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Taktile Handlaufbeschriftungen bieten Sicherheit und erleichtern die Orientierung

Taktile Handlaufbeschriftungen sind für blinde Menschen wichtige Informationsquellen für eine selbständige Orientierung zum Auffinden gewünschter Ziele.

Bildbeschreibung: Bild 1 zeigt links Profil - und rechts angedeutete Brailleschrift auf rechteckigem Handlauf. Ende der Beschreibung.
Bild 1: Handlaufbeschriftung in erhabener Profilschrift und angedeuteter Brailleschrift
© Mobilfuchs

Eine Optimierung erfahren die taktilen Handlaufbeschriftungen dann, wenn sie als fester Bestandteil in ein Blindenleitsystem integriert werden.
Es empfiehlt sich, die Inhalte taktiler Handlaufbeschriftungen, mit dem jeweils örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverband abzustimmen.

Die damit für blinde Menschen verbundene Erleichterung des Auffindens, des Zugangs und der Nutzbarkeit von Gebäuden und Verkehrseinrichtungen sollte zur Selbstverständlichkeit gehören, zumal dies ein gesellschaftlich gewünschtes Anliegen ist. Das Bedürfnis wurde nachdrücklich mit der Ratifizierung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen unterstrichen.

 Diese Website möchte Sie über die wesentlichsten Anforderungen der taktilen Handlaufbeschriftung informieren und Ihnen einen kleinen Einblick in deren Komplexität vermitteln.

Interessenten finden in der DIN 32986 „Taktile Schriften und Beschriftungen – Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift“ (Ausgabe Januar 2015) vertiefende Informationen.

 Diese Norm können Sie käuflich bei der

Beuth Verlag GmbH
Saatwinkler Damm 42 / 43
13627 Berlin
Telefon (0) 30 / 26 01 – 0
www.beuth.de

erwerben.

Was sind taktile Handlaufbeschriftungen?

💡 Taktile Handlaufbeschriftungen werden mit Schriftzeichen taktiler Schriften am Handlauf vorgenommen, die mit den Fingern haptisch wahrnehmbar sind und vornehmlich mit diesen „gelesen“ werden.

Hierzu finden insbesondere die erhabene Profilschrift sowie die Brailleschrift Anwendung.

Taktile Schriften

Neben der Darstellung der taktilen Handlaufbeschriftung in Braille- und erhabener Profilschrift können die Informationen ergänzend auch durch Piktogramme (mit einfachen leicht erkennbaren Symbolen) und Sonderzeichen erfolgen.

💡 Es ist zu beachten, dass die Leserichtung der Profil- und Brailleschrift stets von links nach rechts verläuft.

Erhabene Profilschrift

 Unter der erhabenen Profilschrift versteht man eine Normalschrift, die speziell für die taktile Wahrnehmung mit den Fingern für blinde Menschen angefertigt wird.

In Einrichtungen, in denen mit einem hohen Besucherverkehr gerechnet werden kann (z. B. in Bahnhöfen), empfiehlt es sich, die Zeichenanzahl der erhabenen Profilschrift auf 25 zu begrenzen. Der Vorteil hier liegt in einer schnelleren Lesbarkeit der Information.

Gestaltungsanforderungen an die erhabene Profilschrift

      • Eine wesentliche Gestaltungsanforderung für die erhabene Profilschrift besteht in der Verwendung von Großbuchstaben. Dadurch entsteht für blinde und sehbehinderte Menschen eine leichtere „Lesbarkeit“ mit den Fingern. Außerdem ist eine serifenfreie Schrift zu wählen.
      • Für den Abstand zwischen zwei benachbarten Zeichen sind mindestens 4 mm vorzusehen, welcher im Fall der Zunahme der Zeichenhöhe (Versalhöhe) der Großbuchstaben und Zahlen vergleichsweise zunehmen soll.
      • Weitere vertiefende Informationen zu den Gestaltungsanforderungen finden Sie in der DIN 32986, erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH.

Erhabene Profilschrift mit einer Großbuchstabenhöhe von bis zu 25 mm

Anforderungen an die erhabene Profilschrift:
   

Bei der Verwendung der erhabenen Profilschrift mit einer Höhe des Großbuchstabens (Versalhöhe) bis zu 25 mm sind an diese u. a. folgende Anforderungen zu stellen:

      1. ) Die Buchstabenhöhe muss mindestens 10 mm betragen.
      2. ) Für Handlaufbeschriftungen ist eine Höhe der Großbuchstaben (Versalhöhe) von 13 mm zu                     bevorzugen. Umfasst der zu vermittelnde Text auf der Handlaufbeschriftung mehr als 25 Buchstaben (Zeichen), ist es möglich die Buchstabenhöhe auf max. 10 mm zu verringern.
      3. ) Textlängen von mehr als 25 Zeichen sind für das Lesen mit dem Finger nicht geeignet, da dies zu         zeitaufwendig ist. Für Informationen, die aus Sicherheitsgründen erforderlich sind, können                   jedoch Abweichungen von dieser Regelung erfolgen. In diesen Fällen sollte eine Anzahl von 75               Zeichen nicht überschritten werden.
      4. ) Der Querschnitt der Zeichen ist prismenförmig (gleichschenklig) zu gestalten.
      5. ) Die Erhabenheit der Profilschrift liegt für die Buchstabenhöhe von 10 mm bei mindestens 1,2 mm.       Sie nimmt mit der Buchstabenhöhe zu und soll bis zu einer Buchstabenhöhe von 25 mm  2 mm             erreichen.
      6. ) Für die erhabene Profilschrift sollte der Zeilenabstand mindestens 120 % der Großbuchstabenhöhe    (Versalhöhe) betragen (stets an der Grundlinie zu messen).
      7. ) Für den Wortabstand der erhabenen Profilschrift ist zu beachten, dass dieser dem 1,1 fachen des           Großbuchstabens „M“ entsprechen soll. 

Erhabene Profilschrift mit einer Großbuchstabenhöhe über 25 mm

Für die erhabene Profilschrift, deren Zeichenhöhe (Zahlen und Buchstaben) über 25 mm liegt, können auch abgerundete oder eckige Profile gewählt werden.

Die Zeichen sollen hier über eine Erhabenheit von einer Mindesthöhe von 2 mm verfügen.

Brailleschrift

 Bei der Brailleschrift[Fußnote zum Lexikon verknüpfen] bzw. Blindenschrift handelt es sich um eine spezielle taktile Schrift, die für blinde Menschen entwickelt wurde. Ihre Buchstaben bestehen aus bis zu sechs erhabenen Punkten, die in einer Grundform von zwei Spalten und drei Reihen angeordnet werden. Dabei ergibt die Punktanzahl sowie deren Positionierung in der Grundform ein definiertes Zeichen (Buchstaben).

Für die Gestaltung der taktilen Handlaufbeschriftung in Brailleschrift ist der Braille-Großdruck gemäß DIN 32976 in der Ausgabe vom August 2007 anzuwenden. Dabei ist für die taktile Handlaufbeschriftung die Blindenvollschrift zu wählen.

Wo sind taktile Handlaufbeschriftungen vorzusehen?

Taktile Handlaufbeschriftungen sind an den Handläufen von öffentlich zugänglichen Gebäuden bzw. Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsanlagen vorzusehen.
Jedoch ist die Anordnung taktiler Handlaufbeschriftungen auch in den Bereichen von Wohnanlagen, die allen Bewohnern zur Verfügung stehen, empfehlenswert. Ihre Berechtigung haben taktile Handlaufbeschriftungen auch im Bereich von Fluchtwegen.

Anordnung der taktilen Handlaufbeschriftung am Handlaufprofil

An runden Handlaufprofilen ist die Profilschrift oben auf dem Handlauf (bei seitwärtiger Querschnittsbetrachtung auf 12 Uhr) anzuordnen. Dagegen ist die Anordnung der Brailleschrift auf der Handlaufrückseite (bei seitwärtiger Querschnittsbetrachtung ab ca. 2 Uhr) vorzunehmen (vgl. Bild 2). In dieser Position ist die Brailleschrift beim Umfassen des Handlaufs mit dem tastenden Finger leichter zu „lesen“.

Bildbeschreibung: Das Bild 2 zeigt anhand eines Handlaufquerschnitts die Position der taktilen Handlaufbeschriftung: links Profilschrift, rechts Brailleschrift. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 2: Anordnungsposition der Profil- und Brailleschrift
© Mobilfuchs

Sind Handlaufbeschriftungen auf viereckigen Profilen mit einer oberen Breite von mehr als 20 mm zu positionieren, ist die Profilschrift auf der oberen Seite des Profils anzuordnen. Die Brailleschrift ist in diesem Fall auf der zur Wand gerichteten Profilseite zu befestigen. Dabei ist zu beachten, dass der Abstand zwischen der taktilen Beschriftung und der Wand mindestens 50 mm beträgt.

Sollen die ungünstigeren breiten und flachen Handlaufprofile mit taktilen Beschilderungen versehen werden, können hier sowohl die Braille – als auch die Profilschrift auf der Profiloberseite des Handlaufs angeordnet werden.

In welchen Handlaufbereichen sind die taktilen Handlaufbeschriftungen anzubringen?

  • Bei der Anordnung der Handlaufbeschriftung ist es wichtig, dass diese für die Nutzer leicht auffindbar ist und unproblematisch „gelesen“ werden kann. Unterstützt wird dies, in dem sich die Handlaufbeschriftung stets an den wiederkehrenden Positionen auffinden lässt. Diese Anforderung gilt nicht nur innerhalb einzelner Gebäude, sondern objektübergreifend, um im gesamten öffentlichen Raum eine einheitliche Gestaltung sicher zu stellen.
  • Ein maßgeblicher Ausgangspunkt für die Überlegungen zur Anordnung der taktilen Handlaufbeschriftung, stellt die üblicherweise vorherrschende Anwendung des Rechtsverkehrs auf Rampen und Treppen dar. In der Regel machen auch blinde und sehbehinderte Menschen von dieser Regelung Gebrauch. In diesem Zusammenhang ist stets die taktile Handlaufbeschriftung am rechten Handlauf, aus der jeweiligen Position einer vor der Treppe stehenden Person, anzuordnen. Zu Beginn des Handlaufs ist eine Zielinformation, wohin die Treppe führt, zu geben. Am Ende des Handlaufs sind weitere Detailinformationen, wie beispielsweise Richtungshinweise, anzuordnen.

Einrichtungen zur Überwindung des Höhenniveaus

Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um Treppenanlagen sowie Rampen, die beidseitig mit Handläufen auszustatten sind.

Handläufe sollen lotrecht in einer Höhe zwischen 85 cm und 90 cm über einer Treppe, parallel zum durchgängigen Treppenverlauf angeordnet und jeweils 30 cm waagerecht über das Treppenende hinausgeführt werden. Daraus ergibt sich ein horizontal waagerechter Verlauf der Handläufe über Treppenpodesten sowie vor dem Treppenbeginn und am Treppenaustritt (vgl. Bild 3a). Dagegen hat der Handlauf in seiner lotrechten Führung über den Stufenvorderkanten einen schrägen Verlauf (vgl. Bild 3b).

Anordnungsposition der taktilen Beschilderung am Handlauf :
    Für die Anordnung der taktilen Beschilderung sind folgende Positionen am Handlauf vorzusehen (vgl. Bild 3):

      1. vorzugsweise in der Nähe der Handlaufabknickung auf den waagerecht über die Treppe hinaus fortzuführenden Handlaufteil (am Anfang bzw. Ende des Handlaufs),
      2. an der Schräge über der ersten Treppenstufe,
      3.  an der Schräge vor der letzten Treppenstufe. 
Bildbeschreibung: Bild 3 zeigt eine Seitenansicht einer von recht unten nach links oben verlaufenden Treppe. Ende der Bildbeschreibung. Treppe
Bild 3: Anordnungsposition der taktilen Handlaufbeschriftung
a) am waagerechten Verlauf des Handlaufs
b) am schrägen Verlauf des Handlaufs
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Lange Handläufe

Sollen lange Handläufe, mit einer Länge von mehr als 5 m, eine Handlaufbeschriftung erhalten, empfiehlt es sich, an deren Anfang eine entsprechende Zusatzinformation anzubringen.

Flure

Sind in Fluren mit mehreren Türen Handläufe vorhanden, soll sich die zu einer Tür zugeordnete Handlaufbeschriftung an der Türseite mit der Türklinke befinden (vgl. Bild 4).

Bildbeschreibung: Das Bild 4 zeigt eine Tür, auf deren linken Seite sich eine Türklinke befindet, davor ein Handlauf mit der Beschriftung. Ende der Beschreibung.
Bild 4: Anordnung der Handlaufbeschriftung an einer Tür im Flur
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Gestaltungskriterien für Aufzählungen

Sind mehrere Zielpunkte mit einer Zielrichtung anzugeben, so werden diese durch ein Komma voneinander getrennt.

Zur Angabe der Richtung können entweder Pfeile oder auch Worte verwendet werden, wie beispielsweise „Links“ oder „Gegenüber“ .

Kommen Pfeile zur Anzeige der Gehrichtung zum Einsatz, so sind diese vor dem zu benennenden Zielort zu positionieren (vgl. Bild 5).

Bildbeschreibung: Das Bild 5 zeigt (links) einen nach rechts weisenden Pfeil, (rechts) daneben steht das Wort „Aufzug“. Ende der Beschreibung.
Bild 5: Beispiel für Angabe der Gehrichtung mit Pfeil
© Mobilfuchs

Dagegen ist die wörtliche Bezeichnung der Zielrichtung erst nach dem zu benennenden Zielort vorzusehen. Zudem muss sie durch einen Doppelpunkt von diesem getrennt werden (vgl. Bild 6).

Bildbeschreibung: Das Bild 6 enthält den Text = „AUFZUG: RECHTS“. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 6: Beispiel für wörtliche Richtungsangabe
© Mobilfuchs

Werden auf einer Handlaufbeschriftung mehrere Informationen (auch als „Informationsblock“ bezeichnet) angeordnet, sind diese entweder durch einen Gedankenstrich oder einen Punkt mit einem Durchmesser von 4 mm bis 5 mm zu trennen (vgl. Bild 7).

Bildbeschreibung: Das Bild 7 enthält den Text A = „AUFZUG: RECHTS“ (Gedankenstrich) „AUSGANG: LINKS“ B = „AUFZUG: RECHTS“ (großer Punkt) „AUSGANG: LINKS“. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 7: Beispiele zur Trennung von Informationsblöcken                                      a) Trennung durch einen Gedankenstrich
b) Trennung durch einen Punkt
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Lassen sich mehrere Informationen aus Platzgründen nicht in einer Zeile unterbringen, ist ein Zeilenumbruch, jedoch ohne Gedankenstrich zulässig. Um eine Änderung des sinngemäßen Inhalts der Information zu vermeiden, darf ein Gedankenstrich zur Trennung nicht innerhalb der Information gesetzt werden.

Taktile Handlaufbeschriftungen in Gebäuden

Etagenanzeige

      • Zur Bezeichnung der jeweiligen Etagen sind Zahlen in Form der erhabenen Profilschrift zu wählen.
        Für die Zahlen der Etagenangabe in Brailleschrift, ist generell ein Zahlenzeichen zu verwenden.
      • In begründeten Ausnahmen, wie beispielsweise in Kinder- oder Senioreneinrichtungen, können auch deutlich wahrnehmbare erhabene Symbole oder die entsprechende Anzahl größerer Punkte zur Kennzeichnung gewählt werden.
      • Im Fall einer Treppenanlage mit beidseitigen Handläufen, soll die Zielinformation am rechten Handlauf die Angabe zur nächsten Etage enthalten (vgl. unten Bild 8). Am Ende des Handlaufs ist in der Detailinformation die erreichte Gebäudeetage zu benennen und gegebenenfalls weitere Richtungsinformationen zu geben (vgl. unten Bild 8). Ist nur ein Handlauf vorhanden, so soll nur die Angabe zur erreichten Etage (einschließlich gegebenenfalls weiterer Richtungsinformationen) in der Detailinformation benannt werden. 
Das Bild 8 enthält den Text (unten) Zielinfo = „ZUR 3. ETAGE“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „3. ETAGE“ (großer Punkt) „WC: LINKS“ (großer Punkt) „INFO: RECHTS“
Bild 8: Beispiel einer Etagenanzeige am rechten Handlauf in Gebäuden
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In großen und unübersichtlichen Gebäuden, wie in Justiz- oder Verwaltungsgebäuden, sollte die Detailinformation des rechten Handlaufs eine Richtungsangabe zu den sich auf dieser Ebene befindenden Räumen enthalten (vgl. Bild 9).

Das Bild 9 enthält den Text (unten) Zielinfo = „ZUM 3. OG, 40 – 97“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „3. OG“ (großer Punkt) „40 – 51: RECHTS“ (großer Punkt) „52 – 97: LINKS“
Bild 9: Beispiel einer Etagenanzeige am rechten Handlauf mit Richtungsangabe in der Detailinformation
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💡 An Treppenzwischenpodesten müssen keine Handlaufbeschriftungen angeordnet werden.

Spezielle Handlaufinformationen

Häufig verfügen historische Gebäude Treppenanlagen, die von den heute gewohnten Gestaltungsstandards abweichen, und von denen gegebenenfalls Gefahren ausgehen können. Dabei kann es sich u. a. um unterschiedliche Stufenhöhen in einem Treppenlauf oder die Verschwenkung einer Treppe handeln. Auf diese sollte auch mit einer Handlaufbeschriftung während des Treppenverlaufs verwiesen werden.

Werden spezielle Gebäudeteile durch eine Treppe verbunden, so soll die Zielinformation der taktilen Handlaufbeschriftung auch auf diese verweisen (vgl. Bild 10).

Das Bild 10 enthält den Text (unten) Zielinfo = „ZUM BETTENHAUS, OG 4 - 8“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „BETTENHAUS, OG 4“ (großer Punkt) „OG 5 – 8: RECHTS
Bild 10: Beispiel für die Ziel- und Detailinformation am rechten Handlauf mit speziellen Handlaufinformationen
© Mobilfuchs

Führen Treppenanlagen in Gebäuden zu Bereichen, die nicht zur Nutzung für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sollte in der Zielinformation der Hinweis „KEIN ZUGANG“ vorgesehen werden. 

Werden Treppenläufe unterbrochen und erst in einiger Entfernung fortgesetzt, so sollte am Handlaufende darüber informiert werden.

Taktile Handlaufbeschriftungen in größeren Verkehrsanlagen

  • Ein maßgeblicher Ausgangspunkt für die Überlegungen zur taktilen Handlaufbeschriftung, stellt die üblicherweise vorherrschende Anwendung des Rechtsverkehrs auf Rampen und Treppen dar. In der Regel machen auch blinde und sehbehinderte Menschen von dieser Regelung Gebrauch. Vor diesem Hintergrund sollten in größeren und unübersichtlichen Verkehrsanlagen sowie öffentlichen Gebäuden Rampen und insbesondere Treppenanlagen an ihren linken und rechten Handläufen unten und oben, also an allen vier Handlaufenden, taktile Beschriftungen erhalten.
  • Ausgehend von der Gehrichtung, am rechten Handlauf, ist zunächst eine allgemeine Information zum Zielort der Treppe, beispielsweise zum 1. Obergeschoss, zu geben. Am Ende des Handlaufs ist über weitere Einzelheiten zu informieren, in welcher Richtung es beispielsweise zur Garderobe oder zum Versammlungsraum geht.
  • An Treppenanlagen mit einem Mittelhandlauf ist es für blinde Menschen schwierig zu erkennen, ob die taktile Beschriftung den Zielort des Treppenverlaufs abwärts bzw. aufwärts angibt. Um hier eine Eindeutigkeit zu vermitteln, sollte der am Anfang des Handlaufs angegebene Zielort durch einen Richtungspfeil ergänzt werden.
  • Taktile Handlaufbeschriftungen sind auf Treppenpodesten in der Regel entbehrlich.
  • Die Kette einer durchgängigen taktilen Handlaufbeschriftung soll stets an der Eingangstreppe bzw. an der Treppe auf einem Bahnsteig beginnen.

Informationsanordnung auf Handlaufschildern

Die am Beginn des rechten Handlaufs angeordnete Beschriftung enthält zunächst die allgemeine Information zum Zielort (Zielinformation) der Treppe (vgl. Bild 11).

Bildbeschreibung: Das Bild 11 enthält den Text Zielinfo = „AUSGANG, GLEISE 3 – 8“. Ende der Bildbeschreibung.
Bild 11: Beispiel einer Zielinformation am rechten Handlauf einer vom Bahnsteig abwärtsführenden Treppe
© Mobilfuchs

Die am Handlaufende (Detailinformation) angebrachte Beschriftung soll weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Richtungen möglicher Zielorte vermitteln (vgl. Bild 12). Hier soll die Zielinformation, z. B. Ausgang) nicht wiederholt werden.

Bildbeschreibung: Das Bild 12 enthält den Text Detailinfo = „ÖPNV: RECHTS“ (großer Punkt) „GLEISE 3 - 8: LINKS“. Ende der Beschreibung.
Bild 12: Beispiel einer Detailinformation am rechten Handlauf einer vom Bahnsteig abwärtsführenden Treppe
© Mobilfuchs

Der im Bahnsteigzugang zum Bahnsteig führende (rechte) Handlauf vermittelt an seinem Anfang das Ziel der Treppe und an seinem Ende weitere Einzelheiten (vgl. Bild 13).

Das Bild 13 enthält den Text (untern) Zielinfo = „GLEISE 3 - 4“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „GLEIS 3: LINKS“ (großer Punkt) „GLEIS 4: RECHTS“
Bild 13: Beispiel einer Ziel- und Detailinformation am rechten Handlauf einer zum Bahnsteig aufwärtsführenden Treppe
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Wird an einem Bahnsteig den Gleisen eine bestimmte Fahrtrichtung zugeordnet, kann die Detailinformation diese, unter Benennung eines Bahnhofsnamens, wie beispielsweise des Zielbahnhofs, enthalten (vgl. Bild 14).

Bildbeschreibung: Das Bild 14 enthält den Text Detailinfo = „BERLIN: RECHTS“ (großer Punkt) „LEIPZIG: LINKS“. Ende der Beschreibung.
Bild 14: Beispiel einer Detailinformation am rechten Handlauf einer zum Bahnsteig aufwärtsführenden Treppe mit Richtungsverkehr
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Umfang und Abkürzungen der  taktilen Handlaufbeschriftungen

Um der Forderung nach möglichst kurzen Handlaufbeschriftungen gerecht zu werden, sollten diese nur die wesentlichsten Informationen enthalten. So müssen Inhalte der Zielinformation in der Detailinformation nicht wiederholt werden (vgl. Bild 15).

Das Bild 15 enthält den Text (unten) Zielinfo = „AUSGANG“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „BUS: Rechts“ (großer Punkt) „U-BAHN: LINKS“
Bild 15: Beispiel für die wesentlichsten Inhalte von Ziel- und Detailinformationen einer Handlaufbeschriftung
© Mobilfuchs

Die Angaben zu den Wegerichtungen sollten zwecks der Eindeutigkeit vorzugsweise ausgeschrieben werden.

In Fällen mangelnder Platzverhältnisse können die Richtungsangaben „RECHTS“ mit einem „R“ und „LINKS“ mit einem „L“ abgekürzt werden. Gegebenenfalls kann auch auf die Bezeichnung „STRASSE“ oder „STR“ verzichtet werden (vgl. Bild 16).

Das Bild 16 enthält den Text (obere) Deitailinfo = „SCHONGAUER: R“ (großer Punkt) „HIRSCHFELDER: L“ (untere) Detailinfo = „GL 3: R“ (großer Punkt) „GL 4: LINKS“
Bild 16: Zwei Beispiele möglicher Abkürzungen für Handlaufbeschriftungen der erhabenen Profilschrift
© Mobilfuchs

Dagegen sind spezielle Richtungsangaben, wie beispielsweise „GEGENÜBER“ oder „Schräg Rechts“, generell auszuschreiben.

 Im Bedarfsfall kann aus Platzgründen die Schriftgestaltung für die Brailleschriftinformation von der der Profilschriftinformation abweichen bzw. abgekürzt werden ohne dass sich der Informationsinhalt ändert. Bei derartigen Maßnahmen sollte jedoch eine Absprache mit dem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverband erfolgen.

Sind Bahnsteige, die in Bahnsteigabschnitte unterteilt sind, über mehrere Bahnsteigzugänge erreichbar, so ist es empfehlenswert, die Richtungsangabe mit dem Bahnsteigabschnitts zu ergänzen (vgl. Bild 17). Hier können für die Anordnung der erhabenen Profil – sowie der Brailleschrift jeweils Richtungspfeile zum Einsatz kommen. Bei der Ausführung der Brailleschrift ist zu beachten, dass für die Buchstaben zur Benennung der Bahnsteigabschnitte keine Großschreibzeichen Verwendung finden.

Das Bild 17 enthält den Text (unten) Zielinfo = „GL 3 – 4; AUF ABSCHNITT: B --> ABSCHNITT: E“ (Richtungspfeil zu) (oben) Detailinfo = „GL 3: R“ (großer Punkt) „GL 4: L“
Bild 17: Beispiel für die Richtungsangabe mit der ergänzten Benennung der Bahnsteigabschnitte
© Mobilfuchs

Taktile Handlaufbeschriftungen zur Bestimmung des Standortes

 In Verkehrsanlagen, die über mehrere Etagen verfügen, ist für blinde und sehbehinderte Menschen die Standortbestimmung sehr wichtig. Daher sind hier spezifische Gestaltungen der taktilen Handlaufbeschriftung vorzunehmen.

Im Fall einer bestehenden Notwendigkeit zur Angabe des Standortes, ist eine Anzahl von mehr als 25 Zeichen für die Beschriftung zulässig.

So empfiehlt es sich, zu Beginn der ersten Zeile der Zielangabe die Position in welcher man sich befindet, zu benennen und vollständig auszuschreiben (vgl. Bild 18).

Das Bild 18 enthält den Text (obere) Zielinfo = „EBENE: OBERGESCHOSS 3“ (großer Punkt) „Zum Obergeschoss 4“ (untere) Zielinfo = „EBENE: UNTERGESCHOSS 2“ (großer Punkt) „ZUM UNTERGESCHOSS 1“
Bild 18: Zwei Beispiele für die Benennung des Standortes zu Beginn der ersten Zeile der Zielinformation
© Mobilfuchs

Im Sinne möglichst kurzer Handlaufbeschriftungen und zur Verbesserung einer guten Verständlichkeit, ist auf die Verwendung von Kürzeln die nicht gebräuchlich sind, zu verzichten.
Gegebenenfalls kann auch die Bezeichnung „EBENE“ entbehrlich sein. Es bietet sich hier an, die Funktion eines Geschosses für die Standortbezeichnung zu verwenden (vgl. unten Bild 19). Allerdings ist zur Standortbestimmung, aus Gründen der Sicherheit für blinde Menschen, die BAHNSTEIGEBENE stets als gleichlautende „BAHNSTEIGEBENE “ zu bezeichnen.

Das Bild 19 enthält den Text (obere) Zielinfo = „EINKAUFSEBENE“ (großer Punkt) „ZUR BAHNSTEIGEBENE“ (untere) Zielinfo = „BAHNSTEIGEBENE 1“ (großer Punkt) „ZUR BAHNSTEIGEBENE 2“
Bild 19: Zwei Beispiele für die Benennung des Standortes mit Funktionsangabe der Etage in der Zielinformation
© Mobilfuchs

Wird eine Richtungsangabe unmittelbar hinter die Standortangabe gestellt, so sind diese durch ein gleichseitiges Dreieck zu trennen bzw. zu kennzeichnen (vgl. Bild 20).

Das Bild 20 enthält den Text Zielinfo = „EINKAUFSEBENE“ (gleichseitiges Dreieck) „GL 1 - 3: R“ (großer Punkt) „GL 5 – 17: L“
Bild 20: Beispiel für Standortangabe mit direkt folgender Richtungsangabe in der Zielinformation
© Mobilfuchs

Zusammenfassung:
    

💡 Taktile Handlaufbeschriftungen sind wichtige Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Nutzer der taktilen Handlaufbeschilderungen müssen sich auf die Information verlassen können. Daher ist viel Wert auf eine korrekte Gestaltung uns sorgfältige Ausführung zu legen.

Die Anbieter zur örtlichen Anbringung von taktilen Handlaufbeschriftungen sind gut beraten, wenn sie sich an die DIN 32986 halten. Zu den Inhalten ist auch hier die Absprache mit den jeweils regionalen Blinden – und Sehbehindertenverbänden unverzichtbar.

Weiterführende Links: 

© Mobilfuchs, 30.05.2021, aktualisiert am 09.06.2022



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