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Barrierefreie Spielplätze – bauliche Anlagen für die Fortbewegung

 

Bild 1: Wege und Brücken zu mehreren Spielplätzen, die von Bäumen umgeben sind
Bild 1: Wege und Brücken zu Spielplätzen                                                                                          Photo by Tammy on Pixabay

Barrierefreie bauliche Anlagen für die Fortbewegung auf barrierefreien Spielplätzen bilden eine wesentliche Voraussetzung für alle Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, gleichberechtigt am Spiel teilnehmen zu können. Eine gut durchdachte Bauweise minimiert Verletzungsrisiken und schafft einen sicheren Raum für alle Kinder.

Qualitativ hochwertige bauliche Anlagen tragen zur Langlebigkeit von Spielplätzen bei. Robuste Materialien und eine durchdachte Anordnung sowie Gestaltung sorgen dafür, dass die baulichen Anlagen den Anforderungen der täglichen Nutzung standhalten.

Bei der Planung von Spielplätzen ist es wichtig, die Vielfalt der Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die baulichen Elemente den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.

Hinweis:
Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.

Wege auf barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen

Auf Spielplätzen und Flächen zum Spielen muss zumindest eine barrierefreie Wegeführung, sowohl für Erwachsene als auch Kinder mit oder ohne einer Beeinträchtigung, vorhanden sein. Mit dieser sind alle wichtigen Zielpunkte, wie beispielsweise die Verkehrsflächen zwischen Spielangeboten und Spielgeräten, Zu- und Ausgänge sowie Verweilplätze, zu verknüpfen. Für deren Anordnung ist eine simple Struktur zu wählen.

💡 Zur Erleichterung der taktilen Orientierung sowie einer mühelosen Raumerfassung können rechtwinklige und geradlinige Wegeführungen sehr hilfreich sein (siehe Bild 2). 

Bild 2: rechtwinklig angelegter Weg zum Spielplatz aus verschiedenfarbigen Mosaiksteinen
Bild 2: rechtwinklig angelegter Weg zum Spielplatz aus verschiedenfarbigen Steinen                    Photo by Vlad Vasnetsov on Pixabay

Anforderungen an Nebenwege auf Spielplätzen und Freiräume zum Spielen:
Nebenwege auf Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen müssen folgende Anforderungen aufweisen:

a) eine Längsneigung von grundsätzlich maximal 3 %, in Ausnahmefällen von 6 % mit            Zwischenpodesten im maximalen Abstand von 1.000 cm, bei nicht Erreichbarkeit sind          alternative Wegeführungen erforderlich
b) eine Querneigung von höchsten 2 %
c) eine hindernisfrei nutzbare Wegebreite von 90 cm
d) einer Mindestgröße für Bewegungsflächen von 180 cm x 180 cm
e) einer zur Berollbarkeit erschütterungsarmen und ebenen Oberfläche.

Werden Verkehrsflächen (Wege) zwischen unterschiedlichen Spielbereichen angelegt, so müssen diese für Nutzer mit fahrbaren Mobilitätshilfen zugänglich und nutzbar sein.

 

  • Spielangebote und Spielgeräte müssen barrierefrei auffindbar sein. Hierzu sind an bzw. auf den Wegen entsprechende Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen anzubieten. Zur Erfüllung dieser Anforderung verweist die DIN 18040-3 auf die Möglichkeiten einer Gestaltung mit sonstigen Leitelementen und Bodenindikatoren (nach DIN 32984) sowie akustischen Informationen.
  • Die taktile Anzeige dieser Zielpunkte kann beispielsweise auf Wegen mit einer planen fugenarmen Oberfläche durch den Einsatz eines Materialwechsels (z. B. aus Holzschwellen oder Kleinpflastersteinen) in einer mindestens 60 cm breiten Streifenform, quer über die Hauptgehrichtung des Weges verlaufend, erreicht werden.
  • Insbesondere innerhalb komplexer Wegesysteme sollten die taktilen Orientierungshilfen auf eine beizubehaltende Grundstruktur beschränkt bleiben. Zur Erleichterung der Wiedererkennbarkeit bietet sich deren einheitlicher Einsatz im gesamten Spielplatzbereich an. Zudem ist es empfehlenswert, auf dem im Zugangsbereich des Spielplatzes angeordneten taktilen Orientierungsplans, einen kurzen Hinweis auf dem Zweck und die Gestaltung der taktilen Orientierungshilfen zu geben.

Treppen

Auf Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen werden vorhandene Treppen von Kindern sowohl als Teil einer Verkehrsfläche, sowie gleichzeitig gern auch zum Spielen genutzt.

Für Treppen, die vorrangig während der Fortbewegung zur Überwindung eines Höhenniveauwechsels dienen sollen, ist Wert auf deren sichere Begehbarkeit zu legen.

Anforderungen an Treppen:
Aus Verkehrssicherheitsgründen sind von ihnen insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:

a) Die Tiefe der Trittstufen (der Auftritt) muss mindestens 29 cm und die Setzstufenhöhe                (Steigung) max. 17 cm betragen.

b) Treppen sind beidseitig mit Handläufen für Kinder als auch für Erwachsene auszurüsten. Die        Handläufe für Kinder sollten in einer Höhe von 60 cm und die Handläufe für Erwachsene in          einer Höhe von 85 cm über den Stufenvorderkanten angeordnet werden.

c) Die Trittstufen müssen trittsicher begehbar sein und eine Rutschfestigkeit von R 10 aufweisen.

d) Die Stufen einer Treppe müssen gut erkennbar sein. Es empfiehlt sich hier eine visuelle              Kennzeichnung der Stufenvorderkanten (vgl. auch Webseite Visuelle Orientierungshilfen an          sicher nutzbaren Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen) und eine          taktile Kennzeichnung der Treppen (vgl. auch Webseite Taktile Orientierungshilfen an sicher        nutzbaren Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.

Die alleinige Vorhaltung von Treppen auf den Wegen von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen bieten keine barrierefreie Möglichkeit zur Überwindung eines Höhenniveauwechsels. Für die Gestaltung barrierefreier bzw. hindernisfreier Wege bedarf es alternativ der Bereitstellung von Rampen nach DIN 18040-3 (vgl. auch Webseite Rollstuhlrampen für eine sichere und selbständige Fortbewegung).

Für Treppenanlagen auf Spielplätzen ist ein Steigungsverhältnis von 1:1 (45°) vorzusehen.

Rampen

  • Rampen stellen zur Treppe eine alternative Möglichkeit zur Überwindung eines Höhenniveauwechsels dar.
  • Auf Spielplätzen sowie Freiräumen zum Spielen können sie zum einen der barrierefreien Fortbewegung, insbesondere für rollstuhlnutzende Kinder, dienen und zum anderen die Zugänglichkeit zu Spielangeboten oder Spielgeräten ermöglichen.
  • Für die barrierefreie bzw. hindernisfreie Überwindung von Höhenniveauwechseln bedarf es alternativ der Bereitstellung von Rampen. Diese müssen nach DIN 18040-1 gestaltet und entsprechend ausgerüstet werden (vgl. auch Webseite Rollstuhlrampen für eine sichere und selbständige Fortbewegung).
  • Für eine selbständige Nutzung darf die Längsneigung einer Rampe 6 %
    (≈ 3,5°) nicht übersteigen. Eine Querneigung ist nicht zulässig. Bei größeren Längsneigungen sind für eine sichere Fortbewegung Alternativen, wie beispielsweise eine andere Wegeführung oder ein Aufzug, erforderlich.

Leitsysteme

💡 Für eine hindernisfreie Auffindbarkeit, Nutzung und Orientierung, insbesondere für blinde und sehbehinderte Kinder, sind Leitsysteme unentbehrlich.

Auf Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen ist bei der Gestaltung von Leitsystemen der Einsatz von Bodenindikatoren nach DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ nicht zwingend notwendig (siehe Bild 3).

Bild 3: kontrastreich gestaltete Wege zum Spielplatz mit unterschiedlichen Materialien, wie Sand und Pflastersteine
Bild 3: kontrastreich gestaltete Wege zum Spielplatz mit unterschiedlichen Materialien, wie Sand            und Pflastersteine                                                                                                                 Photo by litalbamnulker on Pixabay

Alternative Lösungen zur Auffindbarkeit sind jedoch erforderlich. Zur Auffindbarkeit von Spielgeräten, Spielangeboten oder Spielflächen können Bodenindikatoren jedoch hilfreich sein.

Zur Gestaltung von Leitsystemen auf Spielplätzen und in Freiräumen zum Spielen besteht die Möglichkeit „sonstige Leitelemente“ nach DIN 32984 zu nutzen. Zu diesen zählen u. a.:

a) Zäune
b) Geländer
c) Absperrgitter
d) Hecken
e) Entwässerungsrinnen
f) Mauern
g) Borde
h) Leitlinien aus visuell und taktil gestalteten Bodenbelägen
i) Trennstreifen

Bereits während der Planung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen ist zu berücksichtigen, dass die Gestaltung von Leitsystemen den Anforderungen des Zwei-Sinne-Prinzips entsprechen müssen. Zudem empfiehlt die DIN 18034-1, dass die Leitsystemgestaltung vom barrierefreien Spielplatzeingang bis zu den Spielangeboten durchgängig angeordnet werden sollten.

Brücken

Sicherheitsmaßnahmen für Brücken:
  

Kommen auf Spielplätzen oder Freiräumen zum Spielen Brücken, beispielsweise über Teiche oder Sumpfbereiche zum Spielen zum Einsatz, müssen folgende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden:

a) Die Gestaltung von Brücken und deren Eingliederung in ein Spielplatzkonzept sollen            sicherstellen, dass keine Anreize für Kletteraktionen entstehen.

b) Die Gestaltung der Absturzsicherungen von Brücken soll so erfolgen, dass sie nicht dazu      verleiten, darauf zu klettern, zu sitzen oder Gegenstände auf ihr abzulegen.

c) Brücken sind mit einem mindestens 1 m hohen und geschlossenen Geländer                        abzusichern. 

Wichtige Informationen zur barrierefreien Gestaltung von Bücken finden Sie auf der Webseite: Sicherheit und barrierefreie Nutzbarkeit für statische Fußgängerbrücken.

Absturzsicherungen

Befinden sich auf Spielplätzen oder Freiräumen zum Spielen Stellen, an denen ein mögliches Absturzrisiko für Kinder besteht, sollten entsprechende Sicherheitsmaßnahmen wie Geländer, Brüstungen oder Handläufe, in Abhängigkeit der jeweils anzutreffenden Fallhöhe, installiert werden.

Trotz eines vorhandenen Geländers oder einer Brüstung, besteht die unverzichtbare Notwendigkeit, einen Fallschutz, beispielsweise mit entsprechend bodendämpfenden Belägen, zu gewährleisten.

Absturzsicherung für Kinder unter 3 Jahren

 

    • Die Praxis zeigt, dass, für Kinder unter drei Jahren, bereits Stürze aus einer Höhe von bis zu 60 cm auf harte Böden zu schwerwiegenden Verletzungen führen können.
    • Diesbezüglich sollte für Kinder unter drei Jahren mit einem unsicheren Gang, eine ungesicherte Absturzhöhe von höchstens 20 cm (ca. eine Stufenhöhe) nicht überschritten werden. Der Einbau von treppenartigen Elementen kann diese Absturzhöhen etwas herabsetzen. Dagegen ist für Kinder mit einem sicheren Gang eine ungesicherte Absturzhöhe von höchstens 40 cm (ca. einer Sitzstufenhöhe) denkbar.
    • Zur Vermeidung von schwerwiegenden Verletzungen durch Stürze aus größeren Fallhöhen bedarf es einer Absicherung mit Geländern, Brüstungen oder stoßdämpfenden Bodenbelägen. Alternativ zu stoßdämpfenden Bodenbelägen können auch Matten gute Dienste leisten.

Geländer

Standflächen und Podeste mit einer Höhe ab 100 cm und bis zu 200 cm sind mit einem Geländer abzusichern. Die Geländerhöhe soll zwischen 60 cm und 85 cm liegen. Zur rechtzeitigen taktilen Wahrnehmung mit dem Blindenlangstock ist es empfehlenswert, Geländer, deren untere Querverbindungen nicht bis auf eine Höhe von mindestens 15 cm über den Boden herabreichen, generell mit einer waagerecht angeordneten Tastleiste in maximal 15 cm Höhe (Unterkante der Tastleiste) über dem Boden auszustatten.

Brüstung

Mit Brüstungen sind insbesondere Standflächen und Podeste gegen Absturzrisiken zu sichern, deren Höhe über 200 cm liegen. Die Brüstungshöhe beträgt mindestens 70 cm.

Handläufe

An Treppen mit einer Fallhöhe ab 100 cm sind beidseitig Handläufe vorzusehen. Deren Anordnungshöhe soll zwischen 60 cm und 85 cm über den Stufenvorderkanten liegen.

💡 Der alleinige Einsatz von Handläufen eignet sich nicht als Absturzsicherung und kann Geländer oder Brüstungen nicht ersetzen.

Anforderungen an die Handlaufgestaltung:
   

Weiter einzuhaltende Anforderungen zur Handlaufgestaltung finden Sie auf den Webseiten:

Mauern

Sind auf Spielplätzen oder Freiräumen zum Spielen, beispielsweise aus topographischen Gründen, Mauern vorhanden, deren oberer Bereich fußläufig zugänglich ist, müssen diese gegen ein Abstürzen und Hinunterspringen abgesichert werden. Hierzu eignen sich Geländer oder Pflanzstreifen aus Hecken mit einer Höhe von mindestens 100 cm und einem dichten Wuchs.

Zusammenfassung:
   

Fazit

    • Alle, auf Spielplätzen für die Nutzung vorgesehenen Bereiche, müssen auffindbar, zugänglich und zweckentsprechend nutzbar sein. Dies gilt sowohl für, einerseits speziell vorgesehene Spielgeräte und Spielangebote, sowie andererseits auch für Spielplatzausstattungen, wie etwa Verweilplätze und gegebenenfalls Sanitäranlagen.
    • Bereits schon während der Planung von Spielplätzen ist es wichtig, die Vielfalt der Bedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die baulichen Elemente den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen.
    • Als eine der wichtigsten Forderungen gilt, dass auf Spielplätzen und Räumen zum Spielen zumindest eine barrierefreie Wegeführung, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, mit oder ohne einer Beeinträchtigung, vorhanden sein muss.
    • In Fällen einer bestehenden Absturzgefährdung sind ausreichende Sicherungsmaßnahmen mit Hilfe von Mauern, Geländern und Brüstungen zu treffen. Dabei sind die besonderen Absturzgefahren für Kinder unter drei Jahren zu beachten.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 16.02.2024 



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