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Barrierefreie Spielplätze – Erreichbarkeit und Zugänglichkeit

Für alle Kinder, ob mit oder ohne eine Beeinträchtigung, muss eine gleichberechtigte Möglichkeit zur Erreichbarkeit und zum Zugang von barrierefrei gestalteten Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen bestehen.

Bild 1: Vom Zaun umgebener Spielplatz mit Sitzbänken am Wegrand und auf dem Spielplatz
Bild 1: Eingezäunter Spielplatz mit Sitzbänken am Wegrand und auf dem Spielplatz
Photo by F. Muhammad on Pixabay

Besonders schnell spricht sich das Angebot attraktiv gestalteter Spielplätze und Freiräume zum Spielen, auch über die Grenzen des Wohnquartiers hinaus, herum. Dies führ dazu, dass diese nicht nur von Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft aufgesucht werden. Auch Kinder aus größerer Entfernung möchten gern die besonderen Spielangebote nutzen. Für die Erreichbarkeit wird häufig das Fahrrad oder auch der ÖPNV genutzt. In diesem Zusammenhang sollte dieser Aspekt für die Erreichbarkeit der Spielplätze und Freiräume zum Spielen bereits bei der Planung bedacht werden.

 

 

Hinweis: Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.

Erreichbarkeit von barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen

In allen Wohnquartieren einer Stadt oder Gemeinde müssen auch Spielplätze und Freiräume zum Spielen für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden. Für die Sicherheit ist es wichtig, dass diese sich möglichst in Wohnnähe befinden und Voraussetzungen für eine barrierefreie sowie selbstständige Erreichbarkeit bestehen.

Allgemeine Anforderungen

In die Betrachtung der Erreichbarkeit von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen für Kinder und Jugendliche müssen zu querende Hindernisse einfließen. Zu diesen gehören insbesondere Industrieanlagen, Autobahnen, Gleisanlagen sowie Gewässer.

 Befinden sich auf dem Weg zum Spielplatz oder zur Freifläche zum Spielen keine Hilfen zur Querung von vorhandenen Fahrbahnen und Radwegen, gilt: 
a) für Kinder bis 6 Jahren das Straßennetz in seiner Gesamtheit und
b) für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren das Hauptstraßennetz
als Hindernis.

💡 Für die Erreichbarkeit von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen muss eine barrierefreie Vernetzung, insbesondere mit Fuß- und Radwegen, geschaffen werden.

Die Konzeption der Standorte für Spielplätze und Freiräume zum Spielen muss mit verkehrsplanerischen Vorkehrungen, die im Sicherheitsinteresse der Kinder liegen, verknüpft werden. Dabei können einzurichtende Verkehrsberuhigungen oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen hilfreiche Lösungen sein. Für zu querende Straßen müssen gesicherte und barrierefreie Fahrbahnquerungen, unter Beachtung und Einhaltung der DIN 18040-3, eingerichtet werden.

Spielplatzentfernung vom Wohnort

    • Für Kinder bis zu 6 Jahren müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 6 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 200 m oder einen Aktionsradius von ca. 175 m.
    • Für Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 10 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 400 m oder einem Aktionsradius von ca. 350 m.
    • Für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 15 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 1.000 m oder einem Aktionsradius von ca.
      750 m.

Gehwege

Alle Geh- und Fußwege, die zu Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen führen, müssen für deren Erreichbarkeit barrierefrei gestaltet werden.

Gehwegbreite

Geh- und Fußwege vor den Zu- und Ausgängen von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen sollten über eine ausreichend lichte Breite von 250 cm verfügen. Diese Fläche wird sowohl für den Begegnungsfall zweier fahrender Mobilitätshilfen, als auch für deren Richtungswechsel benötigt.

Weitere Informationen:

Leitsysteme

 

  • Die Spielplätze und Freiräume zum Spielen im Wohnquartier sind zur selbständigen Auffindbarkeit für blinde und sehbehinderte Kinder mit Blindenleitsystemelementen aus Bodenindikatoren zu kennzeichnen.
  • Zu diesem Zweck sollen für Spielplätze und Freiräume zum Spielen, die seitlich am Gehwegrand liegen, Auffindestreifen für allgemeine Ziele eingesetzt werden.
  • Dabei handelt es sich um einen mindestens 60 cm bis 90 cm tiefen, quer über dem gesamten Gehweg geführten, Streifen. Im Bedarfsfall ist dieser bis zum Ziel weiter zu führen. Der Auffindestreifen verfügt über ein in Hauptgehrichtung verlaufendes Rippenprofil.
  • Bei an der inneren Leitlinie aufzusuchenden Zielen muss der Auffindestreifen für allgemeine Ziele sich auf dem Gehweg im Abstand von ≥ 50 cm von der äußeren Leitlinie (Bordsteinkante) bis unmittelbar zur inneren Leitlinie (Fahrbahn abgewandten Gehwegseite bzw. zum Spielplatzeingang) erstrecken (vgl. Bild 2).
Bild 2: Kennzeichnung eines am linken Gehwegrand liegenden Spielplatzzugs mit einem Auffindestreifen für allgemeine Ziele.
Bild 2: Kennzeichnung eines Spielplatzzugangs                                        © Mobilfuchs

Wichtige Hinweise:

Spielplatzzu- und Ausgänge

  • Eine wesentliche Aufgabe der Spielplatzzu- und Ausgänge besteht darin, dass den Kindern das Verlassen des Spielplatzes deutlich ins Bewusstsein gerufen wird und sie ihr Verhalten auf den Straßenverkehr einrichten müssen. Die DIN 18034-1 fordert in diesem Zusammenhang, dass die Spielplatzzu- und Ausgänge entfernt von verkehrsreichen Straßen anzulegen sind.

💡 Es muss mindestens ein Spielplatzzu- bzw. Ausgang barrierefrei gestaltet sein.

  • Die Zu- und Ausgänge von Spielplätzen müssen so eingerichtet werden, dass für die Kinder keine Gefährdungen ausgehen. Diese müssen, einschließlich der zu ihn führenden Wege, beleuchtet werden.
  • Um blinden und sehbehinderten Kindern eine selbständige Auffindbarkeit der Spielplatzeingänge zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, sollten diese über eine visuelle und taktile Kennzeichnung verfügen.
  • Soll aus Sicherheitsgründen eine Personensteuerung für das Passieren der Zu- und Ausgänge von Spielplätzen erfolgen, ist zu gewährleisten, dass dies ohne besondere Erschwernis und barrierefrei möglich ist. So muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass neben einem Drehkreuz auch ein alternativer Durchgang (z. B. eine Flügeltür) vorhanden ist.

Eine besonders kritische Situation kann entstehen, wenn die Kinder den Spielplatz verlassen und den öffentlichen Raum betreten. Um auf Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen die Aufmerksamkeit zu erhöhen und eine größtmögliche Sicherheit herzustellen, sollte mindestens eine der folgenden Maßnahmen in Betracht gezogen und angewandt werden.

a) Vorhaltung von Pkw-Stellplätzen zwischen Gehweg und Fahrbahn

b) Abgrenzung des Gehweges von der Fahrbahn mittels eines wirkungsvollen Pflanzstreifens

c) Anordnung eines Geländers an der radweg- oder fahrbahnzugewandten Gehwegseite

  • Es ist auch für Erwachsene mit Beeinträchtigungen erforderlich, dafür zu sorgen, dass sie einen barrierefreien Zutritt zum Spielplatz, einschließlich vorhandener Verweilplätze, haben. Nur unter diesen Voraussetzungen ergibt sich für sie die Möglichkeit ihre Kinder auf Spielplätze zu begleiten und dort beaufsichtigen zu können.
  • Es müssen angemessene und dienliche Zufahrten für Pflege- und Hilfsfahrzeuge zu Spielplätzen bereitgestellt werden.

Einfriedungen

Erläuterung der Begrifflichkeit Einfriedung:
Unter Einfriedung versteht man eine feste Umgrenzung (wie beispielsweise eine Mauer, Zaun oder Hecke) eines sich im Freien befindenden Bereichs (Aufenthaltsbereiche, Grundstück). In erster Linie soll sie vor unbefugtem Eindringen oder auch Einblicken schützen. Sie kann allerdings ebenfalls ein Verlassen des umfriedeten Bereichs verhindern.

 

  • Es besteht keine generelle Pflicht einen Spielplatz oder einen Freiraum zum Spielen mit einer Einfriedung zu versehen. Sie können jedoch im Fall bestehender Gefährdungen notwendig sein.
  • Fällt die Entscheidung zu Gunsten des Einsatzes einer Einfriedung aus, dann sind Spielplätze bzw. Aufenthaltsbereiche auf die jeweilige Altersstufe der Kinder anzupassen. Zu diesem Zweck können effektvolle Einfriedungen aus beispielsweise einer Mauer, einer dichten Hecke oder einen Zaun gewählt werden.
  • Die Einfriedung dient hier in erster Linie um den sicheren Spielbereich von Gefahrenstellen, wie Gleiskörper, Straßen, Wasserläufen, Absturzstellen usw., abzusichern. Sie kann jedoch auch helfen, ein unerlaubtes Verlassen des Aufenthaltsbereiches zu verhindern.
  • Eine weitere Aufgabe der Einfriedung besteht darin, dass durch sie beim Verlassen des Spielplatzes die Wachsamkeit der Kinder auf den Straßenverkehr gelenkt werden soll.
  • Für die Wahl der Einfriedungsform sollte zunächst das gewünschte Ziel, welches mit dieser verfolgt wird, definiert werden. Dabei kann auch die Frage, ob man sich für eine offene (mit Durchblick) oder eine geschlossene (blickdichten) Einfriedung entscheidet, maßgeblich sein.

Allgemeine Anforderungen an Einfriedungen

  • Die Gestaltung von Einfriedungen muss so erfolgen, dass von ihnen keine Gefährdung für Kinder ausgehen kann.
  • Einfriedungen müssen über eine Mindesthöhe von 100 cm besitzen. Besondere Gefahrenstellen im direkten Umfeld der Spielplätze können eine größere Einfriedungshöhe erfordern. In der Folge eines Unfalls mit tödlichen Ausgang, empfiehlt die Unfallkasse Sachsen für öffentliche Spielplätze eine Einfriedungshöhe von mindestens 140 cm.
  • Es sind Einfriedungen zu wählen bzw. so zu gestalten, dass sie nicht zum Hochklettern verlocken. Dies kann u. a. durch die Vermeidung von Auftrittschancen an der Einfriedung erreicht werden.
  • Auch dürfen durch Einfriedungen keine Situationen entstehen, in denen die Gefahr des Hängenbleibens mit dem Körper, Körperteilen oder Kleidungsstücken besteht, aus denen man sich nicht selbst befreien kann (Fangstellen).

Erläuterung der Begrifflichkeit Fangstelle:

Als Fangstellen bezeichnet man Stellen, wie etwa an Spielgeräten, Zäunen, Geländern und Brüstungen, an denen man mit der Bekleidung oder Körperteilen, wie beispielsweise mit dem Kopf oder Fingern, hängen bleiben und sich aus diesen misslichen Situationen nicht selbstständig befreien kann.

Mauern

Zur Erhaltung lebendiger Straßenräume ist auch die Auswahl der Einfriedung für Spielplätze entscheidend. Es ist wichtig, dass diese Bereiche einladend sind und dazu ermutigen, sich dort aufzuhalten, um vielfältige Eindrücke aus verschiedenen Perspektiven zu sammeln. Eine Abschottung durch besonders hohe und massive Mauern widerspricht diesem Ziel.

Wenn Einfriedungen in Form von Mauern errichtet werden, kann allerdings neben dem Sichtschutz auch noch ein Schallschutz erreicht werden, da Mauern in der Regel aus ununterbrochenen Steinen oder Betonfertigelementen bestehen.

Zäune

 

  • Fällt die Wahl für Einfriedungen auf Zäune, so sind engmaschige Stabgitterzäune zu empfehlen. Bei deren Aufbau ist darauf zu achten, dass sie oben über einen ebenen Abschluss verfügen. Ein Überstehen von vertikalen Stäben ist zu vermeiden. An der unteren Begrenzung der Stabgitterzäune, im Fußbereich, sollten ebenfalls zur Vermeidung von Fußverletzungen spitze Vorsprünge nicht statthaft sein.
  • Zäune und Schutzgitter sollen frei von vorstehenden, scharfkantigen und spitzen Teilen sowie Fangstellen sein, da von diesen eine Gefährdung ausgehen kann. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass sich Zäune mit waagerecht angeordneten Holzblanken für Einfriedungen nicht eignen und Jäger- sowie Stacheldrahtzäune nicht zulässig sind.
  • Erläuterung der Begrifflichkeit Jägerzaun
    Der Jägerzaun ist auch als Scherenzaun bekannt. Er repräsentiert einen traditionellen und widerstandsfähigen Holzzaun, der aus halbrunden Latten besteht. Diese werden in zwei Lagen angeordnet und kreuzweise miteinander vernagelt.
  • Zäune aus Holzlatten (sog. Staketenzäune) dürfen an ihrer oberen Seite keine Fangstellen, insbesondere für den Hals, aufweisen. Dies kann erreicht werden, indem der Abstand zwischen den Latten nicht größer als 4,5 cm ist oder diese nicht mehr als 4,5 cm überstehen. Zur Erfüllung dieser Forderung ist es auch möglich, die obere Begrenzung des Zauns mit einem Querriegel zu versehen.
  • Auf einen Sichtschutz, indem beispielsweise Zäune mit Kunststoffbändern verkleidet werden, ist zu verzichten. Solche Einfriedungen erscheinen wenig persönlich sowie einladend und beeinträchtigen die Qualität des Aufenthalts.

Hecken

  • Sollen für Einfriedungen Heckenpflanzungen Verwendung finden, sind in den ersten Jahren nach der Einpflanzung zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum, bis sie sich dicht genug entfaltet haben.
  • Die Integration einer vertikalen Begrünung in die Einfriedung, in Form einer „Hecke am laufenden Meter“, bietet nicht nur Sichtschutz, sondern trägt auch zur Verschönerung des Straßenbildes bei. Zudem können Hecken Vögeln und Kleintieren einen sicheren Unterschlupf, Nahrungsquellen und Brutplätze bieten. Die Durchlässigkeit von Einfriedungen in Bodennähe ist beispielsweise für Igel von erheblicher Bedeutung.
  • Rotbuche, Feldahorn, Liguster und Hainbuche sind beispielhafte Heckengehölze, die sich durch ihre schnelle Wuchsgeschwindigkeit auszeichnen und empfehlenswert sind.
  • Insbesondere können für Hecken als Einfriedungen kommunale Regelungen bestehen, die zu beachten sind. Vorgaben zum Abstand angrenzender Grundstücke, die Heckenhöhe oder der zu verwendenden Heckengehölze sind mögliche Beispiele.

Zusammenfassung:

Fazit

  • Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen müssen allen Kindern, mit oder ohne Beeinträchtigungen, in gleichberechtigter Weise zur Verfügung stehen. Dafür ist eine sichere Erreichbarkeit, in angemessener Wohnnähe sowie in Abhängigkeit des Alters der Kinder, unverzichtbar.
  • Gleichfalls ist die Forderung nach der Auffindbarkeit der Spielplätze und deren hindernisfreien Zugang Rechnung zu tragen. Daher sind im Bedarfsfall wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • Bei der Wahl der Spielplatzstandorte sind zudem bereits in der Planung gegebenenfalls zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Einfriedungen, zu berücksichtigen, die sowohl einem geborgenen Spiel als auch dem Straßenbild gerecht werden. 

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 12.02.2024



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