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Sichere Verweilplätze mit Rollstuhlstellplatz laden alle zum Erholen und Entspannen ein

 

Wer viel zu Fuß in Wald und Flur unterwegs ist, ruht sich auch gern einmal aus, um frische Kräfte zu tanken. Da kommt ein schön gelegener und vor allem sicherer Verweilplatz zur rechten Zeit. Sichere Verweilplätze sollen natürlich auch überall dort vorgesehen werden, wo es gewünscht ist, dass man sich etwas ausruht oder einen Moment innehalten sollte.

Bildbeschreibung: Bild 1 zeigt 2 Personen mit Fahrrad und ein Rollstuhlfahrer an einen Verweilplatz im Park. Ende der Beschreibung.
Verweilplatz in einem Park
Photo by elevate on Unsplash

Die auf dieser Website angesprochenen Standards für sichere Verweilplätze, die auch als Ruheplätze bezeichnet werden, können jedoch eine gesamte Einzelplanung nicht ersetzen. Entsprechend der örtlichen Gegebenheiten kann eine Anpassung oder eine geringfügige Veränderung der allgemeingültigen Regelungen erforderlich werden.

In allen Veröffentlichungen sollte verstärkt über das bestehende Angebot von Verweilplätzen und ihrer Ausstattung hingewiesen werden. Für blinde und sehbehinderte Menschen ist es hier von besonderer Bedeutung zu erfahren, anhand welcher Merkmale die sich am Wegesrand befindenden Verweilplätze auffinden lassen. Informationen über diese Sachverhalte sind wichtig für viele ältere und behinderte Menschen bei ihrer Entscheidung, ob ihre gesundheitliche Situation eine Nutzung des Ausflugsangebots zulässt. Die angemessene Anzahl und eine zugängliche Ausstattung der Verweilplätze können hier ohne Frage dazu beitragen, die Besucherzahlen zu erhöhen.

Was sind sichere Verweilplätze?

💡 Unter einem Verweilplatz versteht man einen Ort, an dem man sich für eine mehr oder weniger kürzere oder längere Zeit aufhält.

Mit der Bezeichnung sichere Verweilplätze soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diese Orte auffindbar sowie gefahrlos zugänglich und zweckentsprechend nutzbar sind.

Verweilplätze werden umgangssprachlich auch als Ruheplätze bezeichnet.

Kennzeichnung der sicheren Verweilplätze

 Blinde und sehbehinderte Menschen können nicht ohne weiteres den seitlich am Wegesrand liegenden Verweilplatz, wie „sehende“ Menschen auf einem Blick,  erkennen. Sie verfehlen diesen und können ihn daher auch nicht nutzen. Deshalb müssen Verweilplätze auch für blinde und sehbehinderte Menschen leicht und mühelos auffindbar sein. Um dies zu erreichen, ist eine taktile und visuelle Kennzeichnung notwendig.

Zu diesem Zweck können, auch in Parks und Grünanlagen, Bodenindikatoren (gemäß DIN 32984) oder auch alternativ Leitlinien aus anderen im Straßenbau verwendeten Bodenbelägen, wie beispielsweise Pflastersteine aus Beton oder Naturstein, verwendet werden.

So eigenen sich für die taktile und visuelle Kennzeichnung von Verweilplätzen an beispielsweise Parkwegen mit planen und verdichteten Oberflächen, der Einbau von Pflastersteinen mit auffälligen Fugen (vgl. Bild 2).

Bildbeschreibung: Das Bild 2 zeigt skizzenhaft die Anordnung eines Verweilplatzes längs am Gehweg, der über einem Zugang erreichbar ist. Ende der Beschreibung.
Bild 2: Beispiel für eine Verweilplatzgestaltung längs des Gehweges
© Mobilfuchs

Während der Zugang zum Verweilplatz in gesamter Breite (am Rand parallel zum Wegeverlauf) mit einem 60 cm bis 90 cm tiefen Pflasterstreifen versehen wird, ist von diesem quer über die gesamte Wegebreite ein zweiter, 60 cm bis 90 cm tiefer, Pflasterstreifen einzubauen.
Damit ist gewährleistet, dass der blinde Fußgänger (aufgrund seiner Schrittlänge) auf diesen treten muss und die taktile Kennzeichnung des Verweilplatzes mit Füßen und Blindenlangstock nicht verfehlen kann.

💡 Detailinformationen über die Gestaltung mit Bodenindikatoren finden Sie auf unseren Webseiten:

Zugang zu sicheren Verweilplätzen

Der Zugang zu Verweilplätzen ist in seiner gesamten Breite stufenlos zu gestalten.

Sollte der Zugang aus gestalterischen oder örtlichen Gegebenheiten nicht über die gesamte Breite des Verweilplatzes längs des Gehweges möglich sein, muss der Verweilplatz über einen kurzen, geradlinigen und gut einsehbaren Durchgang erreichbar sein. Dieser muss über eine uneingeschränkte Mindestbreite von 90 cm sowie über eine Lichte Mindesthöhe von 225 cm verfügen.

💡 Die Zugangsoberfläche muss, analog der Oberfläche des Verweilplatzes, mit dem Rollstuhl oder Rollator gut befahrbar sein und eine ebene Gestaltung erhalten.

Bodenoberfläche eines sicheren Verweilplatzes

  • Die Oberfläche des Verweilplatzes sollte eben und plan gestaltet werden, um ein erschütterungsfreies Befahren mit dem Rollstuhl und Rollator zu ermöglichen.
  • Ist für die Verweilplatzoberfläche ein Natur- oder Betonpflaster vorgesehen, ist zu beachten, dass dieses sich mit den Füssen und dem Blindenlangstock von dem angrenzenden Bodenbelag der Wege bzw. der Verweilplatzkennzeichnung taktil leicht unterscheiden lässt. Dies wird erreicht, wenn ein fugenarmes Pflaster mit einer möglichst kleinen Fase zum Einsatz kommt.
  • Je nach örtlicher Gegebenheit ist auch die Verlegung von Bodenplatten mit einer Fugenbreite von 3 mm bis 5 mm denkbar. Die Fugen sind mit wasserdurchlässigem Fugenmörtel zu versehen.
  • Sind Baumscheiben im Bereich von Verweilplätzen nicht gänzlich vermeidbar, so sollen sie eine wasser- und luftdurchlässigen Belag erhalten. Sicher zu stellen ist hier jedoch eine gute Berollbarkeit für Rollstuhl- und Rollatornutzer. Die Gefahr des Verhakens mit dem Blindenlangstock muss ausschließbar sein.
  • Zur Entwässerung des Verweilplatzes ist eine drainfähige Oberflächengestaltung vorzusehen.

Längs- und Quergefälle der sicheren Verweilplätze einschließlich deren Zugänge

Das Längsgefälle eines Verweilplatzes (einschließlich Rollstuhlstellplatz und Bewegungsfläche) darf grundsätzlich nicht mehr als 3 % betragen.

Liegt der Verweilplatz (einschließlich Rollstuhlstellplatz und Bewegungsfläche) in einem Bereich mit Längsgefälle, so darf dessen Quergefälle nicht mehr als 2 % betragen. Bei ebener Geländeoberfläche ohne ein Längsgefälle, ist ein Quergefälle von 2,5 % noch möglich.

Die Beachtung der Maße für das Längs- und Quergefälle ist erforderlich um ein Abdriften von Rollstühlen und Rollatoren zu vermeiden.

Einfriedungen für sichere Verweilplätze

  • Wenn durch die örtlichen Gegebenheiten Gefährdungen entstehen könnten, beispielsweise durch starken Radverkehr oder an steilen Hängen, sollte der Verweilplatz eine Einfriedung erhalten.
  • Um das Ortsbild nicht zu stören sollten Einfriedungen in ihrer Art und Höhe an das Erscheinungsbild angepasst werden. Dabei empfiehlt sich für die Einfriedung eine Höhe von mindestens 120 cm anzustreben.
  • Werden für die Einfriedung Zäune verwendet, soll deren Unterkante sich zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten im Abstand von 5 cm zum Boden befinden.
  • Finden Geländer Verwendung, müssen diese in 15 cm Höhe über den Boden eine Tastleiste für die rechtzeitige Wahrnehmung mit dem Blindenlangstock erhalten.
  • Werden Verweilplätze auf einer ebenen Fläche eingerichtet, ist es ausreichend, wenn deren Oberfläche mit einer taktilen Begrenzung für blinde Menschen versehen wird. Hierzu eignen sich deutlich wahrnehmbar künstlich geschaffene Bodenaufwölbungen oder auch beispielsweise Rasenkantensteine mit einer Höhe von 3 cm als taktiler Sockel.

Sitzgelegenheiten für sichere Verweilplätze

Das wichtigste Ausstattungsmobiliar für Verweilplätze sind Sitzgelegenheiten. Die große Auswahl führt zur Qual der Wahl. Soll sie aus Holz, Stahl oder aus Stein sein? Aber es muss für den Verweilplatz auf jeden Fall die geeignete sein.

Hinweis:
Informationen zu Sitzgelegenheiten aus Stein finden Sie auf der Website Poller im Straßenraum – bieten Sicherheit und können doch gefährlich sein.

 Es empfiehlt sich für Spazierwege in Grünanlagen und Parks sowie für Lehrpfade, insbesondere für ältere und gehbehinderte Menschen, aller 100 m nutzbare Sitzmöglichkeiten vorzuhalten. Eine über die gesamte Weglänge durchgängige Anordnung von Verweilplätzen bzw. Sitzgelegenheiten ist zu empfehlen.

  • Die Sitzgelegenheiten sollen zur Erleichterung des Aufstehens bzw. des Hinsetzens über eine ausreichende Sitzhöhe verfügen, welche zwischen 46 cm und 48 cm liegt. Für ein bequemes Sitzen ist eine Sitzbreite (pro Person) von 60 cm und eine Sitztiefe von vorzugsweise ca. 42 cm vorzusehen. Um das Umsetzen vom bzw. in den Rollstuhl zu erleichtern, sollte die Sitzfläche mit keiner allzu rauen Oberfläche versehen sein.
  • Damit die Bedürfnisse von Kindern und kleinwüchsigen Menschen (Mikrosomie) angemessen berücksichtigt werden, sind ebenfalls Sitzgelegenheiten mit einer Sitzhöhe von 30 cm und mit einer Sitztiefe von 30 cm bereitzustellen.
  • Unterhalb der Sitzfläche (beginnend an der Sitzvorderkante) sollte ein Freiraum von ca. 30 cm vorhanden sein. Dies kann Gehbehinderten Menschen das Aufstehen deutlich erleichtern. Ist ein Bein stärker beeinträchtigt, so kann das gesündere Bein leicht nach hinten unter den Sitz gestellt werden. Beim Aufstehen drückt das gesündere Bein den Körper nach oben.

Hinweis:
Weitere ausführliche Informationen über die Techniken für ein leichtes und sicheres Aufstehen bzw. Hinsetzen finden Sie in unserer Broschüre „Mobil sein und bleiben“.

Damit die Sitzgelegenheiten leichter wahrgenommen werden können, sollten sich diese, insbesondere für sehbehinderter Menschen, in ihrem visuellen Kontrast von der Umgebung abheben.

  • Zum Aufstellen der Füße vor der Sitzgelegenheit sollte ein ausreichender Platz, zwischen 60 cm bis 90 cm, berücksichtigt werden.
  • Als Sitzbänke für Verweilplätze sind sowohl Hockerbänke als auch Bänke mit einer Rückenlehne nutzbar, wobei letzteren eindeutig der Vorzug zu geben ist.
  • Geht man von einer waagerechten Sitzfläche aus, so soll für ein angenehmes Sitzen der Winkel zwischen Sitzfläche und Rückenlehne 100 Grad bis 105 Grad betragen.
    Zudem sorgen feste Rückenlehnen für ein entspanntes Sitzen, weshalb sie ein wichtiges Ausstattungsmerkmal von Sitzgelegenheiten sind.
  • Feste Armlehnen können als Aufstehhilfe genutzt werden. Für Rollstuhlnutzer dagegen, eignen sich für das Umsetzen eher Sitzgelegenheiten ohne Armlehne. Eine gute Alternative können hier vorhandene hochklappbare Armlehnen bilden.
  • Ein besonderes Schmankerl bei der Ausstattung von Bänken besteht darin, dass sie ein WLAN-Hotspot bieten und man die Möglichkeit hat, sein Handy aufladen zu können.
  • Da es auch Menschen gibt, die mit dem Hinsetzen Schwierigkeiten haben, kann schon für sie die Ausstattung der Sitzgelegenheit mit einer Anlehnhilfe für etwas Entspannung sorgen. Die bis kurz über den Boden herab reichende Anlehnhilfe hilft blinden Menschen die Sitzgelegenheit mit dem Blindenlangstock rechtzeitig wahrzunehmen.

Tische für sichere Verweilplätze

Insofern Tische zur Ausstattung des Verweilplatzes gehören, müssen diese auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Die Tischhöhe (Oberkante) darf 80 cm nicht übersteigen.

Es muss die Möglichkeit einer Unterfahrbarkeit des Tisches bestehen. Der benötigte unterfahrbare Beinfreiraum muss mindestens über eine Tiefe von 55 cm, eine Höhe von 67 cm und eine Breite von 90 cm aufweisen.

Damit der Tisch für sehbehinderte Menschen leicht erkennbar ist, sollte er sich visuell kontrastierend von seiner Umgebung abheben.

Rollstuhlstellplatz

Neben der Sitzgelegenheit bzw. Sitzbank ist mindestens ein Rollstuhlstellplatz mit einer Kantenlänge von 150 cm x 150 cm vorzusehen. Zusätzlich ist vor dem Rollstuhlstellplatz eine Bewegungsfläche zum Rangieren von 150 cm x 150 cm erforderlich.

Für Rollstuhlnutzer, die gemeinsam Ausflüge unternehmen möchten, sind Verweilplätze, die für mindestens zwei Rollstuhlnutzer Erholung bieten, wesentlich attraktiver.

Für einen Rollstuhlstellplatz mit zwei nebeneinanderstehenden Rollstühlen bedarf es einer Fläche von 180 cm x 150 cm. Vor dem Rollstuhlstellplatz ist eine Bewegungsfläche von 180 cm x 150 cm anzulegen.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten darf die Bewegungsfläche vor dem Rollstuhlstellplatz sich mit der sich anschließenden Verkehrsfläche des Gehweges überschneiden (vgl. Bild 3).

Bildbeschreibung: Das Bild 3 zeigt skizzenhaft die Anordnung eines Verweilplatzes unmittelbar längs am Gehweg mit angedeuteter Überlagerung von Bewegungs- und Verkehrsfläche. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Beispiel für eine Verweilplatzgestaltung am Gehwegrand mit Überlagerung von Bewegungs- und Verkehrsfläche des Gehweges
© Mobilfuchs

Hinweis:

Weiterführende Informationen zum Thema Rollstuhl und Rollator finden sie unter:

Pflanzen für sichere Verweilplätze

Zur Bepflanzung des näheren Umfeldes von Verweilplätzen haben sich aus ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten Blühwiesen mit mehrjährigen Pflanzenarten und ausdehnenden Staudenpflanzen bewährt.

Als Blickfang können dichte Strauchpflanzen verwendet werden. Sie sind ebenfalls für den Einsatz zur Wegeführung oder als Durchgangssperre geeignet. Bei der Bepflanzung mit Schnitthecken ist zu bedenken, dass sie öfters einen Formschnitt benötigen. Daher sollte geprüft werden, ob sie für den jeweiligen Verweilplatz gewünscht oder geeignet sind.

  • Der Abstand der Sträucher oder auch Hecken zum Verweilplatz sollte, auch aus Gründen deren Pflege, mindestens 2 m betragen.
  • Auch Bäume gehören zu unserer Umwelt und haben einen starken Einfluss auf unser Wohlbefinden. Mit ihren schattenspendenden Kronen sollten sie daher im Bereich von Verweilplätzen nicht fehlen.
  • Hier haben sich insbesondere großkronige Bäume bewährt, deren Endkrone einen Durchmesser von mehr als 10 m erreichen.
  • Im Bereich der Verweilplätze sind generell Giftpflanzen und Allergien auslösende Pflanzen zu vermeiden. Dagegen werten Duftpflanzen mit ihren wohltuenden aromatischen Düften die Verweilplätze auf und tragen nicht selten zur Verlängerung der Verweildauer bei.
  • Detailinformationen zu der Wirkung und der Vielzahl von Duftpflanzen können Sie unserer Website Duftpflanzen – Eine Kraftquelle für Gesundheit und Lebensqualität entnehmen.

Abfallbehälter

Damit die Abfallbehälter kein Hindernis darstellen und die nutzbaren Flächen des Verweilplatzes und dessen Zugänge nicht eingeschränkt werden, sind sie so anzuordnen, dass sie nicht in diese Flächen hineinragen.

Um für alle die mühelose Nutzung der Abfallbehälter zu ermöglichen, muss deren Einwurfsöffnung sich in einer Höhe von 85 cm über dem Boden befinden.

Die Abfallbehälter sollen durch ihre visuelle kontrastierende Farbgestaltung leicht auffindbar sein.

Zusammenfassung:
    

Verweilplätze dienen der Erholung und Entspannung an frischer Luft. Sie bilden somit für ältere und behinderte Menschen bei dem Besuch von Ausflugszielen eine wichtige Voraussetzung.

💡 Damit Verweilplätze und deren Ausstattungen für alle Menschen nutzbar sind, müssen sie einige Anforderungen erfüllen. Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen zu deren Auffindbarkeit visuelle und taktile Informationen angeboten werden.

Es sollte in allen Medienformaten verstärkt über das Vorhandensein von Verweilplätzen sowie der Ausstattung informiert werden, um damit die Entscheidung für einen Besuch für ältere und behinderte Menschen zu erleichtern.

© Mobilfuchs, 13.05.2021



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