Eingabehilfen öffnen

Öffentlicher Freiraum

Zum öffentlichen Freiraum gehören zugängliche Freiflächen wie anderem Naturparks, Grünanlagen, Spielplätze, Wanderwege und Lehrpfade, die  eine Vielzahl von Angeboten für Erholung und Entspannung bieten. Auch für den öffentlichen Freiraum, zu dem ebenfalls Bildungs-, Kultur- und Sportmöglichkeiten sowie touristische Angebote zählen, gelten die Grundanforderungen der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und einer zweckentsprechenden Nutzbarkeit für alle Bürger.

Dabei dürfen die berechtigten Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen nicht unberücksichtigt bleiben.

Holen Sie sich Anregungen für Ihre Arbeit und Freizeit auf den folgenden Seiten:


Mobilfuchs-News
Abonnieren Sie unseren kostenfreien Newsletter, um stets die neuesten Informationen und Tipps zum Thema Barrierefreiheit zu erhalten.

Als Dankeschön für Ihre Registrierung erhalten Sie kostenlos die wertvolle Liste „Checkliste zur Sturzprohylaxe“.