Umgangssprachlich wird der Grünpfeil häufig mit dem „Grünen Pfeil“ (nach § 37 Abs. 2 Nr. 1, Satz 3 StVO) verwechselt. Letzterer befindet sich in der Scheibe des grünen Lichtsignals und gibt den Verkehr nur in weisender Pfeilrichtung frei.
Einführung des Grünpfeils
💡 Mit dessen Einführung wurde die Unfallgefahr durch den rechts abbiegenden Kraftverkehr an lichtsignalgesteuerten Kreuzungen erhöht. Während Fußgänger und Radfahrer die Fahrbahn queren dürfen, ist es Kraftfahrern gestattet, deren Wege (nach einem kurzen Halt) zu kreuzen. So sind in Abbiegeunfälle häufig ältere und mobilitätseingeschränkte Fußgänger sowie Kinder verwickelt. Der zusätzlich querende Verkehr erfordert eine erhöhte Konzentration und zugleich die richtige Einschätzung der Verkehrssituation, was von ihnen nicht erwartet werden kann. Bei blinden und sehbehinderten Fußgängern kann diese ebenfalls, durch ihre eingeschränkte oder fehlende visuelle Kontrolle, nicht in ausreichendem Umfang erfolgen.
Somit wurde für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer ein selbständiges und insbesondere ein relativ sicheres Überqueren lichtsignalgesteuerter Kreuzungen nahezu unmöglich.
„„Grünpfeil“ oder „Grüner Pfeil“? – Die „Grünpfeil-Regelung““ weiterlesen