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Mobilitätshilfen – der sichere Weg vom Traum zum Ziel

 

Foto 1 Ein Mann ist mit seinem Elektrorollstuhl unterwegs auf einem Gehweg und rechts neben ihm läuft eine Frau mit einem Gehstock in der rechten Hand
Bild 1: Personen mit Gehhilfen unterwegs auf dem Gehweg                                              Photo by Max Bender on Unsplash

Für ein selbstbestimmtes Leben vieler Senioren und behinderter Menschen, die auf Mobilitätshilfen wie einen Gehstock, Rollator, Rollstuhl oder ein Elektromobil angewiesen sind, haben diese einen hohen Stellenwert. Aber auch auf dem Weg zur Schule kann beispielsweise das Dreirad als Mobilitätshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, zu ihrer Integration in die Gruppe Gleichaltriger, eine wesentliche Voraussetzung bilden. Über die Mobilitätshilfen zur Fortbewegung mit Motorantrieb erhalten Sie weitere Informationen im Beitrag „Die neue Freiheit durch Mobilitätshilfen mit Motorantrieb“.

Allerdings lassen sich die Mobilitätshilfen nicht nur auf die Hilfen zur räumlichen Fortbewegung von einem Ort zum anderen beschränken. Zu den Mobilitätshilfen gehören ebenfalls Hilfen zur Überwindung eines Höhenniveaus, wie beispielsweise benötigte Treppensteighilfen oder Rampen. Die Gruppe der Mobilitätshilfen zur Vorbereitung einer Fortbewegung bzw. Ortsveränderung, wie Aufsteh- und Hebehilfen, ist ebenso dazu zu zählen.

Was sind Mobilitätshilfen?

Der Begriff der Mobilität wurde erstmals in der französischen Militärsprache im 18. Jahrhundert im Sinne der Beweglichkeit / Marschbereitschaft verwendet.

Die Bewertung von Prozessen mit Hilfe dieser „Beweglichkeit“ – Mobilität – wurde seither sehr stark verallgemeinert. Entsprechend groß ist die Vielzahl der Bereiche, in welchen die Bezeichnung der Mobilität verwendet wird. So stellen für uns heute beispielsweise die Bezeichnungen geistige Mobilität, berufliche Mobilität oder auch Tagespendlermobilität schon längst keine Abstrakte mehr dar.

Im sich eingebürgerten Sprachgebrauch wird unter der Mobilität älterer und behinderter Menschen, deren Möglichkeiten einer individuellen „physisch-räumlichen“ Fortbewegung/(Mobilität), verstanden, die hier im Mittelpunkt stehen soll.

Unter Berücksichtigung dieses Hintergrundes sind Mobilitätshilfen Hilfsmittel die, je nach Schweregrad der Beeinträchtigung und Fähigkeiten, dem älteren oder behinderten Nutzer eine selbständige Fortbewegung oder einen Positionswechsel ermöglichen bzw. erleichtern soll und gleichzeitig mit einer deutlichen Reduzierung assistierender Unterstützungsleistungen einher geht.

Gehhilfen

Gehören Gehhilfen zu den Mobilitätshilfen?

Ja, die Gehhilfen können durchaus zu den Mobilitätshilfen gerechnet werden. Tragen sie doch wesentlich zu einer sicheren Fortbewegung bei.

Die Wahl der zum Einsatz gelangenden Gehhilfen richtet sich nach dem Schweregrad der Beeinträchtigungen des Nutzers.

Ein ungeschulter oder auch ein über längere Zeit fehlerhafter Einsatz von Gehhilfen kann zur Einprägung eines falschen Gangbildes führen. Schmerzen und Defizite in der Balance sind die Folgen. Das Sturzrisiko erhöht sich für den Nutzer. Die Handhabung und der Umgang mit Gehhilfen sollte geschult werden, damit die gewünschte Stabilität und Sicherheit bei der Fortbewegung gegeben ist.

Wichtige Tipps und Hinweise zur Handhabung und den Umgang mit Gehilfen finden Sie in der Broschüre  „Mobil sein und bleiben“ oder im  gleichnamigen E-Book (info@engelsdorfer-verlag.de).

<strong>Gehhilfen</strong>
   

Zu den Gehhilfen können gezählt werden:

      1. Gehstock
      2. Unterarmstütze
      3. Achselstütze
      4.  Gehbänkchen
      5. Rollator
      6. Rollstuhl 

Gibt es für Gehhilfen eine Kostenübernahme durch die Versicherungsträger?

Bei Unfällen mit Frakturen, insbesondere der Beine, die den Einsatz von Gehhilfen erfordern, erfolgt in der Regel eine reibungslose Versorgung bereits schon im Krankenhaus oder der Unfallklinik. Die Kostenübernahme übernimmt der zuständige Versicherungsträger.

Bei sich einstellenden Erkrankungen oder altersbedingter Beeinträchtigungen, die den Einsatz von Gehhilfen erfordern, kann gegebenenfalls auf Antragstellung und im Ergebnis einer Einzelfallprüfung, eine Kostenübernahme für Gehhilfen durch die Kranken- bzw. Pflegekasse erfolgen.

Gehstock

Gehstöcke bieten dem Nutzer wenig Halt und Sicherheit.

Foto: Auf dem Foto ist ein Gehstock abgebildet, der an einer weißen Zimmerwand steht
Bild 2: Gehstock
© Mobilfuchs
Zur Verbesserung von Halt und Sicherheit können speziell ausgewählte Stockspitzen für Gehstöcke sorgen. Der Fachhandel bietet eine große Auswahl an geeigneten Stockspitzen für die unterschiedlichsten Einsatzbedingungen. Daher sollte auf eine individuelle Beratung nicht verzichtet werden.

Unterarmstützen

Foto: Auf dem Foto sind 2 Unterarmstützen abgebildet, die an einer weißen Hauswand lehnen
Bild 3: Unterarmstützen
© Mobilfuchs
Deren schnellst möglicher Einsatz nach Unfällen sollte angestrebt werden, da sie ein großes Maß für eine sichere Fortbewegung bieten. Die gebräuchlichsten Gangarten mit zwei Unterarmstützen sind der 2- und 3-Taktgang.

Beachten Sie bitte, der Gang mit Unterarmstützen erfolgt stets aus dem sicheren Stand. Insbesondere beim Gehen mit einem Bein und zwei Unterarmstützen sollte keine Gang-Beschleunigung erfolgen!

Weitere Hinweise zur Handhabung, den Umgang sowie zum Platzbedarf mit Unterarmstützen finden Sie in der Broschüre „Mobil sein und bleiben“ oder im gleichnamigen E-Book (info@engelsdorfer-  verlag.de).

Achselstützen

Bild: Auf dem Bild ist eine Achselstütze abgebildet.
Bild 4: Achselstütze
© Mobilfuchs
Achselstützen kommen vornehmlich bei Funktionseinschränkungen von Beinen und gleichzeitig vorliegenden Beeinträchtigungen der Arme zum Einsatz.

Die Achselstützen sind stets zur Gewichtsverlagerung vor dem Körper (nie neben den Beinen in einer Linie!) aufzustellen. Damit wird die Unterstützungsfläche für die Körperbalance vergrößert und die Standsicherheit verbessert. Dabei sollten stets die Oberarme am Körper anliegen und die Ellenbogen durchgedrückt sein.

Weitere Hinweise zur Handhabung, den Umgang sowie zum Platzbedarf von Achselstützen finden Sie in der Broschüre „Mobil sein und bleiben“ oder im gleichnamigen E-Book (info@engelsdorfer-verlag.de).

Gehbänkchen

Gehbänkchen werden auch gelegentlich als Gehrahmen oder Gehgestell bezeichnet.

Gehbänkchen sind vorwiegend für die Nutzung in Innenräumen geeignet. Sie sind relativ kippsicher und verfügen über eine gute Standsicherheit.

Der Einsatz des Gehbänkchens erfordert vom Nutzer Armkraft. Je nach starren oder beweglichen Modellen, muss das Gehbänkchen insgesamt oder wechselseitig nach jedem Schritt vorgesetzt werden. Bei starren Modellen muss der Nutzer sicher auf beiden Beinen stehen, da er sich nicht abstützen kann. Das Gangbild wird unrhythmisch.

Weitere Hinweise zur Handhabung sowie zur Fortbewegung mit dem Gehbänkchen finden Sie in der Broschüre  „Mobil sein und bleiben“ oder im gleichnamigen E-Book (info@engelsdorfer-verlag.de).

Rollator

Menschen, die sich beim Laufen nicht mehr sicher sind, oder vielleicht schon einmal stürzten, setzen ihre ganze Hoffnung auf den Rollator. Erlaubt er doch einen angenehmen Gang ohne größere Armkraft. Auf diese Weise verspricht er die Möglichkeit auch ohne fremde Hilfe das Haus verlassen zu können.

Foto: Auf dem Foto ist ein weißer Rollator abgebildet, der auf dem gepflasterten Gehweg steht.
Bild 5: Rollator
© Mobilfuchs
Der Rollator hat es in die Hilfsmittelkataloge der gesetzlichen Krankenkassen geschafft. Seither zeigen seine Verordnungszahlen steil nach oben. Dennoch benötigt nicht gleich jeder, der von einer Gehunsicherheit betroffen ist, einen Rollator. Gehstock oder Unterarmstützen können mitunter schon sehr hilfreich sein.

Für Menschen die nur wenige Meter, wie beispielsweise aufgrund einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, zurücklegen können, kann der Rollator geeignet sein. Er kann auch bei Schwindel oder Schlaganfall Halt bieten. Wichtig ist jedoch stets zu klären, worin die Gehunsicherheit ihre Ursache hat. Erst wenn diese feststeht, sollte man eine Entscheidung über den Einsatz eines Rollators treffen.

Die Frage, ob der Rollator nur vorübergehend als Gehhilfe oder als dauerhafter Begleiter dienen soll, ist für den Einsatzumfang und die Schulung im Umgang mit dem Rollator von grundlegender Bedeutung.

Preisgünstige Rollatoren gibt es nahezu an jeder Ecke zu kaufen. Aber ist es sinnvoll auf diese Angebote zurückzugreifen? Nein, sicher nicht. Rollatoren sollte man grundsätzlich im Fachhandel erwerben. Dort sollte man sich ausgiebig über die Besonderheiten der verschiedensten Modelle und deren Ausstattung beraten lassen. Bedenken Sie, der Rollator muss Ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Lassen Sie sich einen Eignungstest nicht entgehen. Günstig ist ein Test unter den verschiedensten Bedingungen, wie beispielsweise auf einer speziell angelegten Teststrecke.

Viele weitere hilfreiche Informationen rund um den Rollator, von Nutzungshinweisen bis zur Diebstahlsicherung, finden Sie in der Broschüre „Mobil sein und bleiben“ oder im gleichnamigen E-Book (info@engelsdorfer-verlag.de).

Rollstuhl

Bild: Auf dem Bild ist ein schwarzer Rollstuhl auf weißem Grund zu sehen.
Bild 6: Rollstuhl                                          Photo by Mohamed Hassan on Pixabay
Der Rollstuhl kommt zum Einsatz, wenn eine selbständige (aktive) Fortbewegung mit den Beinen nicht mehr möglich ist, zum Beispiel bei:

      1. Querschnittslähmung
      2. Muskelschwäche (Muskeldystrophie)

Eine selbständige Fortbewegung mit dem Rollstuhl auf Kies, Sand oder Gras erfordert, ebenso wie das Überwinden von Bordsteinkanten und Gefällen, eine gute Fitness des Rollstuhlnutzers. Den Rollstuhl zum richtigen Zeitpunkt zu drehen, zu kippen oder mit ihm die Balance zu halten, setzt ein hohes Maß an einer sicheren Beherrschbarkeit der Mobilitätshilfe Rollstuhl voraus. Die Erreichbarkeit all dieser Fähigkeiten bedarf einer stetigen Übung und einer fachkundigen Anleitung. Es empfiehlt sich ein Rollstuhl-Training zu absolvieren.

Nur auf dieser Grundlage kann die Rollstuhlnutzung die Chancen für ein selbstbestimmtes Leben und eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnen.

Die Wahl für den richtigen Rollstuhl sollte erst nach ausführlicher Beratung und der Erprobung unterschiedlichster Rollstuhlmodelle getroffen werden. Lediglich eine kurze Einweisung in die Handhabung des Rollstuhls, bei Auslieferung bzw. Übergabe des Hilfsmittels Rollstuhl durch einen Mitarbeiter des Sanitätshauses, ist völlig unzureichend. Zum Beherrschen der Techniken für das sichere Fahren mit dem Rollstuhl, bedarf es einer gründlichen Einweisung in dessen Handhabung und Gebrauch. Des Öfteren berichten Rollstuhlnutzer darüber, dass dies leider oftmals nicht erfolgt.

Dabei besteht bei vorliegendem Anspruch auf die Versorgung mit einem Rollstuhl, entsprechend des Sozialgesetzbuches V § 33 Abs. 1 Satz 4 und des Sozialgesetzbuches IX § 47 Abs. 2 Satz 1, ebenfalls gleichzeitig ein Anspruch auf die Ausbildung in der Handhabung und dem Gebrauch mit dem Hilfsmittel Rollstuhl zu.

Mobilitätshilfen zur Überwindung eines Höhenniveaus

Ob in der Wohnung, im öffentlichen Verkehrsraum und auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen – oftmals verhindern eine Vielzahl von Höhenniveauwechseln die ungehinderte Fortbewegung für Menschen mit funktionellen Einschränkungen der Beine.

Am häufigsten gilt es Treppenanlagen zu überwinden. Obwohl es eine ganze Reihe technischer Lösungen für deren leichte Überwindung gibt, fehlt es vielerorts an diesen. Fast regelmäßig werden für die Beseitigung derartiger Barrieren Denkmalschutz- oder Kostengründe angeführt. Für die Behebung zur Herstellung einer Zugänglichkeit sind nicht nur diese – oftmals fadenscheinigen – Gründe maßgeblich. In vielen Fällen ist zu beobachten, dass es schon an der Bereitschaft und am Willen fehlt, geeignete Lösungen zu suchen und den Betroffenen anzubieten. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.

Treppensteighilfe

Die mobile Treppensteighilfe (auch als Treppensteiger bezeichnet) ist mit, um eine Welle angeordnete, technische Strukturen wie beispielsweise einen Zahnstangenantrieb oder Räder, ausgestattet. Durch Unterstützung eines Elektromotors kann ein Rollstuhl mit der sich darin sitzenden Person, ohne großen Kraftaufwand, fortlaufend Stufe für Stufe nach oben oder unten gehoben werden.

Treppensteighilfen, die elektronisch betrieben werden, müssen über einen Sicherheitsgurt, die Steuerungselektronik sowie einen Antrieb verfügen. Sie können an einen Rollstuhl befestigt werden oder alternativ mit einem Sitz ausgestattet sein.

Treppensteighilfen können eine Alternative im Innen- sowie im Außenbereich zum Treppenlift bzw. Aufzug darstellen. Sie sind nicht für eine Fortbewegung in waagerechter Ebene konzipiert. Treppensteighilfen kommen insbesondere bei beträchtlichen Funktionseinschränkungen oder -störungen des Gehens zum Einsatz.

Für die Bedienung sowie Führung einer Treppensteighilfe ist eine Assistenzperson erforderlich.

Bei der Handhabung ist zu beachten, dass die Assistenzperson die Treppensteighilfe leicht in Richtung der Rückenlehne ankippt. Auf die fachkundige Einweisung der Assistenz in die Handhabung der Treppensteighilfe kann nicht verzichtet werden.

Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für Treppensteighilfen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Auf Antragstellung und in Folge einer Einzelfallprüfung ist ggf. eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass Sie sich auf Ihre häuslichen Gegebenheiten sowie Ihr unmittelbar privates Wohnumfeld beziehen sollten. Denken Sie auch daran, vorliegende medizinische Rehabilitationsaspekte zu benennen, da diese für die Entscheidung der Krankenkassen maßgeblich sind. Unverzichtbar ist weiterhin eine ausführliche Begründung des bestehenden Behinderungsausgleichs „…um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen,…“ (gemäß § 33 SGB V).

Als Bewilligungsvoraussetzung ist die regelmäßige Bewältigung von Treppen im privaten Wohnumfeld sowie eine vorhandene Assistenzperson anzusehen.

Rampen

Im privaten Wohnumfeld können mobile Rampen zur Überwindung von Stufen bei beträchtlichen Funktionseinschränkungen oder -störungen des Gehens, die eine Nutzung eines Rollstuhls erfordern, zum Einsatz kommen.

Mobile Rampen gelten zum Betreten und Verlassen von Wohnungen im Sinne von § 33 SGB V als Hilfsmittel. Auch ist ihre Wiederverwendung an unterschiedlichen Orten gegeben. Die für eine Rollstuhlbeförderung mit einem PKW notwendigen mobilen Rampen fallen dagegen nicht unter die Versorgungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Stationäre Rampen werden in der Regel an das Bauwerk fest angebaut und können nicht an allen gewünschten Orten befestigt und eingesetzt werden.

Foto: Auf dem Foto ist eine Rollstuhlrampe an einem Wohngebäude abgebildet.
Bild 7: Rollstuhlrampe an einem Wohngebäude
© Mobilfuchs

Was gibt es für Finanzierungsmöglichkeiten für Rampen?

Für einen Einbau einer stationären Rampe kann gegebenenfalls ein Zuschuss im Rahmen der „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ gewährt werden. Voraussetzung ist jedoch eine vorliegende Pflegebedürftigkeit nach SGB XI, die Erreichbarkeit einer selbstständigen Lebensführung für den Pflegebedürftigen, oder das durch den Einsatz einer Rampe erst die Pflege ermöglicht bzw. erleichtert wird.

Weitere Informationen rund um das Thema Rampen finden Sie auf unserer Website „Rollstuhlrampen für eine sichere und selbständige Fortbewegung“.

Lifter

Lifter dienen beispielsweise zur Vornahme eines weitestgehend selbständigen, oder mit Unterstützung einer Assistenzperson, Transfers vom Rollstuhl ins Bett. Ihr Einsatz ist insbesondere bei Personen mit beträchtlichen Mobilitätseinschränkungen oder starker Immobilität notwendig.

Bei der Auswahl eines Lifters sollte bedacht werden, dass während bei einem Deckenlift oder eines mobil fahrenden Liftes ein Transfer zwischen einzelnen Wohnräumen besteht, bei einem stationären Lift dagegen nur ein ortsgebundener Einsatz möglich ist. Maßgeblich ist jedoch auch, ob der Nutzer entsprechend seiner individuell vorliegenden Einschränkungen den Lifter selbst bedienen kann oder bei der Nutzung auf eine Assistenz angewiesen ist. Für eine zweckentsprechende Nutzung des Lifts spielt natürlich ebenfalls die Betrachtung der räumlichen Wohngegebenheiten eine wichtige Rolle.

In der Regel stellt der Einbau eines Deckenlifts keinen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz dar. Er kann ausgebaut und im Bedarfsfall erneut an anderer Stelle wieder eingebaut werden.

Stationäre Treppenlifter sind in das Bauwerk fest einzubauen und können nicht an allen gewünschten Orten befestigt und eingesetzt werden.

Da Akkus inkl. Ladegerät sowie arretierbare Räder und Rollen bei der Handhabung des Lifts sehr hilfreich sein können, sollten Sie sich rechtzeitig entscheiden, ob der Lift über eine entsprechende Ausstattung verfügen sollte.

Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten für Lifter?

Auf Antragstellung und in Ergebnis einer Einzelfallprüfung ist gegebenenfalls eine Kostenübernahme für einen Lift durch die Krankenkasse möglich.

Bei der Entscheidung für einen Deckenlifts sollte bedacht werden, dass die Krankenkassen gegebenenfalls die Kosten für die damit verbundenen baulichen Maßnahmen nicht übernehmen.

Für einen Einbau eines stationären Treppenlifts kann möglicherweise ein Zuschuss im Rahmen der „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ gewährt werden.
Voraussetzung ist jedoch eine vorliegende Pflegebedürftigkeit nach SGB XI, die Erreichbarkeit einer selbstständigen Lebensführung für den Pflegebedürftigen, oder das dadurch erst die Pflege ermöglicht bzw. erleichtert wird.

Mobilitätshilfen für den Positionswechsel

Aufstehhilfe

Aufstehhilfen sind Geräte, mit deren Hilfe das Aufstehen aus der Liege- oder Sitzposition für Menschen mit gesundheitlich bedingten Einschränkungen ermöglicht bzw. erleichtert wird.

Der Einsatz von Aufstehhilfen ist bei der Funktionseinschränkung von Gelenken und Muskulatur der Beine, mit einer möglichen Geh- und Standfähigkeit bei fehlender selbständigen Aufstehfähigkeit, angezeigt.

Während bei ausreichend vorliegender Funktionsfähigkeit der Arme gegebenenfalls es noch möglich ist eine manuell betriebener Aufstehhilfe zu nutzen, wird bei gleichzeitig wesentlichen Funktionseinschränkungen von Armen und Beinen eine elektrisch betriebene Aufstehhilfe erforderlich.

Aufstehhilfen können zur Erleichterung der Pflege zum Einsatz gelangen. Jedoch auch wesentlich zur Erhaltung der selbständigen Lebensführung des Betroffenen beitragen. Die eigenständige Nutzung der Aufstehhilfen ohne Assistenz setzt jedoch eine ausreichend vorhandene Rumpffunktion sowie erhaltene Gebrauchsfähigkeit der Arme voraus.

Badewannenlifter

Badewannenlifter sind Hubeinrichtungen, mit deren Hilfe Personen aus oder in eine Badewanne gehoben werden können. Verwendet wird dieser vornehmlich von Personen die Schwierigkeiten beim Ein- oder Aussteigen aus der Wanne haben. Sie werden mit sitzähnlichen Trageeinrichtungen, festen Sitzen oder mit Tuchsitzen im Fachhandel angeboten.

Badewannenlifter können sowohl neben der Badewanne als auch an der Wand über der Badewanne montiert werden. Bei der Montage neben der Badewanne erfolgt das Einsteigen mit Hilfe eines Tragarmes, welcher die Person über den Badewannenrand hebt und in die Wanne absenkt. Das Aussteigen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Bei an der Wand über der Badewanne montierten Lifter wird die Person mit Hilfe eines Tuchlifts auf den Badewannenboden abgesenkt und wieder in die ursprüngliche Ausgangshöhe angehoben.

Möglich ist auch die Nutzung eines Wanneneinsatzes. Hierbei wird die Person mit Hilfe einer sich in der Wanne befindenden Rahmenkonstruktion bis auf den Wannenboden abgesenkt bzw. von dort bis zum Wannenrand wieder angehoben.

Für Badewannenlifter kommen wasserhydraulische, pneumatische oder auch elektromotorische Antriebe zum Einsatz.

Zum Nachweis, dass der Badewannenlifter den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes und der europäischen Richtlinien entspricht, muss er über eine CE-Kennzeichnung verfügen.

Hebe- und Umsetzhilfen

Die Hebe- und Umsetzhilfen sind typische Hilfen zur Unterstützung und Erleichterung bei der Arbeit von Assistenzkräften in der Pflege. Sie tragen dazu bei, dass körperlich schwere Heben und Umsetzen von älteren oder behinderten Menschen deutlich zu reduzieren und ihnen eine rückenschonende Tätigkeit zu ermöglichen.

Hebe- und Umsetzhilfen dienen beispielsweise zur Vornahme eines weitestgehend selbständigen oder mit Unterstützung einer Assistenzperson, Transfers vom Rollstuhl ins Bett. Ihr Einsatz ist insbesondere bei Personen mit beträchtlichen Mobilitätseinschränkungen oder starker Immobilität notwendig.

Maßgeblich für die Auswahl der geeigneten Hebe- und Umsetzhilfen ist deren vorherige Zweckbestimmung unter Beachtung der individuellen Beeinträchtigungen.

Zur Gruppe der Hebe- und Umsetzhilfen gehören:

           1. Positionswechselhilfen
          2. Wende- und Umlagerhilfen
          3. Hebekissen
          4. Aufrichtehilfen
          5. Rutschbretter
          6. Drehscheiben 

Mobilitätshilfen für die Orientierung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Bewegung (Mobilität) im Raum bildet die räumliche Orientierung. Ohne diese würden wir unser Ziel nicht finden oder Gefahren nicht rechtzeitig ausweichen können.

Seit langer Zeit schon ist der Mensch in der Lage, Zeichen oder Gegenstände für die Orientierung zu nutzen. Mond und Sonne bilden schon seither ideale Hilfen zur Orientierung in Raum und Zeit. Möglich wird dies, da dem Menschen, mit Hilfe seiner Sinne, die räumliche Orientierung gegeben ist. Für die räumliche Orientierung spielt insbesondere die Fähigkeit der visuellen und taktilen Wahrnehmbarkeit eine maßgebliche Rolle. Sind diese, aus welchen Gründen auch immer eingeschränkt, müssen die Wahrnehmungsverluste durch Hilfen kompensiert werden, um eine Mobilität zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang dürfen die Grundlagen für die Mobilität nicht nur auf motorische Einschränkungen (Gehbehinderung oder Rollstuhlnutzung) reduziert werden. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich nicht ohne weiteres (ohne Hilfen, wie Blindenlangstock, Blindenführhund, akustische Informationen) selbständig fortbewegen und sind daher in ihrer Mobilität wesentlich eingeschränkt und behindert.

Blindenlangstock

Foto: Auf dem Foto ist eine Frau zu shen, die mit einem Blindenlangstock auf einem Gehweg entlanggeht.
Bild 8: Frau mit Blindenlangstock
© Mobilfuchs
Mit Blick auf die Mobilität bzw. die räumliche Fortbewegung liegt die wesentlichste Funktion des Blindenlangstocks in der Orientierung des unmittelbaren Umfeldes des blinden Menschen. Dabei kann der Boden etwa in einer Entfernung von ein bis zwei Schrittlängen voraus abgetastet werden.

Markante Orientierungspunkte und taktile Leitlinien lassen sich mit dem Blindenlangstock wahrnehmen und für die Orientierung nutzen. Dies ist besonders in großflächigen und unübersichtlichen Verkehrsräumen wie Plätzen, aber auch beim Auffinden von Haltestellen oder Fahrbahnquerungsstellen von maßgeblicher Bedeutung.

Der Erwerb eines Blindenlangstockes ist eine sehr persönliche Entscheidung. Bei der Auswahl empfiehlt es sich, im Rahmen eines Mobilitäts- und Orientierungstrainings (M & O), von einem sachkundigen Rehabilitationslehrer beraten zu lassen.

Um eine optimale Auswahl treffen zu können, bedarf es unterschiedliche Stöcke zu testen. Verschiedene Stockspitzen müssen ausprobiert und für die individuelle Eignung geprüft werden. Der Nutzer muss für sich selbst die gegebenen Vor- und Nachteile abwägen.

💡 Der Blindenlangstock gehört zu den gesetzlich anerkannten Verkehrsschutzzeichen und ist entsprechend von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.

Auf Antragstellung kann, bei berechtigtem Anspruch des Versicherten, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen.

Blindenführhund

Foto: Auf dem Foto ist eine Frau mit Blindenführhund abgebildet. Dieser trägt ein Führhundegeschirr. Beide stehen auf einem Plattenweg.
Frau mit Blindenführhund im Führhundegeschirr
(C) Mobilfuchs
Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im öffentlichen Raum führen und somit ihnen die Orientierung helfen zu erleichtern. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund ist in der Lage u. a. Hindernisse und Gefahrenstellen im Gehwegbereich zu erkennen sowie zu umgehen, kann auf Kommando Fahrbahnquerungen oder auch Hauseingänge finden.

Befindet sich der Blindenführhund im „Dienst“, trägt er ein weißes Führhundegeschirr und sollte generell, beispielsweise durch „Streicheleinheiten“, nicht von seiner Aufgabe abgelenkt werden. Das weiße Führhundegeschirr gehört zu den gesetzlich anerkannten Verkehrsschutzzeichen und ist entsprechend von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten.

Auf Antragstellung kann, bei berechtigtem Anspruch des Versicherten, eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen.

Darüber hinaus können die  Verbeiner täglich auch viele  Lücken im Alltagsleben der Menschen schließen, indem sie deren Probleme beziehungsweise Herausforderungen sowohl im privaten, wie auch  im beruflichen Bereich lösen.  

Die meisten Menschen allerdings sind sich dessen kaum bewusst. Zwar kennen sie oftmals Hunde im Einsatz bei der Polizei oder Feuerwehr, weniger aber als „Problemlöser“ für Senioren zum Beispiel, wo ein Vierbeiner als Beschäftigungstherapeut durchaus gute Dienste leisten kann. Aber auch bei Kindern mit einer Lernschwäche können Hunde erfolgreich eingesetzt werden.

Sie sehen, es lohnt sich, darüber einmal mehr nachzudenken und zu überlegen, ob nicht der gezielte Einsatz eines Hundes auch Ihr Leben positiv beeinflussen kann. Übrigens müssen Sie sich ja nicht gleich einen Vierbeiner zulegen. Fragen Sie doch einmal in Ihrer Nachbarschaft Hundebesitzer, ob Sie nicht ab und zu einmal mit deren Hund „Gassi gehen“ können.

Bieten Fußgänger-Navigationssysteme eine gute Orientierung?

Apps für die Fußgängernavigation können die Orientierung für die Mobilität Ortsunkundiger spürbar unterstützen. Ein deutlicher Gewinn ist ihre Hilfestellung für eine schnelle und leichtere Routenplanung. Oftmals wird in ihnen die moderne Form von Stadtplänen gesehen.

Schon jetzt nutzen viele Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) die vielfältigen Möglichkeiten digitaler Lösungen. Dabei werden diese nicht nur zur Optimierung betrieblicher Abläufe eingesetzt, sondern auch insbesondere genutzt, um die Orientierung über Reiseangebote (Linienführung, Verbindungen, Abfahr- und Ankunftszeiten) im Sinne einer attraktiven Mobilität zu fördern.

Diese digitalen Angebote, sollen nach Vorstellungen der Anbieter, allen Bürgern zur Verfügung stehen und von ihnen genutzt werden.

In der Regel sind jedoch diese digitalen Angebote nur über ein Smartphone zugänglich. Vergessen wird oftmals, dass ältere Bürger nicht über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung, also über ein Smartphone, verfügen. Auch die Handhabung und der Umgang mit einem Smartphone ist für sie, ebenso wie für viele Menschen mit Behinderung, sehr schwierig. Die Vielzahl der sich auf dem Markt befindenden Apps, einschließlich der unterschiedlichsten Bedienungsanforderungen, erschweren die Nutzung und Angebotsübersicht zusätzlich. Aus all diesen Gründen darf gegenwärtig nicht auf die bisherige konventionelle Bereitstellung von Fahrgastinformationen verzichtet werden. Es ist jedoch auch unbedingt notwendig darauf hinzuweisen, dass aus Sicht der behinderten Menschen, digitale Lösungen keinesfalls die bisherigen Informationsangebote, wie beispielsweise durch Blindenleitsysteme oder Blindenschrift, ersetzen, sondern lediglich nur eine Ergänzung darstellen können.

Damit künftig der Zugang zu digitalen Angeboten für ältere und behinderte Menschen erleichtert und verbessert wird, ist ihre barrierefreie Gestaltung zwingend notwendig. Als ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Forderung ist in diesem Sinne die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) – auch als Barrierefreiheitsgesetz bezeichnet – zu begrüßen.

Wie und wo beantrage ich Mobilitätshilfen?

Folgende Schritte müssen bzw. können bei der Antragsstellung berücksichtigt werden:

      1. Information über mögliche Hilfsmittel
      2.  Beratung und gegebenenfalls Erprobung von Hilfsmitteln
      3. Ausstellung eines Rezeptes über die zu beantragende Mobilitätshilfe / Hilfsmittel
      4. gegebenenfalls Einholung eines Kostenvoranschlages
      5. Antragstellung beim zuständigen Versicherungsträger
      6. Zuständigkeitsklärung nach SGB IX (durch Versicherungsträger)
      7.  Bescheid
      8. Widerspruch
      9. Klageverfahren
      10. Berufung und Revision
      11. Einstweiliger Rechtsschutz

💡 Auf Antrag bestehen für einige Mobilitätshilfen Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vielzahl individueller Gegebenheiten erfordern eine zielgerichtete Beratung durch den jeweiligen Versicherungsträger.

Weitere wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite „Hinweise zum Antrag zur Kostenübernahme für Mobilitätshilfen.“

Was ist die richtige Finanzierung für die Mobilitätshilfen?

Aufgrund der Vielzahl individueller Gegebenheiten und der daraufhin generell erfolgenden Einzelfallprüfungen durch den jeweils zuständigen Versicherungsträger, ist dort eine weitere persönliche Beratung empfehlenswert.

Anbieter von Geh- und Mobilitätshilfen

Die nachstehende Auflistung der Anbieter von Geh- und Mobilitätshilfen steht stellvertretend für viele andere und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Reihenfolge der aufgelisteten Anbieter erfolgt alphabetisch und lässt somit keine Rückschlüsse auf die Qualität ihrer Produktangebote und Serviceleistungen zu.

<strong>Zusammenfassung</strong>
Mobilitätshilfen sind für eine selbstständige Lebensführung unverzichtbar und können die Lebensqualität älterer und behinderter Menschen spürbar fördern.

Ihr Einsatz muss den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Nutzers entsprechen.

Auf Antrag bestehen für einige Mobilitätshilfen Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vielzahl individueller Gegebenheiten und erfolgenden Einzelfallprüfungen erfordern eine zielgerichtete Beratung durch den jeweiligen Versicherungsträger.

Die hier in dieser Übersicht dargestellte Vielfältigkeit der Mobilitätshilfen lässt schnell erkennen, dass eine vollständig abgeschlossene Auflistung aller Mobilitätshilfen nicht möglich ist und diese nicht in allen Details ausführlich erörtert werden können.

Daher bitten wir Sie, sich vor Ort im Fachhandel oder in einem Sanitätshaus ausführlich beraten zu lassen. Scheuen Sie sich auch nicht, Ihre Fragen an die zuständigen Versicherungsträger zu richten.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen hilfreiche Informationen geben konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrer (zukünftigen) Mobilitätshilfe.

Weiterführende Links:

© Mobilfuchs, 17.05.2020, überarbeitet am 04.03.2022



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