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Fahrzeuge – funktional und sicher

Fahrzeuge – funktional und sicher: Ein wesentlicher Schwerpunkt bei der Betrachtung des Verkehrs liegt im Bereich des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV). Diesem kommt insbesondere für Menschen, die aus Alters- und Krankheitsgründen oder wegen einer körperlichen bzw. sensorischen Einschränkung selbst kein Fahrzeug führen können, eine große Bedeutung zu.

 

Der Öffentliche Personenverkehr kann auf die unterschiedlichste Weise erfolgen. Neben den gebräuchlichsten Formen auf der Straße und Schiene, ist dieser auch per Schiff oder Flugzeug möglich.

Wichtig ist für den Öffentlichen Personenverkehr ebenfalls die Einteilung in den Personennah- und –fernverkehr. Ursache hierfür bilden die für den jeweiligen Bereich spezifisch zu beachtenden Anforderungen. Ein klassisches Beispiel sind hier die Toiletten. Während in den Fahrzeugen des Nahverkehrs keine vorgehalten werden müssen, bilden Sie für die Fahrzeuge des Fernverkehrs ein typisches Ausstattungsmerkmal.

Während Fahrzeuge für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einer sogenannten „Haltewunschtaste“ ausgerüstet sind, sind diese für die Fahrzeuge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFN) entbehrlich.

Bildbeschreibung: Das Bild gewährt einen Blick im Fahrzeuginneren eines Arriva-Schub-Zuges in Richtung der Tür. In der Bildmitte, links neben der Tür und den Festhaltestangen befinden sich zwei übereinander angeordnete Bedienelemente wie zum Beispiel eine Haltewunschtaste. Unterhalb, mit entsprechendem Abstand zu diesen Bedienelementen, sind zwei hintereinander angeordnete runde Mülleimer aus Metall an einer Glaswand befestigt. Ende der Bildbeschreibung.
Türbedienelemente links neben der Tür im Innenraum eines Arriva Schub Zuges Photo by WikimediaImages on Pixabay

Wie auch immer, eine wesentliche Nutzungsvoraussetzung für alle Formen des Öffentlichen Personenverkehrs ist die barrierefreie Gestaltung aller Fahrzeuge, angefangen von der Taxe über Bus und Straßenbahn bis hin zu den Fahrzeugen des Schienen- und Luftverkehrs. Allerdings ist die alleinige Barrierefreiheit der Verkehrsmittel nicht ausreichend. Eine zwingende Anpassung und abgestimmte Gestaltung mit der benötigten Infrastruktur, also beispielsweise mit Haltestellen und Bahnhöfen, ist unverzichtbar. Nicht zu vergessen sind hier ebenfalls die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von digitalen Informationsterminalen und Bezahlsystemen. Die verkehrs- und klimapolitischen Entwicklungen im Rahmen der Verkehrswende stellen eine große Herausforderung, auch für die Beachtung einer barrierefreien und inklusiven Nutzung, dar.

Fahrzeuge – funktional und sicher: Die Anforderungen zur Erfüllung der Barrierefreiheit für die Fahrzeuge des Individualverkehrs sind ebenfalls zu erfüllen. Erst auf dieser Grundlage wird es Menschen mit motorischen Einschränkungen möglich, selbständig PKWs zu nutzen. Aber auch dann, wenn ältere oder behinderte Menschen selbst nur Mitfahrer sein können, bedarf es einer barrierefreien Zugänglich- und Nutzbarkeit der Fahrzeuge des Individualverkehrs.

Erinnert werden muss bei allen Möglichkeiten der motorisierten Fortbewegung auch an den Fußgängerverkehr. Dieser stellt die  elementarste menschliche Fortbewegung dar und darf nicht vernachlässigt werden. Auch für diesen sind auffindbare, zugängliche, und sicher nutzbare Verkehrsräume zur Verfügung zu stellen.

Die Vielzahl der hier festgehaltenen Anforderungen wird Sie überraschen, aber Ihnen auch gleichzeitig logisch erscheinen. Denn die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit kompensieren die motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen der menschlichen Vielfalt.

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