Eingabehilfen öffnen

Das Programm zur Herstellung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr4 min read

Bildbeschreibung: Auf dem Bild ist ein IC Zug zu sehen, der gerade in einen Bahnhof einfährt. Rechts und links der Gleise ist der Bahnsteig mit Überdachung angedeutet. Im Hintergrund des Bildes in der Bildmitte sind Signale zu sehen. Neben den Gleisen im Hintergrund sind Bäume zu sehen. Ende der Bildbeschreibung.

Das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze vom 1. Mai 2002“ hatte zur Folge, dass eine Reihe bereits bestehender Gesetze geändert und angepasst werden mussten.

Der Artikel 52 dieses Gesetzes bildete die entscheidende Grundlage zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Damit wurde das Ziel zur Herstellung der Barrierefreiheit im Eisenbahnverkehr, insbesondere durch § 2 Absatz 3 der EBO, konkretisiert.

Seither sind die Eisenbahnverkehrsunternehmen verpflichtet Programme zur Herstellung der Barrierefreiheit für Bahnanlagen und Fahrzeuge zu erstellen. Deren Ziel ist eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung des Schienenpersonenverkehrs für behinderte Menschen.

Darüber hinaus sind die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, die von ihnen erstellten Programme zur Stellungnahme den Spitzenverbänden der Behindertenselbsthilfe vorzulegen und über ihre zuständigen Aufsichtsbehörden an das Zielvereinbarungsregister einzureichen.

Festzustellen ist, dass keine inhaltlich verbindlichen Vorgaben für die zu erstellenden Programme bestehen. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dieser Regelung, den Eisenbahnverkehrsunternehmen in Eigenverantwortung die Möglichkeit einzuräumen, „welche Art von Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit sie ergreifen und zu welchen Zeitpunkten sie die Investitionen tätigen.“1Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Barrierefreie Bahnhöfe in Deutschland“ der Abgeordneten Kerstin Andreae, Matthias Gastel, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN— Drucksache 18/5513 — (an die Abgeordneten mit Schreiben vom 23.07.2015 übersandt) Somit hat die Bundesregierung die Entscheidung zur Herstellung der Barrierefreiheit in die unternehmerische Eigenverantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen delegiert.

Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe nach § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) hatte die Deutsche Bahn AG, als Deutschlands größtes Eisenbahnverkehrsunternehmen, bereits im Juli 2002 die Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten eingerichtet.

Deren wesentlichsten Aufgaben liegen in der Koordinierung und Abstimmung der Aktivitäten zwischen

a) den einzelnen Unternehmen der Deutschen Bahn AG
b) den Verbänden der Behindertenselbsthilfe
c) den mobilitätseingeschränkten Menschen und
d) den politischen Gremien.

💡 Seit her verfolgt die Deutsche Bahn AG mit der Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten das Ziel einer Optimierung der Reisekette für mobilitätseingeschränkte Reisende.

Somit hat die Kontaktstelle für Behindertenangelegenheiten einen wesentlichen Anteil an dem erstmals im Jahr 2005 erstellten Programm der Deutschen Bahn AG. Mit diesem übernimmt das Unternehmen eine Selbstverpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit. Es beinhaltet alle Maßnahmenplanungen der Deutschen Bahn AG auf dem Weg zur Barrierefreiheit.

Dazu wurde eine programmbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. Deren Mitglieder, zu denen auch  Interessenvertreter der Behindertenselbsthilfe gehören, beraten die Deutsche Bahn AG bei der Erstellung ihres Programms.

Programm der DB AG zur Barrierefreiheit:
Das Programm der Deutschen Bahn AG zur Barrierefreiheit wird in Abständen aktualisiert und fortgeschrieben. Bisher liegen folgende überarbeitete Fassungen die der Öffentlichkeit vorgestellt wurden vor:

1. Programm der Deutschen Bahn AG vom 24.06.2005
2. Programm der Deutschen Bahn AG vom 27.04.2012
3. Programm der Deutschen Bahn AG vom 27.09.2016
4. Programm der Deutschen Bahn AG vom Mai 2021
5. Programm der Deutschen Bahn AG vom Januar 2025

Das 5. Programm zur Barrierefreiheit (2025–2030) der Deutschen Bahn AG umfasst schwerpunktmäßigt die Bereiche der Infrastruktur (Bahnhöfe) und der Fahrzeuge (Züge und Busse). Daneben werden auch die Themen der Digitalisierung, der Sensibilisierung des Personals für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und die Assistenzleistungen zum Ein-, Aus- und Umsteigen dargestellt. Die Deutsche Bahn AG betont, dass damit die einzelnen Maßnahmen fest in einem verbindlichen Maßnahmenplan für alle Geschäftsbereiche verankert sind.

Es ist deutlich erkennbar, dass die Deutsche Bahn AG der barrierefreien Gestaltung zunehmend größere Bedeutung beimisst – so auch im fünften Programm –, was von vielen Seiten positiv wahrgenommen und ausdrücklich begrüßt wird. Dennoch lässt das Programm der Deutschen Bahn AG Wünsche offen. So besteht die Notwendigkeit einige Themen wesentlich stärker zu berücksichtigen und in die Programme aufzunehmen.

Zu diesen gehören u. a.:

    1. alle Angebote, wie z. B. Fahrkarten und BahnCard, müssen neben den digitalen Formaten auch als analoge Angebote zugänglich und erhältlich sein
    2. die generelle Ansage von Zugdurchfahrten in allen Bahnhöfen
    3. Bereitstellung akustischer Informationen über alle am Bahnsteig erfolgenden Vorgänge (Aufhebung der Trennung von einerseits akustischen Informationen über betriebliche Störungen
      und andererseits akustischer Fahrgastinformationen)
    4. die Ausdehnung der Ein-, Aus- und Umsteigeassistenz auf die gesamte Dauer des Fahrbetriebs
    5. bei Bedarf Sicherstellung einer Begleitung behinderter und mobilitätsbeeinträchtigter Reisender vom Bahnsteig bis zu den Haltestellen des ÖPNV (Bus, Straßenbahn, Taxi) im unmittelbaren Bahnhofsbereich
    6. Sicherstellung eines barrierefreien Schienenersatzverkehrs (Infrastruktur und Fahrzeuge) einschließlich einer personellen Assistenz
    7. Schaffung der Möglichkeit einer Tandembeförderung in den Zügen des Fern- und Nahverkehrs 

Weiterführende Literatur:

© Mobilfuchs 03.07.2021, überarbeitet am 10.07.2025

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Durch das Anhaken der Checkbox erklären Sie sich mit der Speicherung und Verabeitung Ihrer Daten durch diese Webseite (https://www.mobilfuchs.net) einverstanden. Um die Übersicht über Kommentare zu behalten und Missbrauch zu verhindern, speichert diese Webseite Name, E-Mail sowie Kommentar und Zeitstempel Ihres Kommentars (Ihre IP-Adresse wird anonymisiert). Sie können Ihre Kommentare später jederzeit wieder löschen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.