Zum öffentlichen Freiraum gehören zugängliche Freiflächen wie anderem Naturparks, Grünanlagen, Spielplätze, Wanderwege und Lehrpfade, die eine Vielzahl von Angeboten für Erholung und Entspannung bieten. Auch für den öffentlichen Freiraum, zu dem ebenfalls Bildungs-, Kultur- und Sportmöglichkeiten sowie touristische Angebote zählen, gelten die Grundanforderungen der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und einer zweckentsprechenden Nutzbarkeit für alle Bürger.
Dabei dürfen die berechtigten Bedürfnisse von behinderten und chronisch kranken Menschen nicht unberücksichtigt bleiben.
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