Hinter dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act – EAA)) verbirgt sich die „Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“.
Inhalt des Artikels
Entstehung
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2015 einen ersten Vorschlag für ein Europäisches Barrierefreiheitsgesetz der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Ergebnis schwieriger Verhandlungen wurde im September 2017 der Standpunkt des Europäischen Parlaments und im Dezember 2017 die Position des Rates angenommen.
Diese drei Institutionen begannen mit ihren Verhandlungen (Trilog) im März 2018. Nach den langjährigen Verhandlungen konnten diese im November 2018 abgeschlossen werden.
Schließlich nahm das Europäische Parlament im März 2019 einen Kompromissvorschlag an. Im April 2019 folgten dann die Mitgliedsstaaten der Annahme. Somit konnte das Europäische Barrierefreiheitsgesetz im Juni 2019 in Kraft treten.
Was soll das Gesetz bewirken?
Ausgangssituation ist, dass bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einigen europäischen Bestimmungen, jedoch noch nicht flächendeckend, die Anwendung zur Herstellung der Barrierefreiheit gelten. Im Rahmen zur Umsetzung der UN-BRK soll jedoch mit dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit für weitere Lebensbereiche angestrebt werden. Hierzu wurden verbindliche Anforderungskriterien für Produkte und Dienstleistungen festgelegt, die sowohl von privaten als auch öffentlich-rechtlichen Anbietern beachtet werden müssen.
💡 Bei dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz handelt es sich um eine europäische Richtlinie. In diesem Zusammenhang sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, diese bis 2022 in das jeweilige nationale Recht zu übernehmen und zu realisieren.
Wie erfolgt die Umsetzung in Deutschland?
Seit dem 1. März 2021 lieg der Öffentlichkeit ein erster Referentenentwurf, veröffentlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vor.
Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BFG)“ finden Sie unter dem Link:
Referentenentwurf Barrierefreiheitsgesetz (bmas.de)
💡 Es ist vorgesehen, dass Barrierefreiheitsgesetz – BFG noch vor der Bundestagswahl 2021 in das deutsche Recht zu übernehmen.
Festgestellt werden muss, dass der veröffentlichte Referentenentwurf jedoch zum Teil die Forderungen des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes nicht erfüllt.
Hinzu kommen Formulierungen, die die Verständlichkeit des Referentenentwurfs erschweren, was für viele Leser schon eine Barriere darstellen dürfte.