Taktile Handlaufbeschriftungen sind für blinde Menschen wichtige Informationsquellen für eine selbständige Orientierung zum Auffinden gewünschter Ziele.
Eine Optimierung erfahren die taktilen Handlaufbeschriftungen dann, wenn sie als fester Bestandteil in ein Blindenleitsystem integriert werden.
Es empfiehlt sich, die Inhalte taktiler Handlaufbeschriftungen, mit dem jeweils örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverband abzustimmen.
Die damit für blinde Menschen verbundene Erleichterung des Auffindens, des Zugangs und der Nutzbarkeit von Gebäuden und Verkehrseinrichtungen sollte zur Selbstverständlichkeit gehören, zumal dies ein gesellschaftlich gewünschtes Anliegen ist. Das Bedürfnis wurde nachdrücklich mit der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen unterstrichen. Interessenten finden in der DIN 32986 „Taktile Schriften und Beschriftungen – Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift“ (Ausgabe Januar 2015) vertiefende Informationen. DIN Media GmbH erwerben. Inhalt des Artikels Hierzu finden insbesondere die erhabene Profilschrift sowie die Brailleschrift Anwendung. Neben der Darstellung der taktilen Handlaufbeschriftung in Braille- und erhabener Profilschrift können die Informationen ergänzend auch durch Piktogramme (mit einfachen leicht erkennbaren Symbolen) und Sonderzeichen erfolgen. 💡 Es ist zu beachten, dass die Leserichtung der Profil- und Brailleschrift stets von links nach rechts verläuft. In Einrichtungen, in denen mit einem hohen Besucherverkehr gerechnet werden kann (z. B. in Bahnhöfen), empfiehlt es sich, die Zeichenanzahl der erhabenen Profilschrift auf 25 zu begrenzen. Der Vorteil hier liegt in einer schnelleren Lesbarkeit der Information. Bei der Verwendung der erhabenen Profilschrift mit einer Höhe des Großbuchstabens (Versalhöhe) bis zu 25 mm sind an diese u. a. folgende Anforderungen zu stellen:
Saatwinkler Damm 42 / 43
13627 Berlin
Telefon (0) 30 / 26 01 – 0Was sind taktile Handlaufbeschriftungen?
Taktile Schriften
Erhabene Profilschrift
Gestaltungsanforderungen an die erhabene Profilschrift
Erhabene Profilschrift mit einer Großbuchstabenhöhe von bis zu 25 mm
Erhabene Profilschrift mit einer Großbuchstabenhöhe über 25 mm
Für die erhabene Profilschrift, deren Zeichenhöhe (Zahlen und Buchstaben) über 25 mm liegt, können auch abgerundete oder eckige Profile gewählt werden.
Die Zeichen sollen hier über eine Erhabenheit von einer Mindesthöhe von 2 mm verfügen.
Brailleschrift
Für die Gestaltung der taktilen Handlaufbeschriftung in Brailleschrift ist der Braille-Großdruck gemäß DIN 32976 in der Ausgabe vom August 2007 anzuwenden. Dabei ist für die taktile Handlaufbeschriftung die Blindenvollschrift zu wählen.
Wo sind taktile Handlaufbeschriftungen vorzusehen?
Taktile Handlaufbeschriftungen sind an den Handläufen von öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsanlagen vorzusehen.
Jedoch ist die Anordnung taktiler Handlaufbeschriftungen auch in den Bereichen von Wohnanlagen, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen, empfehlenswert. Ihre Berechtigung haben taktile Handlaufbeschriftungen auch im Bereich von Fluchtwegen.
Anordnung der taktilen Handlaufbeschriftung am Handlaufprofil
An runden Handlaufprofilen ist die Profilschrift oben auf dem Handlauf (bei seitwärtiger Querschnittsbetrachtung auf 12 Uhr) anzuordnen. Dagegen ist die Anordnung der Brailleschrift auf der Handlaufrückseite (bei seitwärtiger Querschnittsbetrachtung ab ca. 2 Uhr) vorzunehmen (vgl. Bild 2). In dieser Position ist die Brailleschrift beim Umfassen des Handlaufs mit dem tastenden Finger leichter zu „lesen“.
Sind Handlaufbeschriftungen auf viereckigen Profilen mit einer oberen Breite von mehr als 20 mm zu positionieren, ist die Profilschrift auf der oberen Seite des Profils anzuordnen. Die Brailleschrift ist in diesem Fall auf der zur Wand gerichteten Profilseite zu befestigen. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand zwischen der taktilen Beschriftung und der Wand mindestens 50 mm beträgt.
Sollen die ungünstigeren breiten und flachen Handlaufprofile mit taktilen Beschilderungen versehen werden, können hier sowohl die Braille – als auch die Profilschrift auf der Profiloberseite des Handlaufs angeordnet werden.
In welchen Handlaufbereichen sind die taktilen Handlaufbeschriftungen anzubringen?
Einrichtungen zur Überwindung des Höhenniveaus
Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um Treppenanlagen sowie Rampen, die beidseitig mit Handläufen auszustatten sind.
Handläufe sollen lotrecht in einer Höhe zwischen 85 cm und 90 cm über einer Treppe, parallel zum durchgängigen Treppenverlauf angeordnet und jeweils 30 cm waagerecht über das Treppenende hinausgeführt werden. Daraus ergibt sich ein horizontal waagerechter Verlauf der Handläufe über Treppenpodesten sowie vor dem Treppenbeginn und am Treppenaustritt (vgl. Bild 3a). Dagegen hat der Handlauf in seiner lotrechten Führung über den Stufenvorderkanten einen schrägen Verlauf (vgl. Bild 3b).
Sollen lange Handläufe, mit einer Länge von mehr als 5 m, eine Handlaufbeschriftung erhalten, empfiehlt es sich, an deren Anfang eine entsprechende Zusatzinformation anzubringen. Sind in Fluren mit mehreren Türen Handläufe vorhanden, soll sich die zu einer Tür zugeordnete Handlaufbeschriftung an der Türseite mit der Türklinke befinden (vgl. Bild 4). Sind mehrere Zielpunkte mit einer Zielrichtung anzugeben, so werden diese durch ein Komma voneinander getrennt. Zur Angabe der Richtung können entweder Pfeile oder auch Worte verwendet werden, wie beispielsweise „Links“ oder „Gegenüber“ . Kommen Pfeile zur Anzeige der Gehrichtung zum Einsatz, so sind diese vor dem zu benennenden Zielort zu positionieren (vgl. Bild 5). Dagegen ist die wörtliche Bezeichnung der Zielrichtung erst nach dem zu benennenden Zielort vorzusehen. Zudem muss sie durch einen Doppelpunkt von diesem getrennt werden (vgl. Bild 6). Werden auf einer Handlaufbeschriftung mehrere Informationen (auch als „Informationsblock“ bezeichnet) angeordnet, sind diese entweder durch einen Gedankenstrich oder einen Punkt mit einem Durchmesser von 4 mm bis 5 mm zu trennen (vgl. Bild 7). Lassen sich mehrere Informationen aus Platzgründen nicht in einer Zeile unterbringen, ist ein Zeilenumbruch, jedoch ohne Gedankenstrich zulässig. Um eine Änderung des sinngemäßen Inhalts der Information zu vermeiden, darf ein Gedankenstrich zur Trennung nicht innerhalb der Information gesetzt werden. In großen und unübersichtlichen Gebäuden, wie in Justiz- oder Verwaltungsgebäuden, sollte die Detailinformation des rechten Handlaufs eine Richtungsangabe zu den sich auf dieser Ebene befindenden Räumen enthalten (vgl. Bild 9). 💡 An Treppenzwischenpodesten müssen keine Handlaufbeschriftungen angeordnet werden. Häufig verfügen historische Gebäude Treppenanlagen, die von den heute gewohnten Gestaltungsstandards abweichen, und von denen gegebenenfalls Gefahren ausgehen können. Dabei kann es sich u. a. um unterschiedliche Stufenhöhen in einem Treppenlauf oder die Verschwenkung einer Treppe handeln. Auf diese sollte auch mit einer Handlaufbeschriftung während des Treppenverlaufs verwiesen werden. Werden spezielle Gebäudeteile durch eine Treppe verbunden, so soll die Zielinformation der taktilen Handlaufbeschriftung auch auf diese verweisen (vgl. Bild 10). Werden Treppenläufe unterbrochen und erst in einiger Entfernung fortgesetzt, so sollte am Handlaufende darüber informiert werden.
Lange Handläufe
Flure
Gestaltungskriterien für Aufzählungen
Taktile Handlaufbeschriftungen in Gebäuden
Etagenanzeige
Für die Zahlen der Etagenangabe in Brailleschrift, ist generell ein Zahlenzeichen zu verwenden.Spezielle Handlaufinformationen
Taktile Handlaufbeschriftungen in größeren Verkehrsanlagen
Informationsanordnung auf Handlaufschildern
Die am Beginn des rechten Handlaufs angeordnete Beschriftung enthält zunächst die allgemeine Information zum Zielort (Zielinformation) der Treppe (vgl. Bild 11).
Die am Handlaufende (Detailinformation) angebrachte Beschriftung soll weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Richtungen möglicher Zielorte vermitteln (vgl. Bild 12). Hier soll die Zielinformation, z. B. Ausgang) nicht wiederholt werden.
Der im Bahnsteigzugang zum Bahnsteig führende (rechte) Handlauf vermittelt an seinem Anfang das Ziel der Treppe und an seinem Ende weitere Einzelheiten (vgl. Bild 13).
Wird an einem Bahnsteig den Gleisen eine bestimmte Fahrtrichtung zugeordnet, kann die Detailinformation diese, unter Benennung eines Bahnhofsnamens, wie beispielsweise des Zielbahnhofs, enthalten (vgl. Bild 14).
Umfang und Abkürzungen der taktilen Handlaufbeschriftungen
Um der Forderung nach möglichst kurzen Handlaufbeschriftungen gerecht zu werden, sollten diese nur die wesentlichsten Informationen enthalten. So müssen Inhalte der Zielinformation in der Detailinformation nicht wiederholt werden (vgl. Bild 15).
Die Angaben zu den Wegerichtungen sollten zwecks der Eindeutigkeit vorzugsweise ausgeschrieben werden.
In Fällen mangelnder Platzverhältnisse können die Richtungsangaben „RECHTS“ mit einem „R“ und „LINKS“ mit einem „L“ abgekürzt werden. Gegebenenfalls kann auch auf die Bezeichnung „STRASSE“ oder „STR“ verzichtet werden (vgl. Bild 16).
Dagegen sind spezielle Richtungsangaben, wie beispielsweise „GEGENÜBER“ oder „Schräg Rechts“, generell auszuschreiben.
Sind Bahnsteige, die in Bahnsteigabschnitte unterteilt sind, über mehrere Bahnsteigzugänge erreichbar, so ist es empfehlenswert, die Richtungsangabe mit dem Bahnsteigabschnitts zu ergänzen (vgl. Bild 17). Hier können für die Anordnung der erhabenen Profil – sowie der Brailleschrift jeweils Richtungspfeile zum Einsatz kommen. Bei der Ausführung der Brailleschrift ist zu beachten, dass für die Buchstaben zur Benennung der Bahnsteigabschnitte keine Großschreibzeichen Verwendung finden.
Taktile Handlaufbeschriftungen zur Bestimmung des Standortes
Im Fall einer bestehenden Notwendigkeit zur Angabe des Standortes, ist eine Anzahl von mehr als 25 Zeichen für die Beschriftung zulässig.
So empfiehlt es sich, zu Beginn der ersten Zeile der Zielangabe die Position in welcher man sich befindet, zu benennen und vollständig auszuschreiben (vgl. Bild 18).
Im Sinne möglichst kurzer Handlaufbeschriftungen und zur Verbesserung einer guten Verständlichkeit, ist auf die Verwendung von Kürzeln die nicht gebräuchlich sind, zu verzichten.
Gegebenenfalls kann auch die Bezeichnung „EBENE“ entbehrlich sein. Es bietet sich hier an, die Funktion eines Geschosses für die Standortbezeichnung zu verwenden (vgl. unten Bild 19). Allerdings ist zur Standortbestimmung, aus Gründen der Sicherheit für blinde Menschen, die BAHNSTEIGEBENE stets als gleichlautende „BAHNSTEIGEBENE “ zu bezeichnen.
Wird eine Richtungsangabe unmittelbar hinter die Standortangabe gestellt, so sind diese durch ein gleichseitiges Dreieck zu trennen bzw. zu kennzeichnen (vgl. Bild 20).
💡 Taktile Handlaufbeschriftungen sind wichtige Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Nutzer der taktilen Handlaufbeschilderungen müssen sich auf die Information verlassen können. Daher ist viel Wert auf eine korrekte Gestaltung uns sorgfältige Ausführung zu legen. Die Anbieter zur örtlichen Anbringung von taktilen Handlaufbeschriftungen sind gut beraten, wenn sie sich an die DIN 32986 halten. Zu den Inhalten ist auch hier die Absprache mit den jeweils regionalen Blinden – und Sehbehindertenverbänden unverzichtbar.
Weiterführende Links:
© Mobilfuchs, 30.05.2021, aktualisiert am 09.06.2022
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