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Türbedienelemente für barrierefreie Toiletten in öffentlich zugänglichen Gebäuden

  • In neueren Regelwerken wird die Begrifflichkeit „Behindertentoilette“ nicht mehr verwendet und durch den Begriff „barrierefreie Toiletten“ ersetzt.
  • Häufig ist es für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen schwierig eine barrierefreie Toilette zu finden, da deren Standorte je nach Funktion der öffentlichen Einrichtung und den örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich sein können. Gleiches gilt, insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, ebenfalls für das Auffinden der Türbedienelemente von barrierefreien, sowie der für die allgemeine Nutzung bestimmten, Toiletten.
  • Die Türen von allen Toiletten und deren Bedienelementen müssen eindeutig erkannt werden können. Zudem sind die Türen von barrierefreien Toiletten mit international verwendeten Symbolen zu kennzeichnen.
  • Die hier aufgeführten Anforderungen an Türbedienelemente der barrierefreien Toiletten können, je nach individuellen Bedarf, sinngemäß auch für die Bedienelemente von Toilettentüren im Wohnungsbau angewandt werden.

Bild 1: drei mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnete weiße Toilettentüren mit schwarzen Streifen über die gesamte Hauptschließkante der Tür, rechts neben den Türen zwei unterfahrbare Waschbecken
Bild 1: mit Symbolen und schwarzem Streifen über die gesamte Hauptschließkante                              gekennzeichnete Toilettentüren                                                                                             Photo by Victoria on Pixabay

Was sind die Türbedienelemente?

Im klassischen Sinne fasst man unter der Begrifflichkeit „Beschlag“ alle Bedien-, Funktions- und Verbindungselemente zusammen, die auf Bauteile aus Holz, wie beispielsweise Türen, montiert werden.

So können Türen von barrierefreien Toiletten, je nach der vorgesehenen Türbetätigung, mit den verschiedensten Beschlägen ausgestattet sein.

Allgemeine Anforderungen an Türbedienelemente

Die Anforderungen der nachstehenden Abschnitte dieses Kapitels gelten im gleichen Maße für die Türbedienelemente für das manuelle, als auch das (halb)automatische Öffnen und Schließen von Toilettentüren.

Erreichbarkeit und Zugänglichkeit

Die Bedienelemente von Drehflügel- und Schiebetüren barrierefreier Toiletten müssen ausnahmslos stufenlos und frei zugänglich erreichbar sein.

Vor den Türbedienelementen einer barrierefreien Toilette ist insbesondere für die Nutzer von rollenden Mobilitätshilfen (Rollstuhl, Rollator) eine Bewegungsfläche von mindestens 150 cm x 150 cm vorzusehen. Wenn in Fahrtrichtung vor diesen keine Richtungsänderungen erforderlich sind, genügt eine Bewegungsfläche von 150 cm Länge x 120 cm Breite.

Auffindbarkeit der Bedienelemente

Damit sich die Bedienelemente der Toilettentüren deutlich erkennbar von ihrer Umgebung absetzen und damit leicht auffindbar sind, müssen diese visuell und taktil kontrastierend gestaltet werden.

Auffindbarkeit für blinde Menschen

 

  • Für blinde Menschen sind die Türbedienelemente auffindbar, wenn sie über eine taktil wahrnehmbare Gestaltung verfügen. Die Erkennbarkeit deren Funktion lässt sich mit Hilfe von einer zweckentsprechenden taktilen Kennzeichnung oder gegebenenfalls an einer der Funktion zugeordneten, einheitlich verwendeten typischen geometrischen Form, z. B. rechteckiger Taster, erleichtern.
  • In der Regel lässt sich von der Oberflächenform  eines Tasters allein, dessen Funktion mit den Fingern nicht eindeutig „ablesen“, sodass es hier zusätzlicher taktiler Informationen bedarf.
  • Aufgrund der unverzichtbaren taktilen Auffindbarkeit des Bedienelementes ist sicher zu stellen, dass keine unbeabsichtigte Funktionsauslösung erfolgt.

Auffindbarkeit durch Bodenindikatoren

Sowohl auf barrierefreie Toiletten, als auch auf Toiletten für die allgemeine Nutzung, die sich seitlich an der Wand eines Flurs oder Gangs befinden, soll mit einem Auffindestreifen „für allgemeine Ziele“ (Rippenprofil in Gehrichtung des Flurs verlaufend) hingewiesen werden. Der Auffindestreifen ist über die gesamte Flur- bzw. Gangbreite zu verlegen. Dabei ist der Auffindestreifen so anzuordnen, dass er vorzugsweise zum an der Wand neben der Hauptschließkante angeordneten taktilen Türschild führt.

Befindet sich die taktile WC-Beschriftung dagegen auf dem Türblatt, ist der Auffindestreifen zur Hauptschließkante der WC-Tür zu verlegen, auf deren Seite die Türbedienelemente anzuordnen sind. Sind Türen mit einem Taster zu öffnen, muss der Auffindestreifen auf diesen hinführen.

Hinweise:
   

  • In Gebäuden mit übersichtlich strukturierten Fluren (z. B. in Verwaltungsgebäuden), sollte vorzugsweise die Mindesttiefe für Auffindestreifen von 60 cm eingehalten werden.
  • Für Blindenleitsystemelemente innerhalb von Gebäuden kann auch eine Erhabenheit von 2 mm bis 3 mm über der Fußbodenoberfläche zur taktilen Wahrnehmbarkeit ausreichend sein.
  • Weitere Details zur Kennzeichnung mit Bodenindikatoren können der Webseite: „Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen“ entnommen werden.

Auffindbarkeit für sehbehinderte Menschen

Für sehbehinderte Menschen sind die Türbedienelemente auffindbar, wenn sie über eine ausreichend visuell kontrastierende Gestaltung zu ihrer Umgebung verfügen.

Allgemeine Hinweise

Die Bedienelemente, die zur Türbetätigung der barrierefreien Toilette erforderlich sind, müssen für alle Nutzer selbstständig auffindbar, erreichbar sowie nutzbar sein.

Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen die Bedienelemente über keine scharfen Kanten verfügen.

Kontrastgestaltung

Für eine ausreichend visuell kontrastierende Gestaltung der Bedienelemente zu ihrer Umgebung, ist ein Kontrast von mindestens 0,4 erforderlich. Zur Erleichterung der Orientierung ist jedoch ein Kontrast von 0,7 zu empfehlen.

Der Hell-/Dunkelkontrast lässt sich wirkungsvoll durch einen Farbkontrast unterstützen.

Die Bedienelemente sollten vorzugsweise selbst im Kontrast zu ihrer Umgebung stehen (vgl. Bild 2).

Bild 2 zeigt eine dunkelbraune Türklinke vor einem weißen Türblatt.
Bild 2: selbst im Kontrast zum Türblatt                    stehendes Türbedienelement                       © Mobilfuchs

In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist, können die Bedienelemente farblich hinterlegt werden (vgl. Bild 3).

Bild 3: hellgraue Türklinke auf weißem Türblatt wurde mit weinrotem Dreieck farblich hinterlegt. Gesamte Hauptschließkannte wurde durch weinroten Farbstreifen gekennzeichnet.
Bild 3: Kontrastverbesserung                  eines nicht selbst im                   Kontrast zum Türblatt                   stehenden                                  Türbedienelementes                     © Mobilfuchs

Anforderungen an Bedienelemente für das manuelle Öffnen und Schließen

Zu den geeigneten Bedienelementen für das manuelle Öffnen und Schließen von Toilettentüren gehören Türklinken oder auch Zuziehstangen.

Bedienelemente die bei ihrer Betätigung gleichzeitig eine kombinierte Bewegung, wie beispielsweise Drehen und Drücken, erfordern, sind ungeeignet.

Türklinken

 Türklinken sollten leicht und sicher zu greifen sein. Zur Erfüllung dieser Anforderung sind

a) u-förmige oder
b) bogenförmige

Türklinken zu empfehlen.

 

  • Türklinken, die in Vertiefungen eingelassen sind (auch als Turnhallenmuschel bekannt), erschweren in der Regel die Greifbarkeit.
  • Zur Erleichterung der Bedienbarkeit von Türklinken an Drehflügeltüren von barrierefreien Toiletten sollten, insbesondere für Menschen mit einer Beeinträchtigung der Hand- und Armmotorik, ergonomisch geformte Türklinken gewählt werden. Diese Türklinken können durch die Ausstattung mit einer Handballenstütze, Zeigefingerkuhle, Daumenauflage oder Daumenbremse helfen, deren Nutzbarkeit spürbar zu erleichtern.
  • Insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen der Hand- und/oder Armmotorik, darf die Betätigungskraft (zum Herunterdrücken) der Türklinke an einer Drehflügeltür nicht größer als 2,5 Nm bzw. 25 N sein.

Zuziehstange und Bügelgriffe

  • Manuell zu betätigende Drehflügeltüren, die nicht mit einem selbstschließenden Mechanismus ausgestattet sind, müssen auf dem inneren Türblatt über eine waagerecht angeordnete Zuziehstange oder einen Bügelgriff zum Schließen verfügen.
  • Zuziehstangen an Drehflügeltüren oder senkrechte Bügelgriffe an Schiebetüren sollen gut ergreifbar sein. Deren Anordnung in Vertiefungen erschwert in der Regel das Ergreifen und führt somit zu Nutzungseinschränkungen.
  • Das Öffnen und Schließen einer Drehflügeltür mittels einer Zuziehstange oder einer Schiebetür mit einem senkrechten Bügelgriff, muss mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Dabei darf die Betätigungskraft, zur Bewegung der Tür, 25 N nicht übersteigen.

Hinweis:
Weitere Informationen zu Profilen finden Sie auf der Webseite: „Handlaufprofile für die Griffsicherheit“.

Anordnungspositionen

Türklinken und senkrechte Griffe für das manuelle Öffnen und Schließen einer Toilettentür, sind auf dem Türblatt, auf der Seite neben der Hauptschließkante, anzuordnen.

Der Abstand von Türklinken der Drehflügeltüren und von senkrechten Griffen der Schiebetüren zu Gebäudeausstattungen oder Bauteilen soll bei barrierefreien Toiletten mindestens 50 cm betragen.

Anordnungshöhe

Die hier erwähnten Maße für die Anordnungshöhe von Bedienelementen an Türen gelten sowohl für deren Position auf der Türinnen- als auch Türaußenseite.

Die Erreichbarkeit der Türbedienelemente ist für Menschen mit einer Beeinträchtigung der Arm- und Handmotorik möglich, wenn die Bedienelemente generell in einer Höhe von 85 cm über der Fußbodenoberfläche angeordnet sind.

Anordnungshöhe bei Drehflügeltüren

Das Achsmaß für Bedienelemente an barrierefreien Toiletten sollte in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden liegen. In zu begründenden Ausnahmefällen ist eine Anordnungshöhe bis zu 105 cm über OFF möglich.

Anordnungshöhe bei Schiebetüren

Das Achsmaß für Bedienelemente, wie beispielsweise von senkrechten und waagerechten Türgriffen, zum manuellen Öffnen und Schließen der Schiebetür an barrierefreien Toiletten, sollte grundsätzlich in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden liegen.

Bei senkrecht angeordneten Türgriffen muss sich die Unterkante des Griffes in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden befinden.

Anforderungen an Bedienelemente für das halbautomatische Öffnen und Schließen

Halbautomatische Türbedienelemente spielen bereits heute vielerorts eine entscheidende Rolle für die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit von öffentlichen Toilettenanlagen.

Drucktaster

Erfordert das Öffnen oder Schließen einer Tür die Betätigung eines Tasters, so handelt es sich um eine halbautomatische Tür. Hierfür sollten vorzugsweise Drucktaster, die einen Positionswechsel der aktiven Betätigungsfläche ermöglichen, zum Einsatz kommen.

Taktile Gestaltung des Drucktasters

Drucktaster müssen zu ihrer Auffindbarkeit und Erkennbarkeit eindeutig taktil wahrnehmbar gestaltet werden.

Hinweis:
Weitere Hinweise zu wesentlichen Anforderungen und der Bedeutung des Tastsinns bzw. dessen Wahrnehmbarkeit, finden Sie auf der Webseite: „Ist in unserer visuell geprägten Welt der Tastsinn überhaupt noch von Bedeutung?“

Aktive Betätigungsfläche

Die aktive Betätigungsfläche des Drucktasters zum Öffnen und Schließen der Toilettentür muss taktil erkennbar sowie mit der Handfläche zu betätigen sein.

Der Betätigungsweg der aktiven Betätigungsfläche eines Tasters sollte mindestens 0,5 mm betragen. Jedoch ist zu empfehlen, dass der Betätigungsweg die hervorstehende Höhe der aktiven Betätigungsfläche nicht überschreitet.

Betätigungskraft

Für halbautomatische Drehflügeltürsysteme und Schiebetüren sollten funktionsgerechte Drucktaster mit einer Betätigungskraft von max. 2,5 N bis 5,0 N verwendet werden.

Anordnungsposition

Die Bedienelemente sind zur Unterstützung der Auffindbarkeit entweder an der Hauptschließkante auf dem Türblatt oder an der Wand neben der Hauptschließkante anzuordnen.

Anordnungsposition an Drehflügeltüren

Bei einer seitlichen Anfahrt von automatischen (einflügeligen) Drehflügeltüren mit dem Rollstuhl, soll sich der Taster zum Öffnen und Schließen in einem Abstand von 50 cm von der Hauptschließkante (= Schlossseite der Tür) befinden.

Anordnungsposition an Schiebetüren

Bei einer seitlichen Anfahrt von automatischen Schiebetüren mit dem Rollstuhl, soll sich der Drucktaster zum Öffnen und Schließen in einem Abstand von 50 cm von der Hauptschließkante (= Schlossseite der Tür) befinden.

Bei einer frontalen Anfahrt von automatischen Schiebetüren mit dem Rollstuhl, soll sich der Drucktaster zum Öffnen (beidseitig) im Abstand von mindestens 150 cm befinden.

Anordnungshöhe

Die Unterkante der Drucktaster für das Öffnen automatischer Drehflügel- und Schiebetüren soll in einer Höhe von 85 cm über dem Fußboden liegen.

Bestätigung der Drucktastenbetätigung

Die Funktionsauslösung (Aktivierung) von Drucktasten sollte durch eine, im Zwei-Sinne-Prinzip gestaltete, Bestätigungsanzeige deutlich gekennzeichnet werden.

 Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

a) visuell durch ein Lichtsignal
b) durch ein akustisches Bestätigungssignal oder
c) durch die Drucktasterstellung

Touchscreens

Für blinde und sehbehinderte Menschen stellt die Auffindbarkeit und Nutzbarkeit von berührungssensiblen Tasten, wie plan eingebaute Sensor-Taster oder auch Taster nach der Touch Sensortechnologie (Touchscreens) eine große Herausforderung dar, da deren zu betätigenden Flächen zur Steuerung unterschiedlicher Funktionen schwer zu identifizieren und zu lokalisieren sind. Berührungssensible Tasten können auch keine ausreichende Rückmeldung über deren Betätigung vermitteln. In der Regel führt dies zu einer unbeabsichtigten Betätigung, was zu vermeiden ist. In diesem Zusammenhang sollten Touchscreens vorzugsweise nicht zum Einsatz kommen.

Sensortaster

Sensortaster gehören zu den berührungslosen Bedienelementen und sind grundsätzlich nicht barrierefrei bedienbar. Daher sollten sie nicht ausschließlich als alleinige Bedienelemente verwendet werden.

Sollten in Ausnahmefällen sensorisch gesteuerte Drehflügeltüren zum Einsatz kommen, ist für blinde und sehbehinderte Menschen sicher zu stellen, dass für sie bei der Türöffnung keine Gefährdung entsteht.

Hinweis:
Informationen zur Absicherung von automatischen Drehflügel- und Schiebetüren mit Bodenindikatoren finden Sie auf der Webseite:  „Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen“.

Türverriegelung

 

  • Zu den Bedienelementen zur Verriegelung von Toilettentüren können beispielsweise Schlösser (einschließlich deren Schlüssel) und Riegel genutzt werden.
  • Es wird empfohlen einen leicht verständlichen Türverriegelungsmechanismus zu wählen. Dieser soll zudem leichtgängig, taktil und visuell wahrnehmbar sowie funktional erkennbar sein.
  • Eine vorgenommene Türverriegelung sollte innerhalb und außerhalb der Toilette taktil und visuell angezeigt werden. Auch eine akustische Anzeige ist möglich.
  • Gemäß der DIN EN 17210 muss die Türverriegelung auch mit einer geschlossenen Faust bedient werden können.
  • Es muss die Möglichkeit bestehen, dass Türen von barrierefreien Toiletten von außen entriegelt werden können.
  • Auf der Außenseite aller Toiletten muss die Türverriegelung den Status „besetzt“, „frei“ oder „defekt“ (außer Betrieb) visuell und mit taktilen Zeichen bzw. alternativ durch akustische Informationen anzeigen.

Knie- und Fußverriegelungen

Während des Abschließens oder der Verriegelung von Schiebetüren der barrierefreien Toiletten ist häufig deren Zuhalten erforderlich. Dies kann von Menschen ohne Arme nicht oder von Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen der oberen Extremitäten (Arme) oft nur mit besonderer Erschwernis geleistet werden. Daher sollten Türverriegelungen auch mit Knie oder Füßen bedienbar sein.

Zur Bewältigung derartiger alltäglichen Aufgabenhaben die Betroffenen oft kreative Strategien entwickelt.

Zudem kann alternativ auch auf spezielle Bedienelemente, die mit dem Knie oder Füßen bedient werden können, zurückgegriffen werden.

Euro-WC-Schlüssel

 Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bedeutet der Euro-WC-Schlüssel mehr Unabhängigkeit und Sicherheit im Alltag. Er gewährleistet einen zuverlässigen Zugang zu sauberen und geeigneten Toilettenanlagen und schützt diese vor unbefugtem Gebrauch. Gleichzeitig trägt das System zur Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen bei.

Zusammenfassung:

Fazit

  • Zu den notwendigen Bedienelementen einer Toilettentür gehören neben den Bedienelementen für das manuelle oder halbautomatische Öffnen und Schließen einer Toilettentür, ebenso Schlüssel- und Verriegelungssysteme.
  • Für behinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen hat die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und eine uneingeschränkte Nutzbarkeit aller Türbedienelemente barrierefreier Toiletten eine elementare Bedeutung. Zur Sicherstellung ihrer Funktionserfüllung müssen sie über eine ausreichende visuelle und taktile Gestaltung verfügen. Darüber hinaus bedarf es einer zweckentsprechenden Positionierung der Türbedienelemente sowie einer leichtgängigen Bedienbarkeit ohne einer Erschwernis.
  • Für blinde und sehbehinderte Menschen müssen diese Einrichtungen auch auffindbar gestaltet sein. Hierzu sind oftmals Bodenindikatoren unerlässlich.
  • Türverriegelungssysteme müssen über eine sichere und leichte Bedienbarkeit verfügen. Deren Statusanzeigen müssen eindeutig und einfach verständlich sein.
  • Die Zugänglichkeit von barrierefreien Toiletten für Menschen mit Behinderungen sollte über ein einheitlich europaweit bekanntes Schlüsselsystem, den Euro-WC-Schlüssel, ermöglicht werden.

Unser Ratgeber:

Den vollständigen Text zum Thema „Türbedienelemente für barrierefreie Toiletten in öffentlich zugänglichen Gebäuden“ finden Sie in unserem Ratgeber.

hellgrünes Buchcover mit Aufschrift: WC-Tür-Bedienelemente: Bedienung versagt, Barrierefreiheit vertagt!? - Bedienelemente für Inklusion und Komfort

Dieser enthält zudem u. a. weitere Details zu:

a) automatischer Türöffner an Schiebetüren
b) Anforderungen an die Statusanzeigen der Türverriegelungen
c) Details zur Knie- und Fußverriegelung
d) Informationen zum Euro-WC-Schlüssel
e) Informationen zur visuellen und taktilen Piktogramm-, Zeichen- und Symbolgestaltung für                    Bedienelemente
f) Übersicht von Normen, die Anforderungen an Türbedienelemente enthalten

Weiterführende Links:

© Mobilfuchs, 17.02.2025, aktualisiert am 18.06.2025



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