Finanzielle Förderung und Zuschüsse für die baulichen Voraussetzungen zum selbstbestimmten Wohnen5 min read

Bildbeschreibung: Auf dem Bild sind mehrere schräg übereinander liegende grüne einhundert Euroscheine abgebildet. Ende der Bildbeschreibung.

In Deutschland fehlt es an zweckentsprechend nutzbarem Wohnraum für ältere und behinderte Menschen. Das ist für Sie, liebe Leserinnen und Leser, nichts Neues. Ebenso wenig, wie die Kenntnis darüber, dass der Umbau oder die Modernisierung von Wohnungen im Bestand nicht zum Nulltarif möglich ist. Fehlende Finanzmittel mögen ein häufiger Grund dafür sein, dass eine zeitgemäße Wohnraumanpassung oftmals nicht erfolgt. Dies geht jedoch häufig zu Lasten von älteren und behinderten Menschen und führt nicht selten zur massiven Einschränkung eines selbstbestimmten Wohnens.

Zuschüsse und Kredite der KfW

Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ aufgelegt hat.

Der Staat möchte mit diesem Förderprogramm helfen, die Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – insbesondere im Wohnungsbestand, zu beschleunigen.

Mit diesem Förderprogramm werden private Wohnungseigentümer finanziell, im Sinne eines barrierefreien Umbaus sowie zur Erhöhung des Einbruchschutzes, unterstützt. Interessant dürfte der Zuschuss insbesondere für die Durchführung einzelner Umbaumaßnahmen sein.

Das Förderprogramm enthält eine große Vielfalt förderfähiger Maßnahmen, beispielsweise für die Badmodernisierung. Hier kann durchaus eine Förderung für die Errichtung bodenebener Duschen, eine verbesserte Raumaufteilung des Bades oder der Einbau von Badewannen mit mobilen Liftsystemen förderfähig sein. Der Zuschuss zur Badmodernisierung beträgt durchschnittlich über 2000 €.

Bezuschusst werden kann jedoch auch der Abbau von Schwellen im Wohnraum, einschließlich zu Balkonen und Terrassen, oder der Einbau von neuen Wohnungsinnentüren, wenn mit ihnen eine Verbreiterung der Türdurchgänge erreicht wird.

Die Gewährung von Zuschüssen ist auch zur Modernisierung der Eingangsbereiche von Wohngebäuden möglich. Hierzu gehören auch Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung von Windfängen oder Überdachungen, die helfen den Wetterschutz zu verbessern.

Eine Förderfähigkeit besteht ebenfalls für altersgerechte Assistenzsysteme, die bauliche Maßnahmen erfordern. Zu diesen können Antriebs- und Bedienungssysteme für Fenster, Rollläden, Türen einschließlich deren Türkommunikation gehören.

Auf der Website www.kfw.de/455-B finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Förderprogramm. Ein Vorab-Check ermöglicht Ihnen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier bietet sich auch die Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen.

Zusätzlich steht mit dem KfW-Förderprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ ein Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit von Wohnungen, Rampen, Aufzüge oder Maßnahmen zur besseren Orientierung innerhalb des Wohnraums.

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, auf eine persönliche Beratung, die Ihre ganz individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, nicht zu verzichten. Die Vielzahl der bestehenden Fördermöglichkeiten kann Ihnen vielleicht noch völlig ungeahnte Perspektiven eröffnen.

Da man eine KfW-Förderung nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen kann, benötigen Sie ein Kreditinstitut (ein so genanntes durchleitendes Kreditinstitut), über welches Sie die Förderung beantragen. So können Sie hier beispielsweise das Gespräch mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl suchen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit sich über alle weiter bestehenden Fördermöglichkeiten, wie zum Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (159)“, kompetent beraten lassen.

Wichtig:

⇒ Bitte beachten Sie: Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn der Modernisierungs- bzw. Umbaumaßnahmen erfolgen.

Zuschüsse der Pflegekasse

Eine weitere bundesweit geregelte Förderung ist über die Pflegeversicherung möglich. Sie bietet ebenfalls Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen an. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können bei ihrer Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen beantragen, die das selbstständige Wohnen ermöglichen oder erleichtern.

Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt den Zweck dieser Förderung wie folgt: „Die Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.“ Die Förderung gilt unter anderem für den Umbau des Badezimmers, Türverbreiterungen, fest installierte Rampen, Treppenlifte oder den Einbau technischer Hilfen. Leben mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einer Wohnung, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.

Auch hier ist es wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt wird.

Fazit

Bundesweit stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um die baulichen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Wohnen zu schaffen. Besonders wichtig sind die Zuschüsse der Pflegekassen sowie die Förderprogramme der KfW. Diese Programme unterstützen Menschen dabei, ihre Wohnung an veränderte Lebenssituationen anzupassen und möglichst lange sicher und selbstständig im eigenen Zuhause wohnen zu können.

Wer einen Umbau plant, sollte sich frühzeitig beraten lassen und alle Förderanträge vor Beginn der Bauarbeiten stellen.

⇒ Unsere Tipps:
Planen Sie bei der Beantragung der Zuschüsse gleichzeitig zu erwartende Mehrkosten mit ein. Eine nachträgliche Beantragung einer Aufstockung kostet Zeit und wird erst ab einer Mindesthöhe von 2000 € gewährt.

Informieren Sie sich auch über die Landesförderprogramme Ihres Bundeslandes.

Unseren nachfolgenden Beiträgen können Sie auch gern weiterführende Informationen entnehmen:

a) Erschließung von Wohngebäuden nach DIN 18040 Teil 2
„Wohnungen“
b) Anforderungen an barrierefreie Türen
c) Ausstattung Barrierefreier Türen
d) Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im
Bereich von Türen
e) Angemessener und behinderungsbedingter
Mehrbedarf an barrierefreier Wohnfläche

Abschließend können Sie auch gern weiterführende Informationen den folgenden Seiten entnehmen:

© Mobilfuchs, 19.02.2021, aktualisiert am 31.08.2026

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