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Der Öffentliche Raum – Der Raum für die individuelle Mobilität und Entfaltung

Der öffentliche Verkehrs- und Freiraum spielt für unsere räumliche Mobilität, im Sinne der Fortbewegung bei einem Ortswechsel, eine große Rolle.

Foto 1 Ein Mann ist mit seinem Elektrorollstuhl unterwegs auf einem Bürgersteig und rechts neben ihm läuft eine Frau mit einem Gehstock in der rechten Hand
Personen mit Gehhilfen unterwegs auf dem Bürgersteig (C) Photo by Max Bender on Unsplash

Bei der Betrachtung des Verkehrsraums steht die Vielzahl von Verkehrsanlagen, wie beispielsweise innerörtlicher Kreisverkehrsplätze, Fahrbahnquerungsanlagen (Fußgängerüberwege) und Lichtsignalanlagen im Mittelpunkt. Hierzu hat der Gesetzgeber vieles in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Neben den Verkehrsanlagen kommt gleichfalls dem Straßenmobiliar, wie beispielsweise Pollern, Umlaufsperren oder auch Einrichtungen der Außengastronomie, eine nicht zu unterschätzende Rolle zu. Insbesondere für eine unbehinderte Fortbewegung von Fußgängern ist dies maßgeblich. Hier sind die kommunalen Sondernutzungssatzungen für eine hindernisfreie Fortbewegung der Fußgänger entsprechend zu gestalten.

Auch der Radverkehr darf an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben. Wichtig ist, dass für ihn ebenso eine selbstständige und insbesondere sichere Verkehrsfläche zu schaffen ist, auf welcher für ihn eine ungehinderte Fortbewegung möglich wird.

Die öffentlichen Verkehrsanlagen müssen nicht nur zugänglich, sondern sie müssen insbesondere auch für alle Verkehrsteilnehmer auffindbar und sicher nutzbar sein. Es darf von ihnen keine Gefahr ausgehen. Einheitlich gestaltete Leit- und Orientierungssysteme, mit einem hohen Wiedererkennungswert, tragen wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Den Stand der Technik für die Herstellung von Barrierefreiheit findet man in den Normen:

    • DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“
    • DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“
    • DIN 32981 „Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA) – Anforderungen“
    • DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“.

Der öffentliche Freiraum steht stellvertretend für Naturparks, Grünanlagen, Spielplätze, Wanderwege, Lehrpfade und vieles mehr.

Die öffentlich zugänglichen Freiflächen bietet eine Vielzahl von Angeboten für Erholung und Entspannung. Das schließt natürlich ebenfalls Bildungs-, Kultur- und Sportmöglichkeiten sowie touristische Angebote mit ein.

Auch für den öffentlichen Freiraum gelten die Grundanforderungen der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und einer zweckentsprechenden Nutzbarkeit für alle Bürger.

So facettenreich, wie sich der öffentliche Verkehrs- und Freiraum darstellt, sind ebenfalls die an diesen Bereich zu stellenden Anforderungen.

Es gilt eine Reihe von nationalen und europäischen Vorschriften und Normen zu beachten. Dabei dürfen die berechtigten Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen nicht unberücksichtigt bleiben.

Wir laden Sie ein, sich hier zu informieren. Holen Sie sich auch Anregungen für Ihre Arbeit und Freizeit.

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