Eingabehilfen öffnen

Finanzielle Förderung und Zuschüsse für die baulichen Voraussetzungen zum selbstbestimmten Wohnen3 min read

Bildbeschreibung: Auf dem Bild sind mehrere schräg übereinander liegende grüne einhundert Euroscheine abgebildet. Ende der Bildbeschreibung.

In Deutschland fehlt es an zweckentsprechend nutzbarem Wohnraum für ältere und behinderte Menschen. Das ist für Sie, liebe Leserinnen und Leser, nichts Neues. Ebenso wenig, wie die Kenntnis darüber, dass der Umbau oder die Modernisierung von Wohnungen im Bestand nicht zum Nulltarif möglich ist. Fehlende Finanzmittel mögen ein häufiger Grund dafür sein, dass eine zeitgemäße Wohnraumanpassung oftmals nicht erfolgt. Dies geht jedoch häufig zu Lasten von älteren und behinderten Menschen und führt nicht selten zur massiven Einschränkung eines selbstbestimmten Wohnens.

Daher ist es sehr zu begrüßen, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihr Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)“ im Jahr 2021 neu aufgelegt hat.

Der Staat möchte mit diesem Förderprogramm helfen, die Maßnahmen zum Abbau von Barrieren – insbesondere im Wohnungsbestand, zu beschleunigen.

Mit diesem Förderprogramm werden private Wohnungseigentümer finanziell, im Sinne eines barrierefreien Umbaus sowie zur Erhöhung des Einbruchschutzes, unterstützt. Interessant dürfte der Zuschuss insbesondere für die Durchführung einzelner Umbaumaßnahmen sein.

Das Förderprogramm enthält eine große Vielfalt förderfähiger Maßnahmen, beispielsweise für die Badmodernisierung. Hier kann durchaus eine Förderung für die Errichtung bodenebener Duschen, eine verbesserte Raumaufteilung des Bades oder der Einbau von Badewannen mit mobilen Liftsystemen förderfähig sein. Der Zuschuss zur Badmodernisierung beträgt durchschnittlich über 2000 €.

Bezuschusst werden kann jedoch auch der Abbau von Schwellen im Wohnraum, einschließlich zu Balkonen und Terrassen, oder der Einbau von neuen Wohnungsinnentüren, wenn mit ihnen eine Verbreiterung der Türdurchgänge erreicht wird.

Die Gewährung von Zuschüssen ist auch zur Modernisierung der Eingangsbereiche von Wohngebäuden möglich. Hierzu gehören auch Maßnahmen, wie beispielsweise die Errichtung von Windfängen oder Überdachungen, die helfen den Wetterschutz zu verbessern.

Eine Förderfähigkeit besteht ebenfalls für altersgerechte Assistenzsysteme, die bauliche Maßnahmen erfordern. Zu diesen können Antriebs- und Bedienungssysteme für Fenster, Rollläden, Türen einschließlich deren Türkommunikation gehören.

Auf der Website www.kfw.de/455-B finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Förderprogramm. Ein Vorab-Check ermöglicht Ihnen, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier bietet sich auch die Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen.

Jedoch empfehlen wir Ihnen, auf eine persönliche Beratung, die Ihre ganz individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt, nicht zu verzichten. Die Vielzahl der bestehenden Fördermöglichkeiten kann Ihnen vielleicht noch völlig ungeahnte Perspektiven eröffnen.

Da man eine KfW-Förderung nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen kann, benötigen Sie ein Kreditinstitut (ein so genanntes durchleitendes Kreditinstitut), über welches Sie die Förderung beantragen. So können Sie hier beispielsweise das Gespräch mit Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl suchen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit sich über alle weiter bestehenden Fördermöglichkeiten, wie zum Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen (159)“, kompetent beraten lassen.

Wichtig:

⇒ Bitte beachten Sie: Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn der           Modernisierungs- bzw. Umbaumaßnahmen erfolgen.

⇒ Unser Tipp:
Planen Sie bei der Beantragung der Zuschüsse gleichzeitig zu erwartende Mehrkosten mit ein. Eine nachträgliche Beantragung einer Aufstockung kostet Zeit und wird erst ab einer Mindesthöhe von 2000 € gewährt.

Abschließend können Sie auch gern weiterführende Informationen den folgenden Seiten entnehmen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Durch das Anhaken der Checkbox erklären Sie sich mit der Speicherung und Verabeitung Ihrer Daten durch diese Webseite (https://www.mobilfuchs.net) einverstanden. Um die Übersicht über Kommentare zu behalten und Missbrauch zu verhindern, speichert diese Webseite Name, E-Mail sowie Kommentar und Zeitstempel Ihres Kommentars (Ihre IP-Adresse wird anonymisiert). Sie können Ihre Kommentare später jederzeit wieder löschen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.