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Barrierefreie Wasserbecken für den Badespaß im Schwimmbad

BiIld 1: Schwimmbecken mit Gastronomie und Sonnenliegen rechts und links des Schwimmbeckens
Bild 1: Schwimmbecken mit Sonnenliegen
Photo by falco on Pixabay

  • Herzstück eines jeden Schwimmbades, sei es als Hallenbad oder Freibad, sind die Wasserbecken. Deren Nutzbarkeit und Funktionalität kann sehr vielfältig sein. So dienen sie oftmals nicht nur zur Freizeitbeschäftigung des Schwimmens oder zur Ausübung von anderen Wassersportarten, sondern auch zur Freude an der Bewegung im kühlen Nass.

 

  • 💡 Für Menschen mit Erkrankungen, insbesondere mit Beeinträchtigungen des Bewegungs-, Stütz- und Haltungsapparates, können die Eigenschaften des Wassers für therapeutische Zwecke genutzt werden. Es ermöglicht eine Schmerzreduzierung während der Bewegung. Die geschwächte Muskulatur wird bei der Bewegung unterstützt, da durch den Wasserauftrieb die Bewegung erleichtert wird. Auch aus diesen therapeutischen Gründen müssen Menschen mit einem Handicap ebenso einen uneingeschränkten Zugang zu Wasserbecken erhalten.
  • Abgesehen von Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen, die ohnehin barrierefrei gestaltete Wasserbecken vorhalten sollten, erhöht sich die Attraktivität für alle Schwimmbäder durch die Gestaltung barrierefrei zugänglich und nutzbarer Wasserbecken. Besonders Schwimmbäder, die die Wasserbeckengestaltung in ihre Gesamtkonzeption im Sinne eines „Designs für Alle“ einbinden, können davon profitieren.
  • Diese Webseite befasst sich vornehmlich mit den Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung und Ausstattung von Wasserbecken und deren Zugänge für eine weitestgehend uneingeschränkte Nutzung.
    Die notwendige Betrachtung des unmittelbaren Beckenumfeldes, des Beckenumlaufs, finden Sie auf der Webseite „Hinweise zum barrierefreien Beckenumlauf im Schwimmbad“. Dabei bildet der Beckenumlauf eine untrennbare Voraussetzung zur Wasserbeckenbenutzung.

Begriffe

💡 Es gibt eine Vielzahl von Arten der Wasserbecken, die in Schwimmbädern vorhanden sein können. Daher möchten wir in diesem Abschnitt nur die Bedeutung und Unterschiede der am häufigsten anzutreffenden Wasserbeckenarten erläutern.

 Planschbecken

Bei dem Planschbecken handelt es sich um Wasserbecken speziell für Kleinkinder zum Spielen. Die Wassertiefe sollte den abweichenden Körpermaßen der Kleinkinder entsprechen und für eine sichere Nutzung ≤ 0,60 m betragen. Die Ausstattung der Planschbecken, beispielsweise mit einem Wasserpilz, sollte den Spielwünschen Rechnung tragen. 

 Nichtschwimmerbecken 

Nichtschwimmerbecken dienen Personen, welche das Schwimmen noch nicht erlernt haben und für ihre Sicherheit einen Bodenkontakt benötigen. Daher darf die Wassertiefe hier nur max. 1,35 m betragen.
Zur Gewöhnung an das Wasser sollte der Zugang zum Nichtschwimmerbecken über eine flache Treppe (vorzugsweise in Längsrichtung über eine gesamte Beckenseite) erfolgen (vgl. Bild 2).

Bild 2: Becken mit Zugang über eine Rampe und eine > 3 m breite Treppe
Bild 2: Beispiel für ein Nichtschwimmerbecken mit behindertengerecht gestalteten Zugängen
© Mobilfuchs

Legende: 

1 Beckenumlauf
2 Nichtschwimmerbecken
3 Rampe
4 Treppe > 3 m Breite
5 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung
6 Blindenleitsystem
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz

Schwimmbecken 

Die Schwimmbecken dienen dem Schwimmen und müssen daher über eine Wassertiefe von ≥ 1,35 m verfügen.
Bei Schwimmbeckenlängen von 50 m sind für den Beckenzugang mindestens 6 Beckenleitern und für Schwimmbeckenlängen von 25 m 4 Beckenleitern vorzusehen. Es ist jedoch möglich, eine der Beckenleitern durch eine Beckentreppe zu ersetzen.

Variobecken

Bei einem sogenannten Variobecken handelt es sich um ein Wasserbecken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden).

 Sprungbecken

Für das Wasserspringen von Sprunganlagen sind Sprungbecken erforderlich. Für Sprunghöhen aus 1 m, 3 m und 5 m ist eine Wassertiefe von 3,80 m vorzusehen. Dagegen ist für Sprünge aus 7,5 m und 10 m Höhe eine Wassertiefe von 4,5 m bzw. 5 m unverzichtbar.

Bild 3: Schwimmbecken mit Startblock im Bildvordergrund
Bild 3: Schwimmbecken mit Startblock – Photo by DLRG Solms on Pixabay

Wasserbeckenzugang

💡 Es wird empfohlen zu den Wasserbecken mehrere barrierefreie Zugänge vorzuhalten. Dabei sind diese so zu gestalten, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aus dem Wasserbecken für eine selbständige Nutzung möglich ist.

 Ein barrierefreier Wasserbeckenzugang kann je nach individuellen Voraussetzungen über

a) Rampen
b) Treppen oder
c) einen Lift

möglich sein (vgl. Bild 4).

Bild 4: Wasserbecken mit Zugang über eine Rampe und eine Treppe
Bild 4: Beispiel für ein Wasserbecken mit behindertengerecht gestalteten Zugängen
© Mobilfuchs

Legende:

1 Beckenumlauf
2 Wasserbecken
3 Rampe
4 Treppe
5 Blindenleitsystem
6 taktiler Reliefplan für Orientierung und Information
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz
8 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung  

Rutschhemmung der Bodenbeläge

Auch in den Wasserbecken und deren Zugängen sind Maßnahmen zur Rutschhemmung erforderlich. Gemäß der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“), sind die Bodenbeläge in den einzelnen Barfußbereichen den Bewertungsklassen A, B und C zu zuordnen. Die Rutschhemmungsanforderungen von der Bewertungsklasse A mit den geringsten Rutschhemmungsanforderungen erhöhen sich bis zur Bewertungsklasse C mit den höchsten Rutschhemmungsanforderungen.

Es sind die folgenden Bewertungsklassen zu berücksichtigen:

 Bewertungsklasse A (geringe Rutschhemmungsanforderungen)

a) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von mehr als 80 cm

 Bewertungsklasse B (mittlere Rutschhemmungsanforderungen)

a) die Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von weniger als 80 cm
b) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen in Wellenbecken
c) Planschbecken
d) Hubböden

 Bewertungsklasse C (höchste Rutschhemmungsanforderungen)

a) Treppen in Beckenzugängen
b) Tret-, Kneip- und Durchschreitebecken
c) geneigte Beckenrandgestaltungen

Rampen

  • 💡 Zugänge zum Schwimmbecken über eingebaute Rampen erleichtern nicht nur Rollstuhl- und Rollatornutzern den Ein- und Ausstieg aus dem Wasserbecken, sondern werden auch gern von älteren Menschen und Kindern genutzt.
  • Werden für den barrierefreien Zugang zum Wasserbecken Rampen vorgesehen, müssen diese so angeordnet werden, dass sie die Nutzung der Schwimmbahnen nicht behindern.
  • Rampen müssen hier insbesondere über eine geeignete Längsneigung, von max. 6 %, verfügen und beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Dagegen ist eine Querneigung des Rampenlaufs generell nicht zulässig.

Treppen

Steht den Schwimmbadbesuchern für den Zugang zum Schwimmbecken eine Treppe zur Verfügung, so müssen gemäß DIN EN 17210 jeweils alle Stufenvorderkanten mit einem visuell kontrastierenden Markierungsstreifen gekennzeichnet werden. Dagegen begnügt sich die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ mit einer farblichen Kennzeichnung der Trittstufenvorderkanten.

Hinweis:
 

Ausführliche Informationen zu den Anforderungen einer visuell kontrastierenden Treppengestaltung finden Sie auf der Webseite

Flache Treppen mit beidseitigen Handläufen vermitteln Sicherheit und können Menschen mit leichten Gehbeeinträchtigungen helfen, das Ein- und Aussteigen aus dem Wasserbecken zu erleichtern. Sie können aber auch für das Umsteigen in den Rollstuhl gegebenenfalls (in Abhängigkeit der individuellen Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten) eine gewisse Unterstützung bieten und dem Rollstuhlnutzer im Sitz ein Hinein- und Herausrutschen aus dem Wasserbecken ermöglichen. 

💡 Zudem bietet die Ausstattung von Treppen mit rutschhemmenden Fließen allen Personen Sicherheit beim Aufsuchen und Verlassen des Wasserbeckens (vgl.: Bild 5).

Bild 5: Zugang zu einem Schwimmbecken über eine Treppe, mit sich davor befindlichen rutschhemmenden Fließen.
Bild 5: Treppenzugang zu einem Schwimmbecken mit rutschhemmenden Fließen
Photo by Stefan Schweihofer on Pixabay

Handläufe

 

  • Treppen und Rampen für den Zugang zum Wasserbecken müssen über kontrastierende Handläufe zu ihrer Umgebung (Hintergrund) verfügen. Dabei sind ihre Enden über den Rand des Wasserbeckens hinaus, von min. 30 cm waagerecht, weiter zu führen.
  • 💡 An Treppen und Rampen sind jeweilig beidseitig Handläufe, in einer Anordnungshöhe zwischen 85 cm bis 95 cm, vorzusehen.
  • Hinweis:
    Aus Sicherheitsgründen ist die Bedeutung für die richtige Wahl geeigneter „Handlaufprofile für die Griffsicherheit“ nicht zu unterschätzen.

Lifte

  • Insbesondere für Personen, welche Rampen kaum oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen können, sind Hebevorrichtungen zum Transfer ins und aus dem Wasserbecken erforderlich. Zu diesem Zweck können sowohl mobile als auch stationäre Lifte, unabhängig ihres Einsatzes in Schwimmhallen bzw. Freibädern, genutzt werden. Für ihre Positionierung sind Standorte zu wählen, die die Gefahr eines unbeabsichtigten Zusammenstoßes für blinde und sehbehinderte Schwimmbadbesucher ausschließen.
  • 👉🏻 Die Schwimmbadlifte sollten von deren Nutzern möglichst selbständig ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Damit wird dem Wunsch vieler Nutzer, zum Erhalt einer größtmöglichen Selbständigkeit, Rechnung getragen.
  • Insbesondere für Schwimmbadanlagen, (Schwimmhallen oder auch Freibäder) mit mehreren unterschiedlichen Becken, dürften mobile Lifte von Interesse sein. Diese sind, je nach Bedarf, flexibel an die verschiedenen Becken und an deren wahlweise gewünschten Bereichen einsetzbar. Somit kann mobilitätseingeschränkten Badegästen auch ein Beckenwechsel ermöglicht werden. In Zeiten, in welchen der mobile Lift nicht benötigt wird, kann er mit wenig Aufwand an einen sicherem Ort positioniert werden.
  • 👉🏻 Grundsätzlich sollten Schwimmbadlifte über patentierte Sicherheitseinrichtungen zur Kippsicherung und Stabilisierung verfügen.
  • Einen besonderen Komfort bieten Schwimmbadlifte, mit deren Hilfe es mobilitätsbeeinträchtigten Personen möglich ist, unmittelbar von der Umkleidekabine zum Schwimmbeckenrand zu gelangen, dort angehoben und in das Schwimmbecken abgesetzt zu werden.
  • Der Betrieb der Lifte sollte nicht nur mit einem Elektromotor, sondern auch gleichzeitig alternativ mit einer Winde (Zweifachsicherheits-Windensystem) bzw. Hydraulik, möglich sein.
  • Bei mit einem Elektromotor betriebenen Lift, sollte die Stromversorgung vorzugsweise über Akku und nicht über Kabel erfolgen. Damit wird, gegebenenfalls je nach örtlicher Gegebenheit, eine zusätzliche Stolpergefahr im Schwimmbad vermieden. Bei dieser Betriebsform der Lifte kann eine weitere Nutzungserleichterung, insbesondere für eine selbständige Nutzung für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, durch die Verwendung einer Fernbedienung erreicht werden.
  • Mobile Lifte sollten auch die Möglichkeit zum Befahren mit einem Wasserrollstuhl bieten. Liftmodellen, die wahlweise den Einsatz von Sitzen oder Liegen zum Transfer ins oder aus dem Wasserbecken ermöglichen, sollte der Vorzug eingeräumt werden.
  • Die Sitze der Schwimmbadlifte sollten über eine Sitzgröße von ca. 80 cm verfügen und mit einer Rückenlehne ausgestattet sein. Zur zweckmäßigen Ausstattung eines Schwimmbadlifts gehören ebenfalls ein Sicherheitsgurt sowie bewegliche Armstützen. Auch eine verstellbare Fußstütze kann beim Transfer hilfreich sein. Es wird für die Lifte eine Tragkraft von vorzugsweise ca. 130 kg empfohlen.

 Auch bei Schwimmbadliften handelt es sich um Medizinprodukte. Daher ist zu beachten, dass diese Lifte seit 2021 den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) entsprechen müssen.
 

Wasserbecken

Bei der räumlichen Planung von Schwimmbädern ist es empfehlenswert, zumindest alle für die Hauptnutzung vorgesehenen Bereiche, wie z. B. für das Umkleiden, Duschen und die Wasserbecken, zur Erleichterung der Erreichbarkeit für die Schwimmbadbesucher, auf einer Ebene vorzusehen.

Wasserbeckenrand

Die Wasserbeckenränder sind für blinde Menschen durch einen eindeutigen Wechsel der Oberflächenstruktur der Bodenbeläge zu kennzeichnen. Zudem ist ein visueller Kontrast zum Wasser sowie zu angrenzenden Gehbereichen, als Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen, zu schaffen.

💡 Eine Ausformung des Schwimmbeckenrandes in einer Rollstuhlsitzhöhe zwischen 46 cm und 48 cm (St. Moritz Rinne) kann Rollstuhlnutzern, bei ausreichender Armkraft, einen selbständigen Transfer in und aus dem Wasserbecken ermöglichen. Der Transfer kann durch eine entsprechende Oberflächengestaltung sowie die Anordnung eines Greifrandes oder alternativ mit einem Handlauf unterstützt werden.

Überlaufrinnen

 

  • Für die Becken der öffentlichen Bäder sind Überlaufrinnen vorgeschrieben. Sie nehmen das aus dem Becken überlaufende Wasser auf und leiten dieses unmittelbar einer Filteranlage zu, von wo es wieder gereinigt in das Becken zurückläuft.
  • Bei den Überlaufrinnensystemen ist zwischen zwei Hauptgruppen, die auf Beckenumgangsniveau liegenden Überlaufrinnen und den tiefliegenden im Becken befindlichen Überlaufrinnen, zu unterscheiden. Da beide Systeme Vor- und Nachteile haben, sollte die Abwägung zur infrage kommenden Auswahl unter Inanspruchnahme einer Fachberatung erfolgen.
  • Es ist zu beachten, dass die auf Beckenumgangsniveau liegenden betretbaren Überlaufrinnen mit einer Abdeckung versehen werden müssen. Dabei dürfen die Öffnungen in den Abdeckungen nicht größer als 8 mm sein.

Höhenverstellbare Zwischenböden

Die höhenverstellbaren Zwischenböden werden auch kurz als Hubböden bezeichnet. Diese gestatten die Möglichkeit einzelne Beckenbereiche, je nach Bedarfsfall, zu unterschiedlichen Zwecken zu nutzen. Hierzu kann die Wassertiefe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer variabel verändert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass stets die Wassertiefe eindeutig angezeigt bzw. erkennbar ist.

In Anwesenheit eines autorisierten Aufsichtspersonals ist das „Mitfahren“ für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, auch für Rollstuhlnutzer, zulässig. Dabei ist jedoch aus Sicherheitsgründen während des Hubvorgangs ein Abstand zum Beckenrand von mindestens 50 cm Breite einzuhalten. Eine derartige Personenbeförderung sollte jedoch die Ausnahme bilden, da Hubböden nicht für diese Zwecke vorgesehen sind.

Anforderungen an Hubböden:
   

Für eine sichere Nutzbarkeit der Hubböden, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, zu denen u. a. gehören:

a) Eine Hubgeschwindigkeit von 500 mm/min des Hubbodens darf nicht überschritten        werden.
b) Die Gefahr einer Unterschwimmbarkeit der Hubböden muss durch geeignete                  Maßnahmen ausgeschlossen sein.
c) Öffnungen in den Oberflächen (in einer Richtung) der Hubböden dürfen nicht größer      als 8 mm und zwischen dem Bodenteil des Hubbodens und der Beckenwand nicht            größer als 50 mm, sein. Grundsätzlich gilt, dass alle Öffnungen über > 8 mm, z. B.          mit einer Dichtungslippe, gesichert sein müssen.

💡 Für den Betrieb von Hubböden sind die jeweils aktuellen Vorschriften einzuhalten. Dabei haben die Schwimmbadbesucher den Anweisungen des autorisierten Betriebspersonals Folge zu leisten.

Wassertiefen

Die Wassertiefe in Becken lässt sich je nach Bedarf mit Hilfe eines Hubbodens verändern. Entsprechend der einzelnen Nutzungszwecke des Beckens, sollten folgende Wassertiefen gewählt werden:

Wassertiefen für:


👉🏻
die Wassergewöhnung: 30 cm                                                                                 
👉🏻
Nichtschwimmer und zum Erlernen des Schwimmens: 60 cm – 135 cm                       
👉🏻
Schwimmen: 180 cm                                                                                         
👉🏻
Wasserballspiel: 180 cm                                                                                     
👉🏻
Wasserspringen: min. 340 cm

Hubbodenhöhen zwischen 30 cm und 1,80 m eignen sich für die Bewegung im Wasser für motorisch beeinträchtigte Menschen sowie zum Schwimmenlernen für Kinder.

Schwimmbahnmarkierungen

Zur Orientierungserleichterung für sehbehinderte Menschen, müssen die Schwimmbahnen selbst, oder deren Markierungen und Trennleinen, in einem hohen visuellen Kontrast gestaltet werden (vgl.: Bild 6).

Bild 6: Kontrastreiche Schwimmbahnmarkierung durch schwarze Fließen im Beckenboden und blau-rot-weiß gestreifte Ketten auf der Wasseroberfläche.
Bild 6: Kontrastreiche Schwimmbahnmarkierung
Photo by Hebi B. on Pixabay

Wassertemperatur

Eine Wassertemperatur zwischen 27° und 30° ist für die Bewegung für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen vorteilhaft. Diese ist weiterhin zur Nutzung für Kleinkinder und für die Durchführung einer erfolgreichen Wassergymnastik zu empfehlen.

Bäder, die eine derartige Wassertemperatur nicht täglich anbieten wollen oder können, sollten prüfen, ob die Möglichkeit der Einführung eines Warmbadetages besteht.

Fazit 

Zusammenfassung:
   

  • 💡 In Schwimmbädern ist es notwendig, einen barrierefrei nutzbaren Zugang zu allen Wasserbecken zu ermöglichen. Auch Rollstuhl- und Rollatornutzer haben ein Recht, die positiven Eigenschaften des Wassers für ihre Gesundheit zu nutzen und Wassersport treiben zu können.
  • Zur Vermeidung von Badeunfällen in Schwimmbädern ist eine dauerhafte und eindeutige Kennzeichnung über die Wassertiefen und der Funktion der jeweiligen Wasserbecken unumgänglich. Die Informationsvermittlung muss im Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen, damit auch blinde und sehbehinderte Schwimmbadbesucher einen entsprechenden Informationszugang haben.
  • Bei der Unfallprophylaxe in Schwimmbädern kommt der Vermeidung von Rutschgefahren eine besondere Rolle zu. Hierzu sind entsprechende bauliche sowie organisatorische Maßnahmen zu treffen. 

Weiterführende Informationen:

© Mobilfuchs, 09.07.2023 



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