Auch auf barrierefreien Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen soll, mit den unterschiedlichsten Spielplatzgeräten, wie Schaukeln, Wippen, Rutschen und Karussells, ein vielfältiges Angebot von Betätigungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

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Diese dienen nicht ausschließlich nur zur Förderung der Freude an der Bewegung, sondern gleichzeitig auch zur Schulung körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten auf spielerische Weise.
Inhalt des Artikels
Schaukeln
- Das Schaukeln kann schon zu den maßgebenden Bedürfnissen aller Kinder gezählt werden. Deren positive Wirkungen sind Pädagogen und Medizinern längst bekannt. So bereitet Schaukeln nicht nur Freude, sondern stärkt den Gleichgewichtssinn, fördert die motorische Reife und gleichzeitig die Entspannung. Zudem trägt es zur Bildung der geistigen Entwicklung und des Körperbewusstseins bei.
- Die sachten Wiegebewegungen des Schaukelns haben eine beruhigende Wirkung auf Kinder. Es ist daher zu empfehlen, dass genügend Schaukelmöglichkeiten in verschiedenen Varianten für Kinder aller Altersgruppen bereitstehen (vgl.:Bild 2).

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- Es ist wichtig, dass die Schaukeln über einen geeigneten Zugang sowie eine zweckentsprechende Nutzung für alle Kinder verfügen.
- Die freie Fallhöhe von Schaukeln mit einer Höhe von maximal 260 cm beträgt in der Regel höchstens 150 cm. Daher können sie auf einem Rasen auch bedenkenlos aufgestellt werden. Bedacht werden sollte jedoch, dass, infolge einer starken Beanspruchung durch das Spielen, der Rasen beschädigt werden kann und somit sein Fallschutz eingeschränkt ist bzw. verloren geht.
- Um durch Absprung oder Absturz präventiv schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für genügend Fallschutzmaterial (vgl. auch Webseite Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte) zu sorgen.
Schaukelsitze
- Die Kindersitze der Schaukeln sollten aus massiven und beständigen Holzarten, wie beispielsweise Lärche, Zeder, Robinie oder Eiche bestehen. Aber auch sie selbst benötigen eine Pflege, denn selbst das robusteste Holz kann letztendlich im Laufe der Zeit durch Pilzbefall, Insektenfraß, UV-Strahlung oder Feuchtigkeit in Mitleidenschaft gezogen werden.
- Zur Reduzierung von Verletzungen durch schwingende Schaukelsitze, wie beispielsweise im Gesicht, sollten die Schaukelsitzkanten mit stoßdämpfenden Werkstoffen ausgebildet sein (siehe Bild 3).

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- Bei den am häufigsten verwendeten Schaukeln beträgt der Abstand zwischen der Bodenoberfläche und dem Schaukelsitz in der Regel mindestens 35 cm. Die exakt einzuhaltenden Abstände sind den Montageanleitungen der Hersteller bzw. Anbieter der Schaukeln zu entnehmen. Zudem sind die vom Hersteller festgelegten Freiräume einzuhalten. Auch eine Überschneidung der Freiräume mit anderen Spielbereichen ist unzulässig. Hilfreiche Informationen enthält darüber hinaus auch die DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“- Teil 2 „Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln“
Schaukeln mit großer Schwungmasse
Kindern ist es nicht möglich die von Schaukeln ausgehenden Gefahren realistisch einschätzen zu können. Gerade die großen Schwungmassen von Schaukeln, wie beispielsweise von Vogelnest-, Balken- und Gondelschaukeln, können für Kinder Gefährdungen hervorrufen. Daher sind sie für Kindergartenkinder nicht geeignet und es bedarf bei deren Nutzung einer Beaufsichtigung.

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Es empfiehlt sich, Schaukeln mit großen Schwungmassen am Rande von Spielplätzen anzuordnen. Damit kann zumindest ein unbeabsichtigtes Hineinlaufen reduziert werden. Zur Erhöhung der Sicherheit kann zusätzlich der Zugang zu diesen Schaukeln über Hecken bzw. andere geeignete Leiteinrichtungen geführt werden.
Wippen
Zu den gebräuchlichsten Wippen gehören die sogenannten Balkenwippen. Sie bestehen aus einem Schaukelbalken an dessen beiden Enden sich jeweils ein Sitz befindet. Beim Wippen der Kinder wird der Schaukelbalken über das Mittellager auf und ab bewegt.
Sicherheitsrelevante Maßnahmen
Bei Wippen ist dafür zu sorgen, dass ein Einklemmen der Kinder zwischen dem Boden und dem Gerät vermieden wird.
a) es wird eine Bodenfreiheit von mindestens 23 cm sichergestellt b) Begrenzung der Geschwindigkeit der Gerätebewegung durch eine Minderung der Stoßwirkung (Stoßdämpfung in der Geräteendstellung).
Eine wirkungsvolle Herabsetzung der Stoßdämpfung lässt sich erreichen durch: a) den Einbau einer Feder in der Geräteendstellung (unter den Sitzen der Wippe) oder b) in der Geräteendstellung in den Boden hochkant eingefügte Autoreifen (vgl.: Bild 5).

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Zu den weiterhin zu berücksichtigenden sicherheitsrelevanten Maßnahmen bei Wippen gehören u. a.: a) Um Wippen ist ein von Hindernissen freizuhaltender Fallraum von mindestens 150 cm sicherzustellen. b) Wippen sind auf Böden mit stoßdämpfenden Materialeigenschaften anzuordnen. c) Alle Sitze der Wippe sind generell mit Festhaltegriffen auszustatten. d) Die Sitzposition von Wippen darf eine maximale Höhe von 150 cm nicht übersteigen. e) Für die Hände und Finger dürfen am Mittellager keine Scher- und Quetschgefährdungen bestehen.
Wipptiere
Bei den Wipptieren handelt es sich in der Regel um Einpunktwippen. Zu den Vertretern der Wipptiere gehören die Schaukelpferde, aber auch die Gruppe der Federtiere, wie beispielsweise Fuchs, Goldfisch, Schaf, Pony usw., die auf einer Stahlfeder montiert sind (vgl.: Bild 6).

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Zu den sicherheitsrelevanten Anforderungen der Wipptiere gehören: a) Von den Stahlfedern, auch als Tragende Elemente, dürfen keine Einklemm- und Quetschgefährdungen ausgehen. Dies gilt sowohl im ruhenden wie auch im belasteten Zustand. b) Für vorhandene Steh- oder Sitzmöglichkeiten müssen sicher montierte Festhaltegriffe vorgehalten werden. Zudem ist hier wichtig zu beachten, dass die Festhaltemöglichkeiten eine sichere Umgreifbarkeit für das jeweilige Kindesalter ermöglichen (vgl.: Bild 7). c) Zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere Augenverletzungen, muss am Ende der hervorstehenden Fußstützen und Handgriffe eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm2 vorhanden sein. d) Die Sitz- bzw. Stehmöglichkeiten von Wipptieren dürfen in einer maximalen Fallhöhe von 100 cm angeordnet sein. e) Es ist zu beachten, dass Wipptiere auf Böden mit stoßdämpfenden Materialeigenschaften zu platzieren sind. f) Befinden sich jedoch die Sitz- oder Stehmöglichkeiten unter einer Höhe von 60 cm über dem Boden, so genügen Bodenbeläge in Form von Rasen oder Oberboden (vgl. Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte).
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Rutschen
- Rutschen können für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, wie beispielsweise als Wasser-, Notrutschen oder zum Transport von Materialien als Schüttröhren, eingesetzt werden.
Auf dieser Webseite wollen wir uns jedoch ausschließlich nur mit den Kinderrutschen befassen, die auf Spielplätzen zum Einsatz kommen. - Rutschen zählen zu den favorisierten Spielplatzgeräten bei Kindern. Der Spielspaß und der Nervenkitzel werden durch das Gefälle, die Länge sowie verschiedene Gestaltungformen, wie Kurven und Tunnel, gesteigert (vgl.: Bild 8).

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- Die Rutschen sollen möglichst über einen geeigneten Zugang sowie eine zweckentsprechende Nutzung für alle Kinder verfügen.
- Da ein selbständiges Unterbrechen der Rutschbewegung durch die Kinder nicht möglich ist, können Gefährdungen in Form von Herausfallen oder Hängenbleiben mit Kleidungsstücken entstehen. Durch das Hängenbleiben mit Kordeln oder Schals besteht eine besonders große Gefahr der Strangulation, was zwingend zu verhindern ist.
- Ebenso stellen das Herunterfallen vom Aufstieg der Rutsche oder der Einstiegsplattform potenzielle Risiken dar. So empfiehlt es sich, insbesondere bei höher angeordneten oder kleineren Standflächen, diese mit Handläufen oder Brüstungen (vgl. Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte) vor Abstürzen zu sichern. Diese Maßnahmen erscheinen mit Blick auf die generell nicht ausschließbaren Drängeleien der Kinder durchaus sinnvoll.
Material
Bei Kindern sind farbenfrohe Rutschen aus Kunststoff sehr beliebt. Aber auch Rutschen aus Edelstahl sind gefragt, da sie eine besonders lange Lebensdauer haben. Hier besteht jedoch das Risiko, dass sie sich bei direkter Sonnenlichteinstrahlung aufheizen. Es ist zu empfehlen, diese Rutschen nach Norden hin anzuordnen. Ansonsten kann gegebenenfalls alternativ ein weiterer Sonnenschutz erforderlich werden.
Die passende Rutsche für das jeweilige Kindesalter
💡 Für Kinder im Lebensalter von 2 bis 4 Jahren sollten die Rutschen eine Höhe von 110 cm nicht übersteigen.
Die für die Nutzung von Kleinkindern (Krippenkinder) vorgesehenen Rutschen sollten zusätzlich folgende Anforderungen erfüllen: a) eine geringe Fallhöhe, b) ein müheloser Zugang sowie c) eine kurze Rutschlänge. Diese Anforderungen lassen sich mit Hilfe von Hangrutschen auf unkomplizierte Weise realisieren.
Die Hangrutsche ist eine unkomplizierte Rutsche, die jedoch nicht wie üblich von einem Turm herabführt, sondern entlang eines Hanges verläuft (vgl.: Bild 9). Damit ähnelt sie einer Rodelbahn.

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Zudem sollten für Krippenkinder Rutschen mit einer schmalen Rutschfläche gewählt werden, da breitere Rutschflächen die Nutzbarkeit für sie erschweren.
Für die Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren können Rutschen mit einer Höhe von über 200 cm gewählt werden.
Auslaufbereich der Rutschen
💡 Aus Sicherheitsgründen sollte der Auslauf einer Rutsche in keinem Fall in einen Sandkasten geführt werden.
Der für einen Auslauf einer Rutsche benötigte Freiraum kann bis zu 200 cm ergeben. Er steht in Abhängigkeit des jeweiligen Rutschentyps und ist den Herstellerangaben zu entnehmen.
Die Abstandshöhe zwischen dem Boden und dem Ende einer Rutsche im Auslauf richtet sich nach der Länge einer Rutsche. So darf die Abstandshöhe für Rutschen unter einer Länge von 150 cm nicht größer als 20 cm sein. Dagegen ist für Rutschen mit einer Länge von mehr als 150 cm eine maximale Abstandshöhe von 35 cm zulässig.
Fallraum
- Die vielfältigen Rutschentypen erfordern jeweils spezifische Maßnahmen für den Fallschutz und den zur Verfügung stehenden Fallraum. Zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit sind die jeweiligen Herstellervorgaben einzuhalten.
- So gilt, dass für freistehende Rutschen ab einer Fallhöhe von 60 cm, im Umkreis ein Mindestfreiraum von 150 cm vorzusehen ist.
- Dagegen besteht bei der Verwendung von Hangrutschen eine geringe Fallhöhe, weshalb sich diese Rutschen insbesondere für Kleinkinder eignen. Hier vermindert sich der vorzusehende seitliche Freiraum auf ca. 100 cm.
Es ist jedoch zu beachten, dass sich in diesem Freiraum keine Gegenstände befinden oder hineinragen dürfen.
Karussells
Die sich auf dem Markt befindenden Karussells, werden in den unterschiedlichsten Formen, beispielsweise als Drehkreuz oder Drehscheibe, angeboten.

Angesichts des oftmals beträchtlich zu bewegenden Karussellgewichts und der Energie, die die Kinder bei der Karussellbetätigung aufbringen, ist der sicheren Konstruktion sowie den seitlichen Freiräumen der Karussells eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
a) Zur Vermeidung von Verletzungen der Füße sind Karussells mit mitdrehendem Boden, bodenbündig aufzustellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, an deren Unterseite einen Mindestfreiraum von 6 cm Höhe, anzuordnen. b) Für Karussells ist ein seitlich umlaufender Freiraum von mindestens 200 cm vorzusehen. Für Drehscheiben beträgt dieser 300 cm. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass dieser Freiraum von Hindernissen freigehalten wird. c) Für den Fallraum der Karussells sind Bodenbeläge mit stoßdämpfenden Eigenschaften auszuwählen (vgl. Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte). d) Es ist zu berücksichtigen, dass Kleinkinder bei der Nutzung von Karussells eine spezielle Betreuung benötigen.
Fazit
- Die positiven Wirkungen der Spielplatzgeräte sind Pädagogen und Medizinern längst bekannt. So empfehlen sie diese gezielt zur Schulung körperlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten auf spielerische Weise zu nutzen.
- So stärkt beispielsweise das Schaukeln den Gleichgewichtssinn, fördert die motorische Reife und gleichzeitig die Entspannung. Zudem kann es zur Anregung der geistigen Entwicklung und des Körperbewusstseins beitragen.
- Die Spielplatzgeräte sollen möglichst über einen geeigneten Zugang sowie eine zweckentsprechende Nutzung für alle Kinder verfügen.
- Für eine sichere Nutzung der Spielplatzgeräte bedarf es der Einhaltung einer Reihe von sicherheitsrelevanter Maßnahmen. Diese gehen deutlich über den zur Verfügung zu stellenden Fallraum hinaus und richten sich nach dem spezifischen Anforderungen der jeweiligen Spielplatzgeräte.
Weiterführende Links:
- Barrierefreie Spielplätze – Erreichbarkeit und Zugänglichkeit
- Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen
- Barrierefreie Spielplätze – bauliche Anlagen für die Fortbewegung
- Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzgeräte
- Barrierefreie Spielplätze – allgemeine Anforderungen an Spielplatzbereiche
- Barrierefreie Spielplätze – Anforderungen an spezielle Spielplatzbereiche
© Mobilfuchs, 17.03.2024
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