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- Herzstück eines jeden Schwimmbades, sei es als Hallenbad oder Freibad, sind die Wasserbecken. Deren Nutzbarkeit und Funktionalität kann sehr vielfältig sein. So dienen sie oftmals nicht nur zur Freizeitbeschäftigung des Schwimmens oder zur Ausübung von anderen Wassersportarten, sondern auch zur Freude an der Bewegung im kühlen Nass.
- 💡 Für Menschen mit Erkrankungen, insbesondere mit Beeinträchtigungen des Bewegungs-, Stütz- und Haltungsapparates, können die Eigenschaften des Wassers für therapeutische Zwecke genutzt werden. Es ermöglicht eine Schmerzreduzierung während der Bewegung. Die geschwächte Muskulatur wird bei der Bewegung unterstützt, da durch den Wasserauftrieb die Bewegung erleichtert wird. Auch aus diesen therapeutischen Gründen müssen Menschen mit einem Handicap ebenso einen uneingeschränkten Zugang zu Wasserbecken erhalten.
- Abgesehen von Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen, die ohnehin barrierefrei gestaltete Wasserbecken vorhalten sollten, erhöht sich die Attraktivität für alle Schwimmbäder durch die Gestaltung barrierefrei zugänglich und nutzbarer Wasserbecken. Besonders Schwimmbäder, die die Wasserbeckengestaltung in ihre Gesamtkonzeption im Sinne eines „Designs für Alle“ einbinden, können davon profitieren.
- Diese Webseite befasst sich vornehmlich mit den Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung und Ausstattung von Wasserbecken und deren Zugänge für eine weitestgehend uneingeschränkte Nutzung.
Die notwendige Betrachtung des unmittelbaren Beckenumfeldes, des Beckenumlaufs, finden Sie auf der Webseite „Hinweise zum barrierefreien Beckenumlauf im Schwimmbad“. Dabei bildet der Beckenumlauf eine untrennbare Voraussetzung zur Wasserbeckenbenutzung.
Inhalt des Artikels
Begriffe
💡 Es gibt eine Vielzahl von Arten der Wasserbecken, die in Schwimmbädern vorhanden sein können. Daher möchten wir in diesem Abschnitt nur die Bedeutung und Unterschiede der am häufigsten anzutreffenden Wasserbeckenarten erläutern.
Planschbecken
Bei dem Planschbecken handelt es sich um Wasserbecken speziell für Kleinkinder zum Spielen. Die Wassertiefe sollte den abweichenden Körpermaßen der Kleinkinder entsprechen und für eine sichere Nutzung ≤ 0,60 m betragen. Die Ausstattung der Planschbecken, beispielsweise mit einem Wasserpilz, sollte den Spielwünschen Rechnung tragen.
Nichtschwimmerbecken
Nichtschwimmerbecken dienen Personen, welche das Schwimmen noch nicht erlernt haben und für ihre Sicherheit einen Bodenkontakt benötigen. Daher darf die Wassertiefe hier nur max. 1,35 m betragen.
Zur Gewöhnung an das Wasser sollte der Zugang zum Nichtschwimmerbecken über eine flache Treppe (vorzugsweise in Längsrichtung über eine gesamte Beckenseite) erfolgen (vgl. Bild 2).

© Mobilfuchs
Legende:
1 Beckenumlauf
2 Nichtschwimmerbecken
3 Rampe
4 Treppe > 3 m Breite
5 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung
6 Blindenleitsystem
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz
Schwimmbecken
Die Schwimmbecken dienen dem Schwimmen und müssen daher über eine Wassertiefe von ≥ 1,35 m verfügen.
Bei Schwimmbeckenlängen von 50 m sind für den Beckenzugang mindestens 6 Beckenleitern und für Schwimmbeckenlängen von 25 m 4 Beckenleitern vorzusehen. Es ist jedoch möglich, eine der Beckenleitern durch eine Beckentreppe zu ersetzen.
Variobecken
Bei einem sogenannten Variobecken handelt es sich um ein Wasserbecken mit einem höhenverstellbaren Zwischenboden (Hubboden).
Sprungbecken
Für das Wasserspringen von Sprunganlagen sind Sprungbecken erforderlich. Für Sprunghöhen aus 1 m, 3 m und 5 m ist eine Wassertiefe von 3,80 m vorzusehen. Dagegen ist für Sprünge aus 7,5 m und 10 m Höhe eine Wassertiefe von 4,5 m bzw. 5 m unverzichtbar.

Wasserbeckenzugang
💡 Es wird empfohlen zu den Wasserbecken mehrere barrierefreie Zugänge vorzuhalten. Dabei sind diese so zu gestalten, dass ein barrierefreier Ein- und Ausstieg aus dem Wasserbecken für eine selbständige Nutzung möglich ist.
a) Rampen möglich sein (vgl. Bild 4).
b) Treppen oder
c) einen Lift

© Mobilfuchs
Legende:
1 Beckenumlauf
2 Wasserbecken
3 Rampe
4 Treppe
5 Blindenleitsystem
6 taktiler Reliefplan für Orientierung und Information
7 Verweilplatz mit Sitzbank, Papierkorb und Rollstuhlstellplatz
8 Handlauf mit taktiler Handlaufbeschriftung
Rutschhemmung der Bodenbeläge
Auch in den Wasserbecken und deren Zugängen sind Maßnahmen zur Rutschhemmung erforderlich. Gemäß der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“), sind die Bodenbeläge in den einzelnen Barfußbereichen den Bewertungsklassen A, B und C zu zuordnen. Die Rutschhemmungsanforderungen von der Bewertungsklasse A mit den geringsten Rutschhemmungsanforderungen erhöhen sich bis zur Bewertungsklasse C mit den höchsten Rutschhemmungsanforderungen.
Es sind die folgenden Bewertungsklassen zu berücksichtigen:
a) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von mehr als 80 cm
a) die Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen bei Wassertiefen von weniger als 80 cm
b) Beckenböden von Nichtschwimmerbereichen in Wellenbecken
c) Planschbecken
d) Hubböden
a) Treppen in Beckenzugängen
b) Tret-, Kneip- und Durchschreitebecken
c) geneigte Beckenrandgestaltungen
Rampen
- 💡 Zugänge zum Schwimmbecken über eingebaute Rampen erleichtern nicht nur Rollstuhl- und Rollatornutzern den Ein- und Ausstieg aus dem Wasserbecken, sondern werden auch gern von älteren Menschen und Kindern genutzt.
- Werden für den barrierefreien Zugang zum Wasserbecken Rampen vorgesehen, müssen diese so angeordnet werden, dass sie die Nutzung der Schwimmbahnen nicht behindern.
- Rampen müssen hier insbesondere über eine geeignete Längsneigung, von max. 6 %, verfügen und beidseitig mit Handläufen ausgestattet sein. Dagegen ist eine Querneigung des Rampenlaufs generell nicht zulässig.
Treppen
Steht den Schwimmbadbesuchern für den Zugang zum Schwimmbecken eine Treppe zur Verfügung, so müssen gemäß DIN EN 17210 jeweils alle Stufenvorderkanten mit einem visuell kontrastierenden Markierungsstreifen gekennzeichnet werden. Dagegen begnügt sich die DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ mit einer farblichen Kennzeichnung der Trittstufenvorderkanten.
Ausführliche Informationen zu den Anforderungen einer visuell kontrastierenden Treppengestaltung finden Sie auf der Webseite
Flache Treppen mit beidseitigen Handläufen vermitteln Sicherheit und können Menschen mit leichten Gehbeeinträchtigungen helfen, das Ein- und Aussteigen aus dem Wasserbecken zu erleichtern. Sie können aber auch für das Umsteigen in den Rollstuhl gegebenenfalls (in Abhängigkeit der individuellen Beeinträchtigungen bzw. Fähigkeiten) eine gewisse Unterstützung bieten und dem Rollstuhlnutzer im Sitz ein Hinein- und Herausrutschen aus dem Wasserbecken ermöglichen.
💡 Zudem bietet die Ausstattung von Treppen mit rutschhemmenden Fließen allen Personen Sicherheit beim Aufsuchen und Verlassen des Wasserbeckens (vgl.: Bild 5).

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Handläufe
Lifte
Wasserbecken
Bei der räumlichen Planung von Schwimmbädern ist es empfehlenswert, zumindest alle für die Hauptnutzung vorgesehenen Bereiche, wie z. B. für das Umkleiden, Duschen und die Wasserbecken, zur Erleichterung der Erreichbarkeit für die Schwimmbadbesucher, auf einer Ebene vorzusehen.
Wasserbeckenrand
Die Wasserbeckenränder sind für blinde Menschen durch einen eindeutigen Wechsel der Oberflächenstruktur der Bodenbeläge zu kennzeichnen. Zudem ist ein visueller Kontrast zum Wasser sowie zu angrenzenden Gehbereichen, als Orientierungshilfe für sehbehinderte Menschen, zu schaffen.
💡 Eine Ausformung des Schwimmbeckenrandes in einer Rollstuhlsitzhöhe zwischen 46 cm und 48 cm (St. Moritz Rinne) kann Rollstuhlnutzern, bei ausreichender Armkraft, einen selbständigen Transfer in und aus dem Wasserbecken ermöglichen. Der Transfer kann durch eine entsprechende Oberflächengestaltung sowie die Anordnung eines Greifrandes oder alternativ mit einem Handlauf unterstützt werden.
Überlaufrinnen
- Für die Becken der öffentlichen Bäder sind Überlaufrinnen vorgeschrieben. Sie nehmen das aus dem Becken überlaufende Wasser auf und leiten dieses unmittelbar einer Filteranlage zu, von wo es wieder gereinigt in das Becken zurückläuft.
- Bei den Überlaufrinnensystemen ist zwischen zwei Hauptgruppen, die auf Beckenumgangsniveau liegenden Überlaufrinnen und den tiefliegenden im Becken befindlichen Überlaufrinnen, zu unterscheiden. Da beide Systeme Vor- und Nachteile haben, sollte die Abwägung zur infrage kommenden Auswahl unter Inanspruchnahme einer Fachberatung erfolgen.
- Es ist zu beachten, dass die auf Beckenumgangsniveau liegenden betretbaren Überlaufrinnen mit einer Abdeckung versehen werden müssen. Dabei dürfen die Öffnungen in den Abdeckungen nicht größer als 8 mm sein.
Höhenverstellbare Zwischenböden
Die höhenverstellbaren Zwischenböden werden auch kurz als Hubböden bezeichnet. Diese gestatten die Möglichkeit einzelne Beckenbereiche, je nach Bedarfsfall, zu unterschiedlichen Zwecken zu nutzen. Hierzu kann die Wassertiefe entsprechend der Bedürfnisse der Nutzer variabel verändert werden. Von Bedeutung ist dabei, dass stets die Wassertiefe eindeutig angezeigt bzw. erkennbar ist.
In Anwesenheit eines autorisierten Aufsichtspersonals ist das „Mitfahren“ für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, auch für Rollstuhlnutzer, zulässig. Dabei ist jedoch aus Sicherheitsgründen während des Hubvorgangs ein Abstand zum Beckenrand von mindestens 50 cm Breite einzuhalten. Eine derartige Personenbeförderung sollte jedoch die Ausnahme bilden, da Hubböden nicht für diese Zwecke vorgesehen sind.
Für eine sichere Nutzbarkeit der Hubböden, müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllt werden, zu denen u. a. gehören: a) Eine Hubgeschwindigkeit von 500 mm/min des Hubbodens darf nicht überschritten werden.
b) Die Gefahr einer Unterschwimmbarkeit der Hubböden muss durch geeignete Maßnahmen ausgeschlossen sein.
c) Öffnungen in den Oberflächen (in einer Richtung) der Hubböden dürfen nicht größer als 8 mm und zwischen dem Bodenteil des Hubbodens und der Beckenwand nicht größer als 50 mm, sein. Grundsätzlich gilt, dass alle Öffnungen über > 8 mm, z. B. mit einer Dichtungslippe, gesichert sein müssen.
💡 Für den Betrieb von Hubböden sind die jeweils aktuellen Vorschriften einzuhalten. Dabei haben die Schwimmbadbesucher den Anweisungen des autorisierten Betriebspersonals Folge zu leisten.
Wassertiefen
Die Wassertiefe in Becken lässt sich je nach Bedarf mit Hilfe eines Hubbodens verändern. Entsprechend der einzelnen Nutzungszwecke des Beckens, sollten folgende Wassertiefen gewählt werden:
Hubbodenhöhen zwischen 30 cm und 1,80 m eignen sich für die Bewegung im Wasser für motorisch beeinträchtigte Menschen sowie zum Schwimmenlernen für Kinder.
👉🏻 Nichtschwimmer und zum Erlernen des Schwimmens: 60 cm – 135 cm
👉🏻 Schwimmen: 180 cm
👉🏻 Wasserballspiel: 180 cm
👉🏻 Wasserspringen: min. 340 cm
Schwimmbahnmarkierungen
Zur Orientierungserleichterung für sehbehinderte Menschen, müssen die Schwimmbahnen selbst, oder deren Markierungen und Trennleinen, in einem hohen visuellen Kontrast gestaltet werden (vgl.: Bild 6).

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Wassertemperatur
Eine Wassertemperatur zwischen 27° und 30° ist für die Bewegung für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen vorteilhaft. Diese ist weiterhin zur Nutzung für Kleinkinder und für die Durchführung einer erfolgreichen Wassergymnastik zu empfehlen.
Bäder, die eine derartige Wassertemperatur nicht täglich anbieten wollen oder können, sollten prüfen, ob die Möglichkeit der Einführung eines Warmbadetages besteht.
Fazit
- 💡 In Schwimmbädern ist es notwendig, einen barrierefrei nutzbaren Zugang zu allen Wasserbecken zu ermöglichen. Auch Rollstuhl- und Rollatornutzer haben ein Recht, die positiven Eigenschaften des Wassers für ihre Gesundheit zu nutzen und Wassersport treiben zu können.
- Zur Vermeidung von Badeunfällen in Schwimmbädern ist eine dauerhafte und eindeutige Kennzeichnung über die Wassertiefen und der Funktion der jeweiligen Wasserbecken unumgänglich. Die Informationsvermittlung muss im Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen, damit auch blinde und sehbehinderte Schwimmbadbesucher einen entsprechenden Informationszugang haben.
- Bei der Unfallprophylaxe in Schwimmbädern kommt der Vermeidung von Rutschgefahren eine besondere Rolle zu. Hierzu sind entsprechende bauliche sowie organisatorische Maßnahmen zu treffen.
Weiterführende Informationen:
- Hinweise zum barrierefreien Beckenumlauf im Schwimmbad
- Visuelle Orientierungshilfen an sicher nutzbaren Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen
- Verkehrssicher nutzbare Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen
- Allgemeine Anforderungen für die verkehrssichere Nutzbarkeit von Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen
- Taktile Orientierungshilfen an sicher nutzbaren Treppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen
- Handlaufprofile für die Griffsicherheit
© Mobilfuchs, 09.07.2023
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