Für alle Kinder, ob mit oder ohne eine Beeinträchtigung, muss eine gleichberechtigte Möglichkeit zur Erreichbarkeit und zum Zugang von barrierefrei gestalteten Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen bestehen.

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Besonders schnell spricht sich das Angebot attraktiv gestalteter Spielplätze und Freiräume zum Spielen, auch über die Grenzen des Wohnquartiers hinaus, herum. Dies führ dazu, dass diese nicht nur von Kindern aus der unmittelbaren Nachbarschaft aufgesucht werden. Auch Kinder aus größerer Entfernung möchten gern die besonderen Spielangebote nutzen. Für die Erreichbarkeit wird häufig das Fahrrad oder auch der ÖPNV genutzt. In diesem Zusammenhang sollte dieser Aspekt für die Erreichbarkeit der Spielplätze und Freiräume zum Spielen bereits bei der Planung bedacht werden.
Hinweis: Die auf dieser Webseite angegebenen Angaben für das Alter der Kinder sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Diese können im Rahmen der Inklusion, je nach den Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit Beeinträchtigungen, abweichen.
Inhalt des Artikels
Erreichbarkeit von barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen
In allen Wohnquartieren einer Stadt oder Gemeinde müssen auch Spielplätze und Freiräume zum Spielen für Kinder und Jugendliche vorgehalten werden. Für die Sicherheit ist es wichtig, dass diese sich möglichst in Wohnnähe befinden und Voraussetzungen für eine barrierefreie sowie selbstständige Erreichbarkeit bestehen.
Allgemeine Anforderungen
In die Betrachtung der Erreichbarkeit von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen für Kinder und Jugendliche müssen zu querende Hindernisse einfließen. Zu diesen gehören insbesondere Industrieanlagen, Autobahnen, Gleisanlagen sowie Gewässer.
a) für Kinder bis 6 Jahren das Straßennetz in seiner Gesamtheit und
b) für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren das Hauptstraßennetz
als Hindernis.
💡 Für die Erreichbarkeit von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen muss eine barrierefreie Vernetzung, insbesondere mit Fuß- und Radwegen, geschaffen werden.
Die Konzeption der Standorte für Spielplätze und Freiräume zum Spielen muss mit verkehrsplanerischen Vorkehrungen, die im Sicherheitsinteresse der Kinder liegen, verknüpft werden. Dabei können einzurichtende Verkehrsberuhigungen oder auch Geschwindigkeitsbegrenzungen hilfreiche Lösungen sein. Für zu querende Straßen müssen gesicherte und barrierefreie Fahrbahnquerungen, unter Beachtung und Einhaltung der DIN 18040-3, eingerichtet werden.
Spielplatzentfernung vom Wohnort
- Für Kinder bis zu 6 Jahren müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 6 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 200 m oder einen Aktionsradius von ca. 175 m.
- Für Kinder zwischen 6 bis 11 Jahren müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 10 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 400 m oder einem Aktionsradius von ca. 350 m.
- Für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche müssen die Spielplätze und Freiräume zum Spielen in 15 Minuten erreichbar sein. Dies entspricht einem Fußweg von etwa 1.000 m oder einem Aktionsradius von ca.750 m.
Gehwege
Alle Geh- und Fußwege, die zu Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen führen, müssen für deren Erreichbarkeit barrierefrei gestaltet werden.
Gehwegbreite
Geh- und Fußwege vor den Zu- und Ausgängen von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen sollten über eine ausreichend lichte Breite von 250 cm verfügen. Diese Fläche wird sowohl für den Begegnungsfall zweier fahrender Mobilitätshilfen, als auch für deren Richtungswechsel benötigt.
Alle weiteren Informationen zu den Anforderungen an hindernisfrei nutzbare Gehwege finden Sie auf den Webseiten: Alle weiteren wichtigen Hinweise zur Gestaltung von Leitsystemen bzw. Blindenleitsystemelementen finden Sie auf den Webseiten: 💡 Es muss mindestens ein Spielplatzzu- bzw. Ausgang barrierefrei gestaltet sein. a) Vorhaltung von Pkw-Stellplätzen zwischen Gehweg und Fahrbahn b) Abgrenzung des Gehweges von der Fahrbahn mittels eines wirkungsvollen Pflanzstreifens c) Anordnung eines Geländers an der radweg- oder fahrbahnzugewandten GehwegseiteLeitsysteme

Spielplatzzu- und Ausgänge
Einfriedungen
Allgemeine Anforderungen an Einfriedungen
Mauern
Zur Erhaltung lebendiger Straßenräume ist auch die Auswahl der Einfriedung für Spielplätze entscheidend. Es ist wichtig, dass diese Bereiche einladend sind und dazu ermutigen, sich dort aufzuhalten, um vielfältige Eindrücke aus verschiedenen Perspektiven zu sammeln. Eine Abschottung durch besonders hohe und massive Mauern widerspricht diesem Ziel.
Wenn Einfriedungen in Form von Mauern errichtet werden, kann allerdings neben dem Sichtschutz auch noch ein Schallschutz erreicht werden, da Mauern in der Regel aus ununterbrochenen Steinen oder Betonfertigelementen bestehen.
Zäune
- Fällt die Wahl für Einfriedungen auf Zäune, so sind engmaschige Stabgitterzäune zu empfehlen. Bei deren Aufbau ist darauf zu achten, dass sie oben über einen ebenen Abschluss verfügen. Ein Überstehen von vertikalen Stäben ist zu vermeiden. An der unteren Begrenzung der Stabgitterzäune, im Fußbereich, sollten ebenfalls zur Vermeidung von Fußverletzungen spitze Vorsprünge nicht statthaft sein.
- Zäune und Schutzgitter sollen frei von vorstehenden, scharfkantigen und spitzen Teilen sowie Fangstellen sein, da von diesen eine Gefährdung ausgehen kann. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass sich Zäune mit waagerecht angeordneten Holzblanken für Einfriedungen nicht eignen und Jäger- sowie Stacheldrahtzäune nicht zulässig sind.
- Erläuterung der Begrifflichkeit Jägerzaun
Der Jägerzaun ist auch als Scherenzaun bekannt. Er repräsentiert einen traditionellen und widerstandsfähigen Holzzaun, der aus halbrunden Latten besteht. Diese werden in zwei Lagen angeordnet und kreuzweise miteinander vernagelt. - Zäune aus Holzlatten (sog. Staketenzäune) dürfen an ihrer oberen Seite keine Fangstellen, insbesondere für den Hals, aufweisen. Dies kann erreicht werden, indem der Abstand zwischen den Latten nicht größer als 4,5 cm ist oder diese nicht mehr als 4,5 cm überstehen. Zur Erfüllung dieser Forderung ist es auch möglich, die obere Begrenzung des Zauns mit einem Querriegel zu versehen.
- Auf einen Sichtschutz, indem beispielsweise Zäune mit Kunststoffbändern verkleidet werden, ist zu verzichten. Solche Einfriedungen erscheinen wenig persönlich sowie einladend und beeinträchtigen die Qualität des Aufenthalts.
Hecken
- Sollen für Einfriedungen Heckenpflanzungen Verwendung finden, sind in den ersten Jahren nach der Einpflanzung zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum, bis sie sich dicht genug entfaltet haben.
- Die Integration einer vertikalen Begrünung in die Einfriedung, in Form einer „Hecke am laufenden Meter“, bietet nicht nur Sichtschutz, sondern trägt auch zur Verschönerung des Straßenbildes bei. Zudem können Hecken Vögeln und Kleintieren einen sicheren Unterschlupf, Nahrungsquellen und Brutplätze bieten. Die Durchlässigkeit von Einfriedungen in Bodennähe ist beispielsweise für Igel von erheblicher Bedeutung.
- Rotbuche, Feldahorn, Liguster und Hainbuche sind beispielhafte Heckengehölze, die sich durch ihre schnelle Wuchsgeschwindigkeit auszeichnen und empfehlenswert sind.
- Insbesondere können für Hecken als Einfriedungen kommunale Regelungen bestehen, die zu beachten sind. Vorgaben zum Abstand angrenzender Grundstücke, die Heckenhöhe oder der zu verwendenden Heckengehölze sind mögliche Beispiele.
Fazit
- Barrierefreie Spielplätze und Freiräume zum Spielen müssen allen Kindern, mit oder ohne Beeinträchtigungen, in gleichberechtigter Weise zur Verfügung stehen. Dafür ist eine sichere Erreichbarkeit, in angemessener Wohnnähe sowie in Abhängigkeit des Alters der Kinder, unverzichtbar.
- Gleichfalls ist die Forderung nach der Auffindbarkeit der Spielplätze und deren hindernisfreien Zugang Rechnung zu tragen. Daher sind im Bedarfsfall wirkungsvolle Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
- Bei der Wahl der Spielplatzstandorte sind zudem bereits in der Planung gegebenenfalls zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Einfriedungen, zu berücksichtigen, die sowohl einem geborgenen Spiel als auch dem Straßenbild gerecht werden.
Weiterführende Links:
- Bauliche Anforderungen an hindernisfreie Gehwege zur sicheren und komfortablen Nutzung
- Die Bordsteinkante – ein Sorgenkind?
- Wie breit darf die Nullabsenkung an Querungsstellen mit differenzierter Bordhöhe sein?
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- Barrierefreie Spielplätze – Schaukeln, Wippen, Rutschen und Karussells
© Mobilfuchs, 12.02.2024
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