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Finanzielle Förderung und Zuschüsse für die baulichen Voraussetzungen zum selbstbestimmten Wohnen

In Deutschland fehlt es an zweckentsprechend nutzbarem Wohnraum für ältere und behinderte Menschen. Das ist für Sie, liebe Leserinnen und Leser, nichts Neues. Ebenso wenig, wie die Kenntnis darüber, dass der Umbau oder die Modernisierung von Wohnungen im Bestand nicht zum Nulltarif möglich ist. Fehlende Finanzmittel mögen ein häufiger Grund dafür sein, dass eine zeitgemäße Wohnraumanpassung oftmals nicht erfolgt. Dies geht jedoch häufig zu Lasten von älteren und behinderten Menschen und führt nicht selten zur massiven Einschränkung eines selbstbestimmten Wohnens.

Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ im Jahr 2021 neu aufgelegt hat.

Der Staat möchte mit diesem Förderprogramm helfen, die Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – insbesondere im Wohnungsbestand, zu beschleunigen.

Mit diesem Förderprogramm werden private Wohnungseigentümer finanziell, im Sinne eines barrierefreien Umbaus sowie zur Erhöhung des Einbruchschutzes, unterstützt. Interessant dürfte der Zuschuss insbesondere für die Durchführung einzelner Umbaumaßnahmen sein.

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