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Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzbereiche

  • Es wird kaum gelingen, auf allen Spielplätzen gleichzeitig für alle Spielangebote barrierefreie Spielplatzbereiche bereitzuhalten. Wichtig ist ein vielfältiges barrierefreies Spielangebot auf den Spielplätzen im Wohnquartier, welches sich möglichst nicht wiederholt, sondern vielmehr ergänzt.

 

Bild 1: aufgebautes Schachspiel (links: weiße Figuren, rechts schwarze Figuren) in einem Park mit Bäumen und Sträuchern im Hintergrund
Bild 1: Schachspiel draußen in einem Park                                                                                        Photo by Barbara Dondrup on Pixabay

  • Ein abwechslungsreiches Spielen beschränkt sich nicht nur auf das Klettern, Schaukeln oder Rutschen. Es beinhaltet ebenfalls ein kreatives Spiel mit Gestaltungsmöglichkeiten mit Wasser und Lehm oder Sand. Ball- oder Rollenspiele gehören ebenfalls dazu, wie auch viele andere Spielangebote.
  • Spielplätze und Freiräume zum Spielen sollen für Kinder ein Ort zum Bewegen und Toben an der frischen Luft sein. Wünschenswert ist es, dass die Kinder dort auch neue Erkenntnisse sammeln und ihre Grenzen (aus)testen können.

💡 Zur Erfüllung dieser Zielstellung müssen angemessene und ausreichend große Bereiche für Spiel und Bewegung zur Verfügung stehen.

Hinweis:
Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.

Allgemeine Anforderungen

 

  • Bei der Gestaltung von Spielplätzen sowie von Freiräumen zum Spielen ist darauf zu achten, dass eine, sich den ändernden alters- und geschlechtsspezifischen Bedürfnissen der Kinder, angepasste Nutzung möglich ist.
  • Die Spielplätze und Freiräume zum Spielen müssen für jede Jahreszeit sowie alle Witterungsbedingungen ansprechend gestaltet und nutzbar sein. Diesbezüglich sind sie mit Bereichen, die einen Wind-, Regen- sowie Sonnenschutz bieten, auszurüsten. Diese Forderung schließt natürlich witterungsbedingte Nutzungsbeeinträchtigungen, wie beispielsweise durch gefrorene Böden, aus.
  • Zur Vermeidung von Überschwemmungen und einer Pfützenbildung muss ein gut funktionierendes Entwässerungssystem für die Bereiche der Spielplätze und Freiräume zum Spielen verfügbar sein.
  • Oberflächenkanten, die nicht für eine gezielte taktile Führung für blinde und sehbehinderte Kinder vorgesehen sind, müssen, zum vorbeugenden Schutz vor Stürzen, abgeschrägt sein oder bündig verlegt werden.
  • Es empfiehlt sich die Spielflächen von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen in unterschiedliche Bereiche zu gliedern. So bieten sich beispielsweise Kreativbereiche mit Matsch-, Sand- und Wasserflächen sowie Lauf-, Ruhe- und Spielzonen mit Rasenflächen an. Natürlich gehören ebenso Bereiche mit verschiedenen Spielplatzgeräten dazu.
  • Um den Bedürfnissen einer großen Anzahl von Kindern gerecht zu werden, ist es empfehlenswert, eine Außenspielfläche in mehrere kleine Spielbereiche für unterschiedliche Altersgruppen mit einer klaren Abgrenzung und entsprechenden Beschilderung, einzuteilen. Hierbei entsteht zusätzlich die Möglichkeit die unterschiedlichen Bewegungsaktivitäten der Kinder zu harmonisieren. Dies steht ebenfalls in Übereinstimmung mit dem Ziel zur Minimierung von Unfallrisiken.
  • 💡 Um das Unfallrisiko zu senken, sollten Spielplatzflächen in kleinere Bereiche für unterschiedliche Altersgruppen aufgeteilt werden, die deutlich voneinander abgegrenzt und ausgeschildert sind.

Selbständige Gestaltungsmöglichkeit von Spielplatzbereichen

Es ist empfehlenswert, dass Kinder auf Spielplätzen nicht nur vorgefertigte Spielgeräte sowie Elemente zur Förderung von Sinnes- und Bewegungsfähigkeiten vorfinden. Sie sollten dort auch die Möglichkeit erhalten, sich selbstständig Bereiche zu gestalten oder diese zu verändern. Damit können die Kinder wirkungsvoll ihre kreativen Fähigkeiten entfalten.

Das Spielen im Raum für das „entdeckende Lernen“, sollte möglichst unkontrolliert von Erwachsenen stattfinden können. Für Rückzugsmöglichkeiten und zur Bewegungsförderung, kann hier die Geländetopografie sowie ein gezieltes Modellierungsangebot genutzt werden.

Zum Spielen in diesem Bereichen dürfen keine

a) schadstoffbelasteten

b) leicht splitternden

c) scharfkantigen oder

d) schweren

Materialien angeboten werden.

Während die Nutzung von Sperrmüll nicht gestattet ist, sind u. a. Holzbretter, Steine oder auch Getränkekisten geeignet.

Gliederung von Spielplatzbereichen

Unterschiedliche Spielbereiche lassen sich durch eine strukturierte Anordnung von Gräsern, Sträuchern, Bäumen oder auch Stauden gestalten. Auch andere bauliche Elemente, wie beispielsweise Mauern, können dazu beitragen. Größere, miteinander verbundene Bereiche fördern eigenständige Aktivitäten und ermöglichen ein ausgelassenes Toben.

Die verschiedensten Ausgestaltungsvarianten lassen variable Spielbereiche entstehen, die für ein zurückgezogenes, ungestörtes und ruhiges Spielen geeignet sind. Allerdings ist hier sicher zu stellen, dass die Spielbereiche für Kleinkinder einsehbar sein müssen.

Flächenbedarf durch Spielangebote

Es ist notwendig, verschiedene Flächengrößen bereitzustellen, um den vielfältigen Anforderungen, resultierend aus den Bewegungs- , Wahrnehmungs-, Betätigungs-, und Spielmöglichkeiten, gerecht zu werden.

Bei der Planung eines Spielplatzes ist für die altersgerechte Spielplatzgröße eine entsprechende Fläche einzuplanen.

Gesamtfläche für die altersgerechte Spielplatzgröße:
Die Gesamtfläche beträgt:

a) für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: mindestens 500 m2 (Brutto)

b) für Kinder zwischen dem 6. und dem 11. Lebensjahr: mindestens 5 000 m2 (Brutto)

c) für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche: mindestens 10 000 m2 (Brutto).

💡 Die hier angegebenen Größen der Flächen sind als Richtwerte anzusehen. Dabei sind jeweils die örtlichen Bedingungen, wie beispielsweise die Art der Bebauung sowie die Einwohnerdichte, zu berücksichtigen und der Planung zu Grunde zu legen.

Flächenbedarf durch mobilitätsbedingte Beeinträchtigungen der Kinder

  • Neben den Flächenbedarfen, die aus den jeweiligen Spielangeboten resultieren, sind die Flächenbedarfe, die aufgrund von mobilitätsbedingten Beeinträchtigungen der Kinder und dem daraus resultierenden Einsatz von Mobilitätshilfen entstehen, zu berücksichtigen. Hier spricht man auch von den sogenannten „Bewegungsflächen“.
  • Dabei sind die Flächenbedarfe für die Personengruppen zu Grunde zulegen, welche den größten Flächenbedarf für ihre uneingeschränkte Fortbewegung benötigen.
    Zu diesen Personengruppen gehören in der Regel die Nutzer von Rollstühlen, Rollatoren, Unterarmstützen und Blindenlangstöcken.
  • Die Flächenbedarfe für die jeweiligen Spielangebote und die Bewegungsflächen dürfen sich überschneiden.
  • Jedoch ist darauf zu achten, dass die Flächenbedarfe für die Spielangebote nicht durch die erforderlichen Bewegungsflächen, wie beispielsweise für einen Begegnungsfall, eine Richtungsänderung oder das sichere Passieren einer Engstelle mit der Mobilitätshilfe, eingeschränkt werden und somit das Spielangebot nicht mehr nutzbar ist. In diesen Fällen müssen die Flächenbedarfe für die Spielangebote um die Mindestgröße der Bewegungsfläche ergänzt werden.

Mindestmaße für die Bewegungsflächengröße:
Für die Bewegungsflächengröße gelten folgende Mindestmaße:

a) Breite eines Rollstuhls: 70 cm

b) Breite eines Rollstuhls bei Betätigung durch Nutzer: 80 cm

c) Breite für zwei Rollstühle nebeneinander (Begegnungsfall): 180 cm

d) Breite für Rollstuhl und einen nebenher gehenden Fußgänger: 160 cm

e) Länge eines Rollstuhls: 125 cm, kann unterschiedlich sein,                                                                                    Straßenrollstuhl bis zu 150 cm

f) Länge für Rollstuhl + eine schiebende Person: 175 cm

g) für Rangiervorgänge und Richtungswechsel mit dem Rollstuhl:                                            150 cm Länge x 150 cm Breite

h) Breite zum Passieren von Engstellen und Durchgänge mit dem Rollstuhl: 90 cm

i) Breite für eine Person mit zwei Stützen: 80 cm

j) Breite für eine Person mit einer Stütze: 70 cm

k) Spurbreite eines Blindenlangstockgängers: 120 cm

Gestaltungselemente für Spielplatzbereiche

 

  • Für die Gestaltung von Spielbereichen eignen sich insbesondere natürliche Materialien wie beispielsweise Stein oder Holz.
  • Einerseits können die stoßdämpfenden Eigenschaften von Rindenmulch und Holzschnitzeln bei Stürzen vorteilhaft sein, andererseits erschweren gerade diese eine leichte Berollbarkeit mit dem Rollstuhl. Daher sollte im Vorfeld der Spielplatzbereichgestaltung eine sorgfältige Auswahl der Materialien, gezielt nach der gewünschten Zweckbestimmung, erfolgen (siehe Bild 2)

 

Bild 2: Mädchen mit Roller auf Asphaltweg, beidseitig durch Rasen begrenzt
Bild 2: Mädchen mit Roller auf Asphaltweg                  Photo by Nick Stafford on Pixabay
  • Elemente aus Stein oder Holz lassen sich auf die vielfältigste Weise, sowohl als Spiel- oder auch als Gestaltungskomponente, verwenden.
                                                                    

Dabei müssen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

a) Eine Fallhöhe von 60 cm, insbesondere auf bitumengebundenen Böden oder Beton, darf      nicht überschritten werden.

b) Ist eine Fallhöhe von 60 cm unvermeidbar, ist der Fallbereich mit stoßdämpfenden                Bodenbelägen auszustatten.

Steine

Steine erfreuen sich als populäre Gestaltungselemente von Spielbereichen großer Beliebtheit und werden vielfältig eingesetzt. Sie finden häufig Verwendung für die Gestaltung und den Bau von:

a) Sitzstufen,

b) Klettersteinen,

c) Treppen,

d) Trockenmauern und

e) Wegen.

Auch wenn diese im Eigenbau hergestellt werden, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf eine fachgerechte Ausführung verzichtet werden.

Damit die aus Steinen errichteten Objekte als sicher gelten, müssen sie folgende Anforderungen erfüllen:

a) standsicherer Einbau,

b) kein Wegrollen oder Umkippen beim Begehen,

c) an zugänglichen Stellen sind abgerundete Steine zu verwenden (mit gefassten oder              gebrochenen Kanten zur Verhinderung von Verletzungen durch scharfe Ränder),

d) die Abstände zwischen Steinen dürfen nicht größer als 3 cm sein,

e) sind zwischen Steinen Abstände von mehr als 3 cm unvermeidbar, müssen diese zum          Schutz vor dem Einklemmen oder Hängenbleiben mit den Füßen, verfüllt werden,

f) witterungsbedingte Schäden erfordern eine Ausbesserung.

Holz

 

  • Auch Holz lässt sich zur Gestaltung von Spielbereichen auf Spielplätzen sehr gut einsetzen. Es fügt sich auf natürliche Weise in die Fläche ein und kann Schutz und Orientierung bieten. Zur Gestaltung von Spielbereichen eignen sich vorzugsweise u. a. Holzbalken, Rindenmulch und Holzschnitzel.
  • Insbesondere Rindenmulch und Holzschnitzel helfen, den Fall beim Toben, Springen und Klettern abzudämpfen. Der Einsatz einer Kombination von farbigen Holzschnitzeln eröffnet die Möglichkeit, einen Spielplatz mit unterschiedlichen, farbigen Spielbereichen zu gestalten.
  • Maserungen, Äste und Unregelmäßigkeiten im Wuchs können Holzbrettern und -balken einen individuellen Charakter geben. Werden diese natürlichen Formen und Strukturen gezielt in die Gestaltung der Spielbereiche einbezogen, können sie die Kreativität der Kinder anregen und fördern. Fantasie-Welten entstehen.
  • Mit Hilfe von in Böden eingelassenen Holzbalken, lässt sich für blinde und sehbehinderte Kinder eine gut wahrnehmbare, taktile Trennung von verschiedenen Spielbereichen gestalten. Unterstützt wird dieser Informationsgehalt, wenn die Holzbalken leicht, ca. 2 cm bis 3 cm über der Bodenfläche, überstehen. Zudem entsteht beim Berühren des Holzbalkens mit dem Blindenlangstock ein typisches Klangbild, was sich gut von anderen Materialien unterscheiden lässt.

Zusammenfassung:

Fazit

  • Zu den allgemeinen Anforderungen, die Spielplatzbereiche erfüllen müssen, gehört ein angemessener Wind-, Regen-, Sonnen sowie Schattenschutz. Zur Senkung des Unfallrisikos sollten Spielplatzflächen in kleinere Bereiche, für unterschiedliche Altersgruppen, aufgeteilt werden, die deutlich voneinander abgegrenzt und ausgeschildert sind.
  • Zur Entfaltung der Kreativität ist es wichtig, dass Kinder auf Spielplätzen nicht nur vorgefertigte Spielgeräte sowie Elemente zur Förderung von Sinnes- und Bewegungsfähigkeiten vorfinden. Ebenso ist es von grundlegender Bedeutung, dass sie dort auch die Möglichkeit erhalten, sich selbstständig Bereiche zu gestalten oder zu verändern.
  • Die unterschiedlichen Spielbereiche sollten über eine übersichtliche Gliederung verfügen und mit geeigneten Materialien gestaltet werden. Zudem ist zu beachten, dass eine angemessene Flächengröße für die uneingeschränkte Nutzung der Spielangebote zur Verfügung steht.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 01.03.2024



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