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Sichere Glastüren und – flächen – die unsichtbaren Barrieren

(Sichere) Glastüren und – flächen  werden überall dort vorzugsweise verwendet, wo ein freier Blick erwünscht ist. Neben einen Witterungsschutz sorgen sie für viel Licht und Transparenz. Daher erfreuen sich transparente Baustoffe in der Architektur zunehmender Beliebtheit.

Bildbeschreibung: Bild 1 zeigt den Blick auf ein öffentliches Gebäude mit einer Glasdrehtür am Eingang. Ende der Beschreibung.
Bild 1: Blick auf den Eingang eines öffentlichen Gebäudes mit nicht gekennzeichneter Drehglastür
Photo by james Bond on Pixabay

So optimal wie transparente Baustoffe auf den ersten Blick auch sein mögen, stellen sie jedoch ein entsprechend großes Unfallrisiko dar. Da diese oftmals nicht oder nicht rechtzeitig erkannt werden können, kommt es zu unerwünschten Zusammenstößen mit mehr oder weniger schmerzhaften Folgen. Zu deren Vermeidung müssen aus Sicherheitsgründen Glastüren und -wände barrierefrei gestaltet werden.

Was ist eine Glastür?                                               

      • Von einer Glastür spricht man, wenn eine Tür zum überwiegenden Teil aus Glas (mindestens zu 75 %) besteht oder völlig aus Glas, mit Ausnahme ihrer beweglichen Teile zur Verbindung mit der Türzarge (Ganzglastür) hergestellt wurde.
      • Glastüren erfüllen ebenso die Aufgaben wie alle Türen aus anderen Materialien. Sie schließen einen Raum ab und gestatten einen Zutritt in diese. Sie dienen dem Schall- und Wärmeschutz. Bezüglich des Sichtschutzes einer Tür, bilden Glastüren eine Ausnahme.
      • Glastüren ermöglichen einen freien Blick in Räume, bringen Licht in diese und fördern die Kommunikation.
      • Ganzglastüren kommen vornehmlich als Innenraumtüren zum Einsatz, da Sie als Außen- bzw. Eingangstüren den Anforderungen einer Sicherheitstür gerecht werden müssten.
      • Glastüren besitzen gegenüber von Türen aus anderen Materialien, wie beispielsweise aus Holz oder Kunststoff, ein wesentlich größeres Gewicht. Dieser Umstand kann ggf. dazu führen, dass sich manuell zu betätigende Glasschiebetüren etwas schwerer öffnen und schließen lassen. Für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen kann dies eine erhebliche oder unüberwindbare Barriere darstellen. Das Problem lässt sich jedoch durch Glasschiebetüren mit Selbsteinzug lösen. Bei Türen mit Selbsteinzug genügt ein Anstoß mit geringer Muskelkraft. Die Tür wird automatisch in ihre Endposition gezogen und die Tür öffnet sich. 

Warum ist Glas durchsichtig?

💡 Die Ursache für die Durchsichtigkeit (Transparenz) von Glasflächen, wie beispielsweise von Türen und Wänden ist in ihrer optischen Eigenschaft, der Lichtdurchlässigkeit im optisch sichtbaren Spektralbereich von 380 nm, für das menschliche Auge zu sehen.

Zudem spricht man von einem transparenten Werkstoff, wenn dieser eine Lichtdurchlässigkeit (Transmission) von mindestens 50 %1DIN EN 16584-3 „Bahnanwendungen – Gestaltung für die Nutzung durch PRM – Allgemeine Anforderungen“ Teil 3 „Optische Eigenschaften und Rutschfestigkeit“ verfügt.

Wozu ist eine Sicherheitskennzeichnung für transparente Flächen notwendig?

      • Ein farbloser Werkstoff enthält keine Farbanteile in Form von Farbstoffen wie färbende Oberflächen oder Substanzen. Die optische Eigenschaft, dass der Werkstoff ungehindert durchlässig für Lichtwellen im sichtbaren Spektrum ist (Transmission), macht ihm für das menschliche Auge durchsichtig. Je klarer und umso durchsichtiger er ist, umso schwerer kann er vom menschlichen Auge wahrgenommen werden (vgl. unten Bilder 2 und 3). Damit erhöht sich die Gefahr eines ungewollten Zusammenstoßes.
Bildbeschreibung: Das Bild 2 zeigt eine offenstehende Glastür in einem Flur. Ende der Beschreibung.
Bild 2: Glastür ohne Sicherheitskennzeichnung und ohne kontrastierenden Rahmen zum Umfeld mit großer Unfallgefährdung
© Mobilfuchs
Bildbeschreibung: Das Bild 3 zeigt die Glasfassade eines Kaffees am seitlichen Gehwegrand. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 3: Glasfassade ohne Sicherheitskennzeichnung mit großer Unfallgefährdung
© Mobilfuchs
      • Fügt man einen farblosen Werkstoff wenige Farbpigmente zu, so nimmt seine Lichtdurchlässigkeit (Transparenz) ab, aber er ist immer noch durchsichtig. Je mehr Farbpigmente man dem Werkstoff zuführt oder seine Oberfläche mit Farben versieht, umso mehr nimmt seine Lichtdurchlässigkeit ab, die Durchsichtigkeit geht entsprechend verloren und der Werkstoff wird zunehmend deutlich für das menschliche Auge erkennbar. Die Gefahr eines unbeabsichtigten Zusammenstoßes nimmt ab.
      • Bedenkt man, dass sehbehinderte und ältere Menschen zudem naturgemäß oftmals nur über eine eingeschränkte visuelle Kontrastempfindlichkeit verfügen, wird deutlich wie wichtig eine Sicherheitskennzeichnung an transparenten Flächen ist.
      • Aus diesen Gründen müssen transparente Türen, Wände und sonstige Flächen, insbesondere wenn sie sich unmittelbar an Verkehrsflächen befinden, eine leicht wahrnehmbare Kennzeichnung erhalten. Nur auf diese Weise wird eine sichere Orientierung und Fortbewegung ermöglicht. 

Visuelle Kennzeichnung von transparenten Türen, Wänden und sonstigen Flächen

Glastüren und -flächen kommen in allen Bereichen der Innen- und Außenarchitektur zum Einsatz. Entsprechend lassen sich auch normative und gesetzliche Vorgaben für die Anforderungen der visuellen Sicherheitskennzeichnung finden.

Die überwiegende Zahl dieser Regelungen befassen sich mit den Anforderungen an Sicherheitskennzeichnungen für Glastüren und -wänden im öffentlichen Raum. Es versteht sich von selbst, dass diese unfallverhütenden Regelungen natürlich durchaus auch in privaten Bereichen zur Unfallprophylaxe genutzt werden können.

Anforderungen an visuelle Sicherheitskennzeichnungen

Transparente Wände

      • Wände mit einem großen Glasanteil und Ganzglaswände, auch in Form von Trennwänden und Gebäudefassaden, die unmittelbar an eine Verkehrsfläche grenzen, insbesondere für den Fußgängerverkehr, müssen deutlich visuell wahrnehmbar sein und für ihre eindeutige Erkennbarkeit mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen werden.
      • Transparente Wände, die auf einen mindestens 300 mm hohen und kontrastierenden Sockel stehen, können zu einer Verbesserung der visuellen Wahrnehmung beitragen.
      • Diese Forderung muss nicht erfüllt werden, wenn die Glaswand als Hindernis erkennbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, bei Schaufenstern mit einer ausreichend beleuchteten Auslage.
      • Ist die Glaswand durch ein Geländer bzw. einen zum Hintergrund kontrastierenden Handlauf oder durch vor ihr aufgestelltes Mobiliar, wie beispielsweise eine Reihe von Sitzmöglichkeiten, vor einem unbeabsichtigten Aufprall gesichert, ist eine Sicherheitsmarkierung ebenfalls nicht notwendig.

Glasbalustraden

      • Auch Glasbalustraden müssen der Anforderung einer eindeutig visuellen Wahrnehmbarkeit erfüllen. An ihrem Obergurt sollen sie mit einem zum Hintergrund kontrastierenden Handlauf ausgestattet werden.
      • Zudem ist es empfehlenswert, wenn Glasbalustraden mit einem mindestens 100 mm breiten und kontrastierenden Rahmen ausgestattet werden.

Transparente Türen

      • Türen mit einem großen Glasanteil, von mindestens 75 % und Ganzglastüren müssen deutlich zu erkennen sein und sind mit einer Sicherheitskennzeichnung zu versehen.

Sicherheitskennzeichnung

      • Die Sicherheitskennzeichnung ist in Form von zwei Streifen auszuführen. Diese sind aus, vorzugsweise zwei, unterschiedlichen hell und dunklen Farbanteilen, die jeweils über einen Streifenanteil von 50 % verfügen (Wechselkontrast) (vgl. Bilder 4 und 5), zu gestalten. Dieser Aspekt ist von grundlegender Bedeutung, da auf diese Weise den sich gegebenenfalls im Hintergrund wechselnden Lichtverhältnissen Rechnung getragen werden kann.
Bildbeschreibung: Der Betrachter richtet seinen Blick auf das nächtlich beleuchtete Rostocker Rathaus durch eine Glastür. Ende der Beschreibung.
Bild 4: Glastür ohne Sicherheitskennzeichnung mit großer Unfallgefährdung
© Mobilfuchs
Bildbeschreibung: Der Betrachter richtet seinen Blick auf das nächtlich beleuchtete Rostocker Rathaus durch eine Glastür. Ende der Beschreibung.
Bild 5: Glastür mit normgerechter Sicherheitskennzeichnung
© Mobilfuchs
      • Die bestehende alternative Forderung, dass die Streifen lediglich nur im Kontrast (ohne Wechselkontrast) zu ihrem Hintergrund stehen muss (vgl. unten Bild 6), lässt je nach Situation die Möglichkeit wechselnder Lichtverhältnisse im Hintergrund, außer Betracht. So kann beispielsweise durch eine helle Hintergrundbeleuchtung (in Folge direkter Sonnenlichteinstrahlung beim Blick nach außen) die visuelle Wahrnehmbarkeit eines hellen Sicherheitsstreifens aufgehoben werden.
Bildbeschreibung: Das Bild 6 zeigt eine Glasschiebetür im Eingangsbereich eines Verwaltungsgebäudes. Ende der Beschreibung.
Bild 6: Gelbe Glastürkennzeichnung ohne Wechselkontrast, die nicht entsprechend des Erfordernisses übe die gesamte Breite der Glasfassade weitergeführt wurde.
© Mobilfuchs

Hinweis:
Bei dem hier erwähnten Hintergrund handelt es sich um den Bereich welcher aus der Sicht es Betrachtes sich hinter der Sicherheitskennzeichnung befindet.

Kritiker der normgerechten Sicherheitskennzeichnung im Wechselkontrast führen häufig an, dass diese die Ästhetik der Raumgestaltung stören. Bei der Sicherheitskennzeichnung ist jedoch der Sicherheit den Vorrang einzuräumen. Allerdings ist es zur Verbesserung des Corporate Design möglich, in die jeweiligen Farbanteile geometrische Formen, Buchstaben, Ziffern, das Firmenlogo oder einen Schriftzug einzufügen. Maßgeblich dabei ist jedoch, dass die Hell-/Dunkelanteile im Sicherheitsstreifen prozentual nicht wesentlich verändert werden.

Kontrast der Sicherheitskennzeichnung

 

      • Der Kontrast für die Sicherheitsstreifen soll 0,7 (stark kontrastierend) betragen.
      • In zahlreichen Regelwerken wird darauf verwiesen, dass die Sicherheitskennzeichnung im Kontrast zu ihrem Hintergrund stehen muss. Durch sich ändernde Lichtverhältnisse im Hintergrund der Sicherheitskennzeichnung ist es jedoch auch von wesentlicher Bedeutung, dass die hellen- und dunklen Anteile innerhalb der Sicherheitskennzeichnung zueinander selbst im Kontrast stehen müssen. Damit entsteht ein visuell wahrnehmbarer Kontrast, der unabhängig von Kontraständerungen im Hintergrund ist.
      • Empfehlenswert erscheint hier auch die Faustregel: Je dunkler der Hintergrund der Glastür ist, umso heller sollte der Türbereich beleuchtet werden.
      • Glastüren und -wände mit satinierten Glas (mattiertes Glas, Milchglas, Satinato) stehen häufig in einem nicht ausreichenden Kontrast zu ihrer Umgebung und lassen sich nur sehr schwer erkennen. Dies gilt ebenso für mattierte Dekors. Aufgrund ihres oftmals zu geringem Kontrast, Größe und ihrer verschiedenen Form sind sie völlig ungeeignet und tragen nicht im ausreichenden Maß zur Unfallverhütung bei. Zur Unterstützung der Wahrnehmbarkeit von Sicherheitskennzeichnungen sind Farben und gute Farbkombinationen zu verwenden, die die visuelle Wahrnehmbarkeit unterstützen.

Maße und Anordnung der Sicherheitskennzeichnung

      • Die Streifenhöhe der Sicherheitskennzeichnung muss mindestens 80 mm betragen. Die nach einigen Normen vorzusehende „durchschnittliche“ Streifenhöhe von 80 mm, eröffnet den Spielraum deutlich niedrigere Streifenhöhen vorzusehen, was die Erkennbarkeit erschweren kann. Eine derartige Regelung erscheint nicht empfehlenswert.
      • Die Sicherheitsstreifen sin über die gesamte Breite der Glasfläche anzuordnen.
      • Der untere Sicherheitsstreifen ist in einer Höhe zwischen 400 mm bis 700 mm über der Fußbodenoberfläche zu positionieren. Die Anordnungshöhe des oberen Sicherheitsstreifens liegt zwischen 1.200 mm bis 1.600 mm über der Fußbodenoberfläche (vgl. Bild 4). Eine Anordnungshöhe über 1.600 mm wäre nicht zielführend, da man beim Gehen in der Regel den Blick nach unten und nicht nach oben richtet.

Materialanforderungen und ihre Einflüsse

Damit visuelle Informationen leicht wahrgenommen werden können und die Orientierung nicht beeinträchtigt wird, dürfen die auszuwählenden Materialien für Glastüren und -wände keine Spiegelungen, Blendungen und Schattenbildungen hervorrufen.

Diese Anforderungen können u. a. durch:

a) die Verwendung von Glas mit matten Oberflächen;
b) die Verwendung von entspiegeltem Glas oder
c) eine Anordnung mit geneigten Sichtflächen

erzielt werden. 

Die Lichtreflexion von handelsüblichem Glas beträgt ca. 8 %. Dies führt zu stark spiegelnden Glastüren- und -flächen (vgl. unten Bild 7). Türen und Details lassen sich nicht im erforderlichen Maß erkennen, wodurch die Orientierung erheblich eingeschränkt wird. Fehlerhafte Sicherheitskennzeichnungen können keine ausreichende Abhilfe schaffen (vgl. unten Bild 7).

Bildbeschreibung: Das Bild 7 zeigt eine große Glasfassade mit integrierter Glasschiebetür im Eingangsbereich eines Krankenhauses. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 7: Stark Spiegelnde Gebäudefassade ohne nutzbare Sicherheitskennzeichnung
© Mobilfuchs

Bei entspiegelten Glasflächen handelt es sich um Glas mit einer speziellen Beschichtung, die nur einen geringen Lichtreflexionsgrad aufzeigt. Die Lichtreflexion beträgt hier nur ca. 1%. Dies ermöglicht ein hohes Maß von Durchsichtigkeit und Transparenz.

Sonstige Anforderungen

 

      • Die geschildeten Sachverhalte zeigen, dass die häufig zur Kennzeichnung von Glastüren und -wänden eingesetzten selbstklebenden Vogelmotive nicht ausreichend sind (ungenügender Kontrast, von zu geringer Größe und unterschiedliche Positionierung). Als Aufprallschutz für Vögel mögen sie eine unumstrittene Berechtigung haben, aber für die Sicherheitskennzeichnung für Menschen sind sie völlig ungeeignet.
      • Sind Glastüren oder -wände beidseitig zugänglich, müssen die genannten Anforderungen auf deren beiden Seiten erfüllt werden.
      • Kontrastierende Türrahmen, Handleisten oder auffällige Türgriffe können die Erkennbarkeit von Glastüren zusätzlich erleichtern.
      • Ob sie allein jedoch die sicherheitsrelevante Forderung zur Erkennbarkeit der transparenten Flächen im ausreichenden Maß erfüllen, ist mit Vorsicht zu bewerten.
      • Für Glastüren mit einem Rahmen unter einer Breite von 200 mm wird eine Sicherheitskennzeichnung empfohlen.

 Um ihrer Aufgabenstellung Rechnung tragen zu können, müssen Sicherheitskennzeichnungen von Glastüren und -wänden über eine möglichst große Langlebigkeit verfügen und somit eine dauerhafte Kontrastbeständigkeit aufweisen. Insbesondere im Außenbereich sind Kontrastminderungen in Folge von Verschmutzung, Verwitterung oder auch Abnutzung möglich. Im Ergebnis regelmäßig durchzuführender Kontrollen sollte entsprechend dem Erfordernis eine Reinigung oder auch eine Instandsetzung erfolgen. 

Regelwerke, die Anforderungen an Sicherheitskennzeichnungen enthalten

Für die Planung und Durchführung von Projekten mit rechtlich verbindlichem Charakter (Haftungsfrage bei Unfällen) ist insbesondere aufgrund der bestehenden abweichenden Verbformen „muss“ und „sollte“ in den einzelnen Regelwerken zu empfehlen, sich vorsorglich in den aktuellen Fassungen und Ausgaben der nachstehenden Regelwerke nochmals zu informieren.

💡 Zur Berücksichtigung der Anforderungen für die Sicherheitskennzeichnung von Glastüren und -flächen in den jeweiligen Anwendungsbereichen gelten:

 Öffentliche Einrichtungen und Gebäude

a) DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“

b) DIN 18040-1 – „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 1 „Öffentlich zugängliche Gebäude“
Die Anforderungen für die Gestaltung von Glasflächen sind in den Abschnitten 4.3.2, 4.3.3.5 und 4.4.2 enthalten.

c) Musterbauordnung (MBO) zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 27.09.2019

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen 2Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

[…]
(2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.
[…]

HINWEIS:

Die in § 37 MBO Abs. 2 geforderte Kennzeichnung trifft keine Aussage darüber, ob diese einer visuellen oder taktilen Wahrnehmung entsprechen muss. Naheliegend ist zwar, dass der Gesetzgebe die visuelle Kennzeichnung meint, die Forderung einer taktilen Kennzeichnung kann jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

§ 38 Umwehrungen 3Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
[…]
2. nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, wenn sie weniger als 0,50 m aus diesen Flächen herausragen,
[…]

d) Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020-1 (MVV TB) veröffentlicht 19.01.2021
Aufnahme der DIN 18040-1:2010-10, Abschnitte 4.3.2, 4.3.3.5 und 4.4.2 in Anlage A 4.2/2 4Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

Wohnungen

a) 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 2 „Wohnungen“
Die Anforderungen für die Gestaltung von Glasflächen sind in den Abschnitten 4.3.3.5 und 4.4.2 enthalten.

b) Musterbauordnung (MBO) zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 27.09.2019

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen 5Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

[…]
(2) 1Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. 2Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.
[…]

HINWEIS:

Die Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgaben sollte insbesondere in größeren Wohnanlagen, wie beispielsweise Seniorenheimen, bedacht werden.

§ 38 Umwehrungen 6Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
[…]
2. nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind, wenn sie weniger als 0,50 m aus diesen Flächen herausragen,
[…]

c) Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2020-1 (MVV TB) veröffentlicht 19.01.2021
Nach Anlage A 4.2/3 wurde DIN 18040-2:2010-10, Abschnitt 4.3.3.5 eingeführt. Der Abschnitt 4.4.2 der DIN 18040-2:2010-10 wurde von der Einführung ausgenommen.7Maßgeblich ist das jeweilige Landesbaurecht. Daher bitte stets prüfen, ob eine analoge Übernahme von den benannten Regelungen in das jeweilige Landesbaurecht erfolgte oder Abweichungen bestehen.

Öffentlicher Verkehrs- und Straßenraum, öffentliche Verkehrs- und Außenanlagen 

a) DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“

b) DIN 18040-3 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen“ Teil 3 „Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum“

Arbeitsstätten 

a) Arbeitsstättenverordnung
Anhang Nr. 1.5 (3);
Anhang Nr. 1.7 (4);

b) Arbeitsstättenregel ASR A1.7
Punkt 5 (6)

c) Unfallverhütungsvorschriften der Arbeitsstättenverordnung

          • Die Anforderungen zur visuellen Sicherheitskennzeichnung von Glastüren und -flächen weichen im Rahmen des Arbeitsschutzes von denen im öffentlichen Raum etwas ab. Zu diesen Abweichungen gehören:
          • Der Arbeitsschutz fordert hie eine Kennzeichnung der Glastüren „in Augenhöhe“ (vgl. Arbeitsstätten-Regel ASR A1.7 „Türen und Tore“, Punkt 5 (7)). Daraus ist keine konkrete Angabe zur Anordnungshöhe der Sicherheitskennzeichnung in Arbeitsstätten vorgegeben. Auch wird auf eine zweite Sicherheitskennzeichnung verzichtet.
          • Entsprechen der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Tabelle 3) ist die Höhe (Breite) der Sicherheitskennzeichnung je nach dem Sehabstand zu ihr festzulegen.
          • Auch kann hier die Faustregel, um so kleinteiliger der Hintergrund, desto großflächiger die Sicherheitskennzeichnung, angewandt werden.
          • Die DGUV Information 208-014 „Glastüren, Glaswände“

            8aktualisierte Fassung Februar 2019 empfiehlt für die Kennzeichnung von Glasflächen Klebefolien zu verwenden. Zudem wird empfohlen die Kennzeichnung in einer Höhe anzuordnen, „die von den Türbenutzenden gut zu erkennen sind.“ Diese Aussage ist äußerst unkonkret und lässt eine den individuellen Wünschen entsprechenden Ermessensspielraum zu.

Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs 

a) DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung“

 Fahrzeuge, Bahnhöfe und Haltepunkte für den Eisenbahnverkehr

a) TSI PRM – Technische Spezifikation für die Interoperabilität für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Anhang der Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 vom 18. 11.2014)

b) DIN EN 16584-1 „Bahnanwendungen – Gestaltung für die Nutzung durch PRM – Allgemeine Anforderungen“ Teil 1: „Kontrast“

c) DIN EN 16584-3 „Bahnanwendungen – Gestaltung für die Nutzung durch PRM – Allgemeine Anforderungen“ Teil 3 „Optische Eigenschaften und Rutschfestigkeit“

Hinweis:
Zudem verfügt die Deutsche Bahn AG zusätzlich über bahninterne Vorschriften.

Herstellungsverfahren für visuelle Kennzeichnungen

Nach den normativen Vorgaben für die Sicherheitskennzeichnung von transparenten Flächen sind Alternative Lösungen möglich. Jedoch müssen sie den Anforderungen der normativen Vorgaben entsprechen.

💡 Ein wichtiger zu bedenkender Aspekt für die Kennzeichnung transparenter Flächen ist deren leichte Wiedererkennbarkeit. Der Mensch geht mit einer gewissen Erwartungshaltung durch die Welt. Das heißt beispielsweise, wenn er im Notfall zum Feuerlöscher greifen müsste, würde er nach einen roten länglichen Gegenstand Aussicht halten. Hätte der Feuerlöscher plötzlich eine blaue rechteckige Form, würde er mit großer Wahrscheinlichkeit erwartungsgemäß übersehen. Ebenso verhält es sich mit der Sicherheitskennzeichnung von transparenten Flächen.

Eingefärbtes Glas

    • Lichtdurchlässige und halb lichtdurchlässige Gläser können werkseitig auch eingefärbt bzw. durchgefärbt (Emaillieren) werden. Dabei wird die Farbe bereits in die Glasmasse eingearbeitet. Mit dieser Möglichkeit können Glastüren und -wände so gestaltet werden das sie in einem ausreichenden Kontrast zu ihrem Umfeld stehen. Der großflächige Kontrast des Glastürblatts zur Wand und zum Boden ist leicht visuell wahrnehmbar und eine Sicherheitskennzeichnung erübrigt sich.

Farblackierung

      • Bei der Farblackierung von Glasflächen, auch als Colorierung bezeichnet, wird zunächst eine Folie mit dem abzubildenden Motiv aufgelegt. Mit einem Speziallack wird im Anschluss das Motiv auf das Glas lackiert. Nach der Austrocknung ist die Farblackierung lichtecht und kratzfest.
      • Die Farblackierung kann individuell gestaltet und dem jeweiligen gewünschten Ambiente angepasst werden.

Siebdruck

      • Bei der Gestaltung von Glasflächen mit dieser Methode wird das Glas einseitig mit dem Siebdruck versehen und anschließend die Siebdruckfarbe eingebrannt. Dabei gehen die Glasmatrix und die Siebdruckfarbe eine untrennbare Verbindung ein.
      • Unter der Verwendung entsprechender Siebe können farbige oder auch matte Dekors gestaltet werden.
      • Die Schmutzempfindlichkeit von Glasflächen mit Siebdruckgestaltungen ist gering und kann mit der von glatten, unbehandelten Glasflächen verglichen werden.
      • Das Siebdruckverfahren ist jedoch kostenintensiv und wird erst beim Bedrucken einer höheren Stückzahl von Glasflächen mit dem gleichen Dekor wirtschaftlich.

Digitaldruck

Halbtransparente Folien

      • Zu Herstellung von visuell wahrnehmbaren Kontrasten ist die Verwendung von halbtransparenten Folien möglich.
      • Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es nach DIN 32975 in Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs nicht zulässig ist, wenn der Blick aus einem Fenster durch halbtransparente Werbefolien beeinträchtigt wird.

Klebefolien

      • Die in vielen Variationen erhältlichen selbstklebenden Folien erlauben eine schnelle und kostengünstige kontrastierende Kennzeichnung von Glasflächen.
      • Oft findet man jedoch auch Sicherheitskennzeichnungen mit Aufklebern, die aufgrund ihrer geringen Größe, deren zu hoher Anordnung oder ihres zu geringen Kontrasts zum Hintergrund kaum oder gar nicht wahrnehmbar sind. Somit verlieren sie trotz ihrer gut gemeinten Zweckbestimmung ihre Sicherheitswirkung.
      • Bitte beachten Sie: Beim Bekleben von Einscheiben-Sicherheitsglas kann es in der Folge von thermischen bzw. mechanischen Einwirkungen zur verstärkten Schollenbildung der Glassplitter kommen, was die Verletzungsgefahr erhöhen kann. Vor diesem Hintergrund sind zur Kennzeichnung von Einscheiben-Sicherheitsglas, generell an Stelle eines großen Aufklebers, eine größere Anzahl kleinerer Aufkleber zu verwenden.

Lasergravur

      • Bei der Lasergravur wird das Glas mit Hilfe eines CO2-Lasers bearbeitet. Dabei lassen sich verschiedene farbige Schattierungen eingravieren.
      • Dieses Verfahren gestattet die Anfertigung von individuell gewünschten detailgetreuen Bildern und Motiven in den unterschiedlichsten Größen. Auch ist eine Kombination mit anderen Gestaltungstechniken der Glasoberfläche möglich.
      • Die beim lasern entstehenden Verschmelzungen an der Glasoberfläche führen in der Folge zu keiner Erhöhung des Verschmutzungsgrades der Glasfläche und ermöglichen eine pflegeleichte Reinigung.

Ätzen von Glas

      • Durch die chemische Behandlung von Glasoberflächen mit Flusssäure können diese mattiert, gereinigt oder auch mit Dekoren versehen werden. Dieses chemische Verfahren zur Behandlung der Glasoberflächen ist weniger aufwendig als mechanische Verfahren. Es lassen sich alle marktüblichen Glasarten für Glastüren und -flächen ätzen.
      • Durch das Mattätzen erhalten klare Glasflächen eine gleichmäßig matte Oberfläche wodurch ihre Durchsichtigkeit verloren geht. Insbesondere das direkt auftreffende Sonnenlicht wird auf diesen mattierten Glasflächen gebrochen und auf der anderen Seite der Glasfläche in gleichmäßig diffuses Licht verwandelt. Dabei nimmt die Lichtdurchlässigkeit gegenüber klaren Glasflächen kaum ab.
      • Da diese mattierten Gläser nicht durchsichtig sind, werden sie häufig als Sichtschutzglas eingesetzt. Geätzte Gläser finden häufig auch für Duschkabinen, Möbel oder halbdurchsichtige Trennwände Verwendung.

Sandstrahlung von Glas

      • Bei der Sandstrahlung von Glas handelt es sich um ein mechanisches Verfahren zu Mattierung der Glasoberfläche. Dabei wird unter Hochdruck ein Sandstrahl auf das Glas gerichtet, wobei die obere Glasschicht abgerieben wird. Dieses Verfahren ist bei gehärtetem Glas möglich.
      • Die matten Dekors entstehen, indem während des Sandstrahlens die durchsichtigen Glasanteile mit einer Abdeckschablone versehen werden. Mit Hilfe dieses Verfahrens können ganz individuell gewünschte Dekors gestaltet werden.
      • Im Ergebnis zwischen der mechanischen Sandstrahlung und der chemischen Mattätzung lassen sich keine größeren optischen Unterschiede erkennen. Nachteilig könnte jedoch sein, dass bei der Sandstrahlung die Biegezugfestigkeit des Glases deutlich abnimmt.
      • Beim Sandstrahlverfahren wird die Glasoberfläche deutlich aufgeraut, wodurch eine größere Schmutzempfindlichkeit entsteht. Daher empfiehlt sich hier eine Behandlung mit einer Schutzbeschichtung vorzunehmen.
      • Die häufig angewandte Sandstrahlung zur Mattierung von Glasflächen gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Methode zur Mattätzung mit Flusssäure äußerst gefährlich ist.

Taktile Kennzeichnung von transparenten Türen und Wänden

 Damit auch Glastüren im öffentlichen Raum von blinden und sehbehinderten Menschen rechtszeitig wahrgenommen werden können, sind sie aus Sicherheitsgründen wie alle anderen barrierefreien Türen mit Bodenindikatoren zu kennzeichnen.

💡 Weitere Informationen hierzu enthält die Website: Blindenleitsystemelemente aus Bodenindikatoren im Bereich von Türen.

 Bruchsicherheit

      • Zur Vermeidung von schwerwiegenden Unfällen durch zersplitterndes Glas, sind bereits schon während der Bauplanung alle in Betracht kommende Sicherheitsmaßnahmen zu bedenken.
      • Nach der Arbeitsstättenregel ASR A1.7 Punkt 5 (6) gelten durchsichtige Werkstoffe als bruchsicher, wenn diese den bestehenden Vorschriften für Sicherheitsglas genügen.
      • Maßgeblich für die Bruchsicherheit von Glas ist die Vermeidung von vorschriftswidrigen Einwirkungen durch Belastungen oder Spannungen auf das Glas.  

Durchsichtige Werkstoffe mit Bruchsicherheit:
  

Zu den durchsichtigen Werkstoffen, welche die Anforderungen der Bruchsicherheit erfüllen, können gezählt werden:

a) Verbund-Sicherheitsglas (VSG),
b) Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG ) und
c) Transparente Kunststoffe mit analogen Eigenschaften. 

Verbund-Sicherheitsglas (VSG)

 

      • Das Verbund-Sicherheitsglas wird aus mindestens zwei Glasscheiben, welche durch eine organische Zwischenschicht verbunden werden, hergestellt.
      • Verbund-Sicherheitsglas bricht bei einer mechanischen Einwirkung, wie beispielsweise durch Schlag, Stoß oder Beschuss (in Abhängigkeit der Glasstärke), an, aber es zerfällt nicht in lose und scharfkantige Glassplitter. Dies wird durch eine feste Haftung der Bruchstücke an der organischen Zwischenschicht bewirkt. Damit kann das Verletzungsrisiko minimiert werden.
      • Verbund-Sicherheitsglas findet vornehmlich beim Schutz von Sachwerten oder Personen in Türen, Fenstern oder Trennwänden seinen Einsatz.
      • Zur visuellen Erkennbarkeit lässt sich Verbund-Sicherheitsglas auch zwischen den einzelnen Glasscheiben mit bedruckten, eingefärbten oder matten Folien herstellen. Zudem kann deren Oberfläche mit Dekoren oder flächig mit Farbgestaltungen versehen werden.
 

 Einscheiben-Sicherheitsglas

 

      • Für Einscheiben-Sicherheitsglas sind Flachgläser (Ornamentglas oder Floatglas) zu verwenden,
        die unter thermischer bzw. mechanischer Einwirkung in kleine
        stumpfkantige Glaskrümel zerbröckeln. Somit ist das Verletzungsrisiko weitestgehend reduziert.
      • Das Bruchverhalten des Einscheiben-Sicherheitsglases zeigt ein explosionsartiges Zerbersten auf. Ein Zusammenhängen der stumpfkantigen Glaskrümeln in größeren Glasschollen ist nicht auszuschließen.
      • Einscheiben-Sicherheitsgläser können sowohl in Innen- als auch in Außenbereichen verwendet werden. Sie finden vornehmlich Einsatz für Horizontal-Schiebewände und Ganzglastüren bzw. Ganzglastüranlagen.

Es besteht die Möglichkeit eingefärbte Einscheiben-Sicherheitsgläser herzustellen. 

 Transparente Kunststoffe 

 

      • Die Sicherheitseigenschaften von transparenten Kunststoffen, wie beispielsweise Plexiglas®, Lexan® oder Makrolon® entsprechen den von Sicherheitsglas.
      • Aufgrund ihrer hohen Elastizität verfügen sie über eine gute Verformbarkeit und sind daher gegenüber mechanischen Einwirkungen weniger empfindlich.
      • Ein weiterer Vorteil der genannten Kunststoffe liegt in ihrem geringen Gewicht und ihrer Formbeständigkeit.
      • Allerdings muss auch auf den Nachteil von Kunststoffen aus Polycarbonat, wie Lexan® und Makrolon®, hingewiesen werden. Diese Kunststoffe altern und können in der Folge spröde werden.
      • Da die Härte der Oberflächen von Kunststoffen nicht so groß wie bei Glas ist, kann es bei Kunststoffen wesentlich leichter zu Verkratzungen kommen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich Kunststoffe mit strukturierten Oberflächen zu wählen, da bei ihnen Kratzer weniger schnell auffällig sind.

 Splitterschutzfolie

 

      • Bei nachweislich nicht bruchsicheren Glasflächen kann die Schutzwirkung mit Hilfe von Splitterschutzfolie erhöht werden, da die Glassplitter an der Folie haften bleiben.
      • Die Splitterschutzfolie ist auf der Seite, auf welcher vermutlich die Berührung erfolgt, aufzutragen. Daher ist ggf. ein beidseitiges bekleben der Glasfläche ratsam. Wichtig ist, dass die Splitterschutzfolie auf der gesamten Glasfläche fachkundig aufgetragen wird.

Weitere Maßnahmen zur Unfallverhütung

💡 Um Unfälle mit Glastüren zu vermeiden, sollte ein pfleglicher Umgang mit ihnen geführt werden. Dazu gehört beim Öffnen und Schließen, dass handbetätigte Glastüren stets mit den dafür vorgesehenen Bedienelementen zu nutzen sind. Glastüren dürfen auch nicht zugeworfen werden.

In Bereichen, in denen die Verletzungsgefahr durch Glaszersplitterung oder ein Hineinstürzen in Glasflächen besteht, ist eine alleinige Kennzeichnung nicht ausreichend. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem: 

 

a) Einzelstufen und Treppenanlagen;
b) vorhandene Kanten, Absätze, Podeste;
c) Transportbereiche, insbesondere für sperrige Materialien;
d) in Bereichen, in denen mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen ist.

Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen:
  

Hier müssen weitergehende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

 

      • In Fällen, in denen ein unmittelbares Herantreten an transparente Flächen möglich ist, und dort eine Absturzgefährdung besteht, müssen auch bei bruchsicherem Glasflächen absturzsichernde Maßnahmen ergriffen werden. Es sei denn, dass Sicherheitsglas dient (entsprechend den Anforderungen nach DIN 18008-4) als Absturzsicherung. Diese Maßnahmen gelten insbesondere für bis auf dem Boden herabreichende Fenstern in Treppenhäusern und Einkaufseinrichtungen.
      • Zu den geeignetsten Schutzmaßnahmen zählen die Anordnung von Geländern oder Gittern vor den Glasflächen. Eine Unterteilung der Glasflächen mit Hilfe von Sprossen ist ebenfalls möglich.
 

💡 Ausführliche Informationen zu Maßnahmen zur Vermeidung von Scher- und Quetschverletzungen an der Nebenschließkante von Glastüren finden Sie unter:  Ausstattung barrierefreier Türen – vom Fingerschutz über Gegensprechanlagen bis zum Einbruchsschutz.

Zusammenfassung:

      • In der Innen- sowie Außenarchitektur gewinnt Glas als Werkstoff für Türen und Wände zunehmend an Bedeutung.
        Die optische Eigenschaft, dass der Werkstoff ungehindert durchlässig für Lichtwellen (Transmission) ist, erschwert deren rechtzeitige Erkennbarkeit. Daher müssen transparente Türen und Wände mit einer visuellen und taktilen Sicherheitskennzeichnung versehen werden.
      • Eine Reihe gesetzlicher und normativer Vorgaben enthalten Anforderungen für die Gestaltung von Sicherheitskennzeichnungen, die einzuhalten sind.
      • Für die Unfallverhütung ist natürlich auch die Bruchsicherheit von Glastüren und -wänden von grundlegender Bedeutung. Das in der Regel hierzu verwendete Einscheiben-Sicherheitsglas oder Verbundsicherheitsglas muss nicht nur diesen Anspruch gerecht werden, sondern ist auch gleichzeitig so zu gestalten, dass es leicht erkannt wird. Eine Reihe von Verfahren stehen zu diesem Zweck zu Verfügung.
 

Weiterführende Links:

© Mobilfuchs, 01.08.2021, aktualisiert am 06.03.2022



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