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Veröffentlichung der überarbeiteten DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“1 min read

Bildbeschreibung: Das Bild zeigt eine Bushaltestelle am Gehwegrand. Quer über den Gehweg zum Einstiegsfeld verläuft ein Auffindestreifen mit Rippenprofil in Gehrichtung (normgerecht). Ende der Bildbeschreibung.

Die Überarbeitung der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ ist nach langjähriger Arbeit abgeschlossen. Diese Norm erschien mit Ausgabedatum vom April 2023.

Entsprechend des Anwendungsbereichs der Norm ist sie vornehmlich für die Errichtung von Neubauten anzuwenden. Im Rahmen von Modernisierungen bzw. auch Umbauten sollte sie Berücksichtigung finden. Die in ihr beschriebenen standardisierten Lösungen helfen Planern die für blinde und sehbehinderte Nutzer notwendige bundesweit einheitliche Gestaltung von Blindenleitsystemen herzustellen.

Die DIN 32984 enthält die verbindlichen Anforderungen über die Maße, die Leuchtdichte und die Oberflächenstrukturen der Bodenindikatoren. Daneben formuliert sie die notwendigen Ansprüche, welche die sogenannten „sonstigen Leitelemente“ erfüllen müssen. Es werden klare und eindeutige Angaben zur visuellen und taktilen Gestaltung zur Nutzung für blinde und sehbehinderte Menschen gegeben. Es wird mit dieser Norm das Ziel verfolgt, für die Betroffenen die Sicherheit zu erhöhen, die Orientierung im öffentlichen Raum zu erleichtern und somit eine selbständige Mobilität zu fördern.

Die technischen Anforderungen an Bodenindikatoren der DIN 32984 stellen für die Anwendung der DIN 18040 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“, insbesondere Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“, eine unverzichtbare Grundlage dar.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die DIN 32984 beispielsweise keine maßlichen Regelungen zu Treppen, Borden oder Überquerungsstellen bestimmt, da diese in DIN 18040 Teil 3 geregelt werden. In diesen Fällen verweist DIN 32984 nur auf die notwendigen Voraussetzungen für die visuelle und taktile Wahrnehmbarkeit sowie die zu berücksichtigenden Mindestmaße.

Die DIN 32984 kann bei der                                                                  DIN Media GmbH                                                                              Am DIN Platz / Burggrafenstr. 6                                                            10787 Berlin                                                                                      Tel.: 030/58 88 57 00-00                                                   www.dinmedia.de                                                                        bezogen werden.

6 Gedanken zu „Veröffentlichung der überarbeiteten DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“1 min read

  1. Sehr geehrte Frau Karell, sehr geehrter Herr Tölke,

    vielen Dank für die vielen Informationen auf Ihrer Website. Ich bin im Ausstattungbereich tätig und muß deshalb ab und zu auch Beraatungen zur Installation von Blindenorientierungssystemen geben.

    Ich bin bei manchen Punkten der DIN nicht ganz einverstanden. Zum Glück ist dies kein Gesetz, doch das Schutzziel muß erreicht werden.

    Spontan fallen mir zwei Dinge ein die ich weder gut noch praxiskonform finde.
    Ein Aufmerksamkeitsfeld soll mindestens 60cm breit sein wegen der durchschnittlcihen Schrittlänge.
    Ich habe noch keinen Blinden gesehen der mit solch beschleunigtem Schritt unterwegs war, dass er in die Nähe dieser Durchschnittslänge gekommen wäre. Ein ca. wäre auch in einer Norm ein hilfreiches Wort, denn einge Behindertenbeauftragte sind völlig unflexibel, doch nicht alle Menschen sind gleich.
    Das zweite Thema sind die unterschiedlcihen Höhen von Rippen und Noppen zwischen Innen und Außen. Die UVV gibt an, dass nichts über 4mm hoch sein soll, dies bezieht sich jedoch auf die Anstoßkante, doch Noppen oder Rippen haben selbst bei einer Höhe von 5mm keine hohe Anstoßkante, sondern durch die Anschrägung nur ca. 1mm Anstoßkante. Alle Blinden und Sehbehinderten mit denen ich gesprochen habe sind der >Meinung, dass Innen und Außen gleiche
    Höhenmaße sein sollten.

    1. Sehr geehrter Herr Fuss,

      haben Sie vielen Dank für Ihre offene Einschätzung zur Gestaltung von Blindenleitsystemelementen.

      Es besteht beim Gehen mit dem Blindenlangstock die Gefahr, dass geringere Breiten und Tiefen von Blindenleitsystemelementen zum schnellen Überlaufen führen, da diese erfahrungsgemäß nicht rechtzeitig bzw. überhaupt nicht wahrgenommen werden.

      In Außenbereichen begegnen uns in der Regel gröbere Strukturen auf Gehflächen. Daher sollten die Oberflächenstrukturen der Bodenindikatoren hier 4 mm bis 5 mm betragen um diese sicher (mit Füßen und Blindenlangstock) taktil wahrnehmen zu können. In Innenbereichen von öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen dagegen, sind, aufgrund der planen Oberflächenbeläge, Strukturhöhen von 2 mm bis 3 mm für die taktile Wahrnehmbarkeit ausreichend.

      Ich empfehle Ihnen, zur nächsten Überarbeitung der DIN 32984, dem zuständigen Normungsgremium Ihre Bedenken vorzutragen, um auf diese Weise entsprechende Änderungen anzuregen.

      Beste Grüße
      Eberhard Tölke

  2. Bei uns im Ort wurden Indikatoren an einer verkehrsberuhigten Straße verlegt. Die Straße ist über die gesamte Breite bis an die Häuser mit chin. Marmor vollkommen eben neu gepflastert worden.
    Da auf dieser Straße Busse und PKW fahren und auch halten, sowie Hauseinfahrten nutzen, überfahren diese auch die Indikatoren oder bleiben zeitweilig darauf stehen.
    Es gibt Beschwerden von Sehbehinderten, bzw. Blinden, welche unerwartet an stehende Fahrzeuge anstoßen.
    Meine Fragen:
    1. Dürfen Indikatoren in verkehrsberuhigten Straßen verlegt werden?
    2. Ist das nicht nur auf Bürgersteigen oder in Fußgängerzonen erlaubt?
    3. Werden hier nicht Blinde oder Sehbehinderte gefährdet?
    Ich würde mich über Ihre Meinung dazu freuen.

    1. Sehr geehrter Herr Wiek,

      haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworten möchte.

      Auch in verkehrsberuhigten Straßen ist eine sichere Fortbewegung für blinde und sehbehinderte Fußgänger sicher zu stellen. Dabei sind die vorzugsweise von jeweils den Fußgängen und den von Fahrzeugen genutzten Bereichen deutlich zu kennzeichnen.

      Bodenindikatoren dürfen auch innerhalb von verkehrsberuhigten Straßen nur in den vornehmlich für den Fußgängerverkehr vorzusehenden Bereichen verlegt werden. Um Gefährdungen, insbesondere für blinde und sehbehinderte Fußgänger, zu vermeiden, sind Maßnahmen gegen ein Zuparken der Bodenindikatoren bzw. Blindenleitsysteme zu treffen.

      Eine Variante der verkehrsberuhigten Verkehrsraumgestaltung kann beispielsweise das Shared-Space-Prinzip darstellen. Ausführliche Hinweise und Anforderungen an die notwendige Gestaltungsmaßnahmen finden Sie auf der Webseite
      „Verkehrsraumgestaltungen nach dem „Shared Space“-Konzept“ (https://www.mobilfuchs.net/shared-space/)

      Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

      Beste Grüße
      Eberhard Tölke

  3. Sehr geehrte Claudia Karell und Herr Eberhard Tölke,
    können Sie mir bei ein paar unklarheiten weiterhelfen.
    Ich stelle mir immer die Frage wann werden die Noppen verbaut und wann die Rillen verbaut.
    Grundsätzlich wird der Sehbehinderte mit den Rillen geführt.
    Wenn eine Kreuzung oder Gefahrenstelle kommt werden die Noppen eingesetzt in Form eines Würfels. Vom mindestens 0,9m x 0,9m
    Warum wird an einer Buashaltestelle der Bereich vor der Bustür mit Rillen hergestellt und nicht mit Noppen??
    Ich persönlich würde hier eigenlich Noppen vermuten.
    Im Voraus Danke
    Freundliche Grüße
    Marcus Friedrich

    1. Sehr geehrter Herr Friedrich,

       Sie haben völlig Recht. Rippenstrukturen haben die Grundfunktion zu Leitung und Führung. Dagegen sollen diagonal angeordnete Noppenstrukturen die Aufmerksamkeit erhöhen und insbesondere auf Gefahren hinweisen.

      In Haltestellenbereichen besteht für blinde Menschen ein erhöhter Orientierungsbedarf.  Bei den benötigten taktilen Informationen soll ein deutlicher Unterschied zwischen einerseits den Fahrgastinformationen, wie beispielsweise seitlich der Gehrichtung gelegener DFI und Haltepositionen der Fahrzeuge, und andererseits der Informationen für eine sichere Wegeführung erkennbar sein.
      Einstiegsfelder (mit Rippenstruktur) haben gegenüber bestehenden Gefährdungen, wie beispielsweise einer Kennzeichnung mit Noppenstrukturen an Treppen, „nur“ einen Hinweischarakter. Daher besitzen sie im Rahmen einer Priorisierung eine untergeordnete Relevanz. Bei Mehrfachhaltestellen werden die Einstiegsfelder zumeist häufig nur im geringeren Maße von den Fahrzeugführern beachtet, d. h. das Fahrzeug hält meist nur in der Nähe der Einstiegswilligen.
      Es hat sich gezeigt, dass sich zum Wartebereich hin, vom parallel  zum Busbord verlaufenden Leitstreifen, achsenversetzte  Einstiegsfelder mit einer Tiefe von 90 cm und einer größeren Rippenstruktur, nahezu ebenso gut ertasten lassen wie Noppenstrukturen.  Abzweigefelder sollten , wie Sie selbst schreiben,  über eine Kantenlänge von 90 cm verfügen.  Für Einstiegsfelder ist dagegen eine Tiefe von 90 cm und Breite (parallel zum Busbord) von 120 cm  vorzusehen, was das  Einstiegsfeld besser erkennen lässt. 

      Diese Gründe haben u. a.  bei der Abwägung dazu geführt, dass in der DIN 32984 ein Rippenprofil für das Einstiegsfeld vorgesehen ist.

       Sollten Sie Interesse am Thema Bodenindikatoren haben, dann schauen Sie sich doch gern auf unserer Seite noch etwas um. Wir empfehlen Ihnen folgende Seiten, in denen Sie weiteres über Bodenindikatoren erfahren:

      Bodenindikatoren für Sicherheit und Orientierung – Mobilfuchs 

      Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen – Mobilfuchs

      Taktile Elemente eines bodengebundenen Blindenleitsystems – Mobilfuchs

      Wir hoffen Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit erläutert zu haben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Nutzen Sie doch auch gern die Mail: info@mobilfuchs.net 

      Gerne können Sie sich auch in unseren Newsletter eintragen, wenn Sie regelmäßig Neuigkeiten zum Thema Barrierefreiheit erhalten möchten.  

       
      Beste Grüße

      Claudia Karell & Eberhard Tölke

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