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Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz und seine Umsetzung in Deutschland

Hinter dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act – EAA)) verbirgt sich die „Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“.

Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz ist ein wesentliches und zu gleich wegweisendes Gesetz. Mit dessen Hilfe soll in Europa die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) gestärkt und gefördert werden. Es enthält Anforderungen zur Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen.

Entstehung

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2015 einen ersten Vorschlag für ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Ergebnis schwieriger Verhandlungen wurde im September 2017 der Standpunkt des Europäischen Parlaments und im Dezember 2017 die Position des Rates angenommen.

Diese drei Institutionen begannen mit ihren Verhandlungen (Trilog) im März 2018. Nach den langjährigen Verhandlungen konnten diese im November 2018 abgeschlossen werden.

Schließlich nahm das Europäische Parlament im März 2019 einen Kompromissvorschlag an. Im April 2019 folgten dann die Mitgliedsstaaten der Annahme. Somit konnte das Europäische Barrierefreiheitsgesetz im Juni 2019 in Kraft treten.

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