockmännchen“ angeordnet. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 1: Blindenleitsystem
© Mobilfuchs

In Japan wurden taktile Bodenstrukturen in den 1960ger Jahren erstmals für diesen Zweck entwickelt und in Kombination mit Blindenstöcken gezielt zur Führung der Betroffenen eingesetzt. Zwischenzeitlich hat sich annähernd weltweit die Nutzung derartiger bodengebundener Blindenleitsysteme verbreitet.

 

Gerade im Zeitalter der Digitalisierung entstehen immer wieder neue Angebote, die blinden und sehbehinderten Menschen helfen sollen, die Orientierung zu ermöglichen und damit die Fortbewegung zu erleichtern.

Bisher ist es jedoch mit den digitalen Angeboten nicht gelungen, die Vorteile der bodengebundenen Blindenleitsysteme, zu übertreffen, sodass sie diese generell ersetzen könnten. Allerdings ist es völlig unumstritten, dass digitale Angebote durchaus wertvolle Ergänzungen der bodengebundenen Blindenleitsysteme, zur Vermittlung zusätzlicher Informationen für die Orientierung, darstellen können.

Was sind taktile Blindenleitsysteme ?

💡 Das taktile Blindenleitsystem ist ein, aus bodengebundenen standardisierten Bodenindikatoren bestehendes, System der Wegeführung, welches blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen zur Warnung, Information, Leitung und Orientierung dient.

Wozu werden Blindenleitsysteme benötigt?

Menschen mit vermindertem oder fehlendem Augenlicht sind in ihrer Orientierung und damit in ihrer räumlichen Mobilität wesentlich eingeschränkt. Beim Betreten des Bahnhofsvorplatzes mit einem Blick zu erfassen, wo sich der Taxistand oder die Bushaltestelle befindet, geht nicht. Insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum sind blinde und sehbehinderte Menschen durch Umwelteinflüsse, wie nicht vorhandene Raumbegrenzungen, hoher Verkehrslärm oder nur optische Informationsangebote, großen Gefahren ausgesetzt. Ähnlich verhält es sich in großen und unübersichtlichen Gebäuden, wie beispielsweise in Bahnhöfen, Messehallen und Abflughallen von Flughäfen.

Für die Orientierung nutzen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen taktile, akustische und insofern es ihnen noch möglich ist, visuell wahrnehmbare Informationen aus der gebauten und natürlichen Umwelt – sogenannte „sonstige Leitelemente“ wie beispielsweise Bordstein- oder Rasenkanten. Da die sonstigen Leitelemente nicht immer zuverlässig nutzbar und eindeutig interpretierbar sind, benötigen sie eindeutige Orientierungshilfen, um bestehende Probleme reduzieren zu können. Hier stellen bodengebundene Blindenleitsysteme mit ihren standardisierten Bodenindikatoren eine sehr hilfreiche Lösung dar.

Grundprinzipien der Orientierung

Grundprinzipien der Orientierung:
Bei der Gestaltung von Orientierungshilfen ist von folgenden Grundprinzipien auszugehen:

1. Prinzip – leichte Auffälligkeit

Eine schnell wahrzunehmende Orientierungshilfe muss über eine entsprechende Auffällig­keit verfügen. Dabei ist wahrnehmungspsychologisch zu beachten, dass der Mensch mit einer Erwartungshaltung, also mit Gewohnheiten, arbeitet, die er mit seinen Sinnen überprüft.

2. Prinzip – Erkennbarkeit

Die wahrzunehmende Orientierungshilfe muss eine Erkennbarkeit beinhalten. Das heißt, es muss eindeutig sein was sie vermitteln soll.

3. Prinzip – Kenntnisse über die Orientierungshilfe

Ein weiteres wesentliches Grundprinzip ist die Verfügbarkeit von Kenntnissen zur jewei­ligen Orientierungshilfe.

Die Beachtung dieser Grundprinzipien sind die elementare Voraussetzung für die Gestaltung und anschließende Nutzung bodengebundener Blindenleitsysteme.

Grundsätze zur Blindenleitsystemgestaltung

Soviel wie möglich, aber nur soviel wie nötig

💡 Der Einsatz von bodengebundenen Blindenleitsystemen soll nach dem Grundsatz: „So viel wie möglich – aber nur so viel wie nötig!“ erfolgen.

So ist beispielsweise eine punktuelle Gestaltung eines bodengebundenen Blindenleitsystems zum Auffinden der seitlich am Gehwegrand gelegenen Bushaltestelle nötig (vgl. Bild 2). Dagegen ist zur Fortbewegung in schmalen Unterführungen oder Fluren ein Blindenleitsystem gegebenenfalls nicht nötig, da sich die Betroffenen am Verlauf der von Hindernissen frei gehaltenen Wände orientieren können.

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine Bushaltestelle am Gehwegrand. Quer über den Gehweg zum Einstiegsfeld verläuft ein Auffindestreifen mit Rippenprofil in Gehrichtung (normgerecht). Ende der Bildbeschreibung.
Bild 2: Notwendige Blindenleitsystemgestaltung zum Auffinden seitlich der Gehrichtung liegender Haltestellen                      (C) Mobilfuchs

Die Entscheidung des Einsatzes und des Umfangs von bodengebundenen Blindenleitsystemen ist anhand der örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden.

Lückenlose Gestaltung für bodengebundene Blindenleitsysteme

Ein wesentlicher Grundsatz für die Anordnung von bodengebundenen Blindenleitsystemen ist deren lückenlose Gestaltung zur Sicherstellung der Orientierung und Leitung blinder und sehbehinderter Menschen. In die Gestaltung sind die akustischen und taktilen Einrichtungen an Straßenverkehrs-Lichtsignalanlagen sowie taktile Handlaufbeschriftungen einzubeziehen.

Bei der Blindenleitsystemgestaltung können neben standardisierten Bodenindikatoren auch zur Ergänzung sonstige Leitelemente genutzt werden (vgl. Bild 3).

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt einen Blindenlangstock der beim Pendeln an eine Rasenkante stößt. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Rasenkante
(C) Mobilfuchs

Wichtig:

Die gezielte Verwendung von sonstigen Leitelementen sollte nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die drei Grundprinzipien für die Orientierung gewährleistet sind.

💡 Lückenhafte bodengebundene Blindenleitsysteme sind für die Betroffenen irreführend und bringen sie teilweise in ausweglose und kritische Situationen, da für sie in unbekannter Umgebung keine Orientierungsmöglichkeit und damit häufig keine gefahrlose Fortbewegungsmöglichkeit besteht.

Bundesweit einheitliche Gestaltung für bodengebundene Blindenleitsysteme

Blinde und sehbehinderte Menschen sind in den zurückliegenden Jahren immer mobiler geworden. Ihre Reisetätigkeit, aus beruflichen und touristischen Gründen, hat deutlich zugenommen. Daher muss es ihnen überall möglich sein, sich weitestgehend selbständig fortbewegen zu können.

Dies erfordert eine grundlegende Wiedererkennbarkeit der Blindenleitsystemelemente und deren Funktion für ortsunkundige Nutzer.

In diesem Zusammenhang ist es unverzichtbar, dass eine bundesweit einheitliche Gestaltung von Blindenleitsystemen und deren Elementen erfolgt. Grundlage bildet hierfür der stets aktuelle anerkannte Stand der Technik der in der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ durch eine gesellschaftlich breite Öffentlichkeit festgelegt wurde. Die Erstellung von Leitfäden für die barrierefreie Verkehrsraumgestaltung durch die einzelnen Bundesländer führt häufig zu Abweichungen von den normativen Vorgaben. Damit wird die bundesweit einheitliche Blindenleitsystemgestaltung, die von den Nutzern dringend benötigt wird, erheblich erschwert. Man stelle sich vor, was ein Chaos entstünde, wenn jedes Bundesland seine eigene Straßenverkehrsordnung hätte.

Einheitliche Blindenleitelementgestaltung

Den einzelnen Blindenleitsystemelementen ist eine spezielle Funktion zugeordnet. Diese muss vom Nutzer mit den Füßen ertastbar und/oder den Blindenlangstock „ablesbar“ sein.

Wesentliche Voraussetzung für die Nutzbarkeit eines Blindenleitsystemelementes bildet:

1. die Sicherstellung der Bedeutung der einzelnen Blindenleitsystemelemente (Zeichencharakter) z. B. durch Oberflächenprofile, der Profilausrichtung und Größe,
2. eine bundesweit wiederkehrende Grundsystematik bei der Anordnungsgestaltung sowie
3. des Verlegeorts der Blindenleitsystemelemente.

Daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, einer einheitlichen Gestaltung der einzelnen Blindenleitsystemelemente und deren exakten Verlegung.

Was ist der taktile Kontrast?

Es ist sicher zu stellen, dass Blindenleitsysteme und ihre Elemente in ausreichendem Maß mit den Füßen ertastet und mit dem Blindenlangstock taktil erkennbar sind.

Die Bodenindikatoren für die Blindenleitsystemelemente sind im Außenbereich generell talbündig und je nach Funktion mit einer Noppen- oder Rippenstruktur zu verlegen. Daher dürfen sie nicht ohne weiteres in grobe oder stark strukturierte Bodenbeläge verlegt werden. Hier müssen, zur Sicherstellung des taktilen Kontrastes, fugenarme und plane Bodenbeläge zwischen den Blindenleitsystemelementen und dem angrenzenden Bodenbelag angeordnet werden.

Welche Rolle spielen Farben und Kontraste?

Die im Blindenleitsystem eingesetzten Bodenindikatoren müssen neben einer taktilen Erkennbarkeit über eine visuelle Wahrnehmbarkeit zum unmittelbar angrenzenden Bodenbelag verfügen.

Zur Herstellung einer ausreichenden visuellen Wahrnehmbarkeit kommt dem Hell-/Dunkelkontrast eine wichtige Rolle zu. Daneben kann die visuelle Wahrnehmbarkeit durch die Wahl geeigneter Farben eine zusätzlich wirkungsvolle Unterstützung erfahren.

Werden in dunkle (z. B. anthrazitfarbene) Bodenbeläge helle (z. B. weiße) Blindenleitsystemelemente verlegt, wobei durch den Hell-/Dunkelkontrast und die Farbe ein Leuchtdichtekontrast von mindestens 0,4 zwischen Blindenleitsystemelementen und angrenzenden Bodenbelag erreicht wird, ist die Anordnung von Begleitstreifen zur Herstellung visueller Kontraste nicht erforderlich. Wird der Kontrastwert von mindestens 0,4 jedoch nicht erreicht, sind zwischen den Blindenleitsystemelementen und dem Bodenbelag Begleitstreifen zur Herstellung visueller Kontraste erforderlich.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, in helle Bodenbeläge dunkle Blindenleitsystemelemente zur Herstellung eines ausreichend visuellen Kontrastes zu verlegen. Es gelten hier ebenfalls die soeben beschriebenen Anforderungen an die Kontrastgestaltung (vgl. Bild 4).

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt ein schwarzes Blindenleitsystem auf hellem Bodenbelag. In alle vier Seiten eines Abzweigefeldes mündet jeweils mittig ein Leitstreifen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 4: Dunkles Blindenleitsystem auf hellem Bodenbelag
© Mobilfuchs

Farben haben, neben der Bedeutung zur Kontrastgestaltung, auch eine „farbpsychologische“ Wirkung. So gehört die Farbe „Weiß“ zu den Signalfarben und wird daher beispielsweise von der Deutschen Bahn auf Bahnsteigen, in Kombination mit dem Blindenleitstreifen parallel zur Bahnsteigkante, zur Kennzeichnung des Gefahrenbereiches an der bahnsteigabgewandten Seite bewusst eingesetzt. Damit wird für alle Reisenden, aber auch gleichzeitig für sehbehinderte Menschen, hier die Kennzeichnung des Gefahrenbereichs nochmals aus farbpsychologischer Sicht betont. Die Aufmerksamkeit erhöht sich für alle Reisenden und der Blindenleitstreifen erhält eine größere Bedeutung. Offen dagegen wäre die Frage, ob man mit einem schwarzen Blindenleitstreifen in hellen Bahnsteigbelägen, hier die gleiche Aufmerksamkeit bei allen Reisenden erreichen würde.

Planung

Bereits bei der Planung von öffentlichen Verkehrs- und Freiräumen sowie von öffentlichen Gebäuden ist an die Gestaltung notwendiger Blindenleitsysteme zu denken. Spätere Nachrüstungen sind in der Regel nicht nur kostenintensiv, sondern lassen sich häufig nur mit erheblichen Schwierigkeiten nachrüsten oder sind gar nicht mehr realisierbar.

Damit eine spätere möglichst große Nutzbarkeit der Blindenleitsysteme gegeben ist, empfiehlt es sich dringend, die Blindenselbsthilfe in die Planung einzubeziehen. So können Fehler, die eine Nutzbarkeit verhindern, schon rechtzeitig berücksichtigt und ausgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich bei der Blindenselbsthilfe nach den Experten für das barrierefreie Bauen.

Wo findet man technische Regelungen in Bezug auf  bodengebundene Blindenleitsysteme?

DIN 32984

DIN 32984
Die DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ (DIN 32984:2020-12) gilt vornehmlich für Neubauten und sollte analog bei Restaurierungen oder Umbauten im öffentlichen Verkehrsraum sowie öffentlich zugänglichen Gebäuden zur Anwendung gelangen.

Die DIN 32984 regelt:

1. die Oberflächenstrukturgestaltung von Bodenindikatoren,
2. die Bestimmung von Leuchtdichte, Maße und Form der Bodenindikatoren,
3. die Gestaltung von Blindenleitsystemelementen,
4. die Anforderungen an Bodenindikatoren sowie sonstige Leitelemente,
5. Einsatz von Bodenindikatoren bei nicht ausreichend vorhandenen oder fehlenden sonstigen Leitelementen,
6. den favorisierenden Einsatz von Bodenindikatoren zur Kennzeichnung von Gefahrenstellen.

Die DIN 32984 enthält Angaben zur visuellen und taktilen Wahrnehmbarkeit von Bodenindikatoren.

In Bezug auf die Bodenindikatoren sowie die sonstigen Leitelemente werden mit Hilfe der DIN 32984 die entscheidenden Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung aus der Normenreihe DIN 18040 ergänzt und konkretisiert. 

DIN 18040

DIN18040
 Die DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ besteht aus drei Teilen:

Teil 1: „Öffentlich zugängliche Gebäude“ (DIN 18040-1:2010-10)
Teil 2: „Wohnungen“ (DIN 18040-2:2011-09)
Teil 3: „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“ (DIN 18040-3:2014-12)

In dieser Normenreihe werden je nach Anwendungsbereich zur Herstellung der Barrierefreiheit, die Einsatzbereiche und Ausstattungen mit Bodenindikatoren bzw. Blindenleitsystemelementen beschrieben. Daher steht die DIN 32984 in enger Verbindung mit dieser Normenreihe.

Worin liegen die häufigsten Nutzungsschwierigkeiten für  bodengebundene Blindenleitsysteme?

Ein großer Teil der Nutzungsschwierigkeiten liegt in der fehlerhaften Verlegung falsch eingesetzter Oberflächenprofile und einer nicht ausreichenden visuellen Kontrastgestaltung der Blindenleitsystemelemente. In der Folge führt dies zu Irritationen und Fehlinterpretationen mit teilweise schwerwiegenden Folgen für die Nutzer.

Als problematisch ist aber auch die oftmals gedankenlose Verstellung der Blindenleitsysteme mit Hindernissen zu nennen. Nicht selten sind die Blindenleitsysteme durch parkende Fahrzeuge versperrt. Vielerorts ist auch zu beobachten, dass sie gern als Abstellfläche für alle möglichen Gegenstände genutzt werden. Schnell ist die Orientierung verloren und ein selbständiges Zurückkehren für blinde Menschen auf den bekannten Weg daher nicht möglich.

Kritisch ist ebenfalls eine häufig mangelhafte Baustellenabsicherung durch „Flatterleinen“ auf Gehwegbereichen, insbesondere im Bereich von Blindenleitsystemen, zu erwähnen. „Flatterleinen“ sind mit dem Blindenlangstock nicht wahrnehmbar und zeigen blinden Menschen die Absperrung und somit den Gefahrenbereich nicht an. Hier sind für eine sichere Baustellenabsperrung feste und gegen das Anstoßen mit dem Blindenlangstock widerstandsfähige Absperrvorrichtungen einzusetzen (vgl. Bild 5).

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt ein gelbes, bis ca. 15 cm über den Boden herabreichendes Baustellenabsperrgerät. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 5: Mit dem Blindenlangstock rechtzeitig taktil wahrnehmbares Baustellenabsperrgerät
© Mobilfuchs

💡 Da Blindenleitsystemelemente nicht selbsterklärend sind, sollte deren Nutzung in einem Mobilitätstraining erlernt werden.

Zusammenfassung
Für eine selbständige Orientierung und Fortbewegung für blinde und sehbehinderte Menschen sind bodengebundene Blindenleitsysteme unentbehrlich.

Für eine gefahrenlose und sichere Orientierung sind die Blindenleitsysteme und deren Blindenleitsystemelemente bundesweit einheitlich, entsprechend des aktuellen Standes der Technik, zu gestalten.

Neben der Notwendigkeit einer durchdachten Planung und fachlich korrekten baulichen Ausführungsgestaltung müssen Blindenleitsysteme generell von Hindernissen freigehalten werden. Dies gilt für das Parken von Fahrzeugen, für das Abstellen aller möglichen Gegenstände ebenso, wie für die Außengastronomie oder Geschäftsauslagen.

Weiterführende Links:

© Mobilfuchs, 01.07.2020, aktualisiert  am 22.09.2023 

 



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