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Selbstbestimmt Wohnen – „Hier bin ich Mensch und hier darf ich’s sein“

Selbstbestimmt Wohnen ist ein anerkanntes Menschenrecht für alle Bürger, welches nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Daher haben auch ältere Menschen ebenso wie Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Wohnen. Es umfasst eine Vielzahl von Themenkomplexen.

Daher ist es wichtig, dass man sich bewusst macht, dass es hier nicht nur Rechte gibt. Jeder Mensch muss auch mit sich klären, ob er bereit ist, die einen oder anderen bestehenden Pflichten eingehen zu wollen.

Einen erheblichen Einfluss auf das selbstbestimmte Wohnen nehmen unumstritten auch die jeweils anzutreffenden baulichen Gegebenheiten. So können beispielsweise hohe Stufen im Bereich der Balkontür dazu führen, dass dieser für Menschen mit Hüft- oder Knieerkrankungen nicht zugänglich ist.


Selbstbestimmt Wohnen – wozu dient das ?

Das Wohnen stellt den zentralen Lebensmittepunkt dar. Daher kommt dem selbstbestimmten Wohnen gerade für ältere und behinderte Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, eine erhöhte Bedeutung zu. Menschen, die die Möglichkeit haben selbstbestimmt wohnen zu können, kommen in den Genuss einer deutlich verbesserten Lebensqualität. Für sie dient der eigene Wohnraum:

      • als zentraler Raum für die Geborgenheit
      • als Raum zur Entfaltung individueller Bedürfnisse
      • zur Verbesserung ihres Wohlbefindens
      • als Quelle für die Kraftschöpfung zur Alltagsbewältigung.


Selbstbestimmt wohnen – was bedeutet das?

Selbstbestimmt Wohnen bedeutet das Recht, seinen Aufenthaltsort und Wohnsitz selbst wählen zu dürfen und über das Zusammenleben mit anderen Menschen bestimmen zu können.

Bildbeschreibung: Auf dem Bild 1 ist ein Wohngebäude mit unterschiedlichen Fenstergrößen und -formen sowie einer verschieden farbig gestalteten Hausfassade zu sehen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 1: Hundertwasser-Wohnhaus © Mobilfuchs

Selbstbestimmt Wohnen bedeutet jedoch auch, selbst über das Zusammenleben mit Haustieren seiner Wahl entscheiden zu können.

Das selbstbestimmte Wohnen bringt das Recht zum Ausdruck, persönlich:

      • ohne Einschränkungen,
      • ohne Bevormundungen und
      • ohne Mobbing

in vollem Umfang selbst über seine individuellen Wohnbedürfnisse entscheiden zu können. Dies schließt die Nutzung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Assistenzen ein.

Selbstbestimmt Wohnen gestattet jedem Menschen das Recht, seinen Wohnraum entsprechend seiner Wünsche zu gestalten und ausstatten zu dürfen.

Selbstbestimmt Wohnen bedeutet, das Recht seine häuslichen Alltagsverrichtungen ohne Bevormundung und fremder Hilfe meistern zu dürfen, aber auf Wunsch, dabei auch auf Hilfe und Assistenz seiner Wahl zurückgreifen zu können.

Allerdings stößt das selbstbestimmte Wohnen auch an Grenzen, da wir in einer Gemeinschaft leben, in der alle Bürger entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse die gleichen Ansprüche haben. Das heißt, das selbstbestimmte Wohnen bringt nicht nur Rechte, sondern gleichzeitig auch Pflichten gegenüber anderen Mietern und Vertragspartnern mit sich.


Selbstbestimmt Wohnen – welche Rechte ergeben sich für mich daraus?

Die folgende Aufteilung haben wir getroffen:

Recht auf freie Wahl über Aufenthaltsort, Wohnsitz und Wohnform

Das Recht auf eine freie Wahl eines geeigneten Wohnraums umfasst die Kriterien für:

      • die individuell gewünschte bzw. benötigte Wohnform wie beispielsweise das Ambulante Wohnen oder das Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus
      • die Funktionen, wie beispielsweise das Musizieren, die Pflege oder ausreichenden Platz für Haustiere, welchem die Wohnung gerecht werden soll;
      • die örtlich bestehenden Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten, Einrichtungen für medizinische Behandlungen oder zu Kultur- und Sporteinrichtungen
      • die Nähe zur Arbeit;
      • die Wohnatmosphäre zwischen den Mietern
      • die verursachenden Mietkosten, insbesondere der Betriebsausgaben

Das Recht auf Gestaltung und Ausstattung der Wohnräume

Dazu gehört beispielsweise die freie Entscheidung über die Wahl von Tapeten oder die Auswahl von Gardienen, die den Blick ins Freie gestatten bzw. den direkten Einblick in die Wohnung verhindern. Ebenso sollte es Ihre Entscheidung sein, ob Sie eine Waschmaschine mit oder ohne Trockner wünschen.

Das Recht auf die freie Entscheidung über Vertragsabschlüsse

Wichtig ist ebenfalls das freie Handeln beim Abschluss von Verträgen. Man sollte zum Beispiel frei entscheiden können, mit welcher Versicherungsgesellschaft beispielsweise eine Haftpflichtversicherung mit welchen Vertragsgegenständen bzw. –inhalten abgeschlossen werden soll.

Das Recht auf Entscheidung über das Zusammenleben mit anderen Menschen und Haustieren

Auch ältere und behinderte Menschen sollen frei entscheiden können, mit welchen Menschen und gegebenenfalls Haustieren Sie Ihren Wohnraum teilen möchten.


Habe ich Vorteile vom selbstbestimmten Wohnen?

Sie können sich völlig frei und ohne Bevormundung für Ihren Wohnort entscheiden. Ihr Tagesablauf verläuft, gegebenenfalls in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Wohnform, nach Ihren Vorstellungen und Wünschen. Sie bestimmen wann und wohin Sie gehen möchten, wen Sie treffen und wen Sie in Ihre Wohnung mitnehmen möchten. Die Vorteile die Sie beim selbstbestimmten Leben haben, ergeben sich im Wesentlichen aus Ihren Rechten.


Welche Pflichten können sich für mich aus dem selbstbestimmten Wohnen ergeben?

Mit der Entscheidung für ein selbstbestimmtes Leben übernimmt man freiwillig auch gleichzeitig eine erhöhte Verantwortung für sich selbst und sein Handeln gegenüber anderen Mitbewohnern, dem Vermieter und den Vertragspartnern.

Man verpflichtet sich auch die Verantwortung zu übernehmen für:

      • die eigene Alltagsbewältigung;
      • die Einhaltung von Verträgen;
      • die in der Wohngemeinschaft lebenden Menschen bzw. Haustiere;
      • die Vermeidung der Beeinträchtigung anderer Mieter in ihren Wohnrechten


Aus welchen rechtlichen Bestimmungen lässt sich das Recht auf ein selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderung ableiten?

Das selbstbestimmte Wohnen ist auch für Menschen mit Behinderung ein allgemein anerkanntes Menschenrecht, welches in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) verankert wurde.

Nach dieser:

      1. sind für Menschen mit Behinderung Zugangshindernisse zu
        Wohngebäuden zu beseitigen,
      2. ist behinderten Menschen ein Wahlrecht auf ihren Aufenthalts-
        bzw. Wohnort einzuräumen,
      3. dürfen behinderte Menschen in den Wohnformen, in denen sie
        leben, keinen willkürlichen und rechtswidrigen
        Eingriffen ausgesetzt sein,
      4. haben behinderte Menschen zur Sicherung ihres
        Lebensstandards Anspruch auf angemessenen Wohnraum.

Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der BRK durch die Bundes-republik Deutschland, müssen die Rahmenbedingungen zur Umsetzung für ein selbstbestimmtes Wohnen durch die deutsche Bundesregierung geschaffen werden.

In einem ersten Schritt hat die Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der BRK beschlossen.

Bei einer ganzheitlichen Betrachtung ist erkennbar, dass das selbst-bestimmte Wohnen nur ein Teil eines selbstbestimmten Lebens darstellt. Sie stehen jedoch in einer untrennbaren engen Wechselbeziehung zueinander.


Dürfen Menschen mit Behinderung selbstbestimmt Verträge, z. Bsp. einen Mietvertrag, abschließen?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stärkt das Recht auf die Geschäftsfähigkeit von Menschen mit Behinderung, was für ein selbstbestimmtes Wohnen unverzichtbar ist. Es verfolgt, unter anderem für Menschen mit Behinderung, die Ziele:

      1. Beseitigung bereits entstandener Benachteiligungen,
      2. Schutz vor Diskriminierung (durch Benachteiligung z. Bsp. wegen Alter oder Behinderung),
      3. Information der betroffenen Personen über ihre Rechte und
      4. Erleichterung der Rechtsdurchsetzung.

Mit dem Diskriminierungsschutz soll sichergestellt werden, dass die Teilhabe am Geschäftsleben im gleichen Maß für alle Bürger gilt.

Das Geschäftsleben, z. Bsp. bei Vertragsabschlüssen, ist bei vielen Bürgern vom Freiheitsverständnis geprägt. Nach diesem können die jeweiligen Vertragspartner selbst ihre Wünsche vertreten, Inhalte ab-sprechen und über Vertragsabschlüsse entscheiden.

Hier darf nicht der enge Zusammenhang zwischen den Prinzipien der Freiheit und der Gleichheit vor der Menschenwürde außer Acht bleiben bzw. verwechselt werden.

Benachteiligungen können behinderte Menschen von der Inanspruchnahme ihrer Freiheitsrechte, wie z. Bsp. von der Vertragsfreiheit, ausschließen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise ein Vermieter nicht bereit ist, an einen blinden Menschen eine Wohnung zu vermieten, da dieser den gefertigten Mietvertrag nicht selbst mit seinen Augen lesen kann.

Die Freiheitsrechte gelten für alle Bürger im gleichen Maße. Das heißt, ohne den zu berücksichtigenden Anspruch auf Gleichbehandlung, führen die Freiheitsrechte zur Durchsetzung der Interessen bevorzugter Vertragspartner und zum Verstoß gegen die allgemeinen Menschen-rechte.

Es wird deutlich, dass letztlich mit dem AGG die Benachteiligungen, z. Bsp. für ältere und behinderte Menschen, bei der Inanspruchnahme von Freiheitsrechten beseitigt werden sollen und deren Beschneidung nicht durch das Gesetz erfolgt.


Selbstbestimmt Wohnen und Leben – Ist es zulässig, dass nach Krankheitseintritt, zum Beispiel einem Schlaganfall, bauliche Gegebenheiten dies einschränken dürfen?

Die gegenwärtige Situation ist hier oftmals sehr schwierig. Es fehlt eindeutig an entsprechend barrierefreiem Wohnraum.

Gemäß § 554a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht ein Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Genehmigung zum behindertengerechten Wohnungsumbau – auch bei fehlender mietvertraglicher Regelung. Mit der Aufnahme der gesetzlichen Bestimmung der Barrierefreiheit in das BGB wurde die Verhandlungsposition von Mietern gegenüber ihren Vermietern verbessert.

Um die künftige Wohnraumsituation in Bezug auf eine ausreichende Anzahl mit barrierefreien Wohnungen zu verbessern, wurde in das Baurecht, welches für wesentliche Umbauten und insbesondere Neubauten anzuwenden ist, die Barrierefreiheit aufgenommen. In der Musterbauordnung (MBO) § 2 sowie in den Bauordnungen der Bundesländer, wird sichergestellt, dass es baurechtlich keine Abweichungen von der Begrifflichkeit der Barrierefreiheit gibt. Im § 50 der MBO sind die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Wohnungen geregelt.

Mit diesen Regelungen sollen die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Wohnen verbessert werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das derzeit bestehende große Defizit an fehlenden barrierefrei zugänglichen und behindertengerecht nutzbaren Wohnungen auf längere Zeit hin nicht ausreichend sein wird. Daher sind vor dem Hintergrund einer wachsenden alternden Gesellschaft politische Anstrengungen in Bezug auf die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum und der Bereitstellung von finanziellen Förderprogrammen notwendig.


Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten, die einen Umbau zum selbständigen Wohnen fördern?

Für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können pflegebedürftige Menschen (mit einem Pflegegrad) bei ihrer zuständigen Pflegekasse Zuschüsse beantragen. Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung beträgt max. 4.000 Euro, wobei es im Ermessen der jeweiligen Pflegekasse liegt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zum Wohnungsumbau bzw. zur Wohnungsanpassung für ältere oder behinderte Menschen zinsgünstige Kredite an. Es ist empfehlenswert, sich bei der Hausbank nach aktuellen Kreditangeboten zu erkundigen. Dort erhält man ebenfalls die notwendige Unterstützung bei der Antragstellung.

Je nach individuellen Wohnbedingungen schwerbehinderter Arbeitnehmer könnte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Zuschuss zum Wohnungsumbau über die Integrationsämter bzw. Arbeitsagentur möglich ist.


Selbstbestimmt Wohnen – Welche Rolle spielen Hilfsmittel ?

Die Verwendung der, je nach individuellen Einschränkungen, benötigten Hilfsmittel können erheblich zur selbstbestimmten Bewältigung des Alltages beitragen und helfen, den Alltags selbständig zu organisieren.

Hier ist auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Assistenzen zu erwähnen. Dabei kann es sich um eine tierische oder menschliche Hilfestellung handeln. Diese Assistenzen können auf vielfältige Weise unterstützen und einen wichtigen Beitrag zum selbstbestimmten Wohnen leisten. Oftmals bilden diese eine wesentliche Voraussetzung um eine Heimeinweisung zu verhindern. Es sollte sich niemand im Bedarfsfall scheuen diese in Anspruch zu nehmen.

Zusammenfassung

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Wohnen ist ein allgemeines Menschenrecht, von welchem ältere und behinderte Menschen nicht ausgeschlossen werden dürfen. Finanzielle Förderungsmöglichkeiten helfen die Wohnungsanpassung für ein selbstbestimmtes Wohnen zu erleichtern. Es gilt nicht nur die Rechte in Anspruch zu nehmen, sondern es darf auch nicht vergessen werden, sich bewusst zu machen, dass das Recht auf ein selbstbestimmtes Wohnen die Pflicht mit sich bringt, in vollem Umfang eigenverantwortlich für sein diesbezügliches Handeln einzustehen.

Bei der gegebenenfalls Inanspruchnahme der in diesem Beitrag angesprochenen rechtlichen Bestimmungen ist zu bedenken, dass diese keine Rechtsberatung ersetzen. Für die Durchsetzung von Rechten empfiehlt es sich stets, eine fachlich kompetente Beratung aufzusuchen. Es muss ja nicht immer zuerst der Rechtsanwalt sein, sondern vielleicht hilft zunächst eine Beratung beim Mieterbund das bestehende Problem zu lösen.

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