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Hinweise zum barrierefreien Beckenumlauf im Schwimmbad

Damit die Wasserbecken in Schwimmhallen und auch in Freibädern für alle Schwimmbadbesucher zugänglich sind, bedarf es eines barrierefreien Beckenumlaufs. Der Beckenumlauf dient gleichzeitig auch als Verkehrsfläche und als Ort zur Erholung und Entspannung nach erfolgter körperlicher Betätigung im Wasser. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, bedarf es einiger zweckentsprechender Anforderungen an den Beckenumlauf, die wir auf dieser Webseite aufzeigen möchten.

Bild 1: Schwimmbekenumlauf mit einer Treppe zur Gastronomieeinrichtung. Tische und Stühle vor einem Gastronomie-Pavilion mit Reetdach.
Bild 1: Schwimmbeckenumlauf mit gastronomischer Nutzung
Photo by Alexander Rath on Pixabay

Hinweis:
   

Die erforderlichen Anforderungen für die Nutzung der Wasserbecken und deren Zugänge haben wir auf der Webseite                                                                                              „Barrierefreie Wasserbecken für den Badespaß im Schwimmbad“ festgehalten.

Rechtliche Hinweise

💡 Die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention fordert in ihrem Artikel 25 für Menschen mit Behinderung die gleiche gesundheitliche Versorgung in derselben Qualität und im adäquaten Umfang wie alle anderen Menschen sie erhalten. Dazu gehören auch eine umfängliche Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, welche einen uneingeschränkten Zugang zur sportlichen und therapeutischen Betätigung im Wasser umfassen kann.

 

In diesem Zusammenhang fordert die europäische DIN EN 17210 „Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt- Funktionale Anforderungen“ völlig zu Recht, dass alle Bereiche der Schwimmbäder barrierefrei zugänglich sein müssen. Diese Forderung wird durch die Maßgabe im § 50 „Barrierefreies Bauen“ Abs. 2 der Musterbauordnung (und sicher auch in vielen Landesbauordnungen) aufgegriffen, jedoch gleichzeitig auf die „dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teile“, beschränkt. Da die Wasserbecken jedoch zu den allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen zu zählen sind, müssen diese und deren unmittelbares Umfeld barrierefrei gestaltet werden.

Der Wasserbeckenumlauf

Die Umläufe von Wasserbecken stellen in erster Linie Verkehrsflächen dar. Ihre Hauptfunktionen liegen in der Gewährleistung eines ungefährdeten Aufenthalts sowie der Ermöglichung des Beckenzugangs.

Damit dem autorisierten Schwimmbadpersonal sowie den das Schwimmbad besuchenden Gästen eine ausreichende Bewegungsfläche zur Verfügung steht, dürfen in den nutzbaren Gehflächen der Beckenumläufe keine Hindernisse angeordnet werden. Für Ausstattungen (wie z. B. für Startblöcke) sind zusätzliche Flächen vorzusehen.

Breite des Wasserbeckenumlaufs

Der Umlauf von Wasserbecken sollte großzügig bemessen werden. Für Beckenumläufe ist eine Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen. Diese Breite ist ausreichend, sodass auch im Begegnungsfall zweier Rollstühle ein aneinander Vorbeifahren möglich ist. Zudem ist dieses Maß für ein Wendemanöver oder einen Richtungswechsel mit dem Rollstuhl hinreichend.

Es wird empfohlen, dass das gesamte Arial des Beckenumlaufs der 1,5- bis 2-fachen Fläche der Wasserbecken betragen sollte.

Abstände bzw. Breiten eines Beckenumlaufs:
   

Beispielsweise sind folgende Abstände bzw. Breiten einzuhalten:


👉🏻
im Zugangsbereich von der Umkleide/Dusche: 3,00 m                                                         
👉🏻
im Bereich des Hauptzugangs:                                                                                                                                           zwischen Beckenzugang: 2,50 m                                                                                               und Beckenumlaufbegrenzung 2,50 m                                       👉🏻 Starkblockbereich: 3,00 m                                                                                                 
👉🏻
Sprunganlagenbereich: 4,50 m                                                                                         
👉🏻
(freier) Durchgang hinter 1 m Sprungbrett: 1,25 m                                                             
👉🏻
im Treppenbereich am Nichtschwimmerbecken: 2,50 m                                                     
👉🏻
an der Schmalseite eines Nichtschwimmerbeckens: 2,00 m                                                   
👉🏻
zwischen Schwimmer-/Spring-/Variobecken und Nichtschwimmerbecken: 4,00 m

 Für den Beckenumlauf kann sich ein weiterer zusätzlicher Flächenbedarf ergeben aus:

a) der gleichzeitigen Anwesenheit mehrerer Personengruppen
b) vorhandener Wasserattraktionen
c) positionierter Ausstattungen und Versorgungseinrichtungen (wie Rettungsgeräte)
d) Liegeflächen und Verweilplätze
e) eingerichtete Aufsichtsplätze für das autorisierte Schwimmbadpersonal.

Fußbodenbeläge

 

  • Von den Fußbodenbelägen in allen Nassbereichen dürfen keine Spiegelungs- und Blendeffekte hervorgerufen werden. Dies gilt entsprechend auch für die Bodenbeläge um das Schwimmbecken.
  • Zudem müssen Bodenbeläge in den Barfußbereichen über rutschhemmende Eigenschaften verfügen.
  • Ein deutlich mit den Füßen taktil wahrnehmbarer Oberflächenstrukturwechsel sowie eine visuelle Kontrastgestaltung der Bodenbeläge des Umlaufs, bietet eine gut wahrnehmbare Abgrenzung zu den Beckenrändern.

Rutschhemmung der Fußbodenbeläge

Entsprechend der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“) ist zur Prüfung der Rutschhemmung die „Schiefe Ebene“ (nach DIN 51097) anzuwenden.

Einordnung der Bodenbeläge in Bewertungsklasssen:
   

Je nach sich daraus ergebender Rutschgefahren, werden die Bodenbeläge in den einzelnen Barfußbereichen in die Bewertungsklassen A, B und C eingeordnet.

Dabei erhöhen sich die Rutschhemmungsanforderungen von der Bewertungsklasse A mit den geringsten Rutschhemmungsanforderungen bis zur Bewertungsklasse C mit den höchsten Rutschhemmungsanforderungen.

In die einzelnen Bewertungsklassen sind die folgenden Bereiche einzuordnen:

 Bewertungsklasse B (mittlere Rutschhemmungsanforderungen)

a) Beckenumläufe
b) Treppen außerhalb von Becken in deren Umläufen und deren Zugängen
c) betretbare Oberflächen von Sprungbrettanlagen und -plattformen (außer deren Aufgänge)

Bewertungsklasse C (höchste Rutschhemmungsanforderungen)

a) Rampen im Beckenumlaufbereich mit einer Neigung von > 6 %
b) Oberflächen der Aufgänge von Sprungbrettanlagen und -plattformen sowie                          Wasserrutschen
c) Oberflächen von Sprungbrettanlagen und -plattformen in ihrer Länge, die für den                  Springer vorgesehen ist

💡 Es sei darauf hingewiesen, dass sich nur allein mit rutschhemmenden Bodenbelägen Ausrutschunfälle nicht generell vermeiden lassen. Wichtig sind ebenso organisatorische wie bauliche Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Verkehrswege von Wasser freigehalten werden bzw. das Wasser ungehindert ablaufen kann. Dies kann Möglich beispielsweise mit, zu diesem Zweck brauchbaren, Abläufen oder auch einem Gefälle erreicht werden.

Orientierungshilfen

 

  • In größeren und unübersichtlichen Schwimmbädern sollten gezielt geplante Informations- und Orientierungsangebote vorhanden sein, die ebenfalls im Bereich des Schwimmbeckens vorzuhalten sind. Dies ist eine wesentliche Nutzungsvoraussetzung für gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbehinderte Menschen, insbesondere dann, wenn sie bei der Schwimmbadnutzung ihre Brille oder das Hörgerät ablegen müssen.
  • In diesem Zusammenhang ist die Anwendung des Zwei-Sinne-Prinzips unverzichtbar. Nach diesem ist sicher zu stellen, dass Orientierungshilfen und Informationen über mindestens zwei der drei Sinne (Hören, Sehen, Tasten) wahrgenommen werden können.
  • Im Wasserbeckenbereich sind taktil gut wahrnehmbare Markierungen zu verwenden. Dabei sind der Beckenrand sowie die Zugangsstellen taktil zu kennzeichnen.

Reliefpläne und Tastmodelle

  • Um blinden und sehbehinderten Menschen einen Überblick über die Umgebung eines Wasserbeckens oder auch mehrerer vorhandener Becken zu geben, deren Ausstattung sowie die Anordnung von Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten zu vermitteln, können Tastmodelle oder auch taktil und visuell (K = ≥ 0,7) gestaltete Reliefpläne zur Orientierung gute Dienste leisten.
  • Zudem können Reliefpläne Informationen zu den Wassertiefen der Schwimmer- und Nichtschwimmerbereiche in den einzelnen Becken, insofern diese vorhanden sind, enthalten. Diese sollten vorzugsweise am Rand des Schwimmbeckens bzw. des Schwimmbeckenumlaufs bereitgestellt werden.
  • Damit Reliefpläne mit dem Fingern ertastet werden können, müssen sie in einer Höhe zwischen 1,20 m und 1,60 m (Oberkante) angeordnet werden. Weiterhin ist zu gewährleisten, dass an diese ein ungehindertes Herantreten möglich ist.
  • Für die Gestaltung von Reliefplänen sollte die DIN 32989 „Barrierefreie Gestaltung – Informationsgehalt, Gestaltung und Darstellungsmethoden von taktilen Karten“ berücksichtigt werden.

Blindenleitsysteme aus Bodenindikatoren

 

  • Die Verlegung von taktil und visuell gestalteten Blindenleitsystemen aus Bodenindikatoren im Bereich von Beckenumläufen ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Orientierung. Mit deren Hilfe kann eine sichere Führung im Abstand vom Becken erfolgen, um Hindernisse geführt und auf Ausstattungselemente, wie beispielsweise Sitzmöglichkeiten und Sprungbretter, hingewiesen oder zu diesen geführt werden (vgl. Bild 2).

 

Bild 2: Blindenleitsystemgestaltung im Beckenumlauf
Bild 2:
Beispiel zur Führung blinder und sehbehinderter Menschen mit einem Blindenleitsystem um Hindernisse und Anzeige von Ausstattungselementen
© Mobilfuchs
  • Für Bodenindikatoren in Innenräumen sind Oberflächenstrukturen von 2 mm bis 3 mm und in Außenbereichen von 4 mm bis 5 mm zulässig. Von daher dürften auch beim Einsatz von Bodenindikatoren im Bereich von Schwimmbecken, sowohl in Hallenbädern sowie in Freibädern, keine Stolpergefahr ausgehen.
  • Öfters ist zu hören, dass bei verlegten Bodenindikatoren in Schwimmbädern Probleme bezüglich einer erhöhten Rutschgefahr bestünden. Zurückgeführt wird dies darauf, dass insbesondere bei Rillenstrukturen der Bodenindikatoren (ehemals 11 mm Abstand) das Wasser nicht in ausreichendem Maß abfließen kann, was die Rutschgefahr deutlich erhöht.
  • Ob das dort stehende Wasser tatsächlich allein für die erhöhte Rutschgefahr verantwortlich ist, kann an dieser Stelle nicht abschließend geklärt werden. Vermutlich gibt es hierzu auch eine andere Ursache.
  • Bei einer Verkleinerung von Auftrittsflächen, die über die gleiche Oberflächenrauhigkeit verfügen, wie es bei den Oberflächenstrukturen der Bodenindikatoren der Fall ist, nimmt die Haftreibung ab. Dieser physikalischen Regel folgend, sind zur Erhaltung der gleichen Haftungsreibung von Bodenindikatoren und der angrenzenden Bodenfiesen, Bodenindikatoren zu wählen, deren erhabenen Strukturanteile eine höhere Oberflächenrauhigkeit aufweisen. Der Rutschkoeffizient der Bodenindikatoren sollte mindestens dem der angrenzenden Bodenfließen entsprechen.

Hinweis:
   

Weitergehende Informationen zur Gestaltung und Anordnung von Blindenleitsystemen finden Sie auf den Webseiten:

Beschilderung

  • In direkter Umgebung der Wasserbecken ist über deren Wassertiefen sowie die Wasserbeckenfunktion (wie beispielsweise Nichtschwimmer- oder Sprungbecken) zu informieren. Dies hat auf eine dauerhafte und deutliche Art und Weise zu erfolgen. Dabei sind die Wassertiefen in Zahlen mit Hilfe von kontrastierenden Farben sowie in einer Mindesthöhe von 70 mm zu benennen.
  • Im Bereich von Beckenein- bzw. ausstiegen sollte eine entsprechend taktile Beschriftung, gegebenenfalls auch als Handlaufbeschriftung, in Braille- und erhabener Profilschrift angeordnet werden. Diese kann auch Richtungsinformationen, beispielsweise zur Umkleide, enthalten. Ebenfalls besteht hier die Möglichkeit Hinweise, etwa zu einem fehlenden Blindenleitsystem auf der Ausstiegsseite, zu vermitteln.

Hinweis:
  Informationen zur Gestaltung einer taktilen Handlaufbeschriftung finden Sie auf der Webseite „Taktile Handlaufbeschriftungen bieten Sicherheit und erleichtern die Orientierung“.

Ausstattungen

In den folgenden Abschnitten wird auf die Ausstattung eines Wasserbeckenumlaufs genauer eingegangen, wie die Beleuchtung, vorhandene Sitzmöglichkeiten, aber auch auf Sprungbretter und Sprungplattformen, Startblöcke sowie Einrichtungen zur Befestigung von Schwimmbahnmarkierungen.

Beleuchtung

 

  • Da in Schwimmhallen spezifische Beleuchtungsanforderungen einzuhalten sind, sollte zwischen Architekt und Lichtplaner eine frühzeitige Abstimmung über das lichttechnische Konzept erfolgen.
  • Für Wasserbeckenbereiche in Schwimmhallen ist eine Beleuchtungsstärke von mindestens 200 lx vorzusehen. Zudem wird empfohlen, die Beleuchtungsstärke in den Start-, Sprung- und Wendebereichen durch eine Zusatzbeleuchtung um ca. 30 % zu erhöhen.
  • Die Leuchten sind in der Längsrichtung der Wasserbecken, jedoch keinesfalls über diesen anzuordnen. In Bereichen, die für das Wasserballspiel vorgesehen sind, müssen die Leuchten ballwurfsicher befestigt werden. Zudem sind Leuchten zu wählen, bei denen durch ein Zerspringen keine Gefahren für die Schwimmbadbesucher ausgehen.
  • Durch eine künstliche Beleuchtung darf keine Blendung und Farbverfälschung hervorgerufen werden.

Sitzmöglichkeiten

Um eine sichere Erholung vor der Wasserbeckenbenutzung bzw. nach dem Verlassen des Schwimmbeckens zu ermöglichen, empfiehlt es sich,
in einem angemessenen Abstand vom Becken und in einer ausreichenden Anzahl, Sitzmöglichkeiten um die Becken herum zu positionieren.

Seitlich neben den Sitzmöglichkeiten sind auch Rollstuhlstellplätze mit einer Fläche von 150 cm x 150 cm vorzusehen (vgl. Bild 3).

Bild 3: Beckenumlauf mit Reliefplan, Verweilplätzen und Blindenleitsystem Bildunterschrift: Beispiel einer Beckenumlaufausstattung
Bild 3:
Beispiel einer Beckenumlaufausstattung
© Mobilfuchs

Sprungbretter und Sprungplattformen

 In Schwimmbädern verfügbare Sprungbretter müssen so gekennzeichnet werden, dass sie deutlich und rechtzeitig für blinde und sehbehinderte Menschen erkennbar sind und kein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Dies kann mit taktilen und visuell kontrastierenden Markierungen erfolgen.

Startblöcke

An Startblöcke ist die Anforderung zu stellen, dass diese fest mit dem Boden verbunden sein müssen. Von ihnen darf keine Stolpergefahr ausgehen. Zudem ist zu empfehlen, dass sie sich durch einen starken visuellen Kontrast vom Boden abheben.

Einrichtungen zur Befestigung von Schwimmbahnmarkierungen

Diese Einrichtungen sind so zu positionieren, dass von ihnen keine Stolpergefahr ausgehen kann.

Fazit

Zusammenfassung:
   

  • Beim Besuch eines Hallen- oder Freibades kommt man an der Nutzung des Beckenumlaufs nicht vorbei. Daher muss dieser so beschaffen sein, dass er auch für alle Badbesucher gefahrlos nutzbar ist. In diesem Zusammenhang müssen für diese Verkehrsfläche entsprechende Anforderungen erfüllt werden.
  • Der Beckenumlauf muss mindestens über eine Breite von 2,50 m verfügen. Zudem sind zusätzliche Flächen für eine ungehinderte Nutzung, sowohl für die Schwimmbadbesucher als auch für das autorisierte Schwimmbadpersonal, einzuplanen.
  • Ein wesentlicher Aspekt für die Sicherheitsgestaltung des Beckenumlaufs liegt in dessen Rutschhemmung. Dabei sind die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ zu berücksichtigen.
  • Damit der Schwimmbadbesuch zu einem tollen Erlebnis wird, sollte auf die Ausstattung des Beckenumlaufs, beispielsweise mit taktilen Orientierungshilfen, bequemen Sitzmöglichkeiten und sicheren Sprunganlagen, nicht verzichtet werden. 

Weiterführende Informationen:

© Mobilfuchs, 10.07.2023



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