Die zunehmende Mobilität von blinden und sehbehinderten Menschen erfordert auch eine Verbesserung der Orientierung in Fahrzeugen des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV). Eine wesentliche Grundlage bildet ein erleichterter Informationszugang für diese Personengruppe durch Braillebeschriftung.
Inhalt des Artikels
- 1 Weshalb ist eine vertikale Anordnung der Brailleschrift nicht möglich?
- 2 Welche Informationen sind vorzugsweise in Brailleschrift oder in Profilschrift anzubieten?
- 3 In welcher Landessprache ist die Braillebeschriftung vorzusehen?
- 4 Weshalb sollte der Zeilenabstand bei der Braille-beschriftung größer sein, als es die DIN 32976 vorsieht?
Weshalb ist eine vertikale Anordnung der Brailleschrift nicht möglich?
Zur Konstruktion eines Braillezeichens bedient man sich einer Grundform. Sie besteht aus zwei (senkrechten) Spalten und drei (waagerechten) Zeilen. So können in dieser sechs Punkte angeordnet werden. Jeder Punkt hat eine festgelegte Bezeichnung (z.B. Punkt 1, Punkt 2, Punkt 3 usw.) sowie eine unveränderbare Position in der Grundform (vgl. Bild 2).
Für die einzelnen Buchstaben und Satzzeichen ist eine Punktkombination festgelegt. So stehen beispielsweise für das „d“ die Punkte 1,4 und 5 (siehe Bild 3).
Dreht man nun diese horizontale Grundform mit dem Buchstaben „d“ 90° nach rechts in die Vertikale (siehe unten Bild 4), findet man ebenfalls eine taktile Punktanordnung in zwei (senkrechten) Spalten vor. Geändert hat sich jedoch bei Betrachtung die Position der Punkte. Nunmehr sind die Punkte 2, 4 und 5 zu tasten. Diese Punktkombination steht in der Brailleschrift für das „j“.
Würde man nun die horizontale Grundform mit dem Buchstaben „d“ um 90° nach links in die Vertikale drehen, ergäbe sich die Situation in Bild 5. Auch hier sind die Punkte in zwei (senkrechten) Spalten angeordnet. Zu tasten sind allerdings die Punkte 1,2 und 4 welche für das „f“ im Braillealphabet stehen.
Ein ähnliches Bild würde sich für fast alle anderen Buchstaben von „a“ bis „j“ bei einer Anordnung der Brailleschrift in vertikaler Richtung ergeben. Für die tastende Hand ist es nicht möglich die Leserichtung (horizontal oder vertikal) zu erkennen. Die Entschlüsselung der taktilen Informationen wird unmöglich oder kann zu Fehlinterpretationen führen.
💡 Lassen die Platzverhältnisse keine horizontale Anordnung der Brailleschrift zu, so sollte versucht werden die Begriffe durch kürzere Wörter zu ersetzen. Auch eine mehrzeilige Anordnung durch Silbentrennung ist denkbar. Hier gibt es keine Informationen die bevorzugt in der einen oder anderen Schriftart angeboten werden sollten. Zu empfehlen ist die gleichzeitige Anordnung beider Schriftarten. Geburtsblinde Menschen kommen eher mit der Brailleschrift zu recht. Späterblindete Menschen, vor allem im hohen Lebensalter, lernen die Brailleschrift weniger. Für sie bildet die Profilschrift eine gewisse Alternative. 💡 Die Braillebeschriftung sollte in der jeweiligen Landessprache erfolgen. Um die taktilen Informationen auf ein vertretbares Maß zu begrenzen, sollte die Braillebeschriftung im transeuropäischen Eisenbahnverkehr vorzugsweise nur in englischer Sprache vorgesehen werden. Der Vorschlag, einen etwas größeren Zeilenabstand für die Brailleschrift zu wählen, dient der besseren Erkennbarkeit der einzelnen Zeilen und soll damit die Lesbarkeit der Brailleschrift erleichtern. Für die tastende Hand ist die Anordnung der Braillezeichen und damit die Leserichtung – horizontal oder vertikal – nicht möglich zu erkennen. Die Entschlüsselung der taktilen Informationen wird unmöglich oder kann zu Fehlinterpretationen führen. Aus diesen Gründen ist eine Anordnung der Brailleschrift in vertikaler Richtung auf senkrechten Festhaltestangen nicht möglich, da sie auf diese Weise nicht mehr nutz- bzw. lesbar ist. Weiterführende Links: © Mobilfuchs, 28.11.2021, aktualisiert am 09.10.2023
ersetzt durch:
Gast-
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abteil Welche Informationen sind vorzugsweise in Brailleschrift oder in Profilschrift anzubieten?
In welcher Landessprache ist die Braillebeschriftung vorzusehen?
Weshalb sollte der Zeilenabstand bei der Braille-beschriftung größer sein, als es die DIN 32976 vorsieht?
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