Insbesondere für Menschen, die aus Alters- und Krankheitsgründen oder wegen einer körperlichen bzw. sensorischen Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen können, kommt dem Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) eine große Bedeutung zu. Wichtig dabei ist auch die Einteilung in den Personennah- und –fernverkehr. Eine wesentliche Nutzungsvoraussetzung für alle Formen des Öffentlichen Personenverkehrs ist die barrierefreie Gestaltung aller Fahrzeuge.
Auch die Fahrzeuge des Individualverkehrs sind barrierefrei zu gestalten, damit diese von Menschen mit motorischen Einschränkungen selbstständig genutzt werden können. Aber auch dann, wenn ältere oder behinderte Menschen selbst nur Mitfahrer sein können, bedarf es einer barrierefreien Zugänglich- und Nutzbarkeit der Fahrzeuge des Individualverkehrs.
Wichtige Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Fahrzeugen finden Sie auf den folgenden Seiten:
Elektrokleinstfahrzeuge:
(Schienen) – Fahrzeuge:
Als Dankeschön für Ihre Registrierung erhalten Sie kostenlos die wertvolle Liste „Checkliste zur Sturzprohylaxe“.