Leiten statt suchen – Bodenindikatoren und sonstige Leitelemente im Vergleich

Blinde und sehbehinderte Menschen orientieren sich bei ihrer Wegefindung im öffentlichen Verkehrsraum anhand von taktilen, akustischen sowie visuellen Informationen, die ihnen aus der gebauten sowie natürlichen Umwelt zur Verfügung stehen (vgl.: Bild 1).

Frau mit Langstock auf einem Gehweg mit Rasenkantenstein
Bild 1: Sonstiges Leitelement Rasenkantenstein © Mobilfuchs

Häufig sind diese Informationen jedoch nicht immer verlässlich interpretierbar oder im erforderlichen Maß eindeutig wahrnehmbar. In derartigen Situationen können Bodenindikatoren verlässliche Informationen vermitteln und helfen eine Orientierung zu ermöglichen.

Aufgrund dieser Tatsache wurde im Anwendungsbereich der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ festgelegt, dass, zur Warnung vor Gefahrenbereichen, Bodenindikatoren gegenüber sonstigen Leitelementen zu bevorzugen sind.

💡 Der hier vorgenommene Vergleich von Bodenindikatoren mit sonstigen Leitelementen bezieht sich auf deren taktile Gestaltung und nicht auf deren visuelle Wahrnehmbarkeit.

Bodenindikatoren

 

  • Den Bodenindikatoren lässt sich je nach ihrer jeweiligen Einsatzsituation eine Orientierungs-, Informations-, Leit- oder Warnfunktion zuordnen. Dabei steht in der Regel immer eine dieser Funktionen im Vordergrund.
  • Bodenindikatoren verfügen durch ihre jeweils spezifische Oberflächenstruktur (Noppe oder Rippe) über einen Zeichencharakter. Während der typische Zeichencharakter der Rippenstruktur vornehmlich der Leitfunktion dient, erfüllt der typische Zeichencharakter der Noppenstruktur die Funktion, Gefahren anzuzeigen und die Aufmerksamkeit zu erhöhen.
  • Diese beiden Oberflächenstrukturen Noppe und Rippe ermöglichen es beispielsweise blinden Fußgängern, im öffentlichen Verkehrsraum, zwischen Fahrbahnquerungen und Haltestellen zu unterscheiden. Ferner können gesicherte und ungesicherte Querungsstellen differenziert wahrgenommen werden.
  • In Leitsystemen aus Bodenindikatoren lassen sich beispielsweise durch die Anordnung von Leitstreifen und Abzweigefeldern mühelos Richtungsänderungen mit dem Blindenlangstock erkennen. Die Rippenstruktur der Richtungsfelder zeigt die exakte Gehrichtung an. Dieser typische Zeichencharakter ist den sonstigen Leitelementen nicht gegeben.

 Weitergehende Informationen und zu beachtende Anforderungen an Bodenindikatoren finden Sie auf den Webseiten:

Sonstige Leitelemente

Sonstige Leitelemente sind bauliche oder natürliche Elemente, die von blinden und sehbehinderten Menschen zur Orientierung und Wegeführung genutzt werden können. Zu diesen gehören beispielsweise Mauern, Zäune, oder auch taktile Strukturen im Gehwegbelag aus Kleinpflaster und Entwässerungsrinnen mit Abdeckungen (vgl. unten Bild 2).

💡 Sonstige Leitelemente müssen in einem eindeutig wahrnehmbaren visuellen und taktilen Kontrast zu ihrer Umgebung stehen und damit den Anforderungen der Bodenindikatoren entsprechen.

waagerecht verlaufende Entwässerungsrinne mit einer Abdeckung, die Bodenindikatorprofile aufweist, in einer Fußgängerzone, auf der rechten Bildseite horizontal (in Gehrichtung) verlaufender Blindenleitstreifen (Rillen)
Bild 2: Entwässerungsrinne mit einer Abdeckung, die Bodenindikatorprofile            aufweist © Mobilfuchs

Einleitung

Blinde und sehbehinderte Menschen bedienen sich zur Fortbewegung im öffentlichen Raum ihrer verbliebenen Sinne. Dazu gehört auch die Verwendung ihres individuellen Restsehvermögens. So nutzen sie für ihre Orientierung neben akustischen Informationen insbesondere visuell und taktil gestaltete Elemente die ihnen im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Dies umfasst sowohl sonstige Leitelemente als auch Bodenindikatoren.

Die DIN 32984 1 verweist darauf, dass blinde und sehbehinderte Menschen für ihre sichere und selbstständige Fortbewegung zweifelsfrei eindeutige Leitelemente und Orientierungshilfen benötigen.

Materialwechsel innerhalb der Gehfläche bzw. Ausstattungszone

  • Ein großflächiger Materialwechsel innerhalb der Gehwegoberfläche oder der Ausstattungszone (innerer Sicherheitsraum der fahrbahnabgewandten Gehwegseite) stellt für sich selbst, insofern die Anforderungen an die Berollbarkeit sowie die taktile und visuelle Wahrnehmbarkeit gegeben sind, keine Barriere für eine selbständige Fortbewegung dar.
  • Dagegen können kleinflächige Materialwechsel innerhalb der nutzbaren Gehfläche, die den Blindenleitsystemelementen ähneln, zu Problemen führen. So ist es beim Verschluss von Aufgrabungen oder Bauöffnungen in Gehwegbereichen nach Tiefbauarbeiten erforderlich, die ursprüngliche Oberflächenstruktur und Materialität wiederherzustellen. Erfolgt der Verschluss jedoch mit einem anderen Material als der vorhandenen Gehwegoberfläche, kann dies zu funktionalen Irritationen für blinde und sehbehinderte Fußgänger führen.
  • Die gelegentlich vertretene Auffassung, dass dieser Materialwechsel blinden oder sehbehinderten Menschen als taktiler Merk- bzw. Orientierungspunkt dienen kann, ist nur dann zutreffend, wenn ein Bezug zu einem konkret aufzufindenden Ziel für den Betroffenen besteht.

Bordsteinkanten

Der Bordstein dient vornehmlich zur Begrenzung der unterschiedlichen Verkehrsflächen einer Straße. Für blinde und sehbehinderte Fußgänger stellen durchgängige Bordsteinkanten ein wichtiges sonstiges Leitelement dar und es dient ihnen als äußere Leitlinie zur Längsorientierung auf dem Gehweg.

Die Bordsteinkante ist für blinde und sehbehinderte Menschen eine optimal unverwechselbare sicherheitsrelevante Orientierungshilfe. Mit ihrer charakteristischen Höhenniveaudifferenz (≥ 6 cm) vom Gehweg zur Fahrbahn ist sie mit den Füßen und den Blindenlangstock eindeutig und leicht wahrnehmbar, wodurch die Abgrenzung vom sicheren Fußgängerbereich zur Fahrbahn zuverlässig angezeigt wird.

Auch wenn Bordsteinkanten die an sie zu stellenden Anforderungen erfüllen, sind diese oftmals aufgrund der situativen Gegebenheiten nicht als äußere Leitlinie nutzbar. Auf der fahrbahnzugewandten Gehwegseite positioniertes Straßenmobiliar sowie halb auf dem Gehweg parkende Fahrzeuge verhindern dies oftmals.

Trennstreifen

Zur Trennung von niveaugleich aneinandergrenzenden Fußgängerverkehrsflächen und Radwegen bzw. Fahrspuren, sind Trennstreifen einzusetzen. Sie sollen blinden und sehbehinderten Menschen helfen, nicht unbeabsichtigt von der sicheren Gehfläche auf die befahrenen Verkehrsflächen zu geraten. Somit kann der Trennstreifen gehwegseitig auch als Leitlinie genutzt werden.

Zur Gestaltung von Trennstreifen dürfen gemäß DIN 32984 keine Bodenindikatoren verwendet werden. Sie sind ausschließlich aus sonstigen Leitelementen herzustellen und müssen den visuellen und taktilen Anforderungen, analog der Bodenindikatoren entsprechen.

Entwässerungsrinnen

Werden Entwässerungsrinnen zur Orientierung und Führung blinder oder sehbehinderter Fußgänger eingesetzt, müssen sie mit einer Abdeckung versehen sein.

Gegenwärtig kommen auch Muldenrinnen als sonstiges Leitelement, sowohl als Leitstreifen innerhalb von Gehflächen, oder als Trennstreifen
zwischen unterschiedlich genutzten, niveaugleichen Verkehrsflächen (beispielsweise von Geh- und Radwegen vgl. Bild 3) zum Einsatz. Aufgrund der bestehenden Verwechslungsgefahr wird die normative Festlegung, dass sonstige Leitelemente in ihrer Funktion unmissverständlich interpretierbar sein müssen, nicht erfüllt.

Radweg (links) wird durch eine Muldenrinne (Bildmitte) vom Gehweg (rechts) getrennt
Bild 3: Trennung von Geh- und Radweg durch eine Muldenrinne                           © Mobilfuchs

Der Muldenrinne werden die beiden beschriebenen, jedoch recht unterschiedlichen, Funktionen zugeordnet. Für blinde oder sehbehinderte Verkehrsteilnehmer erschließt sich jedoch die eine oder andere Funktionszuweisung, insbesondere ohne Ortskenntnis, nicht.

Zwar kann die Muldenrinne taktil wahrgenommen werden, ihr lässt sich jedoch keine verlässliche Leit- oder Trennfunktion zuordnen. Es besteht eine Verwechslungsgefahr. Die Muldenrinne ist nicht unmissverständlich interpretierbar und daher als sonstiges Leitelement im öffentlichen Verkehrsraum ungeeignet.

Kleinpflaster

 

  • Die häufig vertretene pauschale Auffassung, dass durch einen Materialwechsel mit Kleinpflaster ein nutzbarer Rauigkeitskontrast erzielt werden kann, ist zu allgemein gehalten und daher nicht ausreichend.
  • Die augenscheinlichen Aspekte von bruchrauen und gesägten Kleinpflaster nehmen in der Praxis Einfluss auf die Auswahl des Kleinpflasters. Dabei spielen oftmals die für blinde und sehbehinderte Menschen wesentlichen Aspekte für die taktile Erkennbarkeit nur eine untergeordnete Rolle. So wird Kleinpflaster mit einen engen und geringen Fugenanteil leicht mit dem Langstock überrollt und nicht im erforderlichen Maß wahrgenommen, bietet jedoch eine gute und insbesondere sichere Beroll- und Begehbarkeit.
  • Dagegen stellt bruchraues Kleinpflaster mit groben Fugen und einer stark strukturierten Oberfläche eher eine ungünstige Berollbarkeit und ein Stolperrisiko dar, lässt sich jedoch deutlich taktil mit dem Langstock und Füßen von blinden und sehbehinderten Fußgängern gut wahrnehmen. In Rahmen einer Abwägung zur Materialauswahl für die Gestaltung von Blindenleitsystemelementen (z. B. Leitstreifen, Abzweigefelder etc.) im öffentlichen Straßenraum wird man sich letztlich für ein Kleinpflaster mit engen und geringeren Fugenanteil entscheiden.
  • In Fußgängerbereichen kommen jedoch auch Belagsflächen mit Kleinpflastersteinen aus unterschiedlichen Materialien und Formaten für die verschiedensten Zwecke zum Einsatz. Dies kann bei Menschen mit Sehbeeinträchtigungen in Bezug auf die Orientierung zu Verwirrung führen. Ausfahrten oder Gehwegüberfahrten werden oftmals gepflastert. Auf Plätzen und Gehwegen findet Kleinpflaster als Zierstreifen oder Dehnungsfuge Verwendung. Nach Abschluss von Bauarbeiten werden die im Gehwegbereich entstandenen Aufbrüche der Oberflächenbefestigung häufig in Kleinpflasterbauweise wieder geschlossen.
  • Die Alternative, Blindenleitsystemelemente im öffentlichen Verkehrsraum künftig ebenfalls aus Kleinpflaster zu gestalten, erhöht das Verwechslungsrisiko. Es ist wichtig, dass Blindenleitsystemelemente verlässlich sowie zweckentsprechend genutzt werden können.

💡 Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Einsatz von Kleinpflaster als sonstiges Leitelement innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen als Ersatz für Bodenindikatoren bzw. Blindenleitsystemelemente nur bedingt geeignet ist.

Aufragende Elemente

Aufragende sonstige Leitelemente, wie beispielsweise Mauern oder Hecken (vgl. unten Bild 4), können von blinden und sehbehinderten Menschen zweifelsfrei taktil wahrgenommen werden. In der Regel handelt es sich bei ihnen um bauliche Gegebenheiten im Straßenraum, die nicht explizit für die Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen errichtet wurden.

ein angelegter Gehweg wird rechts und links von einer Hecke begrenzt
Bild 4: Hecke als sonstiges Leitelement  © Mobilfuchs

Im Einzelfall können aufragende sonstige Leitelemente als individuelle Orientierungspunkte beziehungsweise als ergänzende Leitelemente herangezogen werden. Eine verlässliche Inanspruchnahme ist jedoch nur bedingt möglich, da hierfür eine entsprechende Ortskenntnis sowie ergänzende Informationen erforderlich sind. Diese Voraussetzungen sind regelmäßig nicht flächendeckend gegeben, sodass eine zielgerichtete Nutzung lediglich einem kleinen Personenkreis vorbehalten bleibt.

Blindenleitsystemelemente

  • Ein Leitsystem im öffentlichen Straßenraum funktioniert nicht als Ansammlung einzelner Informationsquellen, sondern als zusammenhängendes System von Orientierungselementen.
  • Nach den Definitionen der DIN 32984 müssen Blindenleitsystemelemente
    (Auffindestreifen für allgemeine Ziele und Überquerungsstellen, Aufmerksamkeits-, Abzweige-, Einstiegs-, Richtungs- und Sperrfelder) im öffentlichen Verkehrsraum über eine der typischen Profile der Bodenindikatoren, Noppe oder Rippe, verfügen bzw. Leitsysteme aus Bodenindikatoren bestehen. In Abschnitt 3.13 der DIN 329842 wird eine Leitlinie definiert, die als einzige taktile Orientierungshilfe aus sonstigen Leitelementen und nicht aus Bodenindikatoren besteht.
  • Nicht eindeutig wahrnehmbare und interpretierbare Blindenleitsystemelemente können Orientierungslosigkeit und potenziell gefährliche Situationen zur Folge haben. Diesbezüglich sind im öffentlichen Verkehrsraum in ein aus Bodenindikatoren bestehendes Blindenleitsystem, keine Blindenleitsystemelemente bestehend aus sonstigen Leitelementen (z. B. bruchraues Kleinpflaster) zu integrieren. Ein barrierefreies Leitsystem ist nur dann effektiv nutzbar, wenn es durchgängig konsistent gestaltet ist.
  • Aufgrund der bestehenden Verwechslungsgefahr wird die normative Festlegung, dass sonstige Leitelemente in ihrer Funktion unmissverständlich interpretierbar sein müssen, nicht erfüllt. In diesem Zusammenhang erscheint insbesondere auf Nebenwegen in öffentlichen Freiräumen mit geringem Fußgängeraufkommen, niedrigem Konzentrationsbedarf und ohne Gefährdungspotenzial ein Materialwechsel von Bodenindikatoren zu sonstigen Leitelementen für die Gestaltung von Blindenleitsystemelementen eher als geeignet.

Weitergehende Informationen und zu beachtende Anforderungen an Blindenleitsystemelemente finden Sie auf den Webseiten:

Verknüpfung von Bodenindikatoren mit sonstigen Leitelementen

Die DIN 32984 beschreibt vordergründig die Anforderungen und Anordnung von Blindenleitsystemelementen im öffentlichen Verkehrsraum. Dabei legt sie für deren Gestaltung den Einsatz von Bodenindikatoren zu Grunde.

Eine wesentliche Bedeutung im öffentlichen Verkehrsraum kommt unstrittiger Weise auch einer sinnvollen Verknüpfung von Bodenindikatoren und sonstigen Leitelementen zu. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Auffindestreifen aus Bodenindikatoren zur Kennzeichnung einer seitlich am Gehwegrand liegenden Bushaltestelle quer über den gesamten Gehweg bis zur inneren Leitlinie bestehend aus Rasenkantensteinen (sonstiges Leitelement) geführt wird (vgl. Bild 5).

Bild 5: Auffindestreifen aus Bodenindikatoren zur Kennzeichnung einer seitlich am Gehwegrand liegenden Bushaltestelle quer über den gesamten Gehweg wird bis zur inneren Leitlinie, bestehend aus Rasenkantensteinen, geführt
Bild 5: Verknüpfung sonstiger Leitelemente mit Bodenindikatoren                       © Mobilfuchs

Allerdings gestattet es die DIN 32984 unter Einhaltung bestimmter Anforderungen, zur Gestaltung von Blindenleitsystemelementen, auch sonstige Leitelemente zu verwenden.

Die Verknüpfung von verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten sonstiger Leitelemente (z. B. Bordsteinkante, Rasenkantenstein, Mauern) mit Bodenindikatoren muss logisch nachvollziehbar und in ihrer Auswahl funktional zuordnungsfähig erfolgen. Sie darf nicht zur Einschränkung einer eindeutigen Erkennbarkeit (Interpretation) und Unübersichtlichkeit führen

 💡 Wichtig ist, dass die Verknüpfung von Bodenindikatoren mit sonstigen Leitelementen bundesweit einheitlich erfolgt.[/su_note

Zusammenfassung:
  

Fazit

    • Im öffentlichen Verkehrsraum sind aus sicherheitsrelevanter Sicht und zu einer Orientierungserleichterung, ohne besondere Erschwernis, für die Gestaltung von Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Elemente Bodenindikatoren gemäß der DIN 32984 zu verwenden. Ein Materialwechsel (von Bodenindikatoren zu sonstigen Leitelementen) zur Gestaltung von Blindenleitsystemelementen innerhalb (geschlossener) Blindenleitsysteme ist nicht vorzusehen.
    • Es ist insbesondere für den öffentlichen Verkehrsraum die Bedeutung hervorzuheben, dass eine bundesweit einheitliche Gestaltung von taktilen und visuellen Bodenstrukturen (Bodenindikatoren und sonstigen Leitelementen) zur Wiedererkennbarkeit sowie für eine sichere Nutzung erforderlich sind.
    • Sonstige Leitelemente, insbesondere die Bordsteinkante, spielen bei der Orientierung blinder und sehbehinderter Menschen ebenfalls eine Rolle. Dies gilt maßgeblich für

➡️ die Innere Leitlinie, den inneren Sicherheitsraum zwischen nutzbarer Gehfläche und z. B. Gebäuden / Ausstattungszone

➡️ die Gehweggestaltungen mit Unter- und Oberstreifen

➡️ den Trennstreifen zwischen Geh- und Radweg

➡️ die Leitlinien über Fahrbahnen.

    • Es muss eine sinnvolle Verknüpfung von Bodenindikatoren und sonstigen Leitelementen erfolgen. Das heißt, die Verknüpfung muss logisch nachvollziehbar sein und eine übersichtliche sowie insbesondere eindeutig interpretierbare Auswahl von sonstigen Leitelementen getroffen werden.[/su_list]

© Mobilfuchs, 12.03.2026



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