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Ausstattung barrierefreier Türen – vom Fingerschutz über Gegensprechanlagen bis zum Einbruchsschutz

Mit dem leichten Öffnen und Schließen von barrierefreien Türen allein, begnügen wir uns oftmals schon nicht mehr. So ist es selbstverständlich, dass zur Ausstattung barrierefreier Türen, eine Klingel- und/oder eine Gegensprechanlage vorhanden sein möchte. In vielen Situationen wünschen und fordern wir auch einen Einklemmschutz. Und die Ausstattung mit einem Einbruchschutz ist doch wohl das Mindeste für barrierefreie Türen. Eine Menge von zusätzlich barrierefrei gestalteten Ausstattungen von Türen sollen deshalb auf dieser Seite Berücksichtigung finden, ebenso einige wichtige Hinweise, wie beispielsweise die Frage nach der Finanzierung, die hier nicht vergessen wird.

 

Bildbeschreibung: Das Foto zeigt eine den Ausschnitt einer alten hellbraunen Holztür. Links neben der Türklinke, die einen verrosteten Eindruck macht, befindet sich in orangefarbenen Großbuchstaben das englische Wort Future. Oberhalb der Türklinke steht in dunkelbrauner Farbe der englische Schriftzug Come in, we are open. Ende der Beschreibung.
Bild 1: Tür in die Zukunft
Photo by Gerd Altmann on Pixabay

Was ist eine barrierefreie Tür?

Wir sprechen von barrierefreien Türen, wenn sie für ältere Menschen und Menschen mit Handicap

        1.  ohne besondere Erschwernis ein Öffnen und Schließen ermöglichen,
        2. mühelos als solche erkannt werden und
        3.  ein ungehindertes Durchschreiten bzw. Durchfahren (z. Bsp. mit Rollstuhl oder Rollator)

ermöglichen.

Weitere ausführlichere Erläuterungen finden Sie auf der Seite:  „Anforderungen an Barrierefreie Türen“.

Raumspartüren

    • Bei den Raumspartüren handelt es sich um zweiteilige Falttüren, die leichtgängig zur Seite gedreht oder geklappt werden können. Ihre Betätigung (Öffnen und Schließen) entspricht die der von Drehflügeltüren. Gegenüber gewöhnlichen Drehflügeltüren ergibt sich jedoch bei Raumspartüren ein deutlich kleinerer Schwenkbereich.
    • Beim Öffnen der Raumspartür faltet sich das Türblatt zusammen, sodass es nur zum Teil in den Raum hineinragt und ein Öffnen lediglich bis 90° möglich ist. Somit ist gewährleistet, dass sich das Türbedienelement zum Öffnen und Schließen stets im Greifradius befindet.
    • In Bezug auf den Faltmechanismus ist darauf hinzuweisen, dass sich dieser nicht automatisch immer in der Mitte des Türblatts befinden muss. Daraus kann sich ein unterschiedlich tiefes Hineinragen des geöffneten Türblatts in den Raum ergeben, was bei übermäßig beengten Raumverhältnissen besonders vorteilhaft sein kann.
    • Zur Sicherheitsausstattung der Raumspartüren sollten Edelstahl-Rollenbänder mit eingefügter Notöffnungsmöglichkeit zählen. Mit deren Hilfe ist ein Öffnen bei Blockierung oder verschlossener Tür möglich. Auch sollte ein Fingerschutz im Bereich des Faltmechanismus der Raumspartür für Sicherheit sorgen.
    • Raumspartüren sind aus den unterschiedlichsten Materialien, mit Glasausschnitt oder auch als Ganzglastüren erhältlich und bieten somit eine Vielzahl von Designgestaltungen.
    • Da Raumspartüren sich an vorhandene Zargen einpassen lassen, eignen sie sich auch für Nachrüstungen bei Sanierungen.
    • Im Rahmen von Umgestaltungsmaßnahmen in Bestandsbauten kommt es oftmals vor, dass beispielsweise durch zu nah an der Tür sich befindende Wände oder auch Dachschrägen, beengte Platzverhältnisse entstehen. Dies kann hier durchaus dazu führen, dass keine Möglichkeit zum Einbau einer Drehflügeltür besteht, oder für Schiebetüren keine bzw. keine ausreichende Anstellfläche gegeben ist. In diesen Fällen können Raumspartüren eine gute alternative Lösung darstellen.
    • Der mit der Raumspartüre gewonnene Platzgewinn wirkt sich auf die barrierefreie Nutzung der zur Verfügung stehenden Raumfläche positiv aus. So kann mehr Bewegungsfläche für Menschen mit Gehilfen, wie Unterarmstützen, Rollstuhl oder Rollator, geschaffen werden. Eine Verbesserung der selbständigen Fortbewegung für die Betroffenen stellt für sie ein Gewinn an Lebensqualität dar.
    • Raumspartüren können ebenso wie eine übliche Drehflügeltür, ohne erhöhte Unfallrisiken, geöffnet oder geschlossen werden. 💡 Die damit bekannte und übliche Handhabung der Tür kommt auch Menschen mit Demenz-Erkrankungen sehr entgegen. Diese Türen stellen für sie keine Neuerung dar, die ein Umdenken von ihnen erfordert.
    • Der vielfältige Einsatz von Raumspartüren beschränkt sich nicht nur auf die Speisekammern, Küchen oder Sanitärbereiche der Wohnungen, sondern ist ebenfalls in einer Vielzahl von Einrichtungen des Gesundheitswesens und in anderen öffentlichen Gebäuden möglich.
    • Da es auf dem Markt eine große Anzahl von Anbietern für Raumspartüren gibt, empfiehlt es sich schon während der Planung im Fachhandel ausführlich beraten zu lassen. Informationen finden Sie natürlich auch im Internet. Ohne eine Produktbewertung vorzunehmen, soll an dieser Stelle stellvertretend auf die Küffner Aluzargen GmbH & Co. OHG hingewiesen werden.

Fingerschutzsysteme

Die Fingerschutzsysteme müssen den für sie vorgesehenen Schutzverfahren gerecht werden und mindestens die Anforderungen eines dieser erfüllen. Zu diesen gehören:

    

        1. Verhinderung des Türschließens;
        2.  Überwachung des Türschließvorgangs;
        3.  Abschirmung von Gefahren.

💡 Die Verwendung von Fingerschutzsystemen liegt generell in der Verpflichtung des Betreibers eines Gebäudes. Dieser sollte entsprechend der Gebäudenutzergruppe sowie der örtlichen Gegebenheiten über die notwendigen Fingerschutzmaßnahmen an Türen entscheiden.

<strong>Hinweise für Eltern und Einrichtungen für Kinder:</strong>
So müssen beispielsweise in Kindertagesstätten alle Türen, die für Kinder zugänglich sind, vor dem Einklemmen der Finger, abgesichert sein. Gesetzliche Grundlage bildet hier die Unfall-Verhütungs-Vorschrift – DGUV Vorschrift 82 „Kindertageseinrichtungen“, die im § 13 Absatz 3 festlegt: „Scherstellen an den Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden.“

💡 Für Eltern oder auch Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten oder Schulen könnte ggf. die DIN EN 16654 „Kinderschutzprodukte – Vom Verbraucher anzubringende Fingerschutzprodukte für Türen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ 1aktuelle Ausgabe vom April 2018 interessante Hinweise geben.

💡 Auch an automatischen Türen müssen Stellen von Scher- und Quetschgefahren behoben werden, da hier die unmissverständliche Forderung für ein sicheres Öffnen und Schließen der Türen besteht. In diesem Zusammenhang sieht die DIN EN 16005 „Kraftbetätigte Türen – Nutzungssicherheit – Anforderungen und Prüfverfahren“2aktuelle Ausgabe vom Januar 2013 vor, dass die Nebenschließkante bis mindestens in einer Höhe von 200 cm abgesichert werden muss.

 

    • Da der Gebäudebetreiber für die Sicherheit seiner Türen die Verantwortung trägt, sollten diese sich nicht scheuen, Automatiktüren mit einem Fingerschutz auszurüsten.
    • Geeignete Fingerschutzsysteme können auch an Rauch- und Brandschutztüren montiert werden. Jedoch muss hier die Freigabe des Fingerschutzes durch den Hersteller der Brandschutztür erfolgen.
    • Weiterhin muss eine entsprechende Eintragung in die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Brandschutztür erfolgen.
    • Bei Nachrüstungen eines Fingerschutzes an Brandschutztüren bedarf es für Regelungsabweichungen einer Genehmigung durch die Brandbehörde.

Fingerschutzrollo für die Gegenbandseite

Das Fingerschutzrollo deckt den Türspalt (zwischen Nebenschließkante und Zarge) ab, wodurch ein Einklemmen der Finger verhindert werden kann.

💡 Gute Fingerschutzrollos lassen sich sicher ohne größeren Zeitaufwand montieren. Sie sollen eine einfache Reinigung und Wartung der Bänder ermöglichen.

Schutzprofil für die Bandseite

Häufig wird die Gefahr des Fingereinklemmens auf der Bandseite der Tür verkannt. Geriet ein Finger beim Türöffnen bandseitig zwischen Zarge und Türblatt, so wirkt auf dem Finger beim Türschließen ca. die 30fache Kraft. Hier können Schutzprofile wirkungsvoll helfen das Einklemmen der Finger an der bandseitigen Nebenschließkante (Spalt zwischen Türblatt auf der geöffneten Türseite und Zarge) zu vermeiden. Die Schutzprofile gibt es für die unterschiedlichsten Typen von Türbändern.

Türstopp für Hauptschließkanten

Der Türstopp bildet einen wirksamen Fingerschutz an den Hauptschließkanten von Türen. Daneben kann mit dem Türstopp ein unbeabsichtigtes Zuschlagen von Türen vermieden werden. Eine unkomplizierte Nachrüstung ist möglich.

Türöffnungsbegrenzer

Die Türöffnungsbegrenzer helfen ein kontrolliertes Aufschlagen der Türen zu gewährleisten. Dabei sollen sie ein Bremsen oder Stoppen an der jeweils gewünschten Türposition ermöglichen.

Werden die Türöffnungsbegrenzer am oberen Türspalt angeordnet oder in Verbindung mit einem Obentürschließer eingebaut, werden auf den Fußboden montierte Türstopper überflüssig. Somit kann die Stolpergefahr reduziert und die Fußbodenreinigung erleichtert werden.

Klingelanlagen

  • Klingelanlagen müssen ebenfalls Gegenstand einer barrierefreien Gestaltung bzw. Ausstattung von Gebäudeeingangstüren, Wohnungstüren und gegebenenfalls öffentlich zugänglichen Gebäuden sein.

In Wohnungen, die von schwerhörigen oder gehörlosen Menschen bewohnt werden, soll die Türklingel zusätzlich mit einem Lichtsignal im Flur, Wohn- und Schlafzimmer sowie in der Küche ausgerüstet werden. Ein zusätzliches Lichtsignal sollte aber auch zur Ausstattung von Bewohnerzimmern von Wohngemeinschaften oder in Wohnanlagen gehören.

  • Nach dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist die Krankenkasse dazu verpflichtet die Kosten für eine Lichtsignalanlage, die akustische Signale in ein Lichtsignal und Vibrationen umwandelt, für die häusliche Wohnung hochgradig schwerhöriger Menschen zu übernehmen (vgl. Urteil Az.: L 1 KR 201/07 und L 1 KR 151/08).
  • Leider fehlt es häufig an einer kontrastreichen Gestaltung der Klingelanlagen im Bereich von Gebäudeeingängen. Dies erschwert insbesondere sehbehinderten Menschen deren Auffindbarkeit (vgl. Bild 2).
Bildbeschreibung: Bild 2 zeigt die Darstellung einer in Grau gehaltenen Klingelanlage an einer grauen Gebäudefassade mit hellgelben Klingelknöpfen. Die Namen sind handschriftlich und kursiv schwarz auf einen grauen Hintergrund auf den Klingelschildern eingetragen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 2: Negative Gestaltung einer Klingelanlage mit fehlenden Kontrasten und mangelhafter Schriftgestaltung
© Mobilfuchs
  • 💡 Daher sind Klingelanlagen visuell kontrastreich zur Gebäudefassade zu gestalten, damit sie auch von sehbehinderten Menschen leicht erkannt und aufgefunden werden können (vgl. Bild 3).
Bildbeschreibung: Das Bild 3 stellt eine dunkelgrün gehaltenen Klingelanlage an einer grauen Gebäudefassade mit hellgelben Klingelknöpfen dar. Die Namen sind gut lesbar in der Schriftart Verdana (nicht kursiv) und schwarz auf weißen Hintergrund auf den Klingelschildern eingetragen. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Positive Gestaltung einer Klingelanlage mit guten Kontrasten und gut lesbarer Schriftgestaltung
© Mobilfuchs
  • Die Anordnung der Klingelanlagen sollte so erfolgen, dass sich die Klingelknöpfe vorzugsweise in einer Höhe von 85 cm (Achsmaß) über der Fußbodenoberfläche befinden.
  • Für die Klingelknöpfe sollen keine Sensortasten Verwendung finden. Zu ihrer guten Ertastbarkeit empfiehlt sich eine mindestens 2 mm hohe Erhabenheit über dem Gehäuse der Klingelanlage.

Gegensprechanlagen / Türkommunikation

Gegensprechanlagen sind mit einer Zustandsanzeige auszustatten. Das heißt, dass die Gegensprechanlage eine visuelle Signalisierung, einer bestehenden Hörbereitschaft der Gegenpartei, ermöglichen muss. An Türen, die mit einer elektrisch betriebenen Türfallenfreigabe (auch als Türsummer bezeichnet) ausgerüstet sind, ist die Türfreigabe visuell ebenfalls anzuzeigen. So können auch hörgeschädigte Menschen eine Rückmeldung von der Sprechanlage erhalten und diese mühelos nutzen.

Für die visuelle Signalisierung der Zustandsanzeige sind folgende separaten Anzeigen vorzusehen:

   

        1. visuelle Anzeige des erfolgenden Türrufes (klingeln);
        2. visuelle Anzeige der Gesprächsannahme;
        3.  visuelle Anzeige der Türfreigabe;
        4. visuelles Signal für den Fall, dass keine Verbindungsmöglichkeit zustande kommt. 

Die visuelle Rückmeldung der Zustandsanzeige kann durch ein akustisches Signal zusätzlich optimiert werden.

Darüber hinaus sollte für Hörgeräte eine induktive Ankopplungsmöglichkeit an die Gegensprechanlage bestehen.

Die Gegensprechanlagen sollen über Ruftasten mit Braillebeschriftung verfügen.

Mobile Türkommunikation

Mit einer App können moderne Gegensprechanlagen (Haustelefone) auch Zugang zu einer mobilen Türkommunikation erhalten. Die mobilen Türkommunikationssysteme sind durchaus in der Lage zu erkennen wer sich an der Haustür befindet. So kann man sich vor der Kontaktaufnahme entscheiden, ob man den Besucher empfangen möchte. Die Nachrüstung eines mobilen Türkommunikationssystems ist möglich. Diese muss nicht zwingend einen erheblichen baulichen Aufwand erfordern.

Bei bestehendem Interesse sollten Sie sich über derartige Angebote ausführlich informieren. Ein möglicher Anbieter wäre hier beispielsweise die S. Siedle & Söhne OHG.

Briefkästen

    • Werden Briefkästen erneuert oder ersetzt, sollte für deren leichtere Wiedererkennbarkeit die bereits verwandte Farbgestaltung beibehalten werden und ohne stichhaltige Anlässe keine Änderung erfolgen. Davon können insbesondere Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und Demenzerkrankungen profitieren.
    • Eine farblich kontrastierende Gestaltung der Briefkästen zu ihrem Umfeld erleichtert darüber hinaus deren Auffindbarkeit.
    • Auf Briefkästen sollte möglichst keine Werbung angeordnet werden. Falls doch, sollte sie jedoch keinesfalls so erfolgen, dass sie die Erkennbarkeit von Bedienelementen, Briefkastenschloss und Einwurfschlitz, erschwert.
    • Die Anordnung der Briefkästen sollte so erfolgen, dass sich Briefkastenschloss und Einwurfschlitz vorzugsweise in einer Höhe zwischen 85 cm bis 105 cm über der Fußbodenoberfläche befinden.
    • Freistehende oder an der Wand angeordnete Briefkästen dürfen nicht so in Gehflächen oder andere zum Wohngebäude gehörenden Bereiche hineinragen, dass sie deren Höhen und Breiten für die Nutzbarkeit minimieren.
    • Ist ein Hineinragen der Briefkästen in nutzbare Gehflächen oder andere zum Wohngebäude gehörenden Bereiche nicht zu vermeiden, sind sie so zu gestalten, dass sie visuell und taktil (z. B. durch einen 3 cm hohen Sockel entsprechend der Briefkastenfläche auf dem Fußboden) auch von blinden und sehbehinderten Menschen leicht wahrgenommen werden können.
    • Befinden sich Briefkästen in einer Ecklage, so, dass sie für Rollstuhlnutzer nur durch eine frontale Anfahrt erreichbar und nutzbar sind, müssen sie mindestens in einer Tiefe von 15 cm zu unterfahren sein.

Bewegungsflächen vor Briefkästen, Klingel- und Gegensprechanlagen

Vor Briefkästen, Klingel- und Gegensprechanlagen muss insbesondere für Rollstuhlnutzer eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Diese darf nicht durch hineinragende Gegenstände oder beispielsweise abgestellte Fahrräder und Kinderwagen eingeschränkt werden.

Türbeschilderung

Den Türen zugeordnete Beschilderungen mit ihren visuellen Beschriftungen sind in einer Höhe zwischen 120 cm und 140 cm bzw. mit ihrer Oberkante in max. 160 cm (maximale Aushanghöhe gemäß DIN 32975) über Oberfläche Fertigfußboden (OFF) anzuordnen.

Werden Türbeschilderungen zum Schutz der Informationen mit transparenten Abdeckungen versehen, sollen diese zur Vermeidung von Lichtspiegelungen und Blendungen über eine matte Oberfläche verfügen.

Für den Einsatz von Türschildern aus Holz im Außenbereich empfiehlt sich, zur Erhaltung der Kontrastbeständigkeit und des Wetterschutzes, der Einsatz von schadstoffarmen Klarlacken ohne Chrom und Blei.

Beschriftungen

In den nachfolgenden Ausführungen finden Sie Informationen über visuelle und taktile Beschriftungen.

Visuelle Beschriftungen – Türbeschilderung

 

  • 💡 Visuell gestaltete Beschriftungen von Briefkästen, Namensschildern, Türschildern, Klingel- und Gegensprechanlagen müssen auch für sehbehinderte Menschen lesbar sein. Zur Erfüllung dieser Anforderungen müssen Schriften zumindest den nachstehenden Anforderungen gerecht werden.
  • Schriftzeichen müssen in einem guten Farb- sowie Hell-/Dunkelkontrast (Kontrastwert 0,7) zu ihrem Hintergrund stehen. Umso höher ein Kontrast (Leuchtdichtekontrast) ausfällt, umso leichter ist eine Information lesbar. Mit schwarzen Schriftdarstellungen auf einem weißen Schriftfeld kann ein optimaler Kontrast (Kontrastwert ca. 0,8) erreicht werden (vgl. Bild 3 oben).
  • Bei Schriftzeichen, bei denen im Laufe der Zeit Kontrastminderungen durch Verschmutzung oder andere Umwelteinflüsse entstanden sind, sollten die Mängel umgehend behoben werden.
  • Die Schriftzeichenhöhe soll mindestens 1 cm (gemessen am Großbuchstaben) betragen.
  • Für die Beschriftung sollten weitestgehend serifenlose Schriften, wie z. B. Verdana, gewählt werden. Handschriften sind zu vermeiden, da sie oftmals nur schwer oder überhaupt nicht gelesen werden können.

Die Schriften für visuelle Informationen sollen weiterhin die nachstehenden Kriterien erfüllen:

    

        1. Anwendung der Groß-/Kleinschreibweise;
        2. keine Kursivschrift (Schriftzeichen stehen mit 90° auf Zeile);
        3. die Buchstaben dürfen sich nicht berühren (Abstand zwischen den Buchstaben = mindestens Strichstärke);
        4. keine zu „feine“ (dünne) Schriftzeichenstärke;
        5. Leserichtung von links nach rechts.

Hinweis:
Für Interessenten enthält die Broschüre „Leserlich – Schritte zu einem inklusiven Kommunikationsdesign“ des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) viele hilfreiche Tipps. 

Taktile Beschriftungen

💡 Taktile Tür- bzw. Türschildbeschriftungen sollten, insbesondere in öffentlichen Gebäuden, sowohl in Braille- als auch in Profilschrift erfolgen.

Zur besseren „Lesbarkeit“ sind taktile Tür- bzw. Türschildbeschriftungen in einer Höhe zwischen 130 cm und 160 cm über Oberfläche Fertigfußboden (OFF) vorzunehmen.

Die Anforderungen für die Anordnung und Gestaltung von Braille- und Profilschriften enthält die DIN 32986 „Taktile Schriften und Beschriftungen – Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift“.

Weglaufschutz

  • 💡 Ein Schutz vor dem Weglaufen ist nicht nur bei Kindern ab und zu sinnvoll, sondern insbesondere auch bei Menschen mit Demenz-Erkrankungen notwendig.
  • Menschen mit Demenz-Erkrankungen leiden häufig an Orientierungslosigkeit. Sie neigen oftmals dazu ihre vertraute Umgebung zu verlassen um nach irgendetwas zu suchen. Dabei begeben sie sich in Gefahr indem sie nicht wieder selbständig zurückfinden. Das Einschließen oder ein Fixieren der Betroffenen mit Gurten an Stühle oder das Bett ist nicht zulässig. Die Rechtsprechung sieht in derartigen Fällen den Tatbestand einer „Freiheitsberaubung“ als gegeben an. Guter Rat ist hier gefragt.
  • Wie kann man einen demenzerkrankten Menschen vor dem Weglaufen schützen und gleichzeitig Pflegekräften oder Angehörigen Sicherheit bei einer unbesorgten Überwachung der anvertrauten Person geben?
  • Eine sinnvolle Lösung ist beispielsweise daher in der Ausrüstung mit Türsensoren zu sehen, die einerseits den Betroffenen das Gefühl der Uneingeschränktheit geben und andererseits das Verlassen des Zimmers bzw. eines Bereiches an die Pflegekraft oder den betreuenden Angehörigen melden. So wird ein unbeobachtetes Entfernen, was ja nicht selten mit viel Aufregung und Suchaktionen verbunden ist, verhindert.
  • Der Türsensor, ein Funksensor, wird an der Außenseite der zu überwachenden Tür befestigt. Dies kann dort wahlweise anstatt des Türbeschlages oder an der Türklinke erfolgen. Im Moment der Bewegung der inneren Türklinke wird über Funk ein zugeordneter Funkempfänger über den eingeleiteten Vorgang benachrichtigt.
  • Der Funksensor lässt sich je nach Bedarf, beispielsweise wenn ein Angehöriger die Tür öffnen möchte, mit einem Schlüssel (z. B. mit einer Service-Card) deaktivieren und anschließend wieder aktivieren.
  • Damit der Funksender den Anforderungen der Krankenkassen entspricht, sollte dieser über eine Reichweite von etwa 30 m verfügen.

Einbruchschutz mit KFW-Förderung

 

💡 In Angelegenheiten des Einbruchschutzes sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Hier ist eine fachkompetente vor Ort Beratung zu empfehlen.

  • Im Planungsmittelpunkt Ihres Einbruchsschutzes sollten zunächst mechanische Sicherungen Berücksichtigung finden. Ihnen ist es zu verdanken, dass über ein Drittel aller Einbruchsversuche erfolglos bleiben.
  • Zu den typischen Schwachstellen von Türen gehören die Zarge, das Türblatt sowie Türverglasungen. Werden diese beispielsweise bei Wohnungs- oder Hauseingangstüren verstärkt, so kann dies schon wirkungsvoll zur Einbruchshemmung beitragen. Dabei sollten Sie jedoch auch nicht vergessen, die Türen und Tore von Garagen, die mit dem Haus verbunden sind, einbruchhemmend zu schützen.
  • Durchaus kann auch eine nachträglich fachgerecht eingebaute Türverriegelung mit aufgeschraubten Schlössern erhöhten Schutz bieten. Für diesen Zweck stehen Querriegel-, Kastenriegel- aber auch Türzusatz-Schlösser zur Verfügung, die im Mauerwerk bzw. Tür­rahmen befestigt sind.
  • Als einbruchhemmendes Glas können Verbundsicherheitsglas – VSG (mit einer Durchwurfhemmung gemäß DIN EN 356) von 8 mm Stärke oder Einscheibensicherheitsglas – ESG (Temperglas nach EN 12150-1) in Betracht kommen.
  • Daneben sollten natürlich ebenfalls auch andere Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise Alarmanlagensysteme, genutzt werden. Bei der Planung des Einbruchschutzes könnte die Polizei ein vertrauensvoller Partner sein.

Wertvolle Tipps zum Einbruchsschutz und eine Übersicht über die Beratungsstellen zum Einbruchsschutz der Polizei finden Sie unter: www.k-einbruch.de.

💡 Natürlich kostet der richtige Einbruchschutz auch Geld. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet hier beispielsweise die Möglichkeit einer Förderung in Form des Investitionszuschuss 455. Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Mieter oder Eigentümer für Maßnahmen des Einbruchschutzes einen Zuschuss bis zu 1.600 € erhalten.

Bitte beachten Sie:
Um nicht den Anspruch auf eine Förderung zu verlieren, ist stets vor Maßnahmen- bzw. Einbaubeginn der Antrag zu stellen. Ob sie mit der Maßnahmenumsetzung bereits während des laufenden Antrags beginnen dürfen, sprechen Sie bitte mit der KfW ab.

 Über weitere günstige Kredite oder Darlehen der KfW können Sie sich auf der Website www.kfw.de oder bei Ihrem Finanzierungsberater informieren.

Unser Tipp:
Bei dieser Gelegenheit sollten Sie sich auch gleich über energetische Kennwerte informieren und die Förderungsmöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau nutzen.

<strong>Zusammenfassung</strong>:

Fazit

  • Es zeigt sich, dass das Thema der Ausstattung von Türen doch sehr komplex sein kann. Zusätzliche Ausstattungen von barrierefreien Türen sind in vielen Situationen unverzichtbar. Bieten sie doch Sicherheit beim Öffnen, Schließen und beim Durchqueren.
  • Dabei versteht es sich von selbst, dass die Ausstattungen ebenfalls für alle Nutzer barrierefrei sein müssen. Klingel- und Gegensprechanlagen müssen eine Kommunikation auch für gehörlose Menschen ermöglichen. Fingerschutzeinrichtungen sollen helfen schmerzhafte Quetschverletzungen zu vermeiden. Weglaufsperren bieten Menschen mit Demenzerkrankungen das Gefühl der Freiheit bei einer unbesorgten Überwachung durch Angehörige. Die KfW bietet für den Einbruchschutz finanzielle Fördermöglichkeiten an.
  • Beachten und nutzten Sie einige der sich auf dem Markt befindenden Angebote, dann können Sie sich, rund um das Thema Ausstattung von barrierefreien Türen, als gut beraten fühlen.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 16.12.2020, aktualisiert am 23.11.2023



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